Kosten Aufwand für gesamtes Plangebiet IB 4 ca

Vorblatt Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ über Bebauungsplan I-B 4a (Alexanderplatz)

A. Problem Festsetzung des Bebauungsplans I-B 4a (Alexanderplatz)

B. Lösung Zustimmung zum Bebauungsplan I-B 4a (Alexanderplatz)

C. Alternative Keine.

D. Kosten Aufwand für gesamtes Plangebiet I-B 4 ca. 140 Mio. DM davon für Bebauungsplan I-B 4a ca. 102 Mio. DM davon für Bebauungspläne I-B 4b und I-B 4c ca. 38 Mio. DM Finanzierung

Die Übernahme von Kosten in Höhe von ca. 83 Millionen DM durch die Investoren für den Neubau der Planstraße 1, der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen unmittelbar an den Baugrundstücken, der Schaffung der erforderlichen Kitaplätze, eines Kinderspielplatzes, der Ausgleichsmaßnahmen sowie anteiliger Kosten für die Umgestaltung der Platzfläche des Alexanderplatzes wird durch städtebauliche Verträge geregelt. Der beim Land Berlin verbleibende nicht übertragbare Anteil in Höhe von ca. 19 Millionen DM ist in den Landeshaushalt folgendermaßen einzustellen : bis 2010 14 Mio. DM nach 2010 5 Mio. DM

Die Wirksamkeit der städtebaulichen Verträge wird bis zur Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Bebauungsplan und bis zum Abschluss der Kaufverträge ausgesetzt.

E. Flächenmäßige Auswirkungen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 25,08 ha.

F. Auswirkungen auf die Umwelt

Der zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgelegte Entwurf des gesamten Planbereiches I-B 4 ist hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen umfangreicher Untersuchungen überprüft worden. Im Ergebnis einer detaillierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung verbleibt lediglich beim Schutzgut Arten und Biotope hinsichtlich von Baumpflanzungen ein Kompensationsbedarf. Nach Abwägung aller in die Planung einzustellenden Belange wird dieser Bedarf zu 60 % im Plangebiet und auf öffentlichen Flächen außerhalb des Plangebietes ausgeglichen.

G. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg Keine.

H. Zuständigkeit Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Vorlage ­ zur Beschlussfassung ­ über den Entwurf des Bebauungsplans I-B 4a für das Gelände zwischen Mollstraße, Otto-Braun-Straße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, dem Flurstück 53 (Flur 818), Stadtbahn, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderplatz, Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Alexanderplatz 5 und 6, hintere Grundstücksgrenze Alexanderplatz 6, Keibelstraße sowie für die Grundstücke Keibelstraße 4/6/Ecke Mollstraße 1 sowie das Flurstück 1007 (Flur 919), an der Keibelstraße, sowie Teilflächen der Flurstücke 1086 (Flur 918), an der Keibelstraße, 1082 (Flur 918), an der Keibelstraße, 6017 (Flur 18), Wadzeckstraße sowie Abschnitten der Mollstraße zwischen dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 34/Ecke Mollstraße 1 und der Otto-Braun-Straße, der Otto-Braun-Straße zwischen Mollstraße und Alexanderplatz, der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Stadtbahn und Alexanderplatz und Abschnitten des Alexanderplatzes und der Keibelstraße im Bezirk Mitte.

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Dem Entwurf des Bebauungsplans I-B 4a für das Gelände zwischen Mollstraße, Otto-Braun-Straße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, dem Flurstück 53 (Flur 818), Stadtbahn, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderplatz, Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Alexanderplatz 5 und 6, hintere Grundstücksgrenze Alexanderplatz 6, Keibelstraße sowie für die Grundstücke Keibelstraße 4/6/Ecke Mollstraße 1 sowie das Flurstück 1007 (Flur 919), an der Keibelstraße, sowie Teilflächen der Flurstücke 1086 (Flur 918), an der Keibelstraße, 1082 (Flur 918), an der Keibelstraße, 6017 (Flur 18), Wadzeckstraße sowie Abschnitten der Mollstraße zwischen dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 34/Ecke Mollstraße 1 und der Otto-Braun-Straße, der Otto-Braun-Straße zwischen Mollstraße und Alexanderplatz, der Karl-LiebknechtStraße zwischen Stadtbahn und Alexanderplatz und Abschnitten des Alexanderplatzes und der Keibelstraße im Bezirk Mitte vom 14. August 1998 mit Deckblatt vom 16. April 1999 wird zugestimmt.

Das Abgeordnetenhaus nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch den Bebauungsplan nicht umlagefähige Infrastrukturkosten erforderlich werden bis zur Höhe von 19 Mio. DM, die vom Land Berlin getragen werden müssen und daher spätestens bis zum Jahre 2010 bei der Fortschreibung der Investitionsplanung zu berücksichtigen sind. Sie werden von der jeweils zuständigen Verwaltung im Rahmen des hier zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens eingepasst werden.