Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Überhang

Der Senat wird aufgefordert, die zur Haushaltskonsolidierung erforderliche Personalmittelreduzierung sozial verträglich umzusetzen und dabei auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

Der Senat wird aufgefordert, das Personalmanagement innerhalb der Verwaltung weiterzuentwickeln und grundlegend zu verbessern. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Bei der Personalagentur der Innenverwaltung wird ein zentraler Personalpool aus vermittelbaren Dienstkräften im Personalüberhang gebildet. Die Personalagentur übernimmt vom Zeitpunkt der Übergabe einer Dienstkraft an den zentralen Personalpool die Dienstherrenfunktion und weist den Dienstkräften Arbeitsgebiete für die Zeit zu, in denen diese sich im Überhang befinden. Die Personalagentur gewährleistet für diese Dienstkräfte die notwendigen Fort- und Weiterbildungen. Sie organisiert die Vermittlung auf freie Stellen im Land Berlin.

2. Dienstkräfte im zentralen Personalpool werden dabei nicht für Daueraufgaben des Landes eingesetzt. Für solche Arbeiten sind die entsprechenden Stellen im Stellenplan abzusichern.

3. Alle Dienstkräfte, die sich länger als 12 Monate im Personalüberhang befinden, werden dem zentralen Personalpool zugeordnet. Die abgebende Verwaltung erstattet ab diesem Zeitpunkt 15 Monatsgehälter für die abzugebende Dienstkraft an die Personalagentur und ist damit von allen weiteren Kosten für die betreffende Dienstkraft freigestellt.

4. Auf freiwilliger Basis können Verwaltungen im Überhang befindliche Dienstkräfte auch vor Ablauf der 12 Monate an den zentralen Personalpool abgeben. Auch in diesem Fall sind ab dem Zeitpunkt der Übergabe 15 Monatsgehälter an den Personalpool zu erstatten.

5. Bei der Vermittlung einer Überhangkraft innerhalb des Landes Berlin erhält die aufnehmende Verwaltung von der abgebenden Verwaltung bzw. von der Personalagentur 3 Monatsgehälter.

6. Für Erzieher/-innen der Kindertagesstätten der östlichen Bezirke, deren Stellen auf Grund der demographischen Entwicklung in den Personalüberhang gelangen, sind ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den zentralen Personalpool nur 6

Monatsgehälter zu erstatten.

7. Die Personalagentur vermittelt den Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen über verfügbare und gesuchte Dienstkräfte und leistet Unterstützung bei der Personalvermittlung. Sie ist verpflichtet, alle vermittelbaren Dienstkräfte zu übernehmen und zu vermitteln.

8. Die Personalagentur hat die Aufgabe, neue, den Haushalt entlastende Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.

9. Für alle Überhangkräfte unter dem Dach der Personalagentur ist eine Personalvertretung zu gewährleisten, die von der abgebenden Verwaltung unabhängig ist.

Begründung:

Mit Datum vom 27. März 1998 hat die Senatsverwaltung für Inneres ein Konzept zur Einrichtung eines zentralen Stellenpools vorgelegt, Die dortigen Festlegungen sind für die sich in den nächsten Jahren zuspitzende Situation der Personalüberhänge insbesondere auf Grund der LUV-Bildung und der Bezirkszusammenlegung nicht ausreichend. Das in diesem Antrag vorgeschlagene Verfahren verbindet die Vorteile der dezentralen Verantwortung für den Personalüberhang mit den Vorteilen der zentralen Lösung und mindert die negativen Auswirkungen beider Modelle.

Solange eine Verwaltung die realistische Chance sieht, eine Dienstkraft im Überhang innerhalb der eigenen Verwaltung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes (12 Monate) unterzubringen, kann diese Möglichkeit genutzt werden, um die Zahlung von 15 Monatsgehältern an die Personalagentur zu vermeiden. Wenn allerdings die Chance der eigenen Unterbringung gering ist, wird eine möglichst frühzeitige Abgabe an die Personalagentur bevorzugt werden, da dadurch die finanziellen Verpflichtungen der abgebenden Verwaltung reduziert werden. Um die Übernahme von Überhangkräften innerhalb des Landes Berlin zu fördern, erhält die aufnehmende Verwaltung von der abgebenden Verwaltung bzw. von der Personalagentur 3 Monatsgehälter.

Für schwer vermittelbare Dienstkräfte sollen künftig sehr frühzeitig die Weiterqualifizierungsangebote der Personalagentur zur Verfügung stehen. Für innerhalb der Verwaltung vermittelbare Fachkräfte können die Vorteile der genaueren Kenntnis der betroffenen Personen und des genauen Bedarfs der betroffenen Verwaltungseinheit weiterhin genutzt werden.

Die bisher teilweise eingetretene Situation, das sich Dienstkräfte mehrere Jahre weiterhin mit ihrem alten Aufgabengebiet befassen, obwohl die Stelle längst gestrichen ist, ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich. Die Motivation zur Teilnahme an den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen der Personalagentur wird damit erhöht. Gleichzeitig erhöht sich für die abgebenden Verwaltungen der personalwirtschaftliche Spielraum, da die langjährige Finanzierung nicht mehr im Stellenplan abgesicherter Stellen entfällt. Die in Einzelfällen stattgefundene mißbräuchliche Verwendung von Dienstkräften im Überhang im Rahmen persönlicher Stäbe oder für Sonderaufgaben einzelner Leitungskräfte wird ebenfalls verhindert.

Im Rahmen des notwendigen Personalabbaus insb. in den Bezirken im Zusammenhang mit der LUV-Bildung und der Bezirkszusammenlegung wird es den Bezirken auf Grund der Struktur der zu erwartenden Überhangkräfte nicht mehr gelingen, alle Dienstkräfte im Überhang mittelfristig in der eigenen Verwaltung unterzubringen. Um finanziellen Handlungsspielraum auch im Personalbereich zu ermöglichen, muss die Zahlungsverpflichtung für gestrichene Planstellen nach spätestens 27 Monatsgehältern entfallen, da der Personalhaushalt sonst von Jahr zu Jahr stärker mit der Finanzierung von Überhangstellen belastet würde.

Für den Bereich der Erzieher/-innen-Stellen der östlichen Bezirke wird eine Sonderregelung getroffen, da es sonst zu einer starken Benachteiligung der östlichen Bezirke auf Grund der demographischen Entwicklung käme. Das Ziel der Schaffung personalwirtschaftlicher Spielräume könnte auf Grund der hohen Zahl von Überhangkräften im Erziehungsdienst nicht erreicht werden, wenn diese für 15 Monate weiter finanziert werden müßten. Überhänge im Erziehungsdienst, die auf Grund veränderter Personalschlüssel erfolgen, sind davon nicht betroffen. Hiervon sind alle Bezirke gleichermaßen betroffen. Die Sonderregelung bezieht sich daher nur auf die demographische Entwicklung.

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Neueinstellungen von außen, statt von der Überhangliste nur möglich sind, wenn die einstellende Verwaltung dafür 12 Monatsgehälter als „Strafzahlung" zahlt. Für Schwerbehinderte soll diese Strafzahlung auf 9 Monatsgehälter reduziert werden. Angesichts der nicht erfüllten Schwerbehindertenquote der Berliner Verwaltung muss diese Strafzahlung gestrichen werden, da sie eine Blockade zur Einstellung schwerbehinderter Dienstkräfte darstellt.