Wohnhaus

A Planungsgegenstand

1. Veranlassung und Erforderlichkeit

Die Entscheidung des Bundestages für die Verlagerung der Hauptstadt und des Regierungssitzes nach Berlin im Juni 1991

löste die Planungen für die Parlaments- und Regierungseinrichtungen im Spreebogen aus. Am 15. Oktober 1991 hat der Berliner Senat daraufhin den Beschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen für das Entwicklungsgebiet „Hauptstadt Berlin ­ Parlamentsund Regierungsviertel" gefasst. Es folgte der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes II-200 am 31. Oktober 1992 durch den Senator für Bau- und Wohnungswesen, um den Bereich des gesamten Spreebogens als Standort für das Parlamentsviertel vorzubereiten.

Im Juni 1992 war der Beschluss der Bundesregierung zum „Pilzkonzept" der Deutschen Bahn AG gefasst worden, wonach das historisch gewachsene Netz der Radialstrecken Berlins wiederhergestellt und durch eine Nord-Süd-Verbindung ergänzt werden soll. Es wurde zur Bewältigung der zukünftigen Verkehrsaufgaben das Planfeststellungsverfahren „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich" durchgeführt, welches vor allem eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung für den Schienen- und motorisierten Straßenverkehr beinhaltet. An der Kreuzung der neuen NordSüd-Strecke mit der bestehenden Ost-West-Verbindung soll an der Stelle des jetzigen Lehrter Stadtbahnhofes ein zentraler Kreuzungsbahnhof mit einem dazugehörigen Stadtquartier entstehen.

Parallel fand 1992/93 der internationale städtebauliche Ideenwettbewerb Spreebogen statt, aus dem die Konzeption des Architektenbüros Schultes/Frank, das so genannte „Band des Bundes" siegreich hervorging.

Das Gebiet zwischen Humboldthafen, Spree, Alt-Moabit, Lehrter Straße und Heidestraße hatte nach dem Fall der Mauer seinen Status als unbeachtete Randlage verloren und eine neue Bedeutung in zentraler innerstädtischer Lage erlangt. Für die städtebauliche Entwicklung des Areals war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Am 3. Juli 1993 trat die Verordnung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches in Kraft. Er umfasste zunächst nicht die Flächen nördlich des Stadtbahnviaduktes. Mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die förmliche Festlegung der städtebaulichen Entwicklungsbereiche und der zugehörigen Anpassungsgebiete zur Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin ­ Parlaments- und Regierungsviertel" vom 22. Juni 1999 wurde der Entwicklungsbereich bis zur Invalidenstraße ausgedehnt.

Für den Geltungsbereich ist die städtebauliche Neuordnung und Umsetzung der Beschlüsse nur auf der Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplanes möglich, da eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB wegen des fehlenden Bebauungszusammenhanges nicht in Betracht käme.

Für den Bereich des „Zellengefängnisses" (Bebauungsplanverfahren II-139) ergibt sich das Erfordernis aus dem städtebaulichen Neuordnungsbedarf eines vormals jahrzehntelang durch die Bundesautobahnplanung (Westtangente) befangenen Bereiches.

Den im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung und des FNP 84 veränderten städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen sollte durch Aufstellung eines Bebauungsplanes (Beschluss vom 27. September 1988) Rechnung getragen werden.

Mit dem Beschluss zur Einleitung wurde gleichzeitig der am 12. Dezember 1977 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II-111 ­ künftiger Bundesautobahnring Berlin (West) ­ eingestellt.

Die bestehende planungsrechtliche Situation des Gebietes als beschränktes Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Regelungen der Bauordnung von Berlin 1958 widerspricht der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung und den Zielen der Stadtentwicklung nach dem Flächennutzungsplan, die für den Bereich Zellengefängnis öffentliche Grünfläche und die Sicherung des vorhandenen Wohnungsbestandes vorsehen.

Für die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen, die Neuordnung des gesamten Gebietes und seine verkehrliche Erschließung und die damit verbundene umfangreiche Konfliktbewältigung und Abwägung, einschließlich der Abstimmung mit den planfestgestellten Anlagen, ist somit die Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen erforderlich.

2. Beschreibung des Planungsgebietes

Planungsgebiet

Das Planungsgebiet umfasst die Bebauungspläne II-201 a, II-201 b, II-201 c und II-201 d in den Bezirken Tiergarten und Mitte.

Gebietsentwicklung

Nach den Planungen P. J. Lenne's und K. F. Schinkels war nördlich des Spreebogens ein Standort militärischer, industrieller aber auch sozialer Einrichtungen vor den Toren der Stadt entstanden. 1866 wurde der Bau des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals und des Humboldthafens abgeschlossen. 1868 begann der Bau der Stammbahn Berlin-Lehrte und des „Lehrter Bahnhofes".

Schließlich war das Gebiet ab Mitte des 19. Jahrhunderts vollständig in den vergrößerten Siedlungszusammenhang Berlins eingebunden, aber durch die genannten und weitere großflächige Sondernutzungen (Zellengefängnis, Universum-Landesausstellungspark (ULAP), Marine-Panorama/Kolonialmuseum) geprägt.

Die Planungen des Dritten Reiches für die „Welthauptstadt Germania" kamen im Umfeld des Spreebogens/Lehrter Bahnhofes nicht zur Ausführung (Große Halle, Wasserbecken).

Nach dem 2. Weltkrieg veränderten sich die Rahmenbedingungen und die städtebaulichen Leitbilder drastisch. Der stark beschädigte Lehrter Bahnhof wurde 1951 geschlossen und 1957/59 gesprengt. Der Wettbewerb „Hauptstadt Berlin" 1957­58 und die prämierten Wettbewerbsarbeiten verfolgten das Leitbild der aufgelockerten, durchgrünten und autogerechten Stadt. Die Bahnplanung war im Vergleich zur Autobahnplanung von untergeordneter Bedeutung. Durch den FNP 65 wurde ein Stadtautobahnprojekt verwaltungsintern verbindlich, durch welches im Bereich zwischen Spree, Humboldthafen, Moabiter Werder und Invalidenstraße ein Autobahnverteiler gewaltigen Ausmaßes entstehen sollte.

Durch die Teilung der Stadt ­ der Grenzverlauf entsprach dem Westufer des Humboldthafens ­ geriet das Gebiet in eine vernachlässigte Stadtrandsituation. Kernbereiche des Gebietes wurden durch flächenextensive Restnutzungen besetzt. Dies galt für nicht genutzte Bahnflächen aber auch für sonstige Brachflächen.

Andere Flächen waren ihrer Lage entsprechend und zum Teil als Fortführung jahrzehntelanger Traditionen für den Güterumschlag, für Wohnzwecke und für Sondernutzungen in Anspruch genommen. Der Humboldthafen hatte keine Funktion als Hafen mehr. Diese Gesamtsituation stand im Widerspruch zu der dem Quartier zukommenden zentralörtlichen Funktion in einer Millionenstadt.

Lage und verkehrliche Erschließung

Das Planungsgebiet, das die Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-201 a, II-201 b, II-201 c und II-201 d umfasst, liegt am nördlichen Rand des zukünftigen Parlaments- und Regierungsviertels und erstreckt sich nördlich des Spreebogens auf einem Areal von ca. 38,7 ha.

Östlich des Humboldthafens schließen sich die Krankenhausanlagen der Charite? an.

Das eingetragene Baudenkmal Hamburger Bahnhof (ehemaliges Verkehrs- und Baumuseum) und das ehemalige Verwaltungsgebäude der Berlin-Hamburger-Eisenbahngesellschaft (heutiges Sozialgericht) liegen als bauliche Solitäre von historischer Bedeutung unmittelbar an der Invalidenstraße nordöstlich des Planungsgebietes; daran westlich anschließend erstreckt sich der Teilbereich des ehemaligen Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofes.

Westlich der Lehrter Straße schließt sich ein Wohnquartier an.

Außerhalb des Planungsgebietes sind zwischen der Invalidenstraße und der Straße Alt-Moabit öffentliche Nutzungen wie Justizbehörden, Polizei-Direktion und Leichenschauhaus angesiedelt.

Das Gebiet ist über den Stadtbahnviadukt durch die S-Bahnstation Lehrter Stadtbahnhof (S 3, S 5, S 7, S 9, S 75) und einige auf den Hauptstraßen verkehrende Buslinien durch den öffentlichen

Nahverkehr erschlossen. Die in Hochlage geführte Trasse der Stadtbahn (Viadukt einschließlich Stadtbahnhof) bildet gleichzeitig eine räumliche Zäsur im Planungsgebiet und wirkt zusammen mit dem Humboldthafen und der Spree als Barriere in Bezug auf das nähere Umfeld und die Stadtquartiere.

Auch nach dem Fall der Grenzmauer verläuft durch das Planungsgebiet die übergeordnete Nord-Süd-Verbindung des motorisierten Individualverkehrs (Bundesstraße B 96), die im Stadtgebiet die wichtigen Verkehrsströme zwischen den Bezirken Wedding und Reinickendorf im Norden und Kreuzberg, Schöneberg und Neukölln im Süden bündelt. Daneben hat mit der Wiedervereinigung der geteilten Stadt der Straßenzug Invalidenstraße eine wichtige Funktion als Ost-West-Verbindung zurückerlangt.

Diese Straßenzüge wirken durch ihr hohes Verkehrsaufkommen nicht nur als Barrieren, da sie vorrangig dem Durchgangsverkehr dienen, sondern auch als starke Emittenten. Die jetzige erhebliche Belastung durch den überörtlichen Individualverkehr wird auch in Zukunft gegeben sein, da der kleine Innenstadtring (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1991) als Bestandteil des Berliner Verkehrskonzeptes über die Invalidenstraße durch das zukünftige Quartier führen wird.

Bestand

Eigentumssituation Historisch bedingt gehören große Flächen des Gebietes dem Bundeseisenbahnvermögen bzw. der Deutschen Bahn AG. Die Straßenflächen und das Gelände zwischen dem alten Viadukt und Invalidenstraße im Bereich der Blöcke MK 1 und MK 2, die Ladestraßen des Humboldthafens sowie das Gelände des ehemaligen „Zellengefängnisses" sind im Besitz des Landes Berlins.

Ein Teilbereich des Grundstückes Alt-Moabit 4 ­ ursprünglich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ­ wurde für die zukünftige Bahnnutzung durch die DBAG vom Bund erworben.

Für die restliche Fläche des Grundstückes finden derzeit Verkaufsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin statt.

Die Wasserfläche des Humboldthafens als Teil der Bundeswasserstraße Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal einschließlich eines schmalen Uferstreifens an der Ostseite des Hafens ist im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Das Grundstück Lehrter Straße 1-4 befindet sich in Privateigentum.

Gelände/Boden/Altlasten

Das Planungsgebiet liegt im Berliner Urstromtal und ist mit Geländehöhen von knapp unter 35 m über NN weitgehend eben.

Ausgenommen hiervon sind die stärker abfallenden Uferzonen mit Böschungen, ehemaligen Laderampen und -straßen und Treppen sowie die sich in Höhenlage befindliche Straße Alt-Moabit.

Die ursprünglichen Böden im Bereich des Planungsgebietes sind überwiegend anthropogen überformt (Sand vermischt mit Bauschutt und Schotter in einer Dicke bis zu 6 m). Der Bau der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich sowie die Maßnahmen und Einrichtungen der Baustellenlogistik Spreebogen haben durch Bodenverlagerung, Verdichtung, Bodenaushub und Versiegelung erneut das Gebiet stark verändert.

Für den größten Teil der Flächen des Planungsgebietes liegen Altlastenerkundungen vor, die im Rahmen der Planungen zur „Bundesgartenschau 1995" und der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich erstellt wurden. Hierfür wurden auf einem 250 m bis m breiten Streifen entlang der Nord-Süd-Trasse der Verkehrsanlagen, einem 50 m bis 100 m breiten Streifen entlang der OstWest-Fernbahntrasse sowie auf dem Gelände zwischen Fernbahntrasse und der Straße Alt-Moabit Rasterbeprobungen vorgenommen.

Die Grundstücke Alt-Moabit 1­3, Alt-Moabit 3, Friedrich-ListUfer 1,3,5,7,9/Invalidenstraße 79 und Washingtonplatz 7 werden unter den Nummern 294, 1269, 1281 und 4324 im Altlastenverdachtsflächenkataster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie geführt. Die Flächen wurden auf Grund der Nutzung durch verschiedene altlastenrelevante Gewerbebetriebe sowie im Falle der Altlastennummer 4324 auf Grund eines Unfalles mit Altöl in das Kataster aufgenommen.

Ein vordringlicher Sanierungsbedarf wurde nicht festgestellt.

Erkenntnisse über nach 1990 eingetretene Schäden liegen der zuständigen Senatsverwaltung nicht vor. Das bezirkliche Umweltamt hat jedoch daraufhingewiesen, dass durch unkontrollierte Ablagerungen umweltgefährdende Hausmüll- oder Gewerbeabfälle vorgefunden werden könnten. Der Altlastenverdacht auf dem Grundstück Washingtonplatz 3 sowie auf der Verdachtsfläche 1281 für den Bereich südlich des Viaduktes kann ausgeschlossen werden, da mit dem Aushub der Baugrube für die Bahnanlagen auch vorhandene Altlasten beseitigt wurden.

Zurzeit erfolgt eine Sanierung der auf dem Grundstück AltMoabit 1­3 nachgewiesenen Kontamination durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe. Diese Bodenluft- und Grundwassersanierung wurde 1995 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angeordnet (Fläche 294). Dieser Bearbeitungsstand gilt ebenfalls für die Fläche 4324.

Grundwasserverunreinigungen wurden im Bereich des geplanten Wohngebietes nördlich der Invalidenstraße (flächenhafte Verunreinigung des oberflächennahen Grundwassers mit Mineralölkohlenwasserstoffen MK W, Bebauungsplan II-201 c) sowie nordwestlich des Washingtonplatzes (leichtflüchtige, chlorierte Kohlenwasserstoffe) nachgewiesen. Die MK W-Konzentrationen liegen nur geringfügig über dem zulässigen Richtwert, so dass laut gutachterlicher Stellungsnahme eine Sanierung nicht erforderlich ist.

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle nachgewiesenen Verunreinigungen im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen beseitigt werden. Dies betrifft vor allem das ULAP-Gelände (Altlastenverdachtsfläche 1269, Bebauungsplanentwurf II-201 a) sowie das geplante Wohngebiet nördlich der Invalidenstraße (Bebauungsplanentwurf II-201 c). Diese Bereiche sind genauer zu untersuchen, insbesondere dann, wenn hierauf öffentliche Flächen mit sensiblen Nutzungen vorgesehen sind. Im Entwicklungsbereich werden notwendige Sanierungen auf den öffentlichen Flächen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme, auf den übrigen Flächen vom Eigentümer durchgeführt und finanziert.

Nicht untersucht wurden die Flächen östlich des Humboldthafens (u. a. Altlastenverdachtsfläche 10160, über die keine Erkenntnisse vorliegt) mit Ausnahme der Trasse des neuen Viaduktes, in dessen Bereich Altlasten gefunden wurden, der nördlichste Teil der Straßenbahnaufstellfläche und der beiden Kerngebietsblöcke nördlich des Viadukts. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts sind hier im weiteren Verfahren Altlastenerkundungen durchzuführen. Die gegebenenfalls notwendige Sanierung der Flächen erfolgt nach Maßgabe und unter Aufsicht der zuständigen Fachbehörde. Auch hier werden auf den öffentlichen Flächen notwendige Sanierungen im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme durchgeführt und finanziert.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-201 b ist der Boden des Grundstücks Invalidenstraße 54 (im Bereich der ehemaligen Kfz-Werkstatt mit Lackiererei) teilweise durch Mineralölkohlenwasserstoffe verunreinigt (Nummer des Altlastenverdachtsflächenkatasters: 10105). Der ermittelte Durchschnittswert aus insgesamt sieben Bodenproben (2 Bohrkerne a 3­4 Profilhorizonte) betrug 550 mg/kg TS. Die Höchstwerte in den jeweils oberen Horizonten (0 bis 55 cm) betrugen 638 bis 2285 mg/kg TS.

Laut gutachterlicher Stellungnahme von 1991 sollte wegen der langfristig möglichen Verunreinigungen des oberflächennahen Wassers und des Grundwassers ein Teilbodenaustausch im Rahmen der Gestaltung der geplanten öffentlichen Parkanlage geprüft bzw. vorgenommen werden. Gegebenenfalls sind weitere orientierende Untersuchungen der Boden-, Bodenluft- und evtl. des Grundwassers erforderlich.

In den letzten Jahren wurden gelegentlich unkontrollierte Ablagerungen umweltgefährdenden Hausmüll- und Gewerbeabfalls vorgefunden, so dass nicht auszuschließen ist, dass hierdurch eine Verunreinigung des Bodens sowie gegebenenfalls auch des Grundwassers verursacht wurde.

Es ist nach derzeitigem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass die potentiellen Altlasten der zukünftigen Nutzung des Geländes nicht entgegenstehen.

Wasserstraßen

Im östlichen Bereich des Planungsgebietes befinden sich der Humboldthafen und ein Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanales. Im Süden schließt sich die Spree an. Die Wasserstraßen dienen der Verbindung zwischen dem West- und dem Osthafen und zwar über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, durch den Humboldthafen über die Spree in Richtung Osten. Sie sind schiffbar für Europaschiffe.

Bauliche Anlagen und Nutzungen

Die Arbeiten für den Bau der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich und der Baustellenlogistik Spreebogen charakterisieren das derzeitige Erscheinungsbild des Gebietes. Hiervon sind teilweise auch Bereiche der denkmalgeschützten Gesamtanlagen der Spree-Uferbefestigung und des Humboldthafens, einschließlich Ladestraßen und Lagerhalle betroffen, die auch weiterhin das Gebiet prägen und nach Beendigung der Bauarbeiten für Verkehrsanlagen im zentralen Bereich wiederhergestellt werden sollen.

Der Lehrter Stadtbahnhof sowie ein Abschnitt des denkmalwerten Bahnviaduktes sind auf Grund des Planfeststellungsbeschlusses zum Abriss vorgesehen.

Auf den Grundstücken Lehrter Straße 1­4 befindet sich eine zwischen 1970 und 1973 errichtete sieben- bis zwölfgeschossige Wohnanlage mit insgesamt 141 Wohnungen sowie ein zur Wohnanlage gehörendes Parkhaus mit insgesamt 125 Stellplätzen.

Auf dem Grundstück Lehrter Straße 5 B, 5 C, 5 D und Invalidenstraße 54­55 erstrecken sich die heute noch vorhandenen und als Mehrheit baulicher Anlagen unter Denkmalschutz gestellten Überreste des Moabiter Zellengefängnisses (1842­1849 von Carl Ferdinand Busse). Diese spärlichen Überreste des in wesentlichen Teilen 1955­1958 abgerissenen und nur wenig kriegsbeschädigten Zellengefängnisses werden heute vor allem durch die Lagerplatz- und Kleingartennutzungen geprägt.

Im Planungsgebiet sind ferner noch vereinzelte sonstige bauliche Anlagen als Zwischennutzungen vorhanden.

Flora/Fauna Flächen mit Bedeutung für Flora und Fauna werden südlich der Invalidenstraße nur außerhalb der Flächen für Baustelleneinrichtungen erhalten:

- das „ULAP"-Gelände als reich strukturierter waldähnlicher Standort

- östlich der Gewerbefläche an der Straße Alt-Moabit eine artenreiche ruderale Wiese

- die Grünanlage nördlich des Humboldthafens (mehrschichtiger Gehölzbestand, artenreicher Parkrasen und Einzelbäume)

- ruderale Standorte, artenreiche Krautfluren, Einzelbäume östlich des Hafens

- kleinere Gehölz- und Krautstreifen

Im Bereich nördlich der Invalidenstraße südlich des Beamtenwohnhauses Lehrter Straße 5B erstreckt sich ein ca. 50 m « 60 m großes, schützenswertes dichtes Robiniengehölz.

Das gesamte nördliche Areal des ehemaligen Zellengefängnisses ist durch die vorhandene Kleingartennutzung (38 Parzellen) determiniert.

Auf dem als Biotop eingestuften, quadratischen ehemaligen Beamtenfriedhof befinden sich neben den überwiegend umgestürzten und mit Efeu überwucherten Grabsteinen zahlreiche Ahorne, Eschen sowie einige Pappeln und Linden aber auch diverse Wildkräuter.

Als wertvoller Baumbestand ist weiter die „Lindenallee" östlich der inneren Gefängnismauer im Bereich der ehemaligen Irrenabteilung, einzelne Walnußbäume westlich der erhaltenen Trennmauer zwischen ehemaliger Irrenabteilung und dem Haupttrakt, sowie einzelne Platanen (ehmalige Allee zum Friedhof) im Kleingartenbereich zu nennen.

Darüber hinaus sind zahlreiche, erhaltenswerte Straßenbäume (hauptsächlich Ulmen und einige Kastanien) entlang der Lehrter Straße und der Invalidenstraße und auf der so genannten Ulmeninsel (Einmündung Sydlitzstraße) vorzufinden.

Planungsrechtliche Ausgangssituation

Planfeststellung

Das Gros der Flächen im Planungsgebiet unterlag der Fachplanungshoheit nach § 38 BauGB, da es sich um Flächen des ehemaligen Lehrter Bahnhofes, des Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofes, der Berliner Stadtbahn und des Lehrter Stadtbahnhofes, einschließlich der zur Abwicklung des Bahnbetriebes benötigten Flächen, handelt. Diese Flächen und Bahnanlagen wurden bereits im vergangenen Jahrhundert dem Bahnbetrieb gewidmet.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin vom 12. September 1995 hat die Bahn rechtlich verbindlich und öffentlich erklärt, welche Flächen zukünftig als Bahnbetriebsflächen benötigt werden und der priviligierten Fachplanung nach § 38 BauGB unterliegen.

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet auch den Abriss der alten Stadtbahnviaduktes einschließlich des heutigen LehrterS-Bahnhofes. Damit steht fest, dass die Nutzung der alten Trasse nur noch bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage notwendig ist. Damit bedarf es laut Eisenbahn-Bundesamt eines weiteren eigenständigen Verfahrens zur Entlassung der alten Trasse der Stadtbahn aus der Planfeststellung nicht.

Für die übrigen im Geltungsbereich befindlichen, künftig nicht mehr für bahnbetriebliche Zwecke benötigten planfestgestellten Bahnflächen ­ mit Ausnahme des alten Stadtbahnviaduktes ­, ist eine förmliche Entlassung aus der Planfeststellung erforderlich.

Derzeit bereitet die Deutsche Bahn AG einen entsprechenden Antrag vor.

Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich (nachrichtliche Übernahme und Hinweis Nr. 1)

Für den Bau der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss des EisenbahnBundesamtes vom 12. September 1995 abgeschlossen. Er umfaßt alle erforderlichen Genehmigungen und ist sofort vollziehbar.

Neben dem Nord-Süd-Fernbahntunnel ­ dem Kernstück des Konzeptes ­ sind folgende Projekte im Bereich Lehrter Bahnhof von Bedeutung:

- Neubau des unter- und oberirdischen Kreuzungsbahnhofes

- Abriss des Stadtbahnviaduktes einschließlich des denkmalgeschützten Stadtbahnhofes nach Neubau eines nach Süden verlegten Streckenabschnittes

- Neubau eines Teilstückes der U-Bahn-Linie 5 (Pariser Platz/ Döberitzer Straße)

- Verlegung der Bundesstraße 96, weitgehend in Tunnellage

- Verbreiterung der Invalidenstraße in einem Abschnitt zwischen Lehrter Straße und Heidestraße

- Bau sonstiger zum Betrieb dieser Anlagen benötigten Einrichtungen

Es ist beabsichtigt,

- den planfestgestellten U-Bahneingang nördlich der Invalidenstraße in westlicher Richtung zu verlegen.

- den planfestgestellten südlichen Rettungsplatz einschließlich der Treppenaufgänge nach Nord-Westen, aus der Straßenverkehrsfläche heraus, zu verlegen.

- die Nottreppe südlich der Invalidenstraße durch die neuen Abgangstreppen der Straßenbahnhaltestelle in der Invalidenstraße zu ersetzen.