Umweltschutz

Der Segelfliegerdamm soll die Funktion einer Hauptverkehrsstraße II. Ordnung übernehmen.

I.2. Plangebiet

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof" zur Verbreiterung des Segelfliegerdamms einschließlich seiner künftigen Verlängerung bis zur Stubenrauchstraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal.

Lage

Das Plangebiet bildet die westliche Begrenzung der Entwicklungsmaßnahme, südöstlich des Ortskerns Johannisthal in dem Bereich zwischen den Gewerbegebieten am Groß-BerlinerDamm und an der Straße am Flugplatz.

I.3. Eigentumsverhältnisse

Die Fläche der bestehenden Trasse des Segelfliegerdamms und der Abschnitt der Winckelmannstraße mit der vorhandenen Stellplatzanlage befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin (81,5 % des Geltungsbereiches). Nur sieben Flurstücke, die größtenteils vollständig im Straßenland liegen, befinden sich in Privateigentum (2,4 % des Geltungsbereiches).

Durch die geplante Verbreiterung des Segelfliegerdamms werden im östlichen Bereich des Bebauungsplanes private Grundstücksflächen in Anspruch genommen (2,6 % des Geltungsbereiches). Diese Grundstücksflächen sind restitutionsbehaftet.

Eigentümer des Sportplatzes Segelfliegerdamm 47 a (0,4 % des Geltungsbereiches) ist das Land Berlin. Gegen die Eintragung ins Grundbuch haben die Treuhandliegenschaftsanstalt und die Kühlautomat Berlin GmbH i. L. Widerspruch eingelegt.

Die Fläche zwischen Segelfliegerdamm und Winckelmannstraße befindet sich ebenfalls in Privateigentum (13,1 % des Geltungsbereiches). I.4. Nutzung

Der Segelfliegerdamm stellt eine Verbindungs- und Sammelstraße mit maßgebender Erschließungsfunktion dar. Er beginnt am Groß-Berliner-Damm, verläuft in Nord-Süd-Richtung, knickt in Höhe Segelfliegerdamm 98 nach Westen ab und mündet in die Winckelmannstraße. Die Winckelmannstraße bildet einen Knotenpunkt mit der Stubenrauchstraße und der Straße am Flugplatz.

Vor den Grundstücken Winckelmannstraße 90/96 befindet sich eine Stellplatzanlage. Zur Zeit sind ca. 20 Plätze vorhanden. Der Segelfliegerdamm befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand, da die Befestigung abgenutzt ist.

Die vorhandene Trasse des Segelfliegerdamms ist zwischen 13 m und 20 m breit und ca. 1 100 m lang. Die als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmeten Flächen werden nicht vollständig ausgenutzt. Dies betrifft beispielsweise die Vorgartenbereiche Segelfliegerdamm 2/10, die gärtnerisch angelegt sind, oder resultiert aus Grundstücksbegrenzungen, die im öffentlichen Straßenland liegen (Straße am Flugplatz 6 a). Die eigentliche Grundstücksgrenze liegt hier fast 10 m hinter der Mauer, d. h. öffentliches Straßenland wird privat genutzt.

Der Segelfliegerdamm ist geprägt durch einen alten Baumbestand auf beiden Straßenseiten. Die vorherrschende Art ist die Silberlinde. Der Bestand im Norden des Segelfliegerdamms im Bereich zwischen dem Groß-Berliner-Damm und dem Königsheideweg weist zum Teil Baumschäden auf.

Der Segelfliegerdamm hat je Richtung eine Fahrspur. Vom Groß-Berliner-Damm bis in Höhe Segelfliegerdamm 66 ist er mit Kopfsteinpflaster gepflastert. Im südlichen Abschnitt des Segelfliegerdamms und in der Winckelmannstraße sind die Fahrbahnen asphaltiert.

Zwischen dem Groß-Berliner-Damm und der Köpenicker Straße sind beidseitig gepflasterte Fußwege vorhanden, die einen unterschiedlichen Erhaltungszustand aufweisen. Südlich der Köpenicker Straße befindet sich nur noch auf der westlichen Straßenseite ein schmaler Gehweg. Der Abschnitt der Winckelmannstraße ist beidseitig mit Gehwegen ausgestattet.

Der östliche Gehweg der Winckelmannstraße wird von einer Mauer und einer dahinterliegenden Pappelreihe begrenzt. Die Pappelreihe findet ihre Fortsetzung in der südlich anschließenden Straße am Flugplatz. Die Grundstücksgrenze zwischen gewidmeten Straßenland und der sich östlich daran anschließende gewerblich genutzten Grundstück (JohannisthalSynchron) verläuft ca. 13 m hinter der Mauer.

Entlang des Segelfliegerdamms wird überwiegend senkrecht am Straßenrand geparkt. Vor den Wohnhäusern Segelfliegerdamm 26/40 und den Gewerbebetrieben Segelfliegerdamm 70/98 wird quer auf unbefestigten Seitenstreifen geparkt. Vor der Polizeidienststelle Segelfliegerdamm 42 und dem Discounter Segelfliegerdamm 88 befinden sich Stellplatzanlagen, die jedoch nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-54b liegen.

Die östliche Straßenbegrenzung des Segelfliegerdamms bilden ca. 2 m hohe Ziegelmauern bzw. Mauern mit Zaunelementen. Bei den angrenzenden Grundstücksflächen, um die der Segelfliegerdamm nach Osten erweitert werden soll, handelt es sich bis auf die Sportanlage Segelfliegerdamm 47 a um gewerblich genutzte Flächen (vergleiche I.4.1). I.4.1 Angrenzende Nutzungen

Das Bebauungsplangebiet wird von folgenden Bebauungsplanentwürfen begrenzt: im Norden und im Osten vom XV-54a sowie vom XV-68 und vom XV-53a.

Situation westlich des Segelfliegerdamms

Die westliche Straßenbegrenzungslinie ist zugleich die Geltungsbereichsgrenze der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof.

Das Plangebiet wird im Westen vom Groß-Berliner-Damm bis zur Köpenicker Straße von drei- und viergeschossigen Wohngebäuden begrenzt.

Auf dem Grundstück Segelfliegerdamm 42 befindet sich der viergeschossige Neubau der Polizeidienststelle Abschnitt 65.

Die zwischen der Köpenicker Straße und der Winckelmannstraße westlich an den Segelfliegerdamm angrenzenden schmalen, west-ost-orientierten Grundstücke werden überwiegend gemischt genutzt. Entlang der Winckelmannstraße befinden sich Wohn- und Geschäftsgebäude während die übrigen, zum Segelfliegerdamm orientierten Grundstücksteile zum größten Teil gewerblich genutzt werden (Malerwerkstatt, Installateur, Metallgießerei, Autohandel, Tischlerei, Supermarkt etc.)

Für die Grundstücke zwischen dem Segelfliegerdamm, Winkkelmannstraße und dem Verlauf des ehemaligen Pumpengrabens (südwestlich der Trützschlerstraße) hat der Senat von Berlin am 25. Oktober 1994 den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 170 BauGB in Verbindung mit § 141 BauGB beschlossen, um Beurteilungsgrundlagen für die förmliche Festlegung eines Anpassungsgebietes (A3) zu schaffen. Die nunmehr vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass eine förmliche Festlegung dieses Untersuchungsgebietes als Anpassungsgebiet zum Entwicklungsbereich nicht erforderlich ist. Der Senatsbeschluss Nr. 1482/98 zum Abschluss der vorbereitenden Untersuchung zur förmlichen Festlegung eines Anpassungsgebietes wurde am 9. Juni 1998 gefasst.

Das Plangebiet wird im Süden und Südwesten durch Wohnnutzungen begrenzt. Dabei handelt es sich um Einfamilienhäuser und Lauben südwestlich der Winckelmannstraße sowie um mehrgeschossige Plattenbauten südlich der Stubenrauch- und nordwestlich der Winckelmannstraße.

Situation östlich des Segelfliegerdamms Zwischen Groß-Berliner-Damm und der Sportanlage Segelfliegerdamm 47 a befindet sich die KAB Kühlautomat Berlin, die aus dem gleichnamigen DDR-Kombinat hervorgegangen ist. Nach erfolgter Privatisierung wurde die Produktion am Standort erheb lich reduziert. Zwischenzeitlich ist sie aus dem Entwicklungsbereich verlagert worden. Das Grundstück wird derzeit nicht genutzt.

Die Baustruktur ist sehr uneinheitlich, bestehend aus einer Vielzahl von unterschiedlich großen und hohen Einzelgebäuden.

Die ehemaligen Gebäude der Luftverkehrsgesellschaft, die bis zum Ende des 2. Weltkrieges hier ansässig war, stehen unter Denkmalschutz und sollen größtenteils erhalten bleiben. Der übrige Gebäudebestand soll weitestgehend abgerissen werden bzw. ist in Teilen schon freigelegt worden.

Südlich daran schließen sich die Flächen der Sportanlage Segelfliegerdamm 47 a an, einem Großspielfeld mit einer Korbrundlaufbahn, die vor einigen Jahren erneuert wurde. Die baulichen Anlagen weisen jedoch erhebliche Mängel auf und entsprechen nicht der geltenden Norm. Diese Anlage liegt in der Westfuge des geplanten Landschaftsparks. Das Großspielfeld soll im Zusammenhang mit dem geplanten Gymnasium im Wohngebiet Nordwest einen neuen Standort erhalten (Bebauungsplan XV-54e).

Bis zur Wende war das Industriegebiet Segelfliegerdamm (südlich des Sportplatzes) ein intensiv genutzter Industrie- und Medienbereich. Nach dem Fall der Mauer wurden der gesamte Bereich der hier angesiedelten DEFA Synchron (Deutsche Film-AG) und der Studiotechnik des Deutschen Fernsehfunks (DFF) sowie Teile der medizinischen Geräteproduktion stillgelegt.

Frei gewordene Betriebsflächen auf dem Gelände der Medizinischen Geräte Berlin GmbH Berlin werden gegenwärtig an neue Betriebe vergeben und vorhandene Gebäude werden einer neuen Nutzung zugeführt.

Auf dem südlich daran angrenzenden Gelände der JohannisthalSynchron GmbH, ehemals DEFA Synchron, werden derzeit zwei Gebäude für Synchronisationszwecke genutzt. In einem weiteren Gebäude befand sich bis August 1998 eine vom Bezirksamt Treptow betriebene Kindertagesstätte.

I.5. Leitungsgebundene Infrastruktur

Die Leitungen der verschiedenen Versorgungsträger liegen zu einem großen Teil in der gegenwärtigen Trasse des Segelfliegerdamms als öffentliche Erschließungsstraße. Für die Zukunft ist dies weiterhin vorgesehen.

Folgende Leitungen führen durch den Segelfliegerdamm: Trinkwasser

Im Segelfliegerdamm sind Trinkwasserleitungen vorhanden.

Entwässerung

Im Segelfliegerdamm befindet sich eine Abwasserdruckleitung DN 200, in der Winckelmannstraße eine DN 400 und eine DN 500.

Telekom

Es sind Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG im Plangebiet vorhanden.

Gas Niederdruckleitungen liegen unter dem östlichen Gehwegbereich. Umverlegungen sind im Rahmen des Straßenausbaus nicht erforderlich.

Fernwärme

Im Segelfliegerdamm befindet sich eine Fernwärmeleitung DN der Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin. Im Einmündungsbereich der zukünftigen Planstraße West 2 wird die Verbindungstrasse von einer bestehenden Fernwärme-Freileitungstrasse DN 250 gekreuzt.

I.6. Planerische Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Die vorhandene Trasse des Segelfliegerdamms ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet.

Alle anderen Flächen im Planbereich sind nach § 34 BauGB einzustufen.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan Berlin (Stand Oktober 1998) ist der Segelfliegerdamm als übergeordnete Hauptverkehrsstraße und die südwestlich angrenzende Fläche als gemischte Baufläche (M2) dargestellt.

Die geplante Festsetzung des Segelfliegerdamms als öffentliche Straßenverkehrsfläche ist aus dem Flächennutzungsplan als Regelfall entwickelbar.

Die Entwicklung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ­ Parken von Fahrzeugen ­ und der öffentlichen Grünfläche ­ Parkanlage ­ sind aus der Darstellung gemischte Baufläche ebenfalls entwickelbar, da sie unter drei Hektar groß sind und nur örtliche Bedeutung haben.

Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm vom Juli 1994 stellt das Bebauungsplangebiet und die angrenzenden Gebiete als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzung dar, für den der Erhalt und die Entwicklung typischer Elemente des Landschaftsbildes, der Nutzungs- und Strukturvielfalt, die Beseitigung von Landschaftsbildschäden, die Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie die Kompensation von Nutzungsintensivierungen, z. B. durch Entsiegelung und Dachbegrünung als Ziele gelten. Der Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes und einer dezentralen Regenentwässerung kommt auf Grund der Lage in der Wasserschutzzone III besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Vorranggebiet Klimaschutz.

I.7. Grundwasserschutz

Als Standort in der Wasserschutzgebietszone III muss der Ausbau des Segelfliegerdamms nach den Richtlinien für bautechnische „Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiStWag) erfolgen. Das bedeutet, dass das Niederschlagswasser abzuleiten ist. Eine Regenreinigungsanlage vor der Einleitung des Regenwassers in den Teltowkanal ist an der Stubenrauchstraße nördlich der geplanten Autobahn vorgesehen. Einzelaspekte des Straßenbaus sind mit der Wasserbehörde abzustimmen.

Auf Grund des Berliner Wassergesetzes in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz ist der Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke vom Senat in seiner Sitzung am 24. August 1999 beschlossen worden. Die Verordnung wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

Danach liegen die Winckelmannstraße und der Segelfliegerdamm in der weiteren Schutzzone III A und alle übrigen Flächen in der weiteren Schutzzone III B des Wasserwerks Johannisthal.

I.8 Altlasten

Das Grundstück Straße am Flugplatz 6a ist im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsfläche Nr. 7651 registriert. Die Fläche wurde 1994 orientierend untersucht. Boden, Bodenluft und Grundwasser des Geländes wurden umfassend auf relevante Schadstoffe untersucht. Dabei wurde Belastungen durch die Parameter Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei, Quecksilber und Zink festgestellt.

Straßen sind im Altlastenkataster nicht erfasst. Bodenverunreinigungen sind auf Grund verwendeter Straßenbaumaterialien bzw. Versickerungen von kontaminiertem Niederschlagswasser nicht auszuschließen. Deshalb ist die zu entsiegelnde Teilfläche der Straße am Flugplatz zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanieren.

Geringe bis mäßige Belastungen des Auffüllhorizontes sind im Zuge von Baumaßnahmen zu entsorgen. Im Zuge von Abrissarbeiten und Baumaßnahmen, die mit Bodenaushub verbunden sind, muss dieser nach LAGA-Vorschrift beprobt und auf die relevanten Parameter untersucht werden (siehe auch Berliner Liste, ABl. Nr. 15 vom 20. März 1996, Teil 3).

Laut Auskunft der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie stehen die Altlastenverdachtsflächen nach gegebenenfalls erfolgter Sanierung den getroffenen Festsetzungen nicht entgegen.

Trotz der Registrierung als Altlastenverdachtsfläche ist eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB nicht notwendig, da die Böden nicht erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und somit keine Kennzeichnungspflicht besteht.

II. Planinhalt II.1. Entwicklung der Planungsüberlegungen

Mit der Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes für den Segelfliegerdamm soll für den Ausbau und die Verlängerung dieser wichtigen regionalen Erschließungsachse gezielt und zügig Planungsrecht geschaffen werden.

II.2. Intention des Planes

Der Segelfliegerdamm ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Das Verkehrskonzept für dem Entwicklungsbereich stuft ihn als Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung (Verbindungsfunktionsstufe II) ein, der direkt an die Stubenrauchstraße angeschlossen werden soll. Der Verkehr wird derzeit von der Stubenrauchstraße über die Winckelmannstraße zum Segelfliegerdamm geführt. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Verlängerung des Segelfliegerdamms bis zur Stubenrauchstraße vor. Der Abschnitt der Winckelmannstraße wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes überplant. Statt dessen soll eine öffentliche Parkanlage angelegt werden.

II.3. Wesentlicher Planinhalt, Abwägung, Begründung II.3.1 Allgemeines

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-54b sollen öffentliche Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ­ Parken von Fahrzeugen ­ und Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage festgesetzt werden.

II.3.2 Straßenverkehrsfläche

Der bestehende Segelfliegerdamm sowie die Flächen, die für den Ausbau zwischen dem Groß-Berliner-Damm und der Planstraße West 2 sowie für die geplante Verlängerung des Segelfliegerdamms bis zur Stubenrauchstraße benötigt werden, sollen im Bebauungsplan XV-54b als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

Für das angrenzende und interne Straßennetz des Entwicklungsgebietes wurde eine Klassifizierung in die Kategorien „Großräumige Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe I (Bundesautobahn BAB A 113 neu)", „übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II", „örtliche Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe III" vorgenommen. Der Segelfliegerdamm soll die Funktion einer übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II übernehmen.

Für die Stubenrauchstraße und den Segelfliegerdamm ist zukünftig mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen. Die Ursachen liegen in der allgemeinen Verkehrszunahme durch den Entwicklungsbereich selbst sowie vor allem bei den Veränderungen im übergeordneten Straßennetz, die sich auf den Segelfliegerdamm auswirken. Hierzu zählen der geplante Bau der Bundesautobahn BAB A 113 (neu) und der Anschlussstelle Stubenrauchstraße, die Verlängerung des Groß-Berliner-Damms vom Sterndamm zur Rudower Chaussee und die vorgesehene Abstufung der Verbindungsfunktion des Sterndamms.

Mit dem Bau bzw. der Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom S-Bahnhof Schöneweide zum U-Bahnhof Zwickauer Damm wird es notwendig, den Sterndamm vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies liegt insbesondere auch in der begrenzten Querschnittsbreite des Sterndammes zwischen Königsheideweg und Stubenrauchstraße begründet. Dort ist die Führung der Straßenbahn nur in Fahrbahnlage ohne Trennung vom übrigen Kfz-Verkehr möglich. Eine generelle Herausnahme des Durchgangsverkehrs ist auf Grund des großen Einzugsgebietes des Sterndamms weder sinnvoll noch durchsetzbar. Mit der Durchbindung des Segelfliegerdammes wird eine direkte Verbindung von der Stubenrauchstraße zum Groß-Berliner-Damm zur Aufnahme der übergeordneten Verkehrsströme geschaffen, so dass der Sterndamm entlastet wird und eine Abstufung der Verbindungsfunktion bzw. der verkehrlichen Bedeutung möglich ist.

Durch diese Veränderungen übernehmen die Stubenrauchstraße und der Segelfliegerdamm zusätzlich zur erhöhten Erschließungsfunktion und bisherigen örtlichen Verbindung weitere Verteilungsfunktionen. Ein Ausbau der Stubenrauchstraße ist innerhalb des gewidmeten Straßenlandes vorgesehen, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich nicht erforderlich ist.

Die Stubenrauchstraße soll zukünftig zusätzlich zu ihrer Verbindungsfunktion zwischen Neukölln und Treptow den Verkehr von der geplanten BAB-Anschlussstelle Stubenrauchstraße und dem westlich und östlich angrenzenden Stadtgebiet aufnehmen und verteilen. Durch die geplante Verlängerung des Segelfliegerdamms von der Einmündung Planstraße West 2 zur Stubenrauchstraße soll eine gradlinige Anbindung gewährleistet werden. Die Planstraße West 2 soll im Abschnitt zwischen Segelfliegerdamm und Planstraße West 7 eine örtliche Verbindungsfunktion für Verkehrsströme insbesondere zwischen dem Straßenzug Stubenrauchstraße ­ Segelfliegerdamm und dem Entwicklungsgebiet übernehmen.

Das Tiefbauamt Treptow hat für den Segelfliegerdamm zwischen dem Groß-Berliner-Damm und dem Sterndamm die Bauplanungsunterlagen bereits vorgelegt und plant mit ersten bauvorbereitenden Maßnahmen noch 1999 zu beginnen.

Straßenprofile

Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, da es sich um eine öffentliche Fläche handelt und die Gemeinde nicht selbst gebunden werden soll. Es werden lediglich die Straßenbreiten festgesetzt.

Die angestrebte Funktion des Segelfliegerdamms als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung sowie die angestrebten Nutzungen östlich und westlich dieser Achse erfordern eine Absicherung der Ziele durch die Bauleitplanung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll öffentliche Straßenverkehrsfläche in einer Breite zwischen 21,20 m bis 28,30 festgesetzt werden.

Die festgesetzte Breite des Segelfliegerdamms berücksichtigt im Wesentlichen eine Fahrspur pro Richtung, Parkstände, Gehund Radwege, Pflanzstreifen bzw. Baumscheiben.

Der Segelfliegerdamm wird sowohl vom Durchgangsverkehr als auch vom Quell- und Zielverkehr der Gewerbegebiete am Groß-Berliner-Damm stark belastet werden. Die Fahrbahn ist zwischen Groß-Berliner-Damm und der Planstraße West 2 zweistreifig und südlich der Planstraße West 2 vierstreifig vorgesehen.

Die Festlegung des Straßenquerschnittes erfolgte in Abhängigkeit von den verkehrlichen Erfordernissen und den örtlichen Gegebenheiten.

Die vorhandene Fahrbahnbreite wird in der Regel nicht verbreitert, aber es werden Radwege und Parkstände neu angelegt.