Berliner Wasserbetriebe: konzessionieren statt privatisieren

Der Senat wird aufgefordert, die Pläne zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einzustellen; stattdessen soll zügig ein Konzessionsvertrag mit dem Unternehmen vorbereitet werden, der dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorzulegen ist.

Der Konzessionsvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die die BWB in der Wasserver- und Entsorgung Berlins haben, für einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Vertrag bestätigt auch das Recht der BWB, öffentliches Straßenland und landeseigene Grundstücke für diese Aufgaben zu nutzen.

Gleichzeitig ist die Zahlung einer Konzessionsabgabe der BWB an das Land Berlin zu vereinbaren. Mit dieser Abgabe stellt Berlin die Gewährleistung der Nutzungs- und Wegerechte und die verwaltungstechnischen Dienstleistungen in Rechnung. Die Konzessionsabgabe kann auch für mehrere Jahre kapitalisiert und als Vorschuss an das Land gezahlt werden. Gegebenenfalls ist eine weitere Absenkung der Eigenkapitalquote durch Kapitalentnahme aus den BWB bis hin zu vergleichbaren Größenordnungen mit späteren Konzessionszahlungen der BWB an das Land zu verrechnen.

Begründung:

Die Politik einer (Teil-) Privatisierung der BWB ist in die Sackgasse geraten. Dem Senat ist es trotz anderthalbjähriger Vorbereitungszeit nicht gelungen, für die (Teil-) Privatisierung Modelle und Rechtsgrundlagen vorzulegen, die widerspruchsfrei oder nur halbwegs plausibel sind. So ist die vorgeschlagene Novellierung des Berliner Betriebegesetzes in Teilen rechtsfehlerhaft; sie kann so keinesfalls parlamentarisch beschlossen werden.

Ein Abschied von der Privatisierungsstrategie ist daher angesagt. Bereits im Sommer 1997 haben wir als Alternative das Konzessionsmodell vorgeschlagen, damals in Abgrenzung von Plänen der Finanzsenatorin, die Konzession an Privatunternehmen zu verkaufen. Mit diesen Plänen hätte Berlin auch die Möglichkeiten einer öffentlichen Kontrolle der BWB geschwächt.

Mit unserem Modell wird hingegen die öffentliche Kontrolle voll gewahrt. Berlin bleibt Eigentümer/-in der BWB mit allen Rechten und Pflichten. An der öffentlichen Verantwortung für sozialverträgliche Tarife, hohe Umweltstandards und der Sicherung von Arbeitsplätzen wird es damit keine Abstriche geben.

Für das Finanzdesaster Berlins trägt die große Koalition die Verantwortung. Ihr haben wir zu verdanken, dass Berlin aus dem Jahr 1998 einen ungedeckten Wechsel von zwei Mrd. DM fortschleppt, den der Senat jetzt durch Teilverkauf der BWB begleichen will. Auch die Opposition muss jenseits aller Schuldzuschreibungen die Frage beantworten, wie dieser ungedeckte Wechsel bezahlt wird. Die von uns vorgeschlagene Konzessionsabgabe ermöglicht die Erzielung dauerhafter Einnahmen für das Land.

Unser Vorschlag ist darüber hinaus eine dauerhafte angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BWB zu realisieren. Mit der vom Senat geplanten Teilprivatisierung würde dieser Weg versperrt und diese Einnahmemöglichkeit nur den privaten Investoren eröffnet. Zu diesem Themenkomplex hat unsere Fraktion ebenfalls einen Änderungsantrag eingebracht.

Ob die Verzinsung durch Vorschusszahlungen der Konzessionsabgabe ergänzt werden muss oder andere Möglichkeiten der kurzfristigen Einnahmeerzielung z. B. durch die nochmalige Absenkung des Stammkapitals bestehen, ist zu prüfen.