Die Senatsverwaltungen haben sich zu den ihr Ressort betreffenden Feststellungen des Rechnungshofs geäußert

Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­ des Senats von Berlin über Stellungnahme des Senats zu dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1996

­ Drs Nr. 13/2629 ­

Der Senat legt die nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Stellungnahme des Senats zu dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1996

Vorbemerkung:

Der Rechnungshof von Berlin hat seinen Jahresbericht nach § 97 Abs. 1 LHO dem Abgeordnetenhaus von Berlin am 27. Mai 1998 zugeleitet (vgl. Drs Nr. 13/2629).

Der Jahresbericht ist den Senatsverwaltungen und den Bezirksämtern mit der Aufforderung an die Beauftragten für den Haushalt übersandt worden, ihn allen Dienstkräften mit Leitungsfunktion zur Kenntnis zu geben und aus den dargestellten Sachverhalten Schlußfolgerungen auch dann zu ziehen, wenn Prüfungsfeststellungen für andere Geschäftsbereiche auf den eigenen Geschäftsbereich zutreffen könnten. Außerdem sind die Senatsverwaltungen, im besonderen die mit ressortübergreifenden Zuständigkeiten gebeten worden, im Rahmen der Fachaufsicht und gegebenenfalls der Bezirksaufsicht darauf hinzuwirken, daß festgestellte Verstöße gegen geltende Vorschriften oder andere offenkundig gewordene Mängel umgehend behoben werden.

Die Senatsverwaltungen haben sich zu den ihr Ressort betreffenden Feststellungen des Rechnungshofs geäußert. Die von den einzelnen Senatsverwaltungen in synoptischer Gegenüberstellung aufbereiteten Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Bauen, Wohnen und Verkehr

a) Mängel bei der Vorbereitung von Bauaufgaben Berlins Baudienststellen Berlins nehmen ihre Verantwortung bei der Vorbereitung von Bauaufgaben häufig nur unvollständig wahr. Um Schäden für Berlin zu vermeiden, müssen die Baudienststellen ihre Kenntnisse über Mittel und Verfahren der Projektsteuerung durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen verbessern und die Projekte verantwortlich nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umfassend und ordnungsgemäß steuern.

Zu den grundlegenden Aufgaben der Baudienststellen gehört insbesondere die Steuerung der Projekte von deren Vorbereitung bis zu den Abschlußarbeiten (Nr. 4 Abs. 1 Nr. 1 ABau).

Diese Aufgabe wird allgemein auch als Projektsteuerung bezeichnet, obwohl durch diesen Begriff eigentlich Leistungen von Auftragnehmern (Architekten und Ingenieuren) definiert werden, sofern diese delegierbare Aufgaben des Auftraggebers (Bauherren) bei der Steuerung von Projekten übernehmen (vgl. § 31 HOAI). Der Rechnungshof hat in letzter Zeit verstärkt die Steuerung von Projekten durch die Baudienststellen untersucht und festgestellte Mängel jeweils mit der geprüften Baudienststelle erörtert. In seinem Jahresbericht 1994 (T 428 bis 447) hatte der Rechnungshof am Beispiel einer Baumaßnahme für das Rathaus Hellersdorf über das Abweichen von haushaltsrechtlich vorgegebenen Planungsschritten berichtet. Dieses Abweichen auf Grund von Fehlern bei der Steuerung des Projekts führte zu erheblichen Fehlinvestitionen. In seinem Vorjahresbericht (T 397 bis 410) hatte der Rechnungshof über schwerwiegende Versäumnisse des Bezirksamts Schöneberg bei der Projektsteuerung einer Baumaßnahme berichtet, die zu einem sehr aufwendigen Bauentwurf, Terminverzögerungen sowie Kostensteigerungen und damit insgesamt zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Berlin geführt haben.

Zu T 241 bis 251: Angesichts der Eigenverantwortlichkeit der vom Rechnungshof untersuchten 81 Baudienststellen sieht der Senat keine Möglichkeit zur Nachprüfung und Bewertung des vom Rechnungshof dargestellten Gesamtbildes, zumal der genannten Zahlen und Prozentangaben.

Die Senatsbauverwaltung wird im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit jedoch das Thema „Projektsteuerung" in der nächsten Hochbauamtsleiter-Sitzung behandeln und hierzu den Leiter des vom Rechnungshof als musterhaft bezeichneten Hochbauamtes Neukölln bitten, insbesondere über die Vorbereitung sowie die Projektsteuerung von Bauaufgaben zu referieren.

Für den Tiefbaubereich ist ein entsprechendes Verfahren vorgesehen.

Nach der Prüfungserfahrung des Rechnungshofs sind die genannten Fälle exemplarisch, so dass er auf Grund der bei diesen Hochbaumaßnahmen festgestellten Mängel und der dadurch entstandenen Nachteile für Berlin in den Bereichen Hochbau, Tiefbau sowie Landschafts- und Gartenbau bei 81

Baudienststellen Berlins (Senats- und Bezirksverwaltungen, Universitäten, Polizei, Feuerwehr, Studentenwerk Berlin) untersucht hat, ob die Baudienststellen insbesondere die ersten grundlegenden Verfahrensschritte bei der Vorbereitung von Bauaufgaben Berlins ordnungsgemäß durchgeführt haben und mit welchen Mitteln und Verfahren sie auf dieser Grundlage die Projekte steuern. Die Untersuchung erfaßte die in den Jahren 1991 bis 1996 begonnene Vorbereitung von 1 905 Bauaufgaben mit Gesamtkosten von voraussichtlich zusammen 18,5 Mrd. DM. Da durch eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße Projektsteuerung die Gesamtkosten jeder Bauaufgabe erfahrungsgemäß um einige Prozente gesenkt werden können, ist ihr erhebliche finanzielle Bedeutung beizumessen.

Beim Beginn der Vorbereitung von Bauaufgaben sind von den Baudienststellen insbesondere folgende erste Verfahrensschritte durchzuführen (Nr. 4 ABau):

- Der Leiter der Baudienststelle hat bei jeder Bauaufgabe schriftlich zu bestimmen, welche Teile der der Baudienststelle obliegenden Aufgaben innerhalb welcher Grenzen von welchen Dienstkräften zu übernehmen sind. Dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine eindeutige Regelung im Geschäftsverteilungsplan enthalten ist.

- Wenn Teile der Aufgaben der Baudienststelle auf freischaffende Architekten und Ingenieure übertragen werden, hat der Leiter der Baudienststelle Dienstkräfte für die Kontrolle der Vertragserfüllung der Freischaffenden schriftlich zu bestimmen, sofern eine entsprechende eindeutige Regelung im Geschäftsverteilungsplan nicht enthalten ist.