Sportanlagen

„Die Sportanlagen Sportforum Hohenschönhausen, PaulHeyse-Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, Schwimmhalle Landsberger Allee, Max-Schmeling-Halle, Velodrom und Sportund Erholungszentrum sollen selbstständigen Betreibern übertragen werden. Gelingt das im Einzelfall nicht, so entscheidet der Gesetzgeber über die Zuordnung innerhalb der Berliner Verwaltung neu."

Über die Durchführung des Beschlusses ist dem Abgeordnetenhaus innerhalb von 3 Monaten zu berichten.

Mit Drs Nr. 13/3043 erfolgte zunächst ein Zwischenbericht.

Hierzu wird weiter berichtet: Max-Schmeling-Halle und Velodrom

Die Max-Schmeling-Halle und das Velodrom sind auf einen privaten Betreiber übertragen worden. Der Pacht- und Betreibervertrag wurde am 30. Juni 1998 mit der Velomax Hallenbetriebs GmbH abgeschlossen.

Übertragung des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) und der Schwimm- und Sprunghalle Landsberger Allee (SSH) auf die Berliner Bäder-Betriebe (BBB)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 24. November 1998 beschlossen, das SEZ den BBB zu übertragen. Um die angestrebten Synergieeffekte des gemeinsamen Betriebes mit der SSH zu erzielen, soll auch diese den BBB übertragen werden. Hierzu ist die Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes erforderlich. Am 8. Dezember 1998 hat der Senat hierzu den Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes beschlossen und im Abgeordnetenhaus eingebracht. Das Abgeordnetenhaus hat am 25. Februar 1999 in zweiter Lesung die Gesetzesänderung beschlossen (Drs Nr. 13/3452).

Übertragung von weiteren Sportanlagen auf die Berliner BäderBetriebe (BBB)

Die Sportanlagen Sportforum Hohenschönhausen, PaulHeyse-Straße und Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark sollen über eine weitere Modifizierung des Bäderanstaltsgesetzes übertragen werden. Der Entwurf des Änderungsgesetzes befindet sich noch im Erörterungsprozess.

Übertragung von Sportanlagen auf die Bezirke

Es wird zusätzlich angestrebt, die Sportanlagen, die durch das Zweite Verwaltungsreformgesetz auf die Bezirke übertragen werden sollen, noch vor dem 1. Januar 2001 den Bezirken zu übergeben, sofern dies einvernehmlich geregelt werden kann.

Das Karl-Friedrich-Friesen-Stadion im Bezirk Friedrichshain ist dem Bezirk durch Verwaltungsvereinbarung vom 7. September 1998 übertragen worden. Für das Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend im Bezirk Mitte wird eine entsprechende Vereinbarung im Laufe des Jahres 1999 angestrebt. Gleiches gilt für den Wasserfahrsportbereich Grünau und die Alte Försterei im Bezirk Köpenick.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: SEZ und SSH:

Mit dem „Erstes Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes" wurden die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben für das Sport- und Erholungszentrum und die Schwimm- und Sprunghalle Landsberger Allee sowie die personalwirtschaftlichen Auswirkungen für das Sport- und Erholungszentrum dargestellt. Auf die Drs 13/3403 wird verwiesen.

Weitere Sportanlagen, die auf die BBB übertragen werden sollen

Nach Verlagerung der Aufgaben sind die bei Kapitel 10 94 und bei Kapitel 10 95 hierfür veranschlagten Mittel nach entsprechender Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes auf die Berliner Bäder-Betriebe zu übertragen.

Sportanlagen, die auf die Bezirke übertragen werden sollen

Nach Verlagerung der Aufgaben auf die Bezirke und auf der Grundlage der dazu geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Bezirken sind die bei Kapitel 10 94 veranschlagten Mittel anteilig auf die Bezirke zu übertragen.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Mit dem Übergang des SEZ auf die BBB fallen die gesamten Beschäftigungspositionen bei Kapitel 10 40 weg.

Für das Karl-Friedrich-Friesen-Stadion und das Stadion der Weltjugend (beide geschlossen) wird kein Personal eingesetzt, sodass hierfür keine Verlagerung von Stellen bei Kapitel 10 94 erforderlich ist. Nach Verlagerung der Aufgaben auf die Bezirke sind die bei Kapitel 10 94 vorhandenen Stellen entsprechend der vorgesehenen Verteilung umzusetzen. Der Erhöhung der jeweiligen bezirklichen Globalsummen Personal steht eine entsprechende Kürzung der Globalsumme für den Einzelplan 10 gegenüber. Der Personalübergang zu den Berliner Bäder-Betrieben wird gesetzlich geregelt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.