Einsatz der Überhangkräfte des öffentlichen Dienstes

Der Senat wird aufgefordert, 100 zu qualifizierende Dienstkräfte aus dem Personalüberhang zur Verstärkung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit abzuordnen.

Der Senat hat dafür Sorge zu tragen, dass die als Prüfkräfte vor Ort eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die notwendigen rechtlichen Kompetenzen verfügen, um alle erforderlichen Dokumente einsehen zu können, Personenidentifizierungen durchführen zu können und als zweifelsfreie Zeugen vor Gericht anerkannt zu werden (orientiert am sogenannten „Gifhorner Modell").

Weiterhin ist durch den Senat zu prüfen, inwieweit sich die Personalkosten für diese Dienstkräfte aus den eingenommenen Geldern bei den Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren decken lassen und welche Anreizsysteme in diesem Bereich für die Überhangkräfte geeignet sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 28. Februar 1999 Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Schwarzarbeit hat sich zu einem „Jobkiller" in Berlin entwickelt. Die direkten aber auch die Folgekosten, die dadurch auf die öffentlichen und Sozialkassen zukommen, werden auf mehr als 3 Mrd. DM geschätzt. Unternehmen, die auf diese Art ihre Gewinne machen, müssen stärkeren Sanktionen und Kontrollen unterworfen werden. Diese Problematik betrifft nicht nur die Bauindustrie. Deshalb muss insgesamt gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Scheinselbständigkeit vorgegangen werden. Die Verstärkung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe gegen Schwarzarbeit durch Überhangkräfte wäre dazu ein entscheidender Beitrag.