Mietwohnungsbau

Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen

Die präventive unternehmensorientierte Arbeitsmarktpolitik ­ ein Baustein für ein zukunftsfähiges Berlin

Die Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung erfordern, ökologische, soziale und ökonomische Perspektiven mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Gesellschaft zu verknüpfen. Die Frage der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Umwelttechnikbereich, die ökologische Modernisierung von Unternehmen oder die Verstärkung des Einsatzes regenerativer Energien sind wichtige Bausteine für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region. So stellen ökologische Innovationen und umweltbezogene Unternehmensaktivitäten schon heute einen wichtigen Beschäftigungsfaktor für die Region Berlin dar, der erhebliche Ausweitungspotentiale aufweist.

Mit dem Programmschwerpunkt „Perspektiven betrieblicher Arbeit" engagiert sich die Senatsverwaltung für Arbeit in dem Arbeitsfeld der präventiven, unternehmensorientierten Arbeitsmarktpolitik. Eine präventive Arbeitsmarktpolitik verfolgt zwei Ziele: Sie setzt mit ihrer Förderung früher und zu einem Zeitpunkt an, in dem Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten ist und sie verlagert den Ort ihres Wirkens dorthin, wo über die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen entschieden wird: in die Betriebe.

Im Zentrum des Wirkungsbereiches „Perspektiven betrieblicher Arbeit" stehen die Beschäftigten und das Management von kleineren und mittleren Berliner Unternehmen. Der Begriff Innovation spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Arbeitsfelder und Förderumfang

Die Arbeitsfelder der präventiven unternehmensorientierten Arbeitsmarktpolitik konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf den Bereich Arbeit und Umwelt, sowie auf die Informations- und Kommunikationstechnologien und die Nutzung der Multimediaentwicklung und -anwendung für die Personalentwicklung. Der Programmschwerpunkt ist stark mittelstandsorientiert, d. h. die Förderung unterstützt primär betriebliche Entwicklungen und Anpassungsprozesse von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

An der Finanzierung der Modellprojekte sind das Land Berlin, die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds ­ ESF ­ insbesondere Ziel 4 und die Gemeinschaftsinitiative ADAPT) und die Unternehmen gleichermaßen beteiligt. In den Jahren 1996 und 1997 wurden im Rahmen der ersten Förderphase der GI ADAPT und von Ziel 4 insgesamt 24 Projekte gefördert, beteiligt waren ca. 520 Betriebe und ca. 4 300 Beschäftigte.

Seit Beginn des Jahres 1998 läuft die zweite Förderphase im Rahmen der GI ADAPT und von Ziel 4, die Anzahl der geförderten Projekte hat sich seitdem fast verdoppelt. Bisher haben 13 neue Projekte im Bereich von Ziel 4 begonnen mit fast 80 Betrieben und 2 200 Teilnehmern und 10 Projekte im Rahmen der GI ADAPT mit 200 Betrieben und 700 Teilnehmern. Damit sind zur Zeit ca. 800 Betriebe und ca. 7 200 Beschäftigte in der innovativen Arbeitsmarktförderung.

Das Arbeitsfeld „Arbeit und Umwelt"

Das Arbeitsfeld Arbeit und Umwelt verbindet präventive Arbeitsmarktpolitik sowie ökologische und soziale Innovationsprozesse in den Unternehmen mit dem Ziel, ökologische Modernisierung und die Sicherung von Arbeitsplätzen miteinander zu verbinden.

Ein Anknüpfungspunkt ist die EG-Öko-Audit-Verordnung. Im Rahmen der EU-Öko-Audit-Verordnung soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, eine Zertifizierung des Umweltmanagementsystems, verbunden mit einer Prüfung des Produktionsprozesses, vornehmen zu lassen. Viele Unternehmen sehen in diesem neuen Instrumentarium des betrieblichen Umweltschutzes eine Chance, ökologische Modernisierung mit einer Modernisierung der Arbeitsorganisation und des Managementsystems zu verbinden. Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen spielt auch die mögliche Verbindung von Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement bei der Einführung eine wichtige Rolle sowie die Partizipation und Qualifizierung der Beschäftigten im Umweltschutz. Beispiele für Modellprojekte in diesem Arbeitsfeld sind die Erprobung neuer Qualifizierungsbausteine verbunden mit einer beteiligungsorientierten Einführung von Umweltmanagementsystemen, die Organisation von KMU-Netzwerken zur Bewältigung ökologischer Fragestellungen, der Aufbau gemeinsamer Qualifizierungsnetzwerke oder die Integration von Umwelt- und Qualitätsmanagement.

Schwerpunkt Energie und Beschäftigung

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Themenbereich Energie und Arbeit: Im Rahmen der Fachrunde „Energie und Beschäftigung", die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen moderiert wird, werden Aktivitäten initiiert, die Beschäftigungsfragen mit der lokalen Ernergiepolitik verbinden. Die Erschließung von Energieeinsparpotentialen in Berliner Hotels oder neuer Arbeits- und Beratungsfelder im Bereich regenerativer Energien sind die Inhalte von Modellprojekten dieses Schwerpunkts.

In Kooperation mit der Fachrunde Energie des Runden Tisches für nachhaltige Entwicklung Berlin und Brandenburg ­ die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen ist im Vorbereitungskreis des Runden Tisches vertreten und koordiniert die Fachrunde Energie ­ wurde das Projekt „Energiemanagement in Industrie und Gewerbe" initiiert. In fünf kleinund mittelständischen Unternehmen werden Energieaudits und betriebliche Energiekonzepte erstellt, auf deren Basis die Einführung eines betrieblichen Energiemanagementsystems erfolgt. Das Hauptaugenmerk des Projektes liegt auf der wechselseitigen Verknüpfung von technischer, sozialer und organisatorischer Innovation. Die Entwicklung und Umsetzung von Aktivitäten zur Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz wird als sozialer Prozess verstanden, der nicht nur hohe Anforderungen an das Unternehmensmanagement setzt, sondern eine aktive Beteiligung der energierelevanten Mitarbeiter voraussetzt.

Zentrale Erfolgsindikatoren sind die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz, die Minimierung bzw. qualitative Verbesserung des betrieblichen Energieeinsatzes, die Verminderung der entsprechenden energiebedingten Emissionen und Kosten und insbesondere die dauerhafte Etablierung eines effizienzorientierten betrieblichen Energiemanagements. Das Projekt hat Anfang 1998 begonnen und eine zweijährige Laufzeit.

Schwerpunktthemen der Fachrunde „Energie und Beschäftigung"

1. Allgemeine Zusammenhänge zwischen Energie- und Beschäftigungspolitik

Im wachsenden Energieeinsparsektor und im Bereich der regenerativen Energiequellen sowie auf dem Gebiet der damit verbundenen Dienstleistungen liegen Gestaltungsmöglichkeiten für die Beschäftigungspolitik. Wichtige Säulen sind hierbei Qualifizierung von Arbeitskräften, Förderung innovativer Projekte und eine aktive Informationspolitik. Ein großes Potential birgt auch die Kooperation kleiner Unternehmen untereinander und mit dem großen EVUs.

2. Handwerk und Energieeinsparung

Der Zugang des Berliner Handwerks (insbesondere Sanitärund Heizungsbau) zum Energieeinsparmarkt (via Contracting bzw. Wärmelieferung) stößt an vielfältige Barrieren. Zum einen ist das Handwerk im Wettbewerb um entsprechende Sanierungsprojekte auf Grund von Größendefiziten und seiner heterogenen Struktur strukturell benachteiligt, zum anderen ist die Willensbildung und Koordinierung innerhalb des Handwerks schwierig. Die Fachrunde will versuchen, konkrete Verbesserungsvorschläge und Konzepte zu erarbeiten.

3. Gestaltung des Landesenergieprogramms

Noch bevor im Herbst eine öffentliche Anhörung zum neuen Landesenergieprogramm stattfinden wird, will die Fachrunde das Programm kritisch begutachten (v. a. unter dem Gesichtspunkt von Beschäftigungseffekten) und gegebenenfalls gezielte Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

4. Energetische Altbausanierung

Die energetische Altbausanierung stellt auf Grund des hohen Anteils von Raumwärme am Endenergieverbrauch eine energieund klimapolitische Schlüsselfrage dar und ist zudem besonders beschäftigungsrelevant. Da das Thema sehr umfangreich ist und in ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Förderprogramme und ordnungsrechtlicher Vorgaben eingebunden ist (ModInst, Wärmeschutzverordnung, ESP, 3-%-Beschluss, etc.) sollte hier zwischen öffentlichen Gebäuden (Hauptakteur: Land Berlin) und dem Mietwohnungssektor (Hauptakteure: öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, Mieterverein) differenziert werden.

Insbesondere zwei Querschnittsthemen sollen dabei im Vordergrund stehen:

Verschärfung bestehender Wärmeschutzauflagen für den Altbaubereich

Abbau der Evaluierungs- und Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der Mod/Inst-Förderprogramme.

Arbeitsförderung und Lokale Agenda 21

Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III ­ Arbeitsförderung ­ und des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm des Landes Berlin werden eine Reihe von Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen mit Bundes- und Landesmitteln gefördert, die sich der Thematik Lokale Agenda 21 zuwenden.

Derzeitig führen 10 freie Träger mit rund 70 Teilnehmern 14

Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen von Strukturanpassungsund Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch. Die Aktivitäten reichen dabei von Beratungen, Erstellung von Dokumentationen, Umwelterziehung und Wissensvermittlung bis zur Unterstützung von Naturschutzmaßnahmen.

Städtepartnerschaft/Städtenetzwerk Städtepartnerschaft Berlin-Moskau

Die seit 1992 bestehende Städtepartnerschaft Berlin-Moskau sieht gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Qualifizierung vor. Besondere Beachtung erfährt bei allen gemeinsamen Vorhaben der Aspekt der Verknüpfung von Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Anhand von unterschiedlichen Projekten wird das Zusammenwirken verschiedener Verwaltungen, Verbände und privater Institutionen entwickelt und unterstützt.

Für die bisherige Zusammenarbeit beider Städte kann eine Vielzahl von Aktivitäten bilanziert werden: Präsentationen, Seminare, Jugendaustausch, Arbeitsaufenthalte vor Ort, Informationsmaterial zu unterschiedlichen Themen, projektbezogene ­ häufig EU-finanzierte Zusammenarbeit, z. B.: Ost-West-Europäisches Frauennetzwerk (OWEN), Ausbildungshotel und Berliner Haus in Moskau, Praktikantenaustausch der Berliner Handwerkskammer.

Städtenetzwerk EUROCITIES

Diese Vereinigung europäischer Großstädte thematisiert seit ihrer Gründung 1986 städtepolitische Fragen im europäischen Kontext und hat sich zu einer anerkannten Interessenvertretung für urbane Anliegen entwickelt. Mitglieder sind mehr als 80

Städte aus West- und Osteuropa.

Die Arbeitsschwerpunkte von EUROCITIES konzentrieren sich auf acht verschiedene Komitees, in denen die Mitgliedstädte ihre Aktivitäten bündeln und politische Inhalte formulieren (Exekutiv-, Kultur-, Ost-West-, Umwelt-, Sozial-, Transport-, Technologieausschuss und Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung). Berlin wirkt im Rahmen seiner seit 1994 bestehenden Mitgliedschaft in den Ausschüssen „Ost-West" (Senatskanzlei) und „Ökonomische Entwicklung" und „urbane Regeneration" (Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen) mit. Die Komitees haben zusätzlich spezielle Arbeitsgruppen zu einzelnen Politikbereichen etabliert, wie z. B. das Komitee „Ökonomische Entwicklung und urbane Regeneration", das die für Berlin wesentliche Arbeitsgruppe „Qualifizierung und Beschäftigung" (Vorsitz: Glasgow) unterhält.

In der Vielzahl von Organisationen, die sich dem Thema Städtepolitik auf europäischer Ebene zugewandt haben, ist EUROCITIES mittlerweile die zweifellos bedeutendste. Keine andere Vereinigung ist so uneingeschränkt und anerkannt zum Gesprächspartner der europäischen Institutionen im Zusammenhang mit städtepolitischen Angelegenheiten avanciert wie EUROCITIES.

Insofern ist diese Organisation der gegebene Partner für einen politisch nachhaltigen Transport eigener Anliegen.

In beiden der oben genannten Kooperationsbeziehungen sind die thematischen Schwerpunkte in den Bereichen Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik angesiedelt. Insofern bestehen selbstverständlich ­ indirekte ­ Bezüge zum Aspekt der Nachhaltigkeit (z. B. das im Rahmen von EUROCITIES vertretene Konzept „sozialer Stadtentwicklung" als ganzheitlich-integrativ-partizipativer Entwicklungsstrategie; im Kontext der Diskussionen zu Beschäftigungspolitik die Verbindung struktureller und individueller Gegebenheiten durch eine Definition des Leitbegriffes der „Beschäftigungsfähigkeit" im Sinne von individueller Nachhaltigkeit). Migrationsspezifische Maßnahmen im Bereich der Frauenpolitik Frauenhandel 1995 wurde unter dem Vorsitz der Staatssekretärin und Landesfrauenbeauftragten die Fachkommission Frauenhandel ins Leben gerufen, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Senatsverwaltungen und der Strafverfolgungsbehörden, von Projekten und Beratungsstellen sowie weitere Expertinnen vertreten sind und die sich zum Ziel gesetzt hat, Maßnahmeempfehlungen für eine effektivere Strafverfolgung und einen besseren Schutz der von Frauenhandel betroffenen Frauen zu erarbeiten. Die Kommission hat sich verschiedenen Themen gewidmet, wie beispielsweise ausländerrechtlichen Regelungen für die Opfer, Information, Betreuung und Unterbringung betroffener Frauen, Fortbildungs- und Schulungsangeboten etc.

Flüchtlingsfrauen

Über die Beschäftigung mit diesem Thema im Rahmen der Grundsatzarbeit hinaus ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen für die fachliche Begleitung zweier Frauenflüchtlingshäuser zuständig, die 1993 bzw. 1995 in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (damals: Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben) eingerichtet wurden und kriegstraumatisierten Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien Unterbringung und psychosoziale Betreuung bieten.

Mittlerweile finden dort auch geflüchtete Frauen anderer Nationalitäten Aufnahme. In einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe werden außer den unmittelbar die beiden Häuser betreffenden Fragen auch übergreifende Themen wie z. B. Möglichkeiten der Rückkehr erörtert.

Frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen

Im Bereich der Grundsatzangelegenheiten stellt die Thematik der frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen einen Arbeitsbereich mit entwicklungspolitischem Bezug dar. Beispielhaft sei hier die genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen genannt, die in jüngster Zeit vor allem in politisch-administrativen Arbeitszusammenhängen (Anfragen etc.) eine Bedeutung spielt.

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Die Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit angelegten Stadtentwicklungspolitik erfordert ökologisch orientiertes Planen und Bauen. Berlin hat sich auf eine entsprechend nachhaltige Wohnungs- und Baupolitik verpflichtet, die gleichzeitig auf eine Qualifizierung des Neubaus und eine Sicherung und Verbesserung des Gebäudebestandes ­ im Rahmen der Stadterneuerung ­ ausgerichtet ist. Dazu einige aktuelle Beispiele: Wohnungsneubau

Die zur Zeit vorliegenden Entwürfe von Förderungsrichtlinien für den Eigentums- und Mietwohnungsbau enthalten ökologische Anforderungen, die eine Weiterentwicklung der Vorgaben in den derzeit noch gültigen Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 (WFB 1990) bedeuten. Ökologische Grundsätze bleiben damit gesicherter Bestandteil der Planung, Ausführung und Nutzung öffentlich geförderter Bauvorhaben:

effizienter Einsatz und sparsamer Umgang mit den Ressourcen Energie und Wasser, weitgehende Erhaltung und Vermehrung von Grün in der Stadt,

Minimierung und umweltverträgliche Entsorgung von Abfall, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffwahl und Bauweise.

Die fünf städtebaulichen Entwicklungsbereiche Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Alter Schlachthof, Biesdorf-Süd, Rummelsburger Bucht und Johannisthal/Adlershof leisten einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung Berlins und tragen mit der Wiedernutzung (inklusive Altlastensanierung) brachgefallener bzw. fehlgenutzter Siedlungsflächen zu einer sparsamen und schonenden Bodennutzung bei.

Auch die Neubaugebiete der Eigentumsstrategie Berlin 2000 und der geplanten Bauausstellung Berlin 1999 sollen durch kosten- und flächensparendes Bauen einen Beitrag zu einem ressourcenschonenden Städtebau leisten. Mit Hilfe der vertraglichen Kooperation wird mit derzeit 18 privaten Investorengemeinschaften die integrierte Entwicklung von Wohnungsbau und Infrastruktur vorrangig in den festgelegten Siedlungsbändern der Stadt durchgeführt. Hiermit werden im Sinne der nachhaltigen Entwicklung Wohnungsversorgung, Bereitstellung technischer und sozialer Infrastruktur und der Schutz von Landschaft und Freiräumen im Wege der Public-Private-Partnership miteinander verbunden.

Über den bei allen Neubauvorhaben verbindlichen Standard der WFB hinaus führen Projekte im Rahmen des „Landesprogramms für stadtökologische Modellvorhaben", deren Schwerpunkt zur Zeit bei der Realisierung von Wohnungsbauprojekten mit Niedrigenergiestandard entsprechend den Zielen des Energiekonzepts Berlin liegt (bisher 560 WE in Pankow, Rudow, Marzahn und Köpenick).

Im Rahmen dieses Programms werden darüber hinaus ökologische Gesamtkonzepte für typische Bauaufgaben Berlins entwickelt und umgesetzt sowie Themen der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von Wohnanlagen bearbeitet wie z. B. zur Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser zur dezentralen Kompostierung in Verbindung mit der Freiflächenpflege zur Bemessung und Optimierung größerer thermischer Solaranlagen.

Alle stadtökologischen Modellvorhaben werden im Hinblick auf ihre Beiträge zur Ressourceneinsparung und Betriebskostenminderung sowie auf die Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohner analysiert und dokumentiert.

Stadterneuerung

Die Stadterneuerung ist noch ausgeprägter als der Wohnungsneubau Handlungsfeld für die Umsetzung stadtökologischer Ziele; diese sind wesentliche Vorgaben und Bestandteile der umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme des Landes, und zwar ebenso wie die in diesem Rahmen entwickelten Standards bezüglich sozialer Verträglichkeit und Planungsbeteiligung der Bürger. Die insgesamt stark belastete Umwelt in den Gebieten der Stadterneuerung erfordert gezielte Maßnahmen zur Verminderung des Schadstoffaufkommens, zur Revitalisierung des Naturhaushaltes und zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Das bedeutet, dass der Prozess der Stadterneuerung sich maßgeblich an den ökologischen Erfordernissen der Gebiete orientiert. Auch in diesem Bereich gibt es eine größere Zahl von Vorhaben mit besonderem Anspruch auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit (z. B. im Rahmen baulicher Selbsthilfe und betreuter Sonderbauvorhaben).

Aus dem Programm für stadtökologische Modellvorhaben, in dem inzwischen 45 Projekte gefördert wurden, ist als Beispiel das Modernisierungs- und Umbauprojekt „Gewerbehof Weiberwirtschaft" in Berlin-Mitte zu nennen. Bei der Realisierung dieses Modellvorhabens wurde ein ökologisches Gesamtkonzept umgesetzt, zu dem nicht nur technische Lösungen gehören, sondern auch eine aktive Nutzerbeteiligung.

Weitere Beispielvorhaben sind:

Industriestandort Oberschöneweide

- Ökologisch orientiertes Stadtteilentwicklungskonzept,

Bundesmodellvorhaben Müggelheim

- Konzept zur schadstoffmindernden Stadtteilentwicklung,

Grundschule Heinrich-Roller-Straße ­ Prenzlauer Berg

- Um- und Ausbau nach einem ökologischen Gesamtkonzept.

Weiterentwicklung von Großsiedlungen des komplexen und des sozialen Wohnungsbaus

Die Maßnahmen der Großsiedlungsstrategie seit 1991 leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung des Stadtgefüges in hocherschlossenen Stadtgebieten, zum langfristigen Erhalt der Wohnsubstanz und der ökologisch orientierten Qualifizierung des Wohnumfeldes. Umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen in den Freiflächen, Zwischennutzungen auf Brachflächen, Um- und Wiedernutzung von Gebäuden, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen mit Freizeitund sozialen Einrichtungen unter Beteiligung von Nutzerinitiativen, privaten Vereinen und Ausbildungsmaßnahmen sowie die intensive Beteiligung von Bewohnern und Investoren am Planungsprozess und in der Realisierung der Maßnahmen bilden einen integrierten und integrierenden Gesamtprozess in der Stadterneuerung, der den Zielen der „Lokalen Agenda 21" gerecht wird. Am Beispiel der Großsiedlung Hellersdorf wurden diese Strategie und ihre Ergebnisse im Rahmen des HABITAT II-Prozesses sowie vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas ausgezeichnet. Kooperationsprojekte mit mittel- und osteuropäischen Städten als Transferprozess in Gebieten mit Entwicklungsrückständen sind eingeleitet.

Verkehr

Die nachhaltige und zukunftsfähige Verkehrsplanung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Maßnahmen und Maßnahmebündel, die in Verbindung mit der „Strategie der Verkehrsvermeidung" und „Strategie der Verkehrsverlagerung" stehen. Wichtiges Handlungsfeld der „Strategie der Verkehrsvermeidung" ist die Schaffung verkehrsreduzierender Siedlungsstrukturen und Vermeidung verkehrserzeugender Zersiedlung.

Verkehrsplanerisches Ziel ist eine Verkehrsaufteilung (Modal Split) von 80 : 20 zugunsten des ÖPNV im Zentralen Bereich.

Im Bereich des Straßengüterverkehrs wird die weitere Verlagerung auf Schiene und Schiff angestrebt. Bemerkenswert ist hierbei der Bereich der Bautransporte und der Baustellenlogistik für den Zentralen Bereich. Vom Senat initiierte Wirtschaftsplattformen sowie die Einrichtung von Güterverkehrszentren und -subzentren unterstützen ebenfalls die stadtverträglichere Abwicklung des Güterverkehrs.

Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr)

Der StEP Verkehr wurde ressortübergreifend unter der Federführung der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie erarbeitet und liegt im Entwurf vor. Die Abstimmungen zum Umsetzungskonzept des StEP Verkehr zwischen den Senatsverwaltungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf zum StEP Verkehr enthält wichtige Bausteine des Leitbildes und des Maßnahmenkataloges für eine nachhaltige Entwicklung Berlins für den Planungshorizont 2010.

Für den StEP Verkehr ist ein offenes Diskussionsverfahren (Workshops) konzipiert worden, an dem neben Experten verschiedener Fachbereiche auch Vertreter der Nichtregierungsorganisationen (NGO) und der Wirtschaft teilgenommen haben.