Vollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven
Vollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven für den Strafvollzug auf die Länder wird über die Frage gestritten, ob die in dem Strafvollzugsgesetz des Bundes definierten Vollzugsziele weiterhin Geltung haben sollen oder ob die Notwendigkeit der Resozialisierung hinten angestellt werden soll.
In einzelnen Bundesländern sollen schon weit gediehene Gesetzesentwürfe für eigene, landesrechtliche Regelungen vorliegen, die erheblich von den jetzigen Regelungen abweichen. für den Strafvollzug auf die Länder ausgesprochen, wobei unter anderem auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Praxis des Strafvollzuges und auf die Notwendigkeit von Standards auf europäischer Ebene hingewiesen wurde. Gleichwohl wird die Föderalismusreform aus bremischer Sicht nicht an den Kontroversen über die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug scheitern dürfen.
Zudem bedürfen sowohl die Justizvollzugsanstalt Oslebshausen als auch die Justizvollzugsanstalt Bremerhaven der Sanierung. Ein Neubau wurde aus Kostengründen ausgeschlossen; gewisse Sanierungsmaßnahmen sind aber bereits aus Sicherheitsaspekten unerlässlich.
Der Strafvollzug dient aber auch zur Vorbereitung der Gefangenen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Beendigung ihrer Haftstrafe. Bestimmte von besonderer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat das Strafvollzugsgesetz des Bundes grundsätzlich?
a) Teilt der Senat die Auffassung, dass die Vollzugsziele in § 2 des Strafvollzugsgesetzes die Aufgaben des Strafvollzuges richtig definieren?
b) Hat sich das im Strafvollzugsgesetz enthaltene Instrumentarium in Bezug auf die Möglichkeit, den Gefangenen zur Verbesserung der Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft Lockerungen zu gewähren,
c) notwendige Sicherung der Justizvollzugsanstalten?
d) Ist dem Senat bekannt, welche Pläne die anderen Bundesländer verfolgen?
2. Wie viele Strafgefangene haben sich in den Jahren seit 1998 jeweils im Jahresdurchschnitt in den bremischen Justizvollzugsanstalten im Männervollzug (Erwachsenenvollzug) befunden?
3. Wie setzt sich die Gesamtzahl der Gefangenen gegliedert nach zusammen?
4. Welche Differenzierungen erfolgen innerhalb des Vollzuges nach den Tätergruppen (z. B. Ersatzfreiheitsstrafen, gewalttätige oder gefährdete Gefangene)?
5. Wie hat sich im Vergleichszeitraum die Anzahl der innerhalb der Anstalten begangenen Straftaten entwickelt?
6. Wie hat sich die Anzahl der Lockerungen, gegliedert nach Außenbeschäftigung, Freigang, Ausführung, Ausgang und Urlaub in den Jahren seit 1998 entwickelt?
7. Wie hat sich im Vergleichszeitraum die Drogenproblematik im Vollzug entwickelt, und welche Therapie- und Hilfsangebote werden den drogenabhängigen Gefangenen gemacht?
8. Wie hat sich die Verteilung der Gefangenenzahlen auf die verschiedenen Nationalitäten bzw. Herkunftsländer entwickelt, und welche Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich daraus für die anstaltsinterne Sicherheit sowie für die schulische und berufliche Qualifizierung der Gefangenen?
9. Wie hat sich der Anteil der Gefangenen, die über keine oder ungenügende Deutschkenntnisse verfügen, in den letzten sechs Jahren entwickelt, und wie gedenkt der Senat darauf zu reagieren?
10. Wie hat sich im Vergleichszeitraum das Angebot von Ausbildung (Schulausbildung, Berufsausbildung) für die Gefangenen entwickelt?
11. Wie viele Arbeitsplätze welcher Art sind für Gefangene in den einzelnen Vollzugsanstalten vorhanden?
12. der Anstalten auf?
13. Wie hat sich im Vergleichszeitraum die Anzahl der Gefangenen entwickelt, die beruflich qualifiziert oder anqualifiziert werden konnten?
14. Wie hat sich im Vergleichszeitraum die Anzahl der Gefangenen entwickelt, die sie ihre Strafe verbüßten?
15. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Anzahl der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern?
16. aus Lockerungen und Tätergruppen) hat es in den Jahren des Vergleichszeitraumes gegeben?
17. Wie hat sich im Vergleichszeitraum die Anzahl von Entweichungen in den anderen Bundesländern entwickelt?
18. Welche Entlassungsvorbereitungsmaßnahmen gibt es derzeit im bremischen Justizvollzug? Wie beurteilt der Senat die Zusammenarbeit der daran beteiligten Einrichtungen? Wo sieht der Senat einen Bedarf zur Verbesserung?
19. Wie hoch ist der gegenwärtige Personalbestand in den bremischen Justizvollzugsanstalten, aufgeteilt nach den einzelnen Fachrichtungen und in den einzelnen Vollzugsanstalten?
20. Wie hoch wird der Personalbedarf bis zum 1. Januar 2007 aufgrund der ergebenden Zahl Inhaftierter sein?
21. Wie viele Beamtinnen und Beamten sind seit 1998 mit dem Erreichen der regulären Pensionsgrenze, und wie viele der dort Genannten sind auf eigenen
Antrag oder aus gesundheitlichen Gründen von Amts wegen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden?
22. Entsprechen die äußeren Sicherheitsvorkehrungen (Außenmauer, Zaun, Bewegungsmelder, Videoüberwachung des Außengeländes, Kontrollen beim in Deutschland geltenden Standard?
23. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Verbesserung der Sicherheitstechnik und eine Verbesserung der äußeren Sicherheitsmaßnahmen zugleich neue Möglichkeiten der Gestaltung des Vollzuges innerhalb des Anstaltsgeländes eröffnet?
24. der Beschäftigten und die Arbeitsabläufe verändern?
25. zu schmuggeln?
26. Teilt der Senat die Auffassung, dass es anders als noch im Koalitionsvertrag vorgesehen geboten ist, die Justizvollzugsanstalt am Standort Bremerhaven (ca. 100 Haftplätze) zu erhalten, weil es unter Kostenaspekten nicht zu Einsparungen führen würde, den Standort zu schließen, und zwar auch über das Jahr 2007 hinaus? Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Sanierungskonzeptes für Bremerhaven vorgesehen?
27. Wie hoch belaufen sich derzeit die Kosten für einen Haftplatz, aufgeteilt nach Untersuchungshaft, normaler Strafhaft in Oslebshausen und normaler Strafhaft in Bremerhaven?