Inflation

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Betracht gezogen. Der Rechnungshof erwartet, dass die TU nunmehr unverzüglich Maßnahmen ergreift, damit der Haushalt der TU nicht mehr durch Ausgaben für hochschulfremde Aufgaben belastet wird.

d) Hohe Verluste und unwirtschaftliches Verhalten der Deutschen Oper Berlin

Bei der Deutschen Oper Berlin lassen sich jährlich mindestens 3,5 Mio. DM an Personalkosten einsparen. Die Leitungsebene ist im Vergleich zu anderen Opernhäusern Berlins überbesetzt. Die pauschale Medienabgeltung, insbesondere die für die Musiker, ist unangemessen hoch. Einsparungen in erheblicher Höhe lassen sich auch dadurch erzielen, dass die Musiker künftig häufiger eingesetzt werden und die Zahl der Auftritte des Sängerensembles erhöht wird.

Die Deutsche Oper Berlin wird seit dem 1. Januar 1995 als landeseigener Betrieb nach § 26 LHO mit kaufmännischem Rechnungswesen geführt. Ihr Jahresabschluß ist von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§ 94 LHO). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluß 1995 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, weil die Oper in ihrer Bilanz für 1995 eine Forderung gegenüber dem Land Berlin von 6,5 Mio. DM ausgewiesen hatte. Die Oper ging dabei davon aus, dass diese Forderung auf Grund einer Zusage des Senats gerechtfertigt sei (vgl. auch Vorjahresbericht T 577). Am 27. Oktober 1997 hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Oper mitgeteilt, daß diese Forderung endgültig nicht anerkannt werde und deshalb zu Lasten des Ergebnisses 1996 auszubuchen sei. Als Folge weist die Oper im Jahresabschluß 1996 einen Verlust von 7,4 Mio. DM aus, wobei der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 6,9 Mio. DM beträgt. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluß 1996 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungshof befürchtet, dass dieser Verlust nicht abgebaut werden kann und in den Folgejahren weitere Verluste entstehen. Er hat daher im Rahmen seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung insbesondere auf folgende Einsparmöglichkeiten hingewiesen:

Zu T 420 bis 435:

Die von der Kumulation defizitärer Jahresergebnisse ab 1995 geprägte Haushaltssituation der DOB war sowohl am 25. Mai als auch am 15. und 22. Juni 1998 Diskussionsgegenstand im UA Theater, nicht zuletzt um der auch vom Rechnungshof geäußerten Befürchtung entgegenzuwirken, dass die erwirtschafteten Verluste von der DOB nicht mehr abgebaut werden können und weitere Defizite in Folgejahren entstehen.

Ausgehend von den Zuschußabsenkungen im Doppelhaushalt 1995/96 sowie den im Nachtragshaushalt 1996 zusätzlich vorgenommenen Kürzungen wurden in den 1996 veröffentlichten „Materialien zum öffentlich geförderten Kulturangebot in Berlin" (Kreisepapier) geeignete Maßnahmen beschrieben, um den Bühnen Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Einsparvorhaben zu eröffnen. Als Vorgaben waren u. a. der Ausbau des 1995 eingerichteten Rechnungswesens, die Akzentuierung der Profile bzw. eine Überprüfung der Spielplanpolitik, eine Optimierung der Produktionsweisen, die Neuausrichtung in den Bereichen Marketing/Vertrieb sowie eine aufgabenkritische Analyse der administrativen Bereiche mit dem Ziel einer Reduzierung des Verwaltungsbereiches und Zusammenlegung gleicher Dienstleistungsfunktionen formuliert worden. Angesichts des aufgelaufenen Defizits war zu vermerken, dass der Ansatz des Kreisepapiers, die Einsparvorgaben durch zügige Umsetzung geeigneter struktureller Maßnahmen ergebniswirksam aufzufangen und zu kompensieren, bei der DOB nicht im erforderlichen Maße Berücksichtigung fand.

Unabhängig von der nicht erfolgten Budgetkorrektur 1995 war somit festzustellen, dass das Defizit zum großen Teil auf Grund nicht eingeleiteter struktureller und organisatorischer Maßnahmen entstanden war. Sowohl der Rechnungshofbericht als auch die geprüften Jahresabschlüsse 1995/96 machen hierzu entsprechende Ausführungen.

Im Bereich Organisations- und Strukturmaßnahmen, hierzu gehören u. a. die Anpassung der Medienpauschale an die wirtschaftlichen Gegebenheiten, eine Überprüfung der Personalkostenstruktur z. B. durch Überprüfung bislang gewährter Zulagen, die Einleitung eines strukturellen Personalabbaus sowie die Aufstellung einer mittelfristigen Geschäftsplanung, aber auch in den Bereichen Spielplangestaltung, Verbesserung der Ertragssituation und Aufwandsreduzierung z. B. durch Budgetvorgaben und laufendes Controlling jeder Abteilung, waren tiefgreifende Maßnahmen über die bereits eingeleiteten Maßnahmen zwingend, um dauerhaft strukturelle Veränderungen zu erreichen.

Da konkrete und geeignete Maßnahmen seitens der DOB zum Ausgleich bestehender und mit dem Wirtschaftsplan prognostizierter Deckungslücken nicht in einem den Vorgaben des Senats entsprechendem Umfang vorgelegt werden konnten, hat der Senat seinerseits Maßnahmen wie die Zusammenfassung der Funktionen des Beauftragten für den Haushalt und des Geschäftsführenden Direktors in einer Person, eine vorsorgliche Verlängerung der vorläufigen Haushaltswirtschaft über 1997 hinaus und die Erstellung eines Finanzstatus u. a. veranlaßt. Da davon ausgegangen werden mußte, dass einzelne Ursachen für die Defizite Folgewirkungen in entsprechender Höhe für die Jahre 1999 ff. haben würden, kam ein Ausgleich von Fehlbeträgen Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats allein nicht in Betracht, da z. B. durch die Gewährung von Liquiditätshilfen ­ wie Ende 1997 geschehen ­ grundsätzliche Problemstellungen des Hauses nicht behoben werden konnten.

Durch Einbeziehung einer externen Wirtschaftsberatung, deren kurzfristig erteilter Auftrag sich zunächst auf eine summarische Darstellung erstreckte, die jedoch in weiteren erforderlichen Untersuchungen der operninternen Betriebsabläufe durch analytische Betrachtungen unterlegt und ergänzt werden muß, wurden über die vom Senat aufgezeigten Maßnahmen, den vom Rechnungshof dargelegten Einsparmöglichkeiten und der DOB selbst genannten Einzelmaßnahmen hinaus weitere Einsparpotentiale erkannt. Im Ergebnis wurde verabredet, ein Sanierungskonzept zur Konsolidierung des Haushalts der DOB sowie eine Zielvereinbarung zu erarbeiten, die eine dauerhafte Absenkung des Kostenniveaus (auf Basis der Kosten 1997) um mindestens 9,0 Mio. DM, einen Inflationsausgleich durch Einsparung bei den Sachkosten und einen Ausgleich der zu erwartenden Tarifsteigerung durch Erlössteigerungen vorsehen.

Vor dem Hintergrund, das weitere Ansteigen von Fehlbeträgen zu verhindern und einen Abbau vorhandener Defizite einzuleiten, ist oberste Zielsetzung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen mit einem Zuschuß von 80 631,0 TDM auskömmlichen Etat der DOB zu erreichen. Mit Datum vom 19. Juni 1998 wurde die Zielvereinbarung vom Generalintendanten der DOB unterschrieben. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erarbeitung eines durch konkrete Maßnahmen unterlegten inhaltlichen und organisatorischen Sanierungskonzeptes für die DOB mit dem Ziel der Aufstellung ausgeglichener Wirtschaftspläne und des Abbaus entstandener Defizite.

Die DOB wurde verpflichtet, das Sanierungskonzept umgehend zu erarbeiten und durch Vorlage einer detaillierten Zieleund Maßnahmenplanung, eines neuen Organisationskonzeptes (ergänzt durch Stellen- und Wirtschaftspläne) und einer veränderten Spielplanung nachzuweisen. Ungeachtet dessen sind bis zum Zeitpunkt der Vorlage des Sanierungskonzeptes bereits Maßnahmen umzusetzen, die auf Grund bestehender Fristen und zur Erreichung der Zielsetzung eines ausgeglichenen Etats keinen Aufschub dulden.

So sind hinsichtlich des erforderlichen Personalabbaus im künstlerischen sowie künstlerisch-technischen Bereich vorsorglich Nichtverlängerungs- bzw. Änderungsmitteilungen zum nächstmöglichen Termin bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzunehmen, deren Vertragsbeendigung bzw. Vergütungsreduzierung nach derzeitigem Diskussionsstand nicht ausgeschlossen werden kann. Noch bestehende Dienstvereinbarungen und Zulagenregelungen, bei denen die Kostenlast für die DOB gegenüber dem bisher erzielten Erfolg überwiegt, sind zu kündigen, ebenso ist vorsorglich die Medienpauschale für Orchester und Chor zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. In den beiden letztgenannten Punkten sind freiwillige Vereinbarungen mit den betroffenen Beschäftigungsgruppen anzustreben.

Der Senat hat sich verpflichtet, dem Abgeordnetenhaus von Berlin die sich aus der Ziele- und Maßnahmenplanung der DOB (Sanierungskonzept) ergebenden Konkretisierungen ­ unterlegt durch die hieraus folgenden Wirtschaftsplanungen ­ vorzulegen.

Als Bestandteil der Bemühungen, eine Haushaltskonsolidierung und Reorganisation der DOB zu erreichen, werden in diesem Rahmen auch die Beanstandungen und Anregungen des Rechnungshofs abschließend beantwortet werden können.

Ergänzend zu diesen allgemeinen Ausführungen nimmt der Senat ­ soweit dies nach derzeitigem Erarbeitungsstand möglich ist ­ zusammenfassend wie folgt Stellung:

In der Leitungsebene der Oper waren bis 1988 neben dem Generalintendanten der Geschäftsführende Direktor, der Leiter der Wirtschaftsstelle, jetzt Verwaltungsdirektor, und der Generalsekretär, jetzt Operndirektor, tätig. In den Jahren 1989 und 1995 wurden zwei weitere Bedienstete für Leitungsaufgaben eingestellt, und zwar zusätzlich zu dem u. a. für die Betreuung spezieller Rechtsangelegenheiten zuständigen Operndirektor ein weiterer Volljurist sowie ein Betriebsmanager, der auch für die Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen zuständig ist. Da keine Stellen zur VerfüZu T 421 bis 422:

Im Zuge der Erstellung des o. g. Sanierungskonzeptes, das strukturell dauerhafte Einsparungen ausweisen muß, nimmt die Reduzierung des Personalaufwands (ca. 85 % des Gesamtaufwands) eine zentrale Position ein. In die Überlegungen eines neuen Organisationsaufbaus der DOB, der einen Personalabbau unter Wahrung der Spielfähigkeit des Hauses ermöglicht, wird selbstverständlich auch die derzeitige Leitungsebene in die Neustrukturierung mit einbezogen.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats gung standen, wurden mit beiden Bediensteten unzulässigerweise Arbeitsverträge für künstlerisches Personal (Normalvertrag Solo ­ NV Solo) geschlossen, obwohl sie nicht überwiegend künstlerisch tätig sind und daher die Tätigkeitsmerkmale als Bühnenmitglied im Sinne des NV Solo nicht erfüllen. Verträge dieser Art sind zwar grundsätzlich befristet, verlängern sich jedoch ohne Tätigwerden der Oper jeweils um eine weitere Spielzeit.

Diese Personalausstattung ist im Vergleich zu den beiden anderen Opernhäusern überhöht und steht nicht mit einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung in Einklang. Für die Beschäftigung eines zweiten Volljuristen in der Oper liegen sachliche Gründe nicht vor, zumal für Rechtsfragen ein Referat der Senatsverwaltung ebenfalls zur Verfügung steht. Der Betriebsmanager war allenfalls für eine begrenzte Zeit der Umstellung erforderlich. Daher sind in beiden Fällen die notwendigen arbeitsrechtlichen Schritte mit dem Ziel einzuleiten, einen Volljuristen weniger zu beschäftigen sowie mit dem Betriebsmanager einen tarifrechtlich zulässigen befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

Der Rechnungshof hat auch geprüft, ob Einsparmöglichkeiten beim Orchester der Oper vorhanden sind. Es ist nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in die (höchste) Vergütungsgruppe A eingruppiert. Die dienstliche Inanspruchnahme der Musiker wird nach „Diensten" bemessen. Dienst ist insbesondere die Mitwirkung in Aufführungen und Proben. Nach dem TVK haben die Orchestermusiker wöchentlich acht Dienste zu leisten. Diese Pflicht reduziert sich auf sieben Dienste, wenn in einem Ausgleichszeitraum von acht Kalenderwochen zahlenmäßig überwiegend Werke aufgeführt werden, die nach der Partitur als schwierig zu beurteilen sind. Die Oper geht generell davon aus, dass die Orchestermitglieder durchschnittlich wöchentlich nur sieben Dienste leisten müssen. Aus den Dienstplänen für das Jahr 1996 ergibt sich zudem, dass sie sogar zu weniger als diesen durchschnittlich sieben Diensten herangezogen wurden.

Außerdem werden Haupt- und Generalproben von über drei Stunden Dauer übertariflich als Doppeldienste angerechnet, ohne dass die hierzu erforderliche Einwilligung der Senatsverwaltung für Inneres vorliegt.

Die Verfahrensweise der Oper wird vom TVK nicht gedeckt.

Die Voraussetzungen, unter denen durchschnittlich nur sieben Dienste wöchentlich zu leisten sind, wurden bisher nicht dokumentiert. Dadurch, dass die Oper generell sieben Dienste vorgibt, die Dienstpläne hinter dieser Vorgabe noch zurückbleiben und durch die übertarifliche Doppeldienst-Regelung werden unnötigerweise Aushilfsmusiker eingesetzt.

Die Oper wird künftig die tarifvertraglichen Möglichkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen und dabei nachvollziehbar festzulegen haben, welche Werke nach der Partitur als schwierig anzusehen sind. Dadurch könnte kurzfristig ein wesentlicher Teil der Aufwendungen für Aushilfsmusiker (jährlich 0,5 Mio. DM) eingespart werden. Längerfristig sollte eine Reduzierung von Musikerstellen und damit eine Verkleinerung des Orchesters angestrebt werden (vgl. Vorjahresbericht T 592 bis 594). Der Senat hat hierzu in seiner Stellungnahme eingeräumt, dass die Belastung mit Diensten im Zuge notwendiger struktureller Veränderungen einer kritischen Kontrolle bedarf.

Die Oper hat nach § 2 Abs. 2 TVK mit den Stimmführern der ersten Geigen und Bratschen sowie einem Stimmführer der Violoncelli einzelvertraglich abweichend vom TVK eine Begrenzung der Zahl der Abenddienste auf monatlich höchstens 12 bis 14 Dienste und der Probendienste auf höchstens 70 bzw. 80 Dienste je Spielzeit vereinbart. Eine im Januar 1995 von der damaligen Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres getroffene Regelung der Begrenzung der Dienste, mit der durch die Festsetzung von Mindestzahlen die monatlichen Abenddienste auf 16 und die Probendienste auf 80 zeitZu T 423 bis 426:

Im Rahmen der mit der Deutschen Orchestervereinigung noch nicht abschließend geführten Verhandlungen über einen Berliner Tarifvertrag zum TVK wurde mit Blick auf einsparungswirksame Maßnahmen im Orchesterbereich u. a. auch die Bildung von Kooperationskreisen erörtert, wodurch ein gegenseitiger Einsatz von Musikern ermöglicht und die Ausgaben für Aushilfsmusiker grundsätzlich gesenkt werden sollen. Ein gleicher Effekt wird durch die Ausweitung des Ausgleichszeitraums auf die Hälfte der Spielzeit erwartet. Hinsichtlich der Dienstregelung von 8 Wochendiensten bzw. 7 Diensten bei schwierigen Werken war eine Erhöhung nicht durchsetzbar, insofern bleibt es hier voraussichtlich bei der bisherigen Regelung. Eine interne Festlegung, welche Werke nach der Partitur als besonders schwierig anzusehen sind und somit 7 Dienste in der Woche rechtfertigen, wird in keinem der drei Berliner Opernhäuser getroffen. Allerdings geht auch die Deutsche Staatsoper Berlin, wie die DOB, grundsätzlich davon aus, dass zahlenmäßig überwiegend Werke, die der Partitur nach als schwierig anzusehen sind, gespielt werden. Anzumerken ist, dass derzeit auch dem Deutschen Bühnenverein keine konsensfähigen Maßstäbe zur Klassifizierung der Schwierigkeit einzelner Werke vorliegen.

Hinsichtlich der übertariflichen Anrechnung von Haupt- und Generalproben (von mehr als 3 Stunden Dauer) als Doppeldienste hat die Leitung der DOB das Orchesterbüro zu Beginn der Spielzeit 1997/98 angewiesen, diese Proben unabhängig von ihrer Länge als einen Dienst zu berechnen.