Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose in Berlin und Obdachlosenrahmenplan

„Der Senat wird aufgefordert, auf der Basis der Ziele und Leitlinien einen breiten Diskussionsprozess zwischen den Hauptakteuren in der Wohnungslosenhilfe und -politik, insbesondere den Bezirksämtern und Trägern unter maßgeblicher Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter des Abgeordnetenhauses in Gang zu setzen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für einen zu erstellenden Obdachlosenrahmenplan.

Die generellen Ziele in der Wohnungslosenpolitik sind Prävention und Reintegration im Zusammenhang mit einer sozialen Wohnungspolitik.

Die zukünftige Wohnungslosenpolitik in Berlin hat sich dementsprechend an folgenden Leitlinien zu orientieren:

1. Konsequente Verhinderung von Wohnungsverlust (Prävention) durch offensiven und gezielten Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumentarien sowie verwaltungsorganisatorische Anpassungen in den Bezirksämtern.

2. Gezielter Abbau des vorhandenen Sockels an Wohnungslosen durch Wohnraumbeschaffung und begleitende sozialpädagogische Betreuung sowie durch gleichzeitigen systematischen Abbau der Unterbringungskapazitäten ohne soziale Betreuung (Obdachlosenheime/Pensionen).

3. Zielgruppenbezogene Prioritätensetzungen, insbesondere bei

- den Familien/Elternteilen mit Kindern,

- den überschuldeten Haushalten,

- den auf der Straße lebenden Menschen,

- den älteren, pflegebedürftigen Menschen.

4. Sicherstellung der niedrigschwelligen medizinischen Versorgungsangebote.

5. Aufbau eines Qualitätssicherungssystems für die Angebote im Hilfesystem."

Darüber hinaus hat das Abgeordnetenhaus am 7. Mai 1998 folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1998 auf der Grundlage der zu erarbeitenden Leitlinien zu Hilfen für Wohnungslose in Berlin einen Obdachlosenrahmenplan zu erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.

Der Obdachlosenrahmenplan soll als Grundlage für die Analyse, den prognostizierten Bedarf und die finanzielle Ressourcenplanung bei einer bezirksübergreifenden Hilfe- und Maßnahmeplanung dienen.

An der Erstellung des Plans sollen die Bezirke ebenso wie die LIGA-Verbände die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.

Der Rahmenplan wird alle zwei Jahre fortgeschrieben."

Hierzu wird berichtet:

Wie in unserem Zwischenbericht vom 19. Juli 1998 (Drs Nr. 13/2956) berichtet wurde, ist zur Umsetzung des Beschlusses eine Beratergruppe bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eingerichtet worden. Die Beratergruppe hat sich am 24. Juni 1998 und am 11. September 1998 getroffen.

Der Diskussionsprozess über Ziele und Leitlinien in der Wohnungslosenpolitik ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, da die Beratergruppe anlässlich ihrer letzten Sitzung am 11. September 1998 die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales um verschiedene Umfragen bei den Bezirksämtern zu Einzelthemen gebeten hat. Der Rücklauf der Antworten aus den Bezirksämtern hat einige Zeit in Anspruch genommen, die auch die Auswertung verzögert hat.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dem Abgeordnetenhaus zum 30. April 1999 über die Ergebnisse der Diskussion berichtet werden kann.