Beate Hübner Senatorin für Gesundheit und Soziales Abgeordnetenhaus von Berlin 13 Wahlperiode Drucksache

Versorgungsstrukturen usw.). Dieser Wandel und die Notwendigkeit, mit begrenzten Ressourcen eine angemessene Versorgung der Bevölkerung zu erreichen, wecken den Wunsch nach Prognosen ­ hier insbesondere im Rahmen von Krankenhausplanung ­, um künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können, Engpässe vorauszusehen oder bei eventuell prognostizierten Fehlentwicklungen frühzeitig gegensteuern zu können. Berlin unterliegt

­ nicht nur im Gesundheits- und Sozialbereich ­ einem starken Wandel, daher sind Prognosen derzeit besonders schwierig (Änderung der Bevölkerungsstruktur, der Arbeitsmarktlage, der Krankenhausplanung, Entwicklung im Bereich vollstationäre Pflege u. a.). Einflussgrößen auf Bestand und Bedarf an Kranken- und Altenpflegepersonal lassen sich, wie im zweiten Zwischenbericht unter 2.1 und 2.2 dargestellt, im wesentlichen nicht quantifizieren, sondern nur in ihrer wahrscheinlichen Entwicklungsrichtung darstellen. Gleichzeitig unterliegen die Einflussgrößen komplexen wechselseitigen Abhängigkeiten. Wir schlagen deshalb vor, dass die derzeitige Zahl der Ausbildungsplätze in der Krankenpflege in Berlin beibehalten werden sollte und zur aktuellen Orientierung für die notwendige Ausbildungskapazität einen Ländervergleich aufzustellen, der folgendes beinhaltet:

- Anzahl der staatlich genehmigten Ausbildungsplätze in der Krankenpflege und in der Kinderkrankenpflege je Bundesland (KHG ­ finanzierte Ausbildungsplätze sowie anderweitig finanzierte Ausbildungsplätze z. B. im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen)

- Einwohnerzahl des Bundeslandes

- Altersstruktur der Bevölkerung

- Anzahl der ordnungsbehördlich genehmigten Betten in Krankenhäusern

- Anzahl der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen

- Anzahl der ambulanten Pflegedienste

- Anzahl der arbeitslos gemeldeten Pflegekräfte (ausgewählte Berufskennziffern) 4 Zum weiteren Vorgehen

Die Ermittlung des Bestands der erwerbstätigen Pflegekräfte wird fortgesetzt (vgl. 1. Zwischenbericht zu 1., Abschnitte I bis IV). Auf Grund der noch umzusetzenden Krankenhausplanung 1999 werden im nächsten Erhebungsabschnitt ­ noch vor den übrigen Krankenhäusern im Land Berlin (Universitätsklinika, private und freigemeinnützige Krankenhäuser, Sonderkrankenhäuser sowie Reha-Einrichtungen) ­ die freigemeinnützigen und privaten ambulanten Pflegedienste sowie die teilstationären Pflegeeinrichtungen befragt. Da die entsprechenden Daten weiterhin nicht auf einer zur Auskunft verpflichtenden Rechtsgrundlage erhoben werden, wird auch für den neuen Befragungsabschnitt die Tatsache der Freiwilligkeit aller Antworten bedeutsam sein:

Nur eine ausreichend hohe Antwortfrequenz gewährleistet die erstrebte Aussagefähigkeit der Daten. Deshalb bedarf dieses Projekt weiterhin der engagierten Unterstützung durch die Fachöffentlichkeit, die Interessenvertreter von Trägern der Einrichtungen und die Initiatoren des Berichtsauftrags.

Über die Erhebungsergebnisse wird dem Abgeordnetenhaus zeitnah weiter berichtet werden.