Auszubildenden

Die Ergebnisse des Audits Beruf und Familie der Ortspolizeibehörde Bremerhaven können nur bedingt auf die Thematik reflektiert werden und lassen keine endgültige Schlussfolgerung zu. Im Rahmen der Handlungsfelder Arbeitszeit und Arbeitsorganisation werden in der Polizei Bremen derzeit Standards und Perspektiven erarbeitet.

b) Wie wird diesen Wünschen entsprochen?

Arbeitszeiten vereinbart, die es den Betroffenen ermöglichen, Beruf und Familie bestmöglich miteinander zu vereinbaren.

c) In welchen Bereichen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht der Polizeibehörde besonders schwierig? Welche Rolle spielen dabei gegebenenfalls risikoträchtige Einsatzfelder?

Vordergründig könnte der Eindruck entstehen, dass eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders im Wechselschichtdienst des Einsatzdienstes schwer zu erreichen ist. Das ist tatsächlich nach vorliegenden Erfahrungen nicht der Fall. Die Arbeitsbelastung und der Personalbedarf ist im Wechselschichtdienst der Polizei zu den Zeiten am höchsten, bei denen eine Betreuung durch den/die Partner/-in in den meisten Fällen gewährleistet werden kann, am Wochenende ­ gerade während des Nachtdienstes ­ oder in der zweiten Hälfte des Spätdienstes. Besonders schwierig ist die Vereinbarkeit

Der Themenkomplex wird im Rahmen der Erarbeitung von Standards und Perspektiven durch die Polizei Bremen noch entwickelt.

d) -bedingungen (z. B. Teilzeittätigkeit) auf die berufliche Weiterentwicklung (Beförderung/Karriere) aus?

Maßgeblich für die berufliche Karriere ist die Beurteilung der dienstlichen Leistungen. Diese werden unabhängig von den tatsächlichen Arbeitszeitmodellen bewertet.

3. auf deren persönlichen Arbeitseinsatz und den polizeilichen Dienst insgesamt? von Polizistinnen und das Verbot einer Beschäftigung auf Risikoarbeitsplätzen oder im Wechseldienst sich negativ auf den persönlichen Arbeitseinsatz und den polizeilichen Dienst insgesamt auswirkt.

a) Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil Schwangerer und junger Mütter an der Gesamtzahl der Polizistinnen und der Beschäftigten der Polizei insgesamt?

In den letzten Jahren waren durchschnittlich drei Polizeivollzugsbeamtinnen pro Jahr in der Ortspolizeibehörde Bremerhaven schwanger. Das entspricht einem Anteil von 0,68 % des Personals im Polizeivollzugsdienst und schätzen. Etwa 75 % der Polizeivollzugsbeamtinnen unter 40 sind Mütter.

In der Polizei Bremen waren in den letzten Jahren durchschnittlich sieben von 0,29 % des Personals im Polizeivollzugsdienst und 1,92 % der weiblichen Beschäftigten.

b) Gründen für Schwangere und junge Mütter nicht geeignet sind, und gibt es Alternativarbeitsplätze?

In der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gibt es bisher keine generelle Gefährdungsanalyse, die darlegt, welche Arbeitsplätze

Nach der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft werden die Betroffenen. Die Kriterien des Mutterschutzgesetzes sind maßgeblich bei der Bewertung eines Arbeitsplatzes. Aufgrund der relativ kleinen Zahl von Schwangeren werden individuelle Lösungen gesucht.

c) Gibt es andere Maßnahmen, die im Interesse von Dienststellen und

Keine.

d) Wirkt sich die nicht unbeschränkte Einsetzbarkeit Schwangerer auf die polizeiliche Einsatzplanung und -bereitschaft insgesamt aus, gegebenenfalls wie? aus. Die Behörden können dieses in der Regel in ihrer Ablauforganisation weiteres Personal nachgesteuert werden kann.

4. Wie sind Familie und Beruf mit der polizeilichen Ausbildung vereinbar? sich aufgrund zwingend notwendiger Ausbildungsinhalte ähnlich schwierig als auch Studenten. Dabei wird der/dem Studierenden jede mögliche Hilfe zuteil.

An der Hochschule für Öffentliche Verwaltung studieren derzeit 182 Studentinnen/Studenten. Der Anteil der Frauen liegt bei 72, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 39,65 %.

a) Wie ist sichergestellt, dass Polizeianwärterinnen trotz Schwangerschaft und Mutterschutz ihre Ausbildung erfolgreich beenden können?

Der § 13 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Gründen während eines Studienabschnittes, Semesters oder sich durch eine Schwangerschaft, Mutterschutzfristen oder Elternzeit ergeben kann, kann die Ausbildungsbehörde nach Absprache mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung die Wiederholung des gesamten Abschnitts oder der von den Fehlzeiten betroffenen Semester anordnen bzw. ermöglichen. Dem wird auch grundsätzlich bei Fehlzeiten durch Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit stattgegeben. Die/der Studierende oder fehlenden Abschnitt mit dem nächstfolgenden Studienjahrgang.

Dadurch wird der/dem Studierenden die Möglichkeit eröffnet, die Ausbildung trotz der erfolgten Unterbrechung erfolgreich zu beenden. Auch im Rahmen der Fürsorgepflicht soll der/dem Auszubildenden die Zukunftssicherung für sich und seine Familie ermöglicht werden.

b) Welche Auswirkungen auf Ausbildung und Ausbildungsabschluss hat es, wenn Polizeianwärterinnen Elternzeit in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat die Inanspruchnahme der Elternzeit keine Auswirkung im Hinblick auf das Ausbildungsziel. Eine Unterbrechung der Ausbildung bzw. des Studiums von maximal einem Jahr sollte nicht überschritten werden. Bei einer längerfristigen Unterbrechung kann der Ausbildungserfolg erfahrungsgemäß nicht mehr gewährleistet werden. Der/dem Studierenden wäre es auch nicht zuzumuten, durch einen nahtlosen Wiedereinstieg nach mehr als einem Jahr die erforderlichen Leistungen zu erbringen. In diesen und bereits absolvierte Studienabschnitte zu wiederholen.

c) Wie hoch ist der Anteil der Polizeianwärterinnen, die während der Ausbildung schwanger sind, dem Mutterschutz unterliegen oder Elternzeit in Anspruch nehmen? Wie sind deren Ausbildungsergebnisse ­ auch gemessen am durchschnittlichen Ausbildungserfolg?

In den vergangenen Jahren hat es nur wenige Einzelfälle gegeben. Diese werden im Folgenden kurz dargestellt:

Im Jahr 2004 hat eine Polizeibeamtin des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Rahmen ihrer Aufstiegsausbildung für den gehobenen Polizeidienst das ersten Semester unterbrochen. Nach einer Unterbrechung von insgesamt einem Jahr durch Mutterschutz und einer sich anschließenden Elternzeit wurde sie zu Beginn des zweiten Semesters im Folgejahrgang 2005 wieder eingegliedert. Leider hat sie daraufhin die Zwischenprüfung nicht bestanden und konnte daher nicht zum Hauptstudium zugelassen werden. Ob dafür die in Anspruch genommene Elternzeit kausal war, kann an dieser Stelle nicht bestimmt werden.

Fall, jedoch als Direkteinsteiger bei einer Gesamtstudienzeit von sechs Sie wurden in einem laufenden Studienjahrgang integriert und haben das Studium erfolgreich beendet.

In einem anderen Fall hatte ein männlicher Auszubildender nach dem Abschluss des vierten Semesters am 30. September 2004 eine Elternzeit von einem Jahr in Anspruch genommen. Auch hier ist seine Wiedereingliederung zum 1. Oktober 2005 in den folgenden Studienjahrgang durchgeführt worden. Das Ergebnis bzw. der angestrebte erfolgreiche Abschluss seiner Ausbildung muss noch abgewartet werden. Die Examensprüfung und Abschlussarbeit steht erst im Juli 2006 an.

5. Ziel voraussichtlich erfolgen?

Personalpolitik und Unternehmenskultur zu entwickeln. Außerdem wird den Aspekten des Gender Mainstreaming Rechnung getragen. Beruf und Familie zu vereinbaren ist für viele Beschäftigte, insbesondere für Frauen, eine alltägliche Herausforderung. Dabei spielen die Bedingungen in der Organisation ­ insbesondere die Arbeitszeiten, die Arbeitsorganisation und das betriebliche Klima ­ eine wesentliche Rolle. regelmäßige Verpflichtungen, die mit der Erwerbstätigkeit koordiniert werden müssen. Häufig lautet die Frage nicht, wie können Beruf und Familie sinnvoll verbunden werden, vielmehr stellt sich für viele nur die Alternative Beruf oder Familie. der demographischen Entwicklung sind Unternehmen und Behörden darum bemüht, qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungserbringung zu gewinnen bzw. zu erhalten. in der Polizei Bremen zu analysieren und das Entwicklungspotenzial zu definieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ziele und behördenspezifische Lösungen für eine differenzierte Gesamtstrategie zu entwickeln. die Akzeptanz für das Thema erhöht und damit ein langfristiger Prozess zu einer familienfreundlichen Behörde begonnen werden.

Projektes geprüft sowie mit Inhalten und Zielen belegt werden. Service für Familien.

Durch die zwischenzeitliche Bereitstellung der finanziellen Mittel wird die und Familie möglich.

6. Welche Maßnahmen hat die Bremerhavener Ortspolizeibehörde für die Zertifizierung unternommen, und wie haben sich diese Veränderungen auf die Arbeit der Polizei insgesamt sowie auf die Situation der Beschäftigten ausgewirkt?

Im Rahmen der Zertifizierung ist von einem externen Auditor gemeinsam mit einer repräsentativen Projektgruppe zunächst in einem eintägigen Workshop in worden. Der Auditor hat aus den Ergebnissen des Workshops eine Zielvereinbarung entwickelt, die von der Projektgruppe im Verlaufe eines weiteren eintägigen Workshops im Detail auf die Belange der Ortspolizeibehörde zugeschnitten wurde. Die Zielvereinbarung ist alsdann vom Behördenleiter ihre Absicht, ihren Weg zur familienfreundlichen Polizei im Verlaufe der nächsten drei Jahre mit einer Vielzahl von Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern konsequent fortzusetzen. Die Zielvereinbarung war die Voraussetzung für das Grundzertifikat. Das Vorhaben befindet sich gegenwärtig in der Umsetzungsphase. Die vereinbarten Ziele werden in einer Projektorganisation umgesetzt.

Die ersten Ziele sind bereits erreicht worden. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen getroffen:

· Die Mitarbeiterin informiert und berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig werden an dieser Stelle grundsätzlich alle Personalangelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie notwendig werden, bearbeitet.

· Um Betreuungslücken zu füllen bietet die Ortspolizeibehörde ­ kostenneutral ­ eine Ferienbetreuung für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.

· Gemeinsam mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ist ein Seminar zur Führungskräfteschulung aufgelegt worden.

· Mit einem verbindlichen Kodex werden Führungsverantwortliche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum familienfreundlichen Verhalten verpflichtet.

Es wäre sicher verfrüht, in dieser Phase der Umsetzung bereits über Auswirkungen der Zertifizierung zu sprechen. Soviel kann allerdings festgestellt werden:

Der polizeiliche Aufgabenvollzug wird durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht beeinträchtigt. Andererseits hat sich die durch die bisherigen Maßnahmen bereits spürbar verbessert. Ein Umstand, von dem sich die Ortspolizeibehörde positive Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhofft.