Straßenbahnplanung im Bereich Müggelheimer Straße/Schloßplatz in Köpenick

Der Senat wird aufgefordert, die Planungsunterlagen für die Verlegung der Straßenbahn in die Müggelheimer Straße so zu überarbeiten und im Planfeststellungsbeschluß entsprechende Festlegungen zu treffen, dass folgende Ziele erreicht werden:

1. Die Trasse in der Müggelheimer Straße wird ohne eingleisigen Zwischenausbau zweigleisig ausgebaut.

2. Die zwischenzeitliche Anordnung des geplanten Provisoriums für die Verbindung des südlichen Gleises mit dem aus der Straße Alt-Köpenick kommenden Gleis wird dahingehend überprüft, ob nicht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt der geplante Endzustand realisierbar ist.

3. In der Müggelheimer Straße, zunächst im Bereich zwischen Alt-Köpenick und Amtsstraße, wird eine gemeinsame Führung von Bus und Straßenbahn vorgesehen.

4. Die geplante Verlegung der Haltestelle in Richtung Lange Brücke vom Schloßplatz an den Luisenhain und die in diesem Zusammenhang erforderliche geringfügige Verschiebung der Gleisanlagen wird in das Verfahren aufgenommen.

5. Die Planung eines westlichen Gehwegs zwischen Kietzer Straße und Müggelheimer Straße nördlich des Kiezgrabens wird in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen und dessen Finanzierung aus der Straßenbahnbaumaßnahme gesichert.

Bis zum 31. Januar 1999 ist über den Realisierungsstand zu berichten.

Begründung:

Die Verlegung der Straßenbahn aus der Grünstraße in der Altstadt Köpenick in die Müggelheimer Straße ist Teil des vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Straßenbahnbauprogramms.

Zumindest der Baubeginn soll bei dieser Maßnahme 1999 sichergestellt werden. Die vom Senat vorgelegten Unterlagen zur Planfeststellung weisen fachliche Mängel auf und stehen teilweise im Widerspruch zu bezirklichen Planungszielen. Deshalb müssen die Planungen dringend korrigiert werden, damit keine unnötige Verzögerung des weiteren Verfahrens eintritt und die verkehrliche Situation in der Altstadt Köpenick nachhaltig verbessert werden kann.

Die Änderungsvorschläge werden im einzelnen wie folgt begründet:

Zu 1.: Es ist nicht ersichtlich, warum in der Planung ein zweistufiger Ausbau der Straßenbahntrasse in der Müggelheimer Straße vorgesehen ist. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht in den benachbarten Wohngebieten ein ausreichend hohes Fahrgastpotential. Mit dem gleichzeitigen Einbau der beiden Straßenbahngleise kann nicht nur bereits kurzfristig eine spürbare Verbesserung des ÖPNV-Angebotes erreicht werden, ein solches Vorgehen führt außerdem zu einer Minimierung der Baukosten und zur Reduzierung der verkehrlichen Beeinträchtigungen.

Zu 2.: Die vom Senat aufgeführten Gründe zur Notwendigkeit einer provisorischen Gleisführung im Bereich Schloßplatz sind nicht stichhaltig. Daher ist eine Überprüfung zur Notwendigkeit des Provisoriums erforderlich. Hierbei muss berücksichtigt werden, daß:

- zum einen die ausreichende Breite für die Kfz-Spuren (je eine Rechts- und Linksabbiegespur) erhalten bleibt und

- zum anderen, dass für die vorerst verbleibende Haltestelle in Richtung Lange Brücke eine ausreichende Haltestellenlänge gewährleistet werden kann.

Mit einem Verzicht auf das vorgesehene Provisorium werden die Baukosten gesenkt und die Möglichkeiten zur schnellstmöglichen städtebaulichen Umgestaltung des Schloßplatzes verbessert.

Zu 3.: Die Möglichkeiten zur gemeinsamen Führung von Bus und Bahn auf einer ÖPNV-Trasse sind in einer Machbarkeitsstudie der Abteilung IV c von SenBWV nachgewiesen worden. Mit der Realisierung dieser vom Bezirksamt Köpenick und der BVG formulierten Forderungen würden sich nicht nur die Bedingungen für den ÖPNV erheblich verbessern, indem der Busverkehr aus dem Kfz-Stau herausgelöst werden könnte. Auch die stadtgestalterischen Anforderungen an einen späteren Rückbau der Müggelheimer Straße sind so besser zu erfüllen.

Zu 4.: Es besteht Konsens über das langfristige Ziel, die Haltestelle in Richtung Lange Brücke vom Schloßplatz in die Straße Alt-Köpenick zum Luisenhain zu verlegen. Da in den vorliegenden Planungsunterlagen zur Umsetzung dieses Ziels keine Aussage gemacht werden, sollen diese ergänzt werden.

Zu 5.: Die vorgeschlagene Verlegung des Gehweges ist v. a. aus Sicherheitsgründen notwendig, da die bisherige Planung eines Notgehweges auf der Kiezer Brücke für den Fußgängerverkehr äußerst problematisch ist. Die Anlage eines zunächst provisorischen und im Zuge der Entscheidung über die angrenzende Bebauung endgültigen Gehweges soll aus Mitteln der Straßenbahnbaumaßnahme finanziert werden.