Zusammenarbeit zwischen Bremen und Niedersachsen in der Agrarförderung Niedersachsen

Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Staatsvertrages Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Gesetzes zu dem Staatsvertrag mit der Bitte um Beschlussfassung in der Sitzung im September 2006. Der Senat bittet um die erste und zweite Lesung im September 2006, um eine Inkraftsetzung bis zum 16. Oktober 2006 zu sichern.

Die Länder Niedersachsen und Bremen bilden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung seit März 2004 eine gemeinsame Region im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Cross-Compliance-VO) (EU-Förderung unter Beachtung von Fachrechtsstandards). Grundsätzlich ist aufgrund der ständig wachsenden Aufgaben gemäß EU-rechtlicher Vorgaben (u. a. Einführung des Geo-Informationssystems GIS, neue Prämienregelungen ab 2005 und Cross-Compliance) eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen anzustreben, da die stehen.

Der Abschluss des Staatsvertrages im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dient dazu, eine Bündelung von Niedersachsen im Zusammenhang mit der vorgegebenen Verschmelzung zu einer fördertechnischen Region zu gewährleisten.

Im Vertrag wird geregelt, dass vom Land Niedersachsen zukünftig für die Freie Hansestadt Bremen die Förderprogramme im Rahmen der EU-Fonds EGFL und ELER durchgeführt werden. Die inhaltliche Gestaltung der Maßnahmen obliegt dabei für das Gebiet des Landes Bremen weiter der Freien Hansestadt Bremen, so dass die Förderung in der neuen EU-Förderperiode auf Grundlage eines gemeinsamen Entwicklungsprogramms unter Berücksichtigung länderspezifischer Belange erfolgt. Zahlstelle für die Bereiche EGFL und ELER für die Freie Hansestadt Bremen und das Niedersachsen Verwaltungsbehörde für den Bereich ELER für die Freie Hansestadt Bremen. Der Vertrag soll zu Beginn der neuen Förderperiode, d. h. zum 16. Oktober 2006, in Kraft treten. Er ist zum Ende eines EU-Haushaltsjahres mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.

Es ist allgemeiner politischer Konsens, dass zur Sicherung der Selbständigkeit Bremens eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere Niedersachsen, anzustreben ist. Damit sollen eine höhere Effizienz sowie Kostenreduzierungen erreicht werden. Gemäß Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 16. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2003 bis 2007 ist zur Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe geplant, Synergien mit Niedersachsen im Bereich der Verwaltung zu prüfen und zu nutzen.

Die Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit der Zahlstelle Bremen wäre mit konkret bezifferbaren Mehrkosten in Höhe von mindestens 283.500 Euro jährlich verbunden für Software). Zusätzlich würde Bremen die Möglichkeit genommen, das Volumen der EU-Kofinanzierungsmittel der für die kommende Förderperiode (2007 gemäß Plan des Landes Bremen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ­ für Agrarumweltmaßnahmen) mit niedersächsischer Unterstützung aufzustocken.

Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Niedersachsen im Zusammenhang mit der Tierseuchenkasse (siehe Vorlage für die Deputation für Wirtschaft und Häfen Nr. 15/328 ­ L für die Sitzung am 5. Februar 2003 zum Entwurf eines Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der ein zweiter wichtiger Schritt sein.

Wegen der oben genannten gemeinsamen Region Niedersachsen­Bremen und der schwierigen Haushaltslage in Bremen ist die Eigenständigkeit der Zahlstelle Bremen nicht zukunftsweisend. Darüber hinaus hat die EU-Kommission signalisiert, dass die Aufrechterhaltung der Vielzahl von Zahlstellen im föderalen Deutschland nicht mehr länger toleriert werde und zusätzliche Kontrollen angedeutet, die nach den Erfahrungen in anderen Bundesländern zu Anlastungen, d. h., erheblichen Kostenrisiken für Bremen, führen dürften. Die anderen beiden deutschen Stadtstaaten, Berlin und Brandenburg seine Zahlstelle bereits vollständig übertragen, Hamburg hat in einem ersten Schritt zunächst die erste Säule (Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt, nämlich Betriebs- und Flächenprämien) der Agrarförderung an das Land Schleswig-Holstein gegeben.

Anlässlich der Halbzeitbewertung des laufenden Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Bremen hat die Bundesforschungsanstalt für sowohl mit Niedersachsen eine Zahlstelle eingerichtet werden müsse als auch eine gemeinsame Programmierung unabdingbar sei, um den hohen Ansprüchen der EUKommission zu genügen. So hat ihren Niederschlag zuletzt auch darin gefunden, dass einhergehend mit der von der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik vorgegebenen Anforderungen beide Länder bereits zu einer fördertechnischen Region verschmolzen wurden. Den steigenden Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme ist durch sinnvolle Bündelung von Aufgaben Rechnung zu tragen.

Mit dem Ziel, durch die Bündelung von Aufgaben

- die regionalen Verflechtungen weiter zu entwickeln,

- das Leistungsangebot für den ländlichen Raum und insbesondere für die Landwirte in der gesamten Region weiter zu verbessern und

- den Vollzug für die Verwaltungen in beiden Ländern effektiver zu gestalten, kommen die Bundesländer Bremen und Niedersachsen überein, den nachfolgenden Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des (ELER) zu schließen. Sie schaffen hierdurch auch die Voraussetzungen, um den ab 2007 Kontrollsystem für die Zukunft zu entsprechen.

Erster Abschnitt Artikel 1

Maßnahmen der EU-Fonds EGFL und ELER

(1) nebst allen mit diesen Aufgaben betrauten Dienststellen ist zukünftig für die Freie Hansestadt Bremen zuständig für die Durchführung der Förderprogramme im Rahmen der EU-Fonds EGFL und ELER.