Durch den Beschluss wurde der Ausschuss beauftragt folgende Sachverhalte zu untersuchen 1 Welche Pacht

A. Verfahrensfragen

I. Einsetzung des Untersuchungsausschusses und Untersuchungsauftrag

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ­ 13. Wahlperiode ­ hat in seiner 43. Sitzung am 26. März 1998 beschlossen, gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge um den Verkauf einer Stadtgüterfläche Berlins in Stolpe einzusetzen, der aus sieben Mitglieder (drei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion der SPD, je ein Mitglied der Fraktion der PDS und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und ihren Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen bestehen sollte.

Durch den Beschluss wurde der Ausschuss beauftragt, folgende Sachverhalte zu untersuchen:

1. Welche Pacht- bzw. Kaufangebote oder Interessenbekundungen für den Gutshof Stolpe bzw. die landwirtschaftlichen Stadtgüterflächen sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen, der Stadtgüter GmbH oder anderen Dienststellen des Landes Berlin oder im Land Brandenburg auf welcher Grundlage in schriftlicher oder anderer Form seit 1990 eingegangen?

2. Welche Dienstanweisungen für den Umgang mit Stadtgüterflächen außerhalb Berlins lagen den Mitarbeitern/innen der Senatsverwaltung für Finanzen seit wann vor? Welche Regelungen bestanden seit wann bzgl. Ausschreibungsverfahren und der Information des Staatssekretärs bzw. der Senatorin über Pacht- bzw. Kaufverträge? Wurden die o. g. Dienstanweisungen und Regelungen von den Mitarbeitern/innen der Senatsverwaltung für Finanzen eingehalten? Wie wurde in der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem Schreiben des Regierenden Bürgermeisters vom 28. Juni 1996 betr. Berliner Stadtgutflächen im Land Brandenburg verfahren?

3. Wurden die in den §§ 63 und 64 der Landeshaushaltsordnung enthaltenen gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf von landeseigenen Grundstücken im Verfahren beachtet?

Wurden die im Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 17. Juni 1993 zur Verbesserung des Verfahrens bei Grundstücksgeschäften enthaltenen Regelungen im Verfahren beachtet?

Wurden die in der Grundstücksordnung für den Verkauf von landeseigenen Grundstücken enthaltenen Regelungen berücksichtigt?

4. Seit wann bestanden durch wen Kontakte der Senatsverwaltung für Finanzen mit der Firmengruppe Deyhle bzw. A. Schockemöhle und seinem Rechtsanwalt sowie weiteren Interessenten betreffend die Nutzung bzw. den Kauf von Stadtgüterflächen in Stolpe?

5. Wer hat wann in der Senatsverwaltung für Finanzen die Entscheidung getroffen, mit wem und auf welcher Grundlage Verhandlungen zum Verkauf

a) des Gutshofs Stolpe,

b) der landwirtschaftlichen Stadtgüterflächen in Stolpe aufzunehmen sind? Wie wurde demgegenüber im Zusammenhang mit der Stadtgüterfläche in Neubeeren verfahren?

6. Aus welchen Gründen wurde von wem die Entscheidung zu Gunsten der Kaufinteressenten Schockemöhle und der Deyhle-Firmengruppe getroffen? Lag eine Einflussnahme auf die Verkaufsentscheidungen gemäß Frage 5 durch Mitglieder des Senats, Staatssekretäre oder von anderen Dienststellen des Landes Berlin oder dem Land Brandenburg vor?

7. Seit wann hatten die Senatorin für Finanzen, Frau Dr. Fugmann-Heesing, der Staatssekretär Peter Kurth und der Staatssekretär Frank Bielka Kenntnis über die Verkaufsverhandlungen gemäß Frage 5, seit wann Kenntnis

a) von dem Abschluss eines Kaufvertrages über die Stadtgüterflächen in Stolpe,

b) vom Inhalt des am 28. August 1997 unterzeichneten Kaufvertrages mit der Alwin Schockemöhle & Co. Stadtgut Stolpe GbR mbH?

8. Aus welchen Gründen wurde von wem und wann die Entscheidung getroffen, die Projekte der Kaufinteressenten Firmengruppe Deyhle und A. Schockemöhle gekoppelt zu verhandeln?

9. Von wem wurden mit wem die Verhandlungen über die Ausgestaltung des Kaufvertrags für den Gutshof Stolpe und für die landwirtschaftlichen Flächen geführt? Wer hat den Entwurf des Kaufvertrags vorgelegt? Auf wessen Vorschlag und aus welchen Gründen wurde insbesondere der § 4 a in den Kaufvertrag mit der A. Schockemöhle & Co. Stadtgut Stolpe GbR aufgenommen?

10. Welche Wertaussagen bzw. Wertermittlungen zu den Stadtgüterflächen in Stolpe lagen den Kaufverträgen zu Grunde bzw. wurden nach Abschluss des Kaufvertrags auf welcher Basis mit welchem Ergebnis erstellt? Wie und auf welcher Grundlage kam der Kaufpreis von 2,2 Millionen DM für 2,4 Millionen m2 in den Vertrag vom 28. August 1997 mit der

A. Schockemöhle & Co. Stadtgut Stolpe GbR zu Stande?

11. Wer hat den Zeitpunkt und Ort der Unterzeichnung des Vertrags vom 28. August 1997 festgelegt? Wer hatte von der Vertragsunterzeichnung Kenntnis? Welche Zahlungen sind im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen und der Vertragsunterzeichnung geflossen?

12. Welche Konsequenzen für die Ablauforganisation und Aufbauorganisation der für die Grundstücksgeschäfte zuständigen Bereiche der Senatsverwaltung für Finanzen wurden während und nach Abschluss des Verfahrens durch die Senatorin für Finanzen Dr. Fugmann-Heesing, den Staatssekretär P. Kurth, den Staatssekretär F. Bielka, den verantwortlichen Abteilungsleiter und den verantwortlichen Referatsleiter aus den Vorgängen um den Verkauf gezogen?

Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen folgten aus den Vorgängen um den Verkauf?

Ist gegen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

II. Mitglieder des Untersuchungsausschusses

Zu ordentlichen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wurden in der 43. Herr Harald Wolf (Fraktion der PDS),

7. Frau Dr. Michaele Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

Zu stellvertretenden Mitgliedern wurden gewählt:

1. Herr Roland Gewalt (Fraktion der CDU),

2. Herr Dr. Peter Luther (Fraktion der CDU),

3. Herr Dieter Nippert (Fraktion der CDU),

4. Herr Dr. Bert Flemming (Fraktion der SPD),

5. Herr Jürgen Radebold (Fraktion der SPD),

6. Frau Delia Hinz (Fraktion der PDS),

7. Herr Burkhard Müller-Schoenau (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

III. Ablauf des Untersuchungsverfahrens

1. Konstituierung und Verfahrensregeln

Am 7. Mai 1998 ist der Untersuchungsausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten und hat den Abgeordneten Dr. Hans-Peter Seitz (SPD) zum Schriftführer sowie den Abgeordneten Harald Wolf (PDS) zum stellvertretenden Schriftführer gewählt.

Als Bezeichnung für das Untersuchungsverfahren hat sich der Ausschuss auf den Kurztitel „Veräußerungsvorgang Stadtgut Stolpe" geeinigt.

Der Ausschuss hat sich auf folgende Verfahrensregeln verständigt:

1. Regelungen zum Personenkreis, der über den Kreis der Ausschussmitglieder hinaus zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt ist:

a) Die Teilnahme von Besuchern an öffentlichen Sitzungen ist nach Vorlage einer vom Besucherdienst auszustellenden Zuhörerkarte möglich.

b) Besucher sollen vom Vorsitzenden unter Hinweis auf einen gegebenenfalls nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 22. Juni 1970 (GVBl. S. 925), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 1993 (GVBl. S. 543), UntAG, erforderlichen Ausschluss vor der Teilnahme an der Sitzung darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet sind, Kontakte zu Personen, die möglicherweise als Zeugen gehört werden könnten, anzugeben.

c) Für im öffentlichen Dienst Beschäftigte besteht darüber hinaus die Verpflichtung, offenzulegen, wenn sie bei einer von den untersuchenden Vorfällen betroffenen Dienststelle tätig sind.

d) Vertreter der Informationsmedien sollen Zutritt haben unter Vorlage eines vom Referat Presse ausgegebenen Dauer- oder Tagesausweises. Der Ausweis soll während jeder Zeugenvernehmung deutlich sichtbar ausliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

e) Bei Sitzungen, die als VS-Vertraulich oder höher eingestuft werden, dürfen außer den Ausschussmitgliedern nur solche Personen anwesend sein, die nach den Bestimmungen der vorläufigen Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin entsprechend VS-verpflichtet sind.

f) Bei Sitzungen, die zwar nichtöffentlich, aber keiner VS-Einstufung unterliegen, soll der Teilnehmerkreis auf folgende Personen beschränkt werden:

- die namentlich benannten Assistenten der Fraktionen,

- die Mitarbeiter des Ausschussbüros,

- gegebenenfalls ein Techniker der Hausverwaltung,

- die Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer, soweit dies gewünscht wird.

2. Geheimschutz

a) In Bezug auf den Umgang mit Verschlusssachen (VS) findet die vorläufige Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses für das gesamte Untersuchungsverfahren Anwendung.

b) Bezüglich amtlich zu wahrender Privatgeheimnisse findet die Geheimschutzordnung entsprechende Anwendung.

c) Die dem Untersuchungsausschuss übersandten und VS-Vertraulich oder höher eingestuften Akten und Unterlagen werden im VS-Archiv des Abgeordnetenhauses aufbewahrt. Zugang dazu haben nur die dafür ausdrücklich ermächtigten Mitarbeiter des Ausschussbüros.

d) Außerhalb der Sitzungen können VS-Vertraulich oder höher eingestufte Akten oder Unterlagen von den Ausschussmitgliedern und ihren Vertretern sowie den nach den Bestimmungen der Geheimschutzordnung entsprechend VS-verpflichteten Mitarbeitern der im Ausschuss vertretenen Fraktionen im VS-Leseraum eingesehen, hieraus jedoch nicht entfernt werden.

e) Werden für Sitzungen des Untersuchungsausschusses Unterlagen aus dem VS-Archiv benötigt, so sorgt das Ausschussbüro dafür, dass diese für die Dauer der Sitzung zur Verfügung stehen und anschließend in das VS-Archiv zurückverbracht werden.

f) Die geheimhaltungsbedürftigen Akten, Aktenteile und sonstigen Schriftstücke werden auf jeder Seite mit einem kopierfesten Kennzeichen versehen. Soweit von solchen Unterlagen Kopien angefertigt werden, werden auch diese Kopien im gleichen Raum aufbewahrt und dürfen daraus nicht entfernt werden.

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4. Protokolle

a) Fertigung der Protokolle

Über jede Sitzung ­ öffentlich oder nichtöffentlich ­ wird ein Beschlussprotokoll erstellt.

Über die Beweiserhebungssitzungen des Ausschusses werden zusätzlich Wortprotokolle gefertigt (§ 9 Abs. 1 UntAG).

Über die Verhandlungen in Beratungssitzungen werden keine Inhaltsprotokolle erstellt.

Die Tonbandaufzeichnungen der Beratungssitzungen werden bis 3 Monate nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens aufbewahrt.

Das Recht, Tonbandaufzeichnungen abzuhören, haben nur die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses, die namentlich benannten Fraktionsassistenten und die Mitarbeiter der Verwaltung im Ausschuss.

b) Verteilung der Protokolle Protokolle erhalten die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses und die benannten Mitarbeiter der Fraktionen sowie das Ausschussbüro.

Protokolle, die der VS-Einstufung unterliegen, werden je einmal für den Vorsitzenden, die Fraktionen und das Ausschussbüro gefertigt und verbleiben im VS-Archiv.

c) Einsichtnahme in die Protokolle bzw. deren Weitergabe Protokolle über öffentliche Beweiserhebungssitzungen werden zur allgemeinen Einsichtnahme bzw. Weitergabe erst nach Abschluss des Untersuchungsausschussverfahrens freigegeben.

Die Vorsitzenden und Geschäftsführer der Fraktionen können in die Protokolle Einsicht nehmen. Sie werden gegebenenfalls über das Ausschussbüro ausgeliefert.

Den einvernommenen Zeugen werden die Protokolle über ihre Vernehmung zugesandt, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Richtigstellungen vorzunehmen oder missverständliche Aussagen zu korrigieren. Über das Recht hinaus, eine Stellungnahme abzugeben, kann eine Korrektur der Wortprotokolle nicht verlangt werden.

Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen werden zur allgemeinen Einsichtnahme bzw. Weitergabe weder während des Verfahrens noch nach seiner Beendigung freigegeben (Beratungsgeheimnis). Vertrauliche oder geheime Protokolle können entsprechend der Geheimschutzverordnung nur von den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern sowie von VS-verpflichteten Mitarbeitern des Ausschussbüros und der Fraktionen eingesehen werden.

5. Arbeitsunterlagen Unterlagen erhalten

- die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses,

- die Mitarbeiter der Fraktionen,

- das Ausschussbüro, sofern sie nicht VS-Vertraulich oder VS-Geheim eingestuft sind.

Alle von öffentlichen Stellen angeforderten Unterlagen sind neben dem Original in 20facher Ausfertigung an das Ausschussbüro zu übersenden, soweit der Ausschuss im Einzelfall nicht anders beschließt.

Soweit Akten und Unterlagen mit einer Geheimhaltungsstufe „Geheim" oder „Vertraulich" versehen sind, hält der Ausschuss die Übersendung des Originals sowie 6 weiterer Kopien für ausreichend.

Sofern der Umfang eines angeforderten Aktenstückes eine Vervielfältigung nicht zulässt, steht es den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern im Ausschuss und den Mitarbeitern der Fraktionen zur Einsichtnahme im Ausschussbüro zur Verfügung.

6. Information der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens

Die Unterrichtung der Presse und der Informationsmedien erfolgt gemäß § 21 UntAG in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs) ausschließlich durch den Vorsitzenden.

7. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Bei nichtöffentlichen Sitzungen sind Aufnahmen der Medien nur bis zur Eröffnung der Sitzung zulässig.

Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet, da zu besorgen ist, dass dadurch der Zweck des Untersuchungsverfahrens (durch Beeinflussung später zu vernehmender Zeugen) gefährdet werden könnte. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen eines Beschlusses des Untersuchungsausschusses.

In öffentlichen Beweiserhebungssitzungen sind Film- und Fotoaufnahmen nur mit Zustimmung der Zeugen oder Sachverständigen gestattet. Die entsprechende Zustimmung soll vor der Sitzung (mit der Ladung) abgefragt werden.

Tonaufnahmen werden auch bei Zustimmung der Zeugen oder Sachverständigen grundsätzlich nur zum Zweck aktueller Rundfunk- und Fernsehberichterstattung erlaubt. Ausnahmen bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses des Ausschusses. Liveübertragungen sind nicht gestattet.

8. Mitschriften Mitschriften von Vertretern der Presse oder von Besuchern sind grundsätzlich gestattet.

9. Beweisanträge der Fraktionen

Alle Beweisanträge der Fraktionen sind zu nummerieren und unter Bezugnahme auf den betreffenden Komplex des Untersuchungsauftrags schriftlich über das Ausschussbüro an den Vorsitzenden zu richten.

2. Beweisaufnahme

a) Schriftliches Beweismaterial

Vor Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses ist der Veräußerungsvorgang Stadtgut Stolpe im Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen" des Hauptausschusses beraten worden. Auf Bitte des dann eingesetzten 3. Untersuchungsausschusses hat der Unterausschuss die von seiner 28. Sitzung vom 10. September 1997, 29. Sitzung vom 24. September 1997, 30. Sitzung vom 2. Oktober 1997 und 32. Sitzung vom 22. Oktober 1997 gefertigten Wortprotkolle sowie diverse seinen Beratungen zum Vorgang Stadtgut Stolpe und zum Vorgang Pferdehof Neubeeren zu Grunde liegende Unterlagen übermittelt. Auf seine Anforderung sind dem Untersuchungsausschuss Unterlagen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie der Stadtgüter Berlin mbH und der Gemeinnützigen WohnungsbauAktiengesellschaft Berlin ­ GEWOBAG ­ übergeben worden. Diese Aktenvorgänge sind in dem dem Untersuchungsbericht als Anlage beigefügten Aktenplan aufgezeichnet.

b) Zeugen

In neun Sitzungen des Untersuchungsausschusses sind zwölf Zeugen ­ teilweise mehrfach ­ in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge vernommen worden:

1. Herr Dr. Ulrich Stark Angestellter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ­ Gemeinsame Landesplanung Berlin/Brandenburg ­ (6. Sitzung, 29. Oktober 1998)

2. Herr Professor Dietrich Ribbert Beamter bei der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (6. Sitzung, 29. Oktober 1998)

3. Sitzung, 13. November 1998; 14. Sitzung, 26. März 1999)

6. Herr Edgar Wissendaner Beamter bei der Senatsverwaltung für Finanzen (8. Sitzung, 19. November 1998)

7. Herr Frank Bielka Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Finanzen (9. Sitzung, 3. Dezember 1998; 12. Sitzung, 12. März 1999)

8. Herr Hans-Joachim Legermann ehem. Abteilungsleiter bei der Senatsverwaltung für Finanzen (10. Sitzung, 17. Dezember 1998)

9. Herr Dr. De?metre Zavlaris Geschäftsführer der Stadtgüter Berlin mbH (12. Sitzung, 12. März 1999) 10. Herr Hartmut Fromm Rechtsanwalt Mitgesellschafter der Schockemöhle & Co. Stadtgut Stolpe GbR mbH (13. Sitzung, 18. März 1999) 11. Herr Wolfgang Branoner Senator für Wirtschaft und Betriebe (14. Sitzung, 26. März 1999) 12. Frau Dr. Annette Fugmann-Heesing Senatorin für Finanzen (14. Sitzung, 26. März 1999)