Über sportbootfreundliches Berlin

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 20. Mai 1999 auf Grund des Antrages der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, die verwaltungsrechtlichen und praktischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Berliner Bezirken an attraktiven, umweltverträglichen Stellen der Berliner Wasserstraßen Liegestellen für Wassertouristen errichtet werden können. Die Liegestellen sollen unter Zuhilfenahme der privaten Wirtschaft kostengünstig ausgestattet werden und den Wassertouristen die Möglichkeit einer begrenzten Liegedauer bieten.

Dem Abgeordnetenhaus ist darüber und über die kostenmäßigen Auswirkungen bis zum 30. Juni 1999 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Auf der Grundlage eines Standortvorschlages des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin sind gemeinsam mit dieser Dienststelle der Bundeswasserstraßenverwaltung und den jeweils betroffenen Bezirken bereits in 1998 folgende Bootsliegestellen eingerichtet worden: Wasserstraße Standort Bezirk Untere Havel Wasserstraße km 0,0 linkes Ufer, Schiffbauerdamm Spandau Landwehrkanal km 9,5 rechtes Ufer, Studentenbad Kreuzberg Landwehrkanal km 7,4 rechtes Ufer, Urbanhafen Kreuzberg Spree-Oder-Wasserstraße km 8,2 linkes Ufer, Charlottenburger Ufer Charlottenburg Spree-Oder-Wasserstraße km 12,1 rechtes Ufer, Bundesratsufer Tiergarten Spree-Oder-Wasserstraße km 15,3 rechtes Ufer, Schiffbauerdamm Mitte Spree-Oder-Wasserstraße km 16,1 rechtes Ufer, Friedrichstraße Mitte Spreekanal km 1,3 rechtes Ufer, Neue Grünstraße Brücke Mitte Spree-Oder-Wasserstraße km 23,7 linkes Ufer, Abteibrücke Treptow Spree-Oder-Wasserstraße km 28,6 linkes Ufer, Hasselwerder Straße Treptow

Vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin wurden mit eigenen Mitteln und Kräften die wasserseitigen Beschilderungen, einschließlich Festmacheeinrichtungen, angebracht.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie hat in enger Abstimmung mit den Grünflächenund Tiefbauämtern der jeweils zuständigen Bezirke die landseitigen Zugänge geschaffen und hierfür Mittel in Höhe von rund 55 000,00 DM aufgewendet.

Die Bootsliegestellen weisen im Mittel eine Länge vom 50 m auf, an denen je nach Schiffslänge eine entsprechende Anzahl von Sportbooten festmachen kann.

Die öffentlichen Sportbootliegestellen sind für kurzzeitiges Anlegen (bis max. 24 Stunden) ausgeschildert, so dass sie vorrangig für Wassersporttouristen beim Besuch der Hauptstadt Berlin genutzt werden können. Sie geben damit den Besuchern der Stadt die Möglichkeit, Kultur, Kunst und Gastronomie direkt zu erleben bzw. günstig mit anderen Verkehrsmitteln zu erreichen. Sie sind unbewacht, kostenlos und deshalb auch ohne jeden Service nutzbar. Damit soll eine Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern, die sich aber insbesondere in den Außenbezirken der Stadt befinden, ausgeschlossen werden.

In der Saison 1998 wurden die ersten in Betrieb genommenen Liegestellen trotz ihres geringen Bekanntheitsgrades bereits gut angenommen und genutzt. Für die Saison 1999 ist eine volle Auslastung zu erwarten, da inzwischen durch Presse und verschiedene Informationsschriften die Liegestellen bekannt gemacht worden sind.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 1998 wurden einmalig Ausgaben in Höhe von 55 000,00 DM aus Kapitel 14 00, Titel

03 ­ Unterhaltung baulicher Anlagen des Wasserstraßenbaus und der Wasserwirtschaft für die landseitigen Zugänge aufgewendet. Es kann davon ausgegangen werden, dass Folgekosten nur in äußerst geringer Höhe entstehen.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.