Planung für den Alexanderplatz

„Der Senat wird ersucht, die bisherigen Planungen zum Alexanderplatz einer kritischen Analyse bezüglich ihrer Umsetzbarkeit, der Finanzierung und des Bedarfes der Flächenentwicklung zu unterziehen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 1999 zu berichten"

Hierzu wird berichtet:

Der vom Abgeordnetenhaus geforderte Bericht kann bis zum 31. März 1999 noch nicht vorgelegt werden.

Die Gründe hierfür liegen in Folgendem:

1. Der Zeitablauf zum Bebauungsplanverfahren I-B 4a sah den Abschluss der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bis Mitte April dieses Jahres vor.

2. Um das Ergebnis der Auswertung in die Bauleitplanung einfließen zu lassen, wird im April 1999 eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden.

3. Eingebunden in den gesamten Planungsablauf ist die Vorbereitung von städtebaulichen Verträgen für die Übertragung der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen an bauwillige Investoren.

Um für das Abwägungsergebnis zum Bebauungsplanverfahren ein höchstmögliches Maß an Entscheidungssicherheit zu erreichen, wird der Kernbereich des städtebaulichen Gesamtkonzeptes ­ mit der Planstraße 1 (verlängerte KarlMarx-Allee), dem Alexanderplatz sowie den unmittelbar angrenzenden Hochhausprojekten ­ als Vertragsgebiet mit „Pilotfunktion" für die weiteren städtebaulichen Verträge bearbeitet.

Der derzeitige Verhandlungsstand widerspiegelt die Bereitschaft der an den städtebaulichen Vertragsverhandlungen beteiligten Investoren zur Umsetzung der Planungsziele. Der Abschluss der Verhandlungen wird jedoch maßgeblich vom Inhalt der Grundstückskaufverträge zwischen dem Land und den Investoren bestimmt. Hierfür liegen zwar drei Wertgutachten vor, die Kaufvertragsangebote seitens der Finanzverwaltung stehen jedoch aus.

Damit liegt eine der wesentlichsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss von städtebaulichen Verträgen noch nicht vor.

Die Vorlage verhandelter Kaufverträge und städtebaulicher Verträge bilden gemeinsam mit dem Abwägungsergebnis zum Bebauungsplanverfahren die voneinander untrennbaren Säulen für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens.

Wegen der vorher genannten drei Problembereiche würde ein Schlussbericht zum Zeitpunkt ­ 31. März 1999 ­ dem eigentlichen Anliegen des Parlamentes nicht gerecht werden.

Wir bitten deshalb um Fristverlängerung bis Ende Juni 1999.