Einfamilienhaus

Bauabschnitt (ehemals Königsstadt und Stralauer Vorstadt) und Luisenstadt.

Das Planwerk stellt keinen neuen Innenstadtentwurf dar, sondern zielt auf eine qualitative Verbesserung durch Verdichtung im Bestand mit zusätzlichen Nutzungen. Es stärkt die verbindende Innenstadtstruktur um den Tiergarten, die Struktur der City-West und der historischen Innenstadt, es kommt ohne Abrisse von Wohnungen aus. Es verwendet die Methode der kritischen Rekonstruktion, um verschüttete Spuren der Stadtentwicklung in der Innenstadt aufzudecken. Durch die Überlagerung mit den Stadtentwicklungsprojekten der Moderne und der Nachkriegszeit wird eine für Berlin signifikante Innenstadtstruktur öffentlicher Straßen und Plätze neu formuliert, die keine Phase der Berliner Entwicklungsgeschichte verleugnen soll.

Der als Anlage beigefügte Plan systematisiert als städtebauliches Leitbild die genannten Grundsätze und Ziele des Planwerks Innenstadt.

4. Verfahren:

Die Überarbeitung des Konzeptes und der öffentliche Diskurs über das Planwerk Innenstadt, die auf einen möglichst weitreichenden Konsens zielen, erfolgen seit November 1996 auf vier Ebenen, die sich in Form und Inhalt aufeinander beziehen: Öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Präsentationen, fachöffentliche Planungswerkstätten und gutachterliche Bearbeitung sektoraler Innenstadtkonzepte.

Öffentliche Diskussionen und Präsentationen

Die erste Ebene betrifft allgemeine Grundsatzfragen der Innenstadtentwicklung, die im öffentlichen Stadtforum behandelt werden.

Spezielle, das Planwerk betreffende Probleme werden außerdem in den Stadt-Projekte-Veranstaltungen öffentlich erörtert.

Zwölf Veranstaltungen haben bisher stattgefunden. Themen waren hier u. a.: Der Umgang mit dem Städtebau der Nachkriegsmoderne in Ost und West, die Qualifizierung des öffentlichen Raumes und der Verkehr in der Innenstadt, neue Bauherrenmodelle und die Bewohner, der neue innerstädtische Gebäudetyp und seine Realisierbarkeit, Bürgerbeteiligung und Befindlichkeiten in der Innenstadt, öffentliche Plätze und Stadtgrün, Stadtgesellschaft und Zukunft der Innenstadt, aber auch eine Reihe von stadtteilbezogenen Einzelfragen.

Eine zweite Ebene umfaßt Präsentationen von Überarbeitungsergebnissen, z. B. im Rahmen der Ausstellung „Stadtquartiere" im Märkischen Museum oder verschiedener Ausstellungen im ehemaligen Staatsratsgebäude.

Mit diesen Veranstaltungen sollten einige wesentliche Grundsatzfragen und Lösungsansätze für das Leitbild der Innenstadt geklärt werden. So sind der erreichte Zwischenstand und die Arbeitsergebnisse u. a. den Berufsverbänden (BDA, BDLA, SRL, AIV) vorgestellt worden. Diese haben eine breite Unterstützung für das weitere Verfahren zugesichert.

Daneben fanden zahlreiche Veranstaltungen Dritter zum Planwerk statt, z. B. eine Vortragsveranstaltung der IHK und der Verbände der Berlin-Brandenburger Wohnungsbauunternehmen, in der die genannten Institutionen die stadtentwicklungspolitische Strategie des Planwerks bestätigten und für die Umsetzung plädierten.

Vertiefungen und Planungswerkstätten:

Auf einer dritten Ebene werden Teilbereiche des Planwerks vertieft und insbesondere in Planungswerkstätten überarbeitet, verändert und präzisiert. Hier werden, zusammen mit den beteiligten Bezirken, Senatsverwaltungen und betroffenen Nutzern sowie den wichtigsten Eigentümern bisher umstrittene Konzepte und alternative Lösungsvarianten so weiterentwickelt, dass tragfähige und möglichst konsensfähige Teilgebietskonzepte vorgelegt werden können.

Seit dem Frühjahr des Jahres 1997 werden die Planungswerkstätten unter Hinzuziehung von Co-Gutachtern in enger Terminfolge abgehalten. Sie haben zu einem konstruktiven städtebaulichen Arbeitsprozeß geführt. Die bisher durchgeführte Diskussions- und Überarbeitungsphase hat zu über 80 Änderungen geführt. Es wurden im Verlauf des dialogischen Prozesses Mißverständnisse ausgeräumt, Bedenken verarbeitet und Veränderungen vorgenommen. So konnte in den Werkstätten ein grundlegender Konsens über die städtebauliche Weiterentwicklung dieser Bereiche gefunden werden, von denen hier einige beispielhaft dargestellt werden:

Bereits durchgeführt wurden fünf Planungswerkstätten zu den Bereichen Kulturforum, Molkenmarkt / Alexanderstraße, Breitscheidplatz / Zoo, Lietzenburger Straße / An der Urania / Schillstraße sowie Spittelmarkt / Leipziger Straße / Friedrichswerder.

Weitere Planungswerkstätten zu den Bereichen Luisenstadt in Berlin-Kreuzberg und Berlin-Mitte und Fischerinsel in BerlinMitte, die das oben erläuterte Zielbündel der Qualifizierung der öffentlichen Räume, der Bestandsergänzung und der Verbesserung der Nutzungs- und Gestaltungsqualität verfolgen, sind bereits weit fortgeschritten, so dass sie kurz vor dem Abschluß stehen. Für den Bereich Spreestadt, Gleisdreieck und diverse Einzelstandorte wurden in Kooperation mit den jeweiligen Bezirken tragfähige städtebauliche Konzepte entwickelt. Für den Bereich des komplexen Wohnungsbaus Karl-Marx-Allee, 2. Bauabschnitt am Alexanderplatz, wurde mit den Bezirken Mitte und Friedrichshain ein gemeinsames Planungsverfahren begonnen, das eine Stärkung des Gebietes durch Modernisierung und Bestandsergänzung zum Ziel hat.

Stand der Vertiefungen in den Schwerpunktbereichen

Für den Straßenzug Leipziger Straße ­ Gertraudenstraße ­ Mühlendamm ­ Grunerstraße, der die drei Planungswerkstätten Spittelmarkt/Leipziger Straße/Friedrichswerder, Fischerinsel und Molkenmarkt betrifft, ist es das Ziel, zu signifikanten Verbesserungen der städtebaulichen Situation unter Erhalt der verkehrlichen Funktionsfähigkeit zu kommen. Aus dem Straßenzug Leipziger Straße ­ Gertraudenstraße ­ Mühlendamm und Grunerstraße, der den Leipziger Platz mit dem Alexanderplatz verbindet, soll eine Folge unverwechselbarer „Orte" mit hoher Aufenthalts-, Nutzungs- und Gestaltqualität entstehen. Vom Spittelmarkt bis Molkenmarkt wird ein Mittelstreifen für die Straßenbahn angelegt, abgesehen von der Gertraudenbrücke.

Der Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Charlottenstraße und Spittelmarkt erhält ein Straßenprofil mit 2

2

Fahrspuren, jeweils einer Parkspur und eine separate Straßenbahntrasse in Mittellage. Die Straßenbahntrasse ist so auszubilden, dass sie einerseits raumsparend ist, gestalterisch befriedigend wirkt und andererseits die Anforderungen nach Haltestellen, Abbiegespuren und Überquerungsmöglichkeiten sicherstellt. Zwischen Charlottenstraße und Leipziger Platz hat die Leipziger Straße ein Raumprofil von ca. 22 m.

Die Straßenbahn wird dort nicht im eigenen Gleiskörper, aber in Mittellage und in der Fahrbahn geführt. Die Haltestellen Friedrichstraße und Wilhelmstraße werden nicht als Haltestelleninseln ausgebaut. Vielmehr soll durch entsprechende Schaltung von Lichtsignalanlagen das Ein- und Aussteigen auf der Fahrbahn geschützt werden.

Zum Spittelmarkt und Friedrichswerder:

Hier ist eine deutliche Innenverdichtung und die Stärkung der historischen Innenstadt vorgesehen. Mit der Wiederherstellung des Spittelmarkts wird sichergestellt, dass die verlorengegangenen Spuren der Stadtgeschichte im Stadtzentrum unter Berücksichtigung der Ansprüche an gute Lebensqualität wiederentstehen. Der ehemalige Friedrichswerder zwischen Auswärtigem Amt und Hausvogteiplatz soll zum Teil mit Stadthäusern in verschiedenen Wohnformen bebaut und durch qualifizierte städtische Grünflächen und Stadtplätze ergänzt werden. Die Konkretisierung der vorliegenden Planung erfolgt im laufenden Bebauungsplanverfahren. Wesentliches städtebauliches Ziel ist die Fassung des Spittelmarktes mit Wohn- und Geschäftshäusern. So können auch Ersatzflächen für ein heute südlich gelegenes Kaufhaus angeboten werden. Damit könnte endlich die Axel-Springer-Straße (ehem. Lindenstraße) wieder in den Spittelmarkt eingeführt werden. Mit der klaren stadträumlichen Fassung des Spittelmarktes soll die Leipziger Straße auch im Osten einen signifikanten Abschluß erhalten, wie ihn das Oktogon des Leipziger Platzes im Westen bildet. Voraussetzung dafür ist der Abriß der neueren, sanierungsbedürftigen Stahl-Doppelbrücke und die Reaktivierung und Verbreiterung der alten Getraudenbrücke. Das Konzept sieht die verkehrliche Aktivierung und Verbreiterung bzw. Ergänzung der stillgelegten und unter Denkmalschutz stehenden alten Gertraudenbrücke vor. Die im weiteren Verfahren zu entwickelnde Brückenkonzeption soll 2 « 3 Fahrspuren, eine eigenständige, aber im Verhältnis zum Regelprofil von 12 m reduzierte Straßenbahntrasse sowie Fuß- und Radwege berücksichtigen.

Die Gertraudenstraße im Bereich der Fischerinsel erhält 2 « 3 Fahrstreifen. Eine Nutzung des rechten Fahrstreifens als Parkspur kann für die Zeiträume ausgewiesen werden, für die er nicht für den fließenden Verkehr erforderlich ist. Die Straßenbahn fährt auf einem separaten Mittelstreifen von 10 bis 12 m Breite. Die Lage der Haltestellen ist noch zu bestimmen. Die Gertraudenstraße soll in Anlehnung an den historischen Straßenverlauf beidseitig mit neuen Wohn- und Geschäftshäusern bebaut werden. Durch einen attraktiven neuen Stadtplatz auf der Nordseite soll an den Ursprung Cöllns bzw. an den früheren Standort der Petrikirche erinnert werden. Auf der Südseite soll eine nutzungsgemischte Straßenrandbebauung mit Ladengeschäften entstehen, die durch die Aufgabe der neuen Gertraudenbrücke und eine entsprechende Verschiebung der Straße möglich wird. Hierdurch kann aus dem Wohnquartier auf der Fischerinsel eine beruhigte und innerstädtisch attraktive Wohnadresse geschaffen werden. Ein zusätzliches Hochhaus auf dem Grundstück des „Ahornblattes" wird abgelehnt. Statt dessen wird eine achtgeschossige Bebauung mit einer Mischung von Wohnen, Läden, Hotel und Büros vorgesehen. Auf der östlichen Inselspitze soll mittelfristig, überwiegend auf dem Grundstück des aufzugebenden Kindertagesstättenstandortes, das Wohnen am Wasser, korrespondierend zu den gegenüberliegenden Stadthäusern, ermöglicht werden.

Zum Molkenmarktquartier, zur Mühlendammbrücke und zur Grunerstraße: Im inneren Bereich des Molkenmarktquartiers mit dem Stadthaus, der Ruine der Kloster- und der Parochialkirche, der Stadtmauer und dem Podewilschen Palais sind ergänzende Neubauten mit einem erheblichem Anteil von Wohnen in urbaner Mischung in kritischer Wiederaufnahme des historischen Stadtgrundrisses vorgesehen.

Für die angrenzenden Blöcke östlich der Stadtbahn und westlich der Alexanderstraße ist ein Konzept mit unterschiedlichen Nutzungen und insbesondere einem erheblichen Anteil von Wohnen angestrebt, so dass eine kleinteilige Adressenbildung eigentumsfähiger innerstädtischer Wohnungen möglich wird. Mühlendamm und Grunerstraße werden mit 2 « 3 Fahrspuren dimensioniert. Der Mühlendamm erhält zusätzlich eine separate Straßenbahntrasse wie in der Gertraudenstraße. Aus verkehrlichen Gründen muß die Straßenbeziehung Mühlendamm ­ Grunerstraße und Stralauer Straße ­ Spandauer Straße mittelfristig als Kreuzung ausgebildet bleiben, die den Molkenmarkt diagonal teilt. Der Tunnel am Alexanderplatz wird mittelfristig aufgegeben als wichtige städtebauliche Maßnahme zur stadtstrukturellen Verknüpfung des Stadthaus- mit dem Rathausquartier. Die entsprechenden verkehrlichen Vorgaben ­ insbesondere an den Kreuzungen mit der Alexanderstraße und der Karl-Marx-Allee ­ müssen noch nachgewiesen werden.

Die Verlängerung der Französischen Straße war schon zu Beginn des Jahrhunderts als Planung für die Stadtstruktur vorgesehen. Da der Senat derzeit die planungsrechtliche Absicherung einer oberirdischen Straßenbahnverbindung zwischen Alexanderplatz und Potsdamer Platz/Kulturforum einleitet, gibt es neben den Gründen, die den Senat bisher veranlaßten, die Verlängerung der Französischen Straße planerisch abzusichern, zusätzlich Veranlassung, parallel das Bebauungsplanverfahren I-202 c fortzuführen.

Bei der Entscheidung über die Realisierung soll einbezogen werden, ob die Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke zu einer verminderten Kapazität führt.

Für das Marx-Engels-Forum / Bereich am Fernsehturm wird im 1. Halbjahr 1999 ein öffentliches Planungsverfahren stattfinden, das der Bedeutung des Ortes und dem besonderen Interesse der Gesamtstadt an diesem Stadtraum entspricht.

Dieser Bereich soll in Anbetracht der vorgesehenen Verdichtungen in seinem Umfeld als grüngeprägter städtischer Freiraum qualifiziert werden. Demgemäß sollen in der ersten Stufe gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und dem Bezirk Mitte die programmatischen Grundlagen für ein nachfolgendes Entwurfsverfahren entwickelt werden.

Die städtebauliche Überarbeitung zum Gleisdreieck ist in Abstimmung mit den Bezirken Kreuzberg, Schöneberg und Tiergarten, dem Technikmuseum und weiteren Verwaltungen abgeschlossen. Das Konzept zielt vor allem auf den Bau einer neuen Parkanlage mit hoher Aufenthalts-, Nutzungsund Gestaltqualität (u. a. diverse Sport- und Spielplätze), sobald die Baulogistik GmbH das Gelände verlassen hat.

Finanziert wird der öffentliche Freiraum aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln des Potsdamer Platz-Projektes. Darüber hinaus sind ergänzende nutzungsgemischte Bebauungen im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Gleisdreieck und im südöstlichen Bereich vorgesehen. Durch diese Teilbereichskonzeption soll ein Beitrag zur Aufwertung und Verknüpfung der dicht bebauten Altbauquartiere von Schöneberg und Kreuzberg geleistet werden. Ein Dissens besteht zum einen mit dem Bezirk Kreuzberg, der eine geringere Bebauung befürwortet. Die Bahnimmobilien-Management GmbH strebt dagegen eine erheblich höhere bauliche Verdichtung als im vorliegenden Konzept an. Die erforderliche verkehrliche Erschließung des Gleisdreiecks ist sicherzustellen.

Zur sogenannten Spreestadt in Charlottenburg, zum KPMGelände und der Bachstraße wurden städtebauliche Konzepte für einzelne Teilbereiche zusammen mit den Eigentümern, den Bezirksämtern und weiteren Verwaltungen entwickelt. Sie berücksichtigen einerseits die Nutzungsabsichten der Eigentümer, ermöglichen andererseits eine angemessene Verdichtung citynaher Flächenpotentiale und schaffen eigentumsfähige Wohnlagen und öffentliche Räume, insbesondere an der Spree, deren Ufer in diesem Bereich zugänglich gemacht werden sollen. Mit der Entwicklung einer attraktiven Wasserlage wird nicht nur ein Beitrag zur Aufwertung des nördlichen Randbereiches der City West geleistet, sondern diese durch Erschließung eines neuen, innerstädtisch geprägten Quartiers insgesamt gestärkt.

Zur Lietzenburger Straße / An der Urania: Die überdimensionierten Straßenräume, die durch eine mittlerweile verworfene Autobahnplanung nach dem Krieg entstanden sind und die den stadträumlichen und strukturellen Kontext zwischen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz bzw. zwischen CityWest und Potsdamer Platz zerschneiden, sollen mit dem Ziel der Qualifizierung und Reurbanisierung des öffentlichen Raumes auf Kosten des überbreiten Mittelstreifens zurückgebaut werden, ohne dass damit die Leistungsfähigkeit für den fließenden Verkehr reduziert wird, da die derzeitige Anzahl der Fahrstreifen und Abbiegespuren erhalten bleiben muß. Damit wird die Aufwertung des östlichen Teils der City-West ermöglicht. An der Urania ist die Frage offen, auf welcher Seite der Straße die Stadtreparatur vorwiegend erfolgen soll bzw. ob auf der Ostseite bauliche Ergänzungen oder ob auf der Westseite durch Abriß und Neubau städtebauliche Verbesserungen anzustreben sind. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und der Bezirk Schöneberg präferieren die Reparatur auf der Westseite als Alternative zur anliegenden Plandarstellung, sofern eine Neugestaltung überhaupt erfolgt. Dies soll durch ein Wettbewerbsverfahren geklärt werden, in dem die Belange der Urania besonders berücksichtigt werden.

Zum Kulturforum wurde im Anschluß an das freiraumbezogene Planungswerkstattergebnis ein landschaftsplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Anteil durchgeführt, dessen überarbeitetes Ergebnis der Neugestaltung im Sommer 1998 zugrundegelegt wurde.

Dieses Konzept für das Kulturforum, das in Korrespondenz zum Potsdamer Platz mit seiner hohen Bebauungsdichte und seinen diversen Entertainmentnutzungen zu sehen ist, wie auch viele Einzelaussagen des Planwerkes im Bezirk Tiergarten bieten ein Angebot für eine städtebauliche Verflechtung und Verbindung der Zentren. Die beiden im Konzept ursprünglich vorgesehenen Einzelbaukörper (Haus der Mitte und Hotel) sind im Überarbeitungsprozeß entfallen.

Zum Bereich Hertzallee: Das nordwestlich an den Bahnhof Zoo angrenzende untergenutzte Gelände soll unter Berücksichtigung der Funktionen für Zoo, BVG und TU zu einem attraktiven City-Quartier mit Wohnanteilen entwickelt werden. Dazu sollen der BVG-Busbahnhof überbaut, geplante TU-Einrichtungen zügig durch Grundstücksveräußerungen und Privatinvestitionen realisiert und der Wirtschaftshof des Zoos neu geordnet und organisiert werden. Durch diese Maßnahme wird die Funktion des Bereichs um den Bahnhof Zoo und damit der City West deutlich gestärkt. Zur Zeit werden im Vorfeld eines Investorenauswahlverfahrens die Möglichkeiten einer für Berlin und die beteiligten Nutzer kostenneutralen Umsetzung ermittelt.

Zur City West, Bereich Breitscheidplatz sind mit der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr unter Beteiligung des Bezirks Charlottenburg und der Bauherren städtebauliche Verfahren vereinbart, um eine kontrollierte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Einvernehmen besteht darin, dass die städtebauliche Situation in der City West, insbesondere im Bereich der Kantstraße zwischen Joachimstaler Straße und dem Breitscheidplatz verbessert werden muß. Ziel des Verfahrens für den Bereich am Breitscheidplatz ist ein gemeinsam getragenes Gesamtkonzept, das keine Einzelfallentscheidungen mehr notwendig macht bzw. zuläßt. Der öffentliche Raum sowie seine angrenzende Bebauung soll durch Nutzungsmischung entsprechend dem Charakter und der gesamtstädtischen Funktion des Ortes qualifiziert werden.

Das Bebauungskonzept der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr für die Grundstücke der Brau und Brunnen AG und der ITAG wird unter folgenden Voraussetzungen realisiert:

a) Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger auf dem Breitscheidplatz, in der Hardenbergstraße und Kantstraße wird verbessert. Hierzu werden die bestehenden Gehwege in der Kantstraße bei einem Fahrbahnquerschnitt von 16,5m mit Baumreihen versehen und um mind. 2 m verbreitert. Der Autotunnel wird aufgegeben. Die Budapester Straße in Höhe des Breitscheidplatzes erhält 2 « 2

Fahrstreifen, 2 « 1 Busspur, einen Mittelstreifen und eine separate Abbiegespur zur Kantstraße.

b) Zur endgültigen Platzgestaltung wird ein beschränkter bzw. eingeladener Freiraumwettbewerb durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und den Investoren durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr wird sich um Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Realisierung des Platzes und um Mitfinanzierung durch die Investoren bemühen, so daß das Wettbewerbsergebnis zügig umgesetzt wird.

c) Parallel dazu soll für das weitere Umfeld, welches das Europa-Center, die Nord- und Südseite des Breitscheidplatzes einschließlich Bikini-Haus, Kurfürstendamm bis Joachimstaler Straße und Hardenbergplatz umfaßt, ein koordinierender Bebauungsplan oder ein Textbebauungsplan mit Aussagen u. a. zu den Höhenbegrenzungen aufgestellt werden. Dieser zielt einerseits auf den Schutz der gründerzeitlichen Baustruktur, andererseits auf die Sicherung des Charakters des Bikini-Hauses und des Europa-Centers. Er zielt auf die Bewahrung des Gebietscharakters in seinen Grundzügen, ohne die verabschiedeten Projekte und Planungen zu verhindern. Als Verfahren zur Schaffung verbindlichen Planungsrechts für das Neubauvorhaben der ITAG und der Breitscheidplatzbegrenzung wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dabei wird die Realisierung des geplanten Hochhauses in Verbindung mit der Abrißgenehmigung für das Schimmelpfenghaus gesichert.

d) Eine Abrißgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Schimmelpfenghaus wird erteilt, da bei Umsetzung von Ziffer 1 und 2 eine wesentliche städtebauliche Qualitätsverbesserung im Bereich der Kantstraße erreicht wird.

e) Auf dieser Grundlage soll aus baukulturellen Gründen zur Abstimmung der angemessenen Gestaltung ein eingeladenes Verfahren unter Einbeziehung des Investors durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie durchgeführt werden. Einigkeit besteht darüber, dass das zweite Hochhaus maximal die Höhe des Brau- und Brunnenhochhauses erreicht.

Das Bebauungskonzept für ITAG, veröffentlicht in der Verträglichkeitsstudie zum Breitscheidplatz und seiner Umgebung (Städtebau und Architektur, Bericht 38, 1998) ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie einvernehmlich mit der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr in seiner Konfiguration geändert worden. Dieses ist Grundlage des von ITAG einzureichenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Zum Hardenbergplatz: Die räumliche Kante des Hardenbergplatzes zum Zoo soll betont werden, ohne diesen jedoch abzuriegeln. Der Platz selbst bleibt dem öffentlichen Verkehr vorbehalten. Dabei sind aber die zukünftigen verkehrlichen Funktionen für den IV und ÖV ­ Erreichbarkeit und Abstellmöglichkeiten ­ weitgehend qualitativ zu berücksichtigen.

Für den IV bedeutet das, dass der ruhende Verkehr in einer Tiefgarage untergebracht werden muß.

Stand der sektoralen Innenstadtplanungen Parallel zu den Planungswerkstätten werden als vierte Ebene sukzessiv die wichtigsten sektoralen Planungen für die Innenstadt erarbeitet. So liegen vor: Verkehr und Umweltbelastung (Lärm, Luft, Klima), Grün und innerstädtischer Freiraum, Nutzung und Dichte bzw. Infrastrukturüberkapazitäten.

Das Freiraumkonzept sieht vor, in der Innenstadt unterschiedliche Freiräume von hohem Gebrauchswert zu schaffen. Grundbausteine des öffentlichen Freiraums sind klar formulierte Orte wie der Stadtplatz, der Gartenplatz oder der Stadtpark. Dazu gehört ebenfalls der begrünte Straßenraum. Grundmodul der privaten Freiräume ist der Wohnhof in verschiedenen Facetten. Die offenen Freiräume der innerstädtischen Nachkriegssiedlungen sollen in Bereiche mit eindeutig öffentlichem oder privatem Charakter gegliedert werden. Eine vergleichende Untersuchung von fünf Schwerpunktbereichen des Planwerks belegt, dass der Flächenbedarf für die ergänzende Bebauung des Planwerks fast ausschließlich unter Inanspruchnahme vorhandener Stellplätze, Straßen und Erschließungsflächen unter Wahrung der verkehrlichen Vorgaben erfolgt und kaum auf Kosten von vorhandenen Grünflächen geht. Durch die Neuordnung werden Freiflächen, die heute z. B. als Abstandsflächen oder Verkehrsbegleitgrün kein wirklich nutzbares Angebot darstellen, in qualifizierte öffentliche oder private Freiräume umgewandelt.

Bei der Bedarfsananalyse zur sozialen Infrastruktur war zu klären, ob bei zusätzlichem, durch das Planwerk vorgesehenen Wohnungsbau für die abzusehenden Infrastrukturbedarfe neue oder vergrößerte Standorte notwendig werden, oder ob die vorhandenen Ressourcen ausreichen. Ergebnis ist, dass hierfür die mittelfristig für 2010/11 ermittelten Überkapazitäten sinnvoll genutzt werden können. Im Schulbereich liegen die Überkapazitäten z. B. im Bezirk Mitte bei einem Drittel des heutigen Angebotes.

5. Machbarkeit und Umsetzung des Innenstadtkonzeptes Parallel zu den Werkstätten und der Erarbeitung sektoraler Planungen wurden für fünf beispielhafte Untersuchungsbereiche gutachterlich die kostenneutrale Machbarkeit auf privatwirtschaftlicher Ebene stadtwirtschaftlich dargelegt und die angemessenen Strategien zur Umsetzung der Planwerkskonzeption aufgezeigt.

Unter Beteiligung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau" eine weitere detaillierte stadtwirtschaftliche Machbarkeitstudie für die Realisierung kleinerer Testblöcke in der historischen Innenstadt und der City West erstellt.

Ziel war der Nachweis der eigentums- und planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie der wirtschaftlichen Bebaubarkeit der zu gewinnenden Baugrundstücke unter unterschiedlichen Dichteund Mischungsvarianten. Dabei erwiesen sich unterschiedliche Stadthausformen oder Wohnungstypen für den selbstnutzenden Eigentümer der Mittelschicht potentiell sowohl aus Kostengesichtspunkten als auch Standortqualitäten als attraktive innerstädtische Alternative zum Einfamilienhaus am Stadtrand.

Entscheidend ist dabei, dass die innerstädtischen Bodenpreise entsprechend der neuen stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzung an den citynahen Wohngebieten des Bezirkes Mitte orientiert werden. Die heutigen Bodenrichtwerte nach dem „Berliner Atlas über die Bodenrichtwerte" liegen in den Untersuchungsgebieten im Bezirk Mitte erheblich über den für Wohnungsbau tragfähigen Werten. Dieser hohe Bodenpreis steht im Widerspruch zu den im Planwerk verfolgten Zielen der Stärkung der Wohnnutzung und Förderung von moderateren Bebauungsdichten.

Bei der in den meisten Bereichen des Planwerks gegebenen Eigentumssituation (Flächen überwiegend im Eigentum Berlins) ist der Einsatz des Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmerechts mit seinen besonderen bodenrechtlichen Möglichkeiten der Preislimitierung in der Regel nicht erforderlich.

Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass bei Bodenwerten für Grundstücke des Landes Berlin, die die stadtentwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Ziele berücksichtigen, die Realisierung des Planwerkes und des freifinanzierten innerstädtischen Wohnens ohne Subventionen realistisch ist, denn:

1. Die Umsetzung ist finanzwirtschaftlich tragfähig, d. h. kann haushaltsneutral vollzogen werden.

2. Sie ist wohnungswirtschaftlich tragfähig, wenn in den betrachteten Gebieten für die Grundstücke des Landes Berlin funktionsbezogene Grundstücksbewertungen in Verbindung mit privatrechtlicher Absicherung der Nutzungsart zur Grundlage der Sicherung des Wohnens in der Innenstadt für selbstnutzende Käufergruppen und Einzelbauherren gemacht werden.

3. Die Strategie ist planungsrechtlich machbar und sollte sich dabei möglichst des Instruments des städtebaulichen Vertrags bedienen, u. a. weil bei Anwendung des städtebaulichen Entwicklungsrechtes in der Preisgestaltung beim Anund Verkauf von Grundstücken kein Ermessensspielraum besteht.

In einem entsprechenden Vorgehen wird ­ auch vom BMBau ­ ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen, insbesondere zur Nutzungsmischung und Reaktivierung der Innenstädte in den Neuen Bundesländern, in denen eine ähnliche Innenstadtkonstellation anzutreffen ist.

6. Weiteres Verfahren:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie wird gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen und unter Beteiligung der betroffenen Bezirksämter die noch ausstehenden Überarbeitungen des Planwerkes Innenstadt fortsetzen und 1999 abschließen.

Danach ist im Interesse eines koordinierten Vorgehens eine weitere Senatsentscheidung vorgesehen, mit der das Planwerk als überbezirkliche Planungsvorgabe aktualisiert wird.

Parallel dazu soll für die Bereiche Breitscheidplatz, Alexanderstraße, Friedrichswerder/Spittelmarkt, Lietzenburger Straße und Hertzallee eine für den öffentlichen Haushalt weitgehend kostenneutrale Umsetzung des Konzeptes eingeleitet werden.

Wir bitten den mit dem o. a. Beschluß erteilten Auftrag mit diesem Bericht als erledigt anzusehen.

Berlin, den 27. Mai 1999

Der Senat von Berlin

Der Regierende Bürgermeister

In Vertretung Kähne Strieder Chef der Senatskanzlei Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie