Krankenhaus
Nicht in dieser Aufstellung enthalten sind die Dialysegeräte auf den Intensivstationen. An den in der Tabelle 1 aufgeführten Krankenhäusern werden Dialysen in der Verantwortung der nephrologischen Abteilung durchgeführt und stellen praktisch eine Ergänzung zu den ordnungsbehördlich genehmigten Plätzen für die Behandlung von Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen dar. Da es zu Überschneidungen kommt und Dialysegeräte darüberhinaus inzwischen transportabel und somit flexibel einsetzbar sind, erlaubt die Zahl der ordnungsbehördlich genehmigten Plätze nur noch begrenzte Aussagen über die Anzahl der vorhandenen Geräte und ihre Auslastung.
Daneben befinden sich Dialysegeräte für die Notfallbehandlung auch in Krankenhäusern (Unfall- und Unfall-SchwerpunktKrankenhäuser), die in Tabelle 1 nicht aufgeführt sind. Die Akutdialyse an diesen Geräten erfolgt durch Ärzte des Intensivmedizinbereiches oder in Kooperation mit nephrologischen Abteilungen anderer Krankenhäuser, dem KfH oder niedergelassenen Dialyseärzten.
Für die hochspezialisierte stationäre Behandlung chronisch nierenkranker Kinder stehen im Land Berlin zwei Zentren zur Verfügung. Sie sind in der Charite? (Campus Mitte) und im Universitätsklinikum Benjamin Franklin angesiedelt. In der Charite? sind 6 stationäre Hämodialyseplätze für Kinder vorhanden. Beide Zentren haben überregionale Versorgungsaufgaben, insbesondere für das Land Brandenburg.
Hämodialyseplätze im ambulanten Bereich Ambulante Einrichtungen im Land Berlin, die Dialysebehandlung für chronisch nierenkranke Patienten anbieten, sind zum einen das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) e.V. und zum anderen niedergelassene Dialyseärzte.
Neben der Dialyse in der Dialysepraxis (= Zentrumsdialyse) wird im niedergelassenen Bereich zunehmend die sogenannte Zentralisierte Heimdialyse angeboten.
Diese neue Organisationsform stellt ein Angebot zwischen Zentrumsdialyse und Heimdialyse dar. Hier nutzen, wie bei der Zentrumsdialyse, mehrere Patienten einen Hämodialyseplatz.
Diese Pätze sind in entsprechend ausgerüsteten Räumen örtlich getrennt von der Dialysepraxis eingerichtet. Die Dialysebehandlung selbst erfolgt analog der Heimhämodialyse zu großen Teilen in der eigenen Regie der Patienten. Die Sicherstellung der ärztlichen Betreuung an diesen Plätzen ist seit Herbst 1997 basierend auf § 135 Abs. 2 SGB V im Bundesmantelvertrag/Ärzte (§ 11) bzw. im Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag (§ 39) als Anlage gesetzlich geregelt. Infolge dieser neuen qualitätssichernden gesetzlichen Regelungen ersetzt der Begriff zentralisierte Heimdialyse die bisher für derartige Angebote verwendete Bezeichnung „Limited Care".
In Berlin standen zum Stichtag der Befragung 42 Plätze für diese Behandlungsform zur Verfügung. Weitere Plätze, auch in der Verantwortung des KfH, sind in Vorbereitung bzw. wurden im Laufe des Jahres in Betrieb genommen.
Hämodialyseplätze insgesamt
In der Übersichtskarte (Anlage 1) sind die im Land Berlin vorhandenen Hämodialyseplätze dargestellt. Die sich in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze befindlichen Praxen im Land Brandenburg sind ebenfalls verzeichnet (Adressenangaben auf Anlage 2).
5. Verteilung der Patientenpopulation über die einzelnen Versorgungsangebote:
Durch die Abfrage der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurden insgesamt 1983 Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen erfaßt, die mit den verschiedenen Dialyseverfahren behandelt werden. Circa 50 Patienten davon haben Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg. Diese Zahl, auf die Schwierigkeiten bei der Erfassung wurde bereits hingewiesen, ist plausibel (siehe unter 1.).
Zahl ergibt sich als Schätzung aus der Anzahl der vom Krankenhaus als „teilstationäre Dialyse" angegebenen Behandlungen und der Annahme, dass ein Patient ca. 156 Dialysen im Jahr erhält.
Im Bereich Hämodialyse wurden von den 11 Krankenhausstandorten insgesamt 64 835 Dialysebehandlungen angegeben.
Davon wurden 24 872 Behandlungen, d. h. ca. 38 %, unter teilstationären Bedingungen durchgeführt.
Circa 10 % (196 Patienten) der 1983 Dialysepatienten werden in Heimdialyse behandelt. Dabei erhalten 74 % dieser Patienten eine Peritonealdialyse, 26 % werden mit Hämodialyse behandelt.
Peritonealdialysepatienten werden fast ausschließlich durch das KfH und die Krankenhäuser betreut (bei letzteren meistens im Rahmen einer Privatermächtigung für die Chefärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung).
6. Gegenüberstellung von Bedarf und Angebot
Für die unter 5. aufgeführten 1677 Hämodialysepatienten, die vom KfH und von den niedergelassenen Dialyseärzten versorgt werden, stehen 580 Hämodialyseplätze zur Verfügung. Die Auslastung in diesem ambulanten Bereich im eigentlichen Sinne beträgt damit durchschnittlich 2,9 Patienten/Platz. In Fachkreisen wird eine Auslastung von 3,5 Patienten/Platz für realistisch gehalten. Damit kann hier nicht nur der Bedarf als gedeckt angesehen werden. Es bestehen darüber hinaus Kapazitäten für die Aufnahme neuer Patienten (prognostizierte Steigerung der Patientenzahlen), für die Realisierung bestimmter Regime im Rahmen der Infektionsdialyse (vor allem bei Hepatitis- und HIVInfektionen) und für die Übernahmen von Aufgaben aus dem stationären Bereich (siehe weiter unten).
An den 11 Krankenhausstandorten erhielten 1997 nur ca. 9 % der 1838 Hämodialysepatienten eine ambulante Behandlung.
Damit hat in Berlin bereits eine Verlagerung vom stationären zum ambulanten Sektor stattgefunden. Diese Entwicklung ist unter Kostengesichtspunkten zu begrüßen. Die günstigen Bedingungen für Kooperationen und die kurzen Wege in einer Großstadt waren hier förderlich. Im Bundesdurchschnitt werden ca. 20 % der Hämodialysepatienten ambulant in den Krankenhäusern dialysiert.
Die teilstationären Dialysen machten 1997 in Berlin, wie bereits erwähnt, ca. 38 % aller Dialysen im Krankenhaus aus. Damit wird im stationären Bereich auch nach Schließung der Dialyseabteilung im Krankenhaus Moabit (in allen Zahlen noch enthalten) der Bedarf als gedeckt angesehen. Der Anteil teilstationärer Dialysen wirkt im stationären Bereich als Puffer.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hält die Möglichkeit zur Erbringung teilstationärer Dialysen durch die Krankenhäuser nach wie vor für erforderlich. Im Rahmen einer prä- bzw. poststationären Behandlung und bei multimorbiden, schwer einstellbaren Patienten kann darauf nicht verzichtet werden.
7. Schlußfolgerungen und weiteres Vorgehen
Die Versorgung chronisch nierenkranker Patienten mit den verschiedenen Blutreinigungsverfahren ist im Land Berlin in allen Bereichen gesichert.
Dieser Plan stellt die erste Analyse des Versorgungsangebotes in diesem Umfang dar, und soll in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.
Die erste Fortschreibung soll voraussichtlich im Jahre 1999 erfolgen.
Ziele der Fortschreibung:
1. Um bei Akutdialysen in den Unfall-Krankenhäusern ohne eigene nephrologische Abteilung eine hochqualifizierte Versorgung zu sichern, soll dieser Bereich in der Fortschreibung näher untersucht werden. Ziel ist es, die hier bereits vielfältig vorhandenen Kooperationen zu erfassen bzw. gegebenenfalls neue anzuregen.
Darüber hinaus sollen die stationären Dialysen über einen repräsentativen Zeitraum näher aufgeschlüsselt werden (besonders in Hinblick auf den Anteil der Akutdialysen und die Aufnahmediagnose), um noch aussagekräftigere Daten für die zukünftige Bedarfsplanung zu erhalten.
2. Es ist geplant, bei der Fortschreibung dieses Planes noch enger mit dem Modellprojekt „QuaSi-Niere" zusammenzuarbeiten und dessen Datenerfassung zu nutzen. So kann zukünftig eine Doppelbefragung vermieden und die Bedarfsplanung mit den aktuellen Problemen der Qualitätssicherung noch besser verknüpft werden. „QuaSi-Niere" wird ab 1. Januar 1999 nach Auslaufen der Bundesförderung als GmbH der verschiedenen Interessengruppen mit dem gemeinsamen Ziel, auch zukünftig eine qualitätsgerechte und bezahlbare Behandlung chronisch nierenkranker Patienten mit Dialyseverfahren zu sichern, weitergeführt werden. In der neuen GmbH werden auch die Krankenkassen vertreten sein.
3. Zukünftig wird besonders die Ergebnisqualität in der Dialysebehandlung von „QuaSi- Niere" noch näher untersucht werden. An dieser Stelle werden auch psychosoziale Aspekte, wie die Initiativen der Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse (ASD) e.V. einfließen. Bei der Fortschreibung des Planes soll in Zusammenarbeit mit „QuaSiNiere" auch das psychosoziale Angebot im ambulanten Bereich erfaßt und dargestellt werden.
In den Krankenhäusern ist die psychosoziale Betreuung der Patienten durch den Sozialdienst gesetzlich geregelt und gewährleistet. Umfragen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales ergaben, dass die personelle Besetzung hier in Berlin bis auf wenige Ausnahmen als bedarfsgerecht eingeschätzt werden kann.