Im Urstromtal bestehen die Grundwasserleiter aus sehr gut wasserleitenden Schichten

Einfluss auf Grundwasserstand

Warschau-Berliner-Urstromtal

Als Folge dieser stark verringerten Grundwasserentnahmen nähert sich die Grundwasseroberfläche besonders in weiten Teilen des Warschau-Berliner-Urstromtales (Abb. 3 und Anlage 2, Grundwassergleichenkarte Mai 1998) wieder den früher hier vorherrschenden natürlichen Werten an.

Im Urstromtal bestehen die Grundwasserleiter aus sehr gut wasserleitenden Schichten. Wegen dieser günstigen geologischen Situation nutzen die Berliner Wasserbetriebe seit jeher bevorzugt diese wasserreichen Standorte im Tal für die Gewinnung ihres Rohwassers.

Eine Beeinflussung der Höhenlage der Grundwasseroberfläche ist im Urstromtal vor allem durch einen verstärkten oder verringerten Betrieb der Brunnengalerien der Berliner Wasserbetriebe (BWB) möglich.

Die Grundwasserförderung der BWB ist sowohl von der Nachfrage der Bevölkerung sowie von Industrie und Gewerbe nach Trink- und Brauchwasser als auch von der jeweiligen „Altlastensituation" abhängig. Durch massive Kontaminationen in den großen Industriegebieten (Schöneweide, Johannisthal) kann das Grundwasser besonders im Bereich der Wasserfassungen der Werke Wuhlheide und Johannisthal zur Zeit nur noch eingeschränkt gewonnen werden. Die Förderung zur Trinkwassergewinnung kann erst dann wieder auf die Ausbaukapazität der Wasserwerke erhöht werden, wenn die sehr aufwendigen Sanierungen nach Jahren intensiver Reinigung abgeschlossen sein werden.

Abb. 4 Schematisches hydrogeologisches Profil mit Gliederung der Grundwasserleiter

Hochflächen des Barnim und des Teltow

Auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow (Abb. 3) kann die Grundwasseroberfläche dagegen durch eine verstärkte Grundwasserförderung der BWB nicht merklich beeinflusst werden.

Der Hauptgrundwasserleiter = 2. GWL, aus dem die Brunnengalerien der Wasserbetriebe überwiegend ihr Rohwasser gewinnen, liegt hier in über 5 bis 10 Meter Tiefe (Abb 4). Kellergeschosse reichen im Allgemeinen nicht bis in dieses tiefliegende Grundwasser. Allerdings ist dieser Grundwasserleiter auf den Hochflächen durch schlecht durchlässige Böden (sog. Grundmoräne = Mg) abgedeckt. In diesen nur gering wasserleitenden Böden können sich zeitweilig nach starken Niederschlägen schwebende Grundwasservorkommen ausbilden. Dadurch kann es hier zu einem kurzzeitigen Anstieg des lokalen Grundwassers bis auf die jeweilige Geländeoberfläche kommen. Dies führt dann oftmals zu vorübergehenden Überschwemmungen mit Kellervernässungen.

Diese Vernässungen sind nur möglich, wenn Keller bautechnisch nicht fachgerecht abgedichtet worden sind. Hierbei handelt es sich eindeutig um Baufehler, die vom Bauherren und seinem Architekten zu verantworten sind. Zahlreiche abgedichtete Tiefkeller und Tunnelbauten der U- und S-Bahn zeigen, dass Abdichtungen von Bauwerken gegen drückendes Wasser technisch immer beherrschbar waren.

2 Festlegung ökologisch verträglicher Grundwasserstände bei einer Grundwasserförderung aus den Brunnengalerien der Berliner Wasserbetriebe:

Als bedeutendster Grundwassernutzer des Landes Berlin besitzen die BWB mit ihren zahlreichen Brunnengalerien auch den größten Einfluss auf die derzeitige und zukünftige Ausbildung der Grundwasseroberfläche des Landes. Dies gilt allerdings nur für Bereiche, die im Einzugsgebiet ihrer Förderanlagen liegen, d. h. im Urstromtal.

Erlaubnis/Bewilligung

Die Förderung von Grundwasser bedarf nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder bei herausragenden Nutzungen wie der öffentlichen Trinkwassergewinnung einer Bewilligung.

Die Bewilligung für solche Vorhaben ergeht in einem öffentlichen Verfahren, in dem diejenigen Einwendungen erheben können, die durch die Entnahme Nachteile erwarten.

Zur Zeit befinden sich mehrere Bewilligungen zur Grundwassergewinnung in Berlin in Bearbeitung. Dabei wurden jeweils größere hydraulisch zusammenhängende Wassergewinnungsgebiete einzelner Werke fachlich zusammengefasst, für die jeweils vor Beginn des öffentlichen Verfahrens hydrogeologische Gutachten erstellt werden.

Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide

Das Bewilligungsverfahren für die Werke Johannisthal und Wuhlheide ist soweit fortgeschritten, dass es im Sommer erteilt werden soll.

Wasserwerke Tegel, Tiefwerder und Jungfernheide

Für die Werke Tegel, Tiefwerder und Jungfernheide liegt das gemeinsame hydrogeologische Gutachten vor:

Wasserwerke Spandau, Kladow und Beelitzhof

Für die Werke Spandau, Kladow und Beelitzhof wird das gemeinsame hydrogeologische Gutachten im Frühsommer abgeliefert.

Wasserwerk Friedrichshagen

Im Herbst soll das Gutachten Friedrichshagen erstellt werden.

Auflagen zur Einhaltung bestimmter Grundwasserstände

Das wichtigste Ziel aller Gutachten liegt in einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung. Die langfristigen Grundwasserentnahmen dürfen die verfügbaren Grundwasservorräte nicht übersteigen.

Die wasserbehördliche Erlaubnis oder Bewilligung kann mit bestimmten Auflagen verbunden werden, um nachteilige Wirkungen für andere zu verhüten. Im Rahmen der Erlaubnisverfahren werden nach sorgfältiger Prüfung durch entsprechende Auflagen die Entnahmemengen so festgelegt und entsprechende Steuerungselemente vorgesehen, dass Schäden an Vegetation, Bauwerken oder anderen Gütern unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verhindert werden.

Mit diesen Bescheiden wird dann vorgegeben, dass das Förderregime so erfolgt, dass die ökologisch erforderlichen Grundwasserstände eingehalten werden und eine nachhaltige Sicherung der Grundwasservorkommen gewährleistet ist. Dazu dient nicht nur eine Überwachung der Grundwasserhöhen sondern auch eine qualitative Vorfeldmessung des den Brunnen zufließenden Grundwassers.

Ökologisch verträgliche Grundwasserstände sind für die zu schützenden Biotope jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Da die Flurabstände (Abstand Gelände zur Grundwasseroberfläche) sehr stark von den jeweiligen morphologischen Geländeformen abhängen, muss in Abhängigkeit von der Art der zu schützenden Biotope für jedes Fördergebiet eine detaillierte Regelung gefunden werden. Dies bedeutet allerdings, dass ökologisch besonders zu schützende Gebiete sehr genau kartiert werden müssen, um exakte Zielvorgaben zur Steuerung der jeweiligen Grundwasseroberfläche zu geben. Hierzu gehören auch genaue Vorgaben zur jahreszeitlich variierenden Gestaltung der regionalen Grundwasseroberfläche. Zur Zeit liegt eine derartige flächenhafte Biotopkartierung mit Steuerungsanweisungen zur gewünschten Grundwasserhöhe noch nicht vor. Auf Grund finanzieller Engpässe für eine Gutachtenvergabe und dem relativ hohen Arbeitsaufwand ist es zur Zeit jedoch nicht möglich, das Verfahren flächendeckend für die gesamte Stadt durchzuführen. Trotzdem werden bei der Erteilung einer Fördererlaubnis diese ökologischen Belange im Einzelfall berücksichtigt.

3 Festlegung und Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände:

Mit der Novellierung des Berliner Wassergesetzes wird festgelegt, die Grundwasserförderung weiterhin nur aus dem Stadtgebiet zu betreiben. In der dazu gehörenden Grundwassersteuerungsverordnung soll geregelt werden, dass die Grundwasserstände im Stadtgebiet innerhalb bestimmter Schwankungsbreiten gehalten werden. Dabei gibt ein Grundwassergleichenplan die dauerhaft anzustrebende Grundwasseroberfläche vor, die weitflächige Vernässungsschäden ausschließen soll.

Urstromtal

Wie berichtet, können im Urstromtal die Berliner Wasserbetriebe mit ihren Brunnengalerien diese Steuerung teilweise übernehmen. Begrenzende Faktoren sind hier außer dem Trinkwasserbedarf auch Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers.

Deren Sanierungen dürfen auf keinen Fall in ihrem Ablauf gestört werden, da sonst einige Gebiete möglicherweise dauerhaft von der Grundwassernutzung ausgeschlossen werden müssen, was dort zu einem weiteren flächenhaften Grundwasseranstieg führen würde. Als positives Beispiel einer siedlungsverträglichen Steuerung der Grundwasseroberfläche im Urstromtal durch die Berliner Wasserbetriebe gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ist das Wohngebiet südlich der Lehndorffstraße in Berlin-Karlshorst zu nennen.

Hier erfolgte seit Juni 1998 ein schnelles starkes Ansteigen der dortigen Grundwasseroberfläche, wodurch sich die Gefahr von Kellervernässungen im Bereich der Lehndorffstraße und des Hohen Wallgrabens abzeichnete. Ursache war die notwendig gewordene Reparatur einer Brunnengalerie der BWB im unmittelbaren Einzugsbereich dieser Siedlung. Durch enge Abstim mungen mit den BWB konnte erreicht werden, dass die zuvor erfolgreich reparierte Anlage vorfristig wieder in Betrieb genommen wurde.

Ein weiteres Beispiel für ein erfolgreiches Grundwassermanagement ist der Neubau einer Anlage zur Grundwasserregulierung in Berlin-Neukölln. Mit dieser Anlage wird die Grundwasseroberfläche bis ca. 3 m unter Straßenniveau abgesenkt. Zahlreiche nasse Keller konnten dadurch trockengelegt werden.

Hochfläche

Auf den Hochflächen müssen ­ wie berichtet ­ andere Maßnahmen greifen. Hier kann eine dauerhafte Entwässerung der oberen undurchlässigen Bodenschichten nur durch bautechnische Eingriffe wie vor allem durch den Ausbau der straßenbegleitenden Kanalisation erfolgen. In einigen Gebieten wurden früher ersatzweise Dränagen gebaut, diese müssen ­ soweit noch nicht geschehen ­ wieder instand gesetzt bzw. ergänzt werden. Der Ersatz bzw. Neubau von offenen Entwässerungsgräben kann ebenfalls eine Entlastung bewirken. Diese Entwässerungssysteme gab es auf der Barnim-Hochfläche früher in großer Zahl.

Zur Zeit werden für das Gebiet der Stadtrandsiedlung Malchow in Berlin-Weißensee die Vorbereitungen getroffen, um ein derartiges Entwässerungssystem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie in enger Abstimmung mit dem Bezirk Weißensee wieder herzustellen.

Für die Geschiebemergel-Hochflächen galt immer, dass sie nur besiedelt werden konnten, wenn für eine ausreichende Ableitung des Oberflächenwassers in das Urstromtal gesorgt wurde.

Verpflichtung der Bauherren und Architekten zur Beachtung des „höchsten gemessenen Grundwasserstandes ­ HGW"

Die Verantwortlichkeit des Bauherren ergibt sich aus baurechtlichen Vorschriften. Bauherren bzw. Eigentümer sind nach § 3 Abs. 1 Bauordnung Berlin verpflichtet, ihre baulichen Anlagen „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Sie müssen ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände zu nutzen sein". Zu diesen Anforderungen gehört es, dass, wenn bauliche Anlagen in einem Gebiet errichtet werden, in dem ein natürlicher hoher Grundwasserstand herrscht, diese Anlagen so errichtet werden, dass der hohe Grundwasserstand keine Missstände hervorrufen kann, insbesondere keine Vernässungsschäden im Keller usw. auftreten. Entsprechende Bauvorrichtungen zur Abwehr solcher Missstände müssen getroffen werden.

Sind entsprechende Vorkehrungen bei Errichtung des Gebäudes unterlassen worden, so liegt ein klarer Verstoß gegen diese allgemeinen baulichen Anforderungen vor. Die bauliche Anlage befindet sich dann in einem durch den Bauherrn selbst zu verantwortenden schlechten Zustand. Für die Beseitigung dieser selbstverantworteten Baumängel ist der Bauherr bzw. Eigentümer selbst verantwortlich.

Wir bitten den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 2. Juni 1999 Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie