Umweltschutz

Durch Plangenehmigung vom 7. Januar 1997 wurde eine Tiefgarage mit ca. 900 Stellplätzen planfestgestellt. Hierdurch wurden die Nottreppen und Fahrstühle unter dem Viadukt verschoben.

Für alle Änderungen, die eines formalen Änderungsverfahrens bedürfen, haben die DBProjekt Knoten Berlin GmbH und SenBauWohnV am 27. Oktober 1998 beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf Planänderung eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Beschluss zur 16. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich vom 22. Juni 1999 abgeschlossen. Dies gilt nicht für die Änderungen der Planfeststellung bezüglich der

- Straßenbreite der Invalidenstraße

- Anbindung der Heidestraße an die Invalidenstraße in untergeordneter Funktion

- Ausbildung eines Vollknotens im Bereich der Tunnelausfahrt B 96/Invalidenstraße einschließlich der Begleitfahrbahnen B 96.

Hierfür wird die Bauleitplanung die Planfeststellung (mit Zustimmung der zuständigen Behörden) ersetzen.

Bundeswasserstraßen (nachrichtliche Übernahme)

Der Humboldthafen sowie der Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und die Spree sind gemäß Nr. 2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Der Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und der Humboldthafen sind in die Wasserstraßenklasse III eingeordnet mit dem zum Teil bereits realisierten Ausbauziel zur Klasse IV. Die Spree gehört westlich des Humboldthafens zur Wasserstraßenklasse III und in östlicher Richtung zur Klasse IV.

Denkmale (nachrichtliche Übernahme)

In den Geltungsbereichen der Bebauungspläne sind folgende Objekte in der Liste der Denkmale Berlins eingetragen:

- der Humboldthafen mit Einmündung des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals, nördliche und westliche Ladestraße und Lagerhalle sowie das Friedrich-List-Ufer (Uferbefestigung mit Auf- und Abgängen sowie Geländern) als Teil der Gesamtanlage Spree-Kanalisierung

- das Alexanderufer (Humboldthafen) als Einzeldenkmal

- Stadtbahnviadukt mit Brückenbauten zwischen Alexanderufer und S- und U-Bahnhof Jannowitzbrücke

- der Lehrter Stadtbahnhof als Einzeldenkmal (Diese zwei Objekte sollen jedoch gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich" abgerissen werden.)

- der Universum Landesausstellungspark als Einzeldenkmal

- die Moltke-Brücke, deren nördlicher Brückenkopf sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201 a befindet.

- Lehrter Straße 5 B­D, Zellengefängnis Moabit, 1842­49 von Carl Ferdinand Busse (D). (Gesamtanlage)

- Lehrter Straße 5 B­D, Beamtenfriedhof, 1842­49 (D). (als Gartendenkmal)

Zu den unter Denkmalschutz gestellten Überresten des Moabiter Zellengefängnisses gehören insbesondere

- die nördlichen, östlichen und südlichen Umfassungsmauern des Gefängnishofes,

- die drei Beamtenwohnhäuser Lehrter Straße 5 B, C und D,

- der Beamtenfriedhof im Kleingartengebiet nördlich der Beamtenwohnhäuser,

- zwei ehemalige, die Abteilung für Geisteskranke abtrennende östliche Flügelmauern,

- Teile der sogenannten Lindenallee sowie der außen entlang der Gefängnismauer liegenden Beamtengärten, die entlang der Invalidenstraße noch bis Ende 1995 als Kleingärten genutzt wurden.

Die Darstellung der nachrichtlichen Übernahme des Denkmalensembles „Zellengefängnis" erfolgt am südlichen und östlichen Rand nicht entlang der Flurstücksgrenze, sondern reicht bis an das Straßenland der B 96 gemäß Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich von Berlin vom 12. September 1995.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan vom 1. Juli 1994 (Amtsblatt S. 1972) stellt für den Bereich nördlich des Stadtbahnviaduktes Gemischte Baufläche M 1 mit hoher Nutzungsintensität und -dichte, mit vorwiegend Kerngebietscharakter dar sowie im Bereich des ehemaligen Zellengefängnisses Wohnbaufläche W 1 (GFZ über 1,5) und Grünfläche. Hier ist auch das Symbol „Kultur" eingetragen.

Die Flächen südlich des S-Bahn-Viaduktes sind als Sonderbaufläche „Hauptstadtfunktion" dargestellt. Hier soll die Hauptstadtfunktion prägend sein, allerdings bei Vermeidung einseitiger Nutzungskonzentrationen, damit ein vielfältiges städtisches Leben entstehen kann. Gemäß den zum FNP gehörenden Grundsätzen für die Entwicklung von Bebauungsplänen „können aus Sonderflächen Hauptstadtfunktion (H) Wohn- und Mischnutzungen entwickelt werden (Förderung von Nutzungsmischung)".

Als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen finden sich in OstWest-Richtung die Invalidenstraße, in Nord-Süd-Richtung die Bundesstraße B 96 in der Darstellung des FNP. Die Fläche des Stadtbahnviaduktes ist als Bahnfläche gekennzeichnet. Die oberund unterirdischen Fern-, Regional-, S- und U-Bahn-Trassen, der Kreuzungsbahnhof als Fernbahnhof sowie der Endhaltepunkt der U-Bahn-Linie 11 sind dargestellt.

Darüber hinaus ist nach einem abgeschlossenen FNP-Änderungsverfahren (Bekanntmachung im Amtsblatt am 6. Juni 1997) die Trasse für die S-Bahn S 21 als Trassenfreihaltung dargestellt.

Die Flächen der Spree, des Berlin-Spandauer-SchifffahrtsKanals und des Humboldthafens sind als Wasserflächen dargestellt. Entlang des nördlichen Spreeufers sowie des westlichen und östlichen Ufers des Humboldthafens ziehen sich Grünflächen, die im Norden an das Ufergrün des Berlin-SpandauerSchifffahrtskanals anschließen. Zwischen dem Humboldthafen und der Invalidenstraße ist in die Grünfläche das Symbol „Parkanlage" eingetragen.

An der Straße Alt-Moabit und nördlich der Invalidenstraße sind „schadstoffbelastete Böden" gekennzeichnet.

Das Planungsgebiet liegt im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

Landschaftsprogramm (LaPro 94)

- Teilplan Naturhaushalt/Umweltschutz:

Das Planungsgebiet liegt im Vorranggebiet Klimaschutz, d. h. klimatisch wirksame Freiräume sind zu erhalten, der Luftaustausch ist zu sichern und zu verbessern, Bodenversiegelung ist zu vermeiden bzw. auszugleichen.

- Teilplan Biotop und Artenschutz

Das Planungsgebiet wird sowohl als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen als auch als Innenstadtbereich charakterisiert. Der Beamtenfriedhof ist als sonstiges Einzelbiotop gekennzeichnet. Gleichzeitig ist die Pflege und Entwicklung des Friedhofes zum flächenhaften Naturdenkmal vorgesehen. Darüber hinaus ist entlang der Gewässer und im Bereich des Zellengefängnisses sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung die Neuschaffung von Flächen für Biotopschutz und Biotopverbund vorgesehen.

- Teilplan Erholung und Freiraumnutzung

Die Neuanlage des Grünzuges in Nord-Süd-Richtung als Verbindung der Grünflächen des inneren Spreebogens mit der Uferpromenade entlang des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanales sowie die Anlage einer Grünfläche in OstWest-Richtung (Döberitzer Park) sind als Vorgabe enthalten.

Im Bereich des Zellengefängnisses ist ebenfalls weitgehend Grünfläche dargestellt.

- Teilplan Landschaftsbild Entlang der Spree und des Humboldthafens ist das Planungsgebiet als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen eingeordnet, in dem als Maßnahmenschwerpunkt die Wiederherstellung und Aufwertung von Stadtplätzen sowie der Beamtenfriedhof als Grünanlage mit historischen Gestaltmerkmalen zur Erhaltung aufgeführt sind.

Gutachten „Überbezirklicher Entwicklungsschwerpunkt Lehrter Bahnhof" 1993 wurde ein Gutachten „Überbezirklicher Entwicklungsschwerpunkt Lehrter Bahnhof" im Auftrage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz erarbeitet. Die ortsspezifischen Entwicklungspotentiale sollten den überörtlichen Anforderungen (Verflechtungsbereiche) in Einklang gebracht werden. Aus dieser Planung haben sich wichtige Vorgaben für den städtebaulichen Wettbewerb „Stadtquartier Lehrter Bahnhof Berlin" ergeben. Dies gilt in erster Linie für die künftige Nutzungsstruktur und -dichte sowie für die Entwicklung des Oberflächenverkehrs und der Freiraumplanung.

Darüber hinaus wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr für das Gebiet nördlich der Invalidenstraße ein Workshop-Verfahren zur Findung der künftigen Nutzungsstruktur durchgeführt.

Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin ­ Parlamentsund Regierungsviertel" (Rechtsverordnung vom 17. Juni 1993)

Der Geltungsbereich des früheren Bebauungsplans II-201 wird von dem Entwicklungsbereich E 1 der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin ­ Parlaments- und Regierungsviertel" teilweise überlagert. Im Entwicklungsbereich E 1 waren zunächst nur alle Flächen südlich der nördlichen Begrenzung des vorhandenen Stadtbahnviaduktes enthalten.

Da die Bauwerke des Planfeststellungsverfahrens VZB bis in den Bereich nördlich der Invalidenstraße reichen (Geltungsbereichserweiterung des ehemaligen Bebauungsplanes II-201) und mit dem Städtebau koordiniert werden müssen, hat das Land Berlin am 11. April 1995 beschlossen, für diesen Bereich eine Voruntersuchung gemäß § 165 BauGB zur späteren Einbeziehung des Gebietes in die Entwicklungsmaßnahme einzuleiten. Das Ergebnis der Voruntersuchung liegt vor und führte dazu, den Geltungsbereich der Entwicklungsmaßnahme bis zur Invalidenstraße auszudehnen. Die entsprechende Verordnung wurde am 22. Juni 1999 erlassen und am 29. Juni 1999 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

Fluchtlinien

Im Geltungsbereich des Planungsgebietes befinden sich Straßen- und Baufluchtlinien A.C.O. aus den Jahren 1862 und 1872, die nicht in vollem Umfang als Straßenbaumaßnahme realisiert worden sind.

Baunutzungsplan von Berlin vom 28. Dezember 1960

Der Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung vom 28. Dezember 1960 als übergeleiteter, verbindlicher Bauleitplan weist das Gebiet als beschränktes Arbeitsgebiet gemäß den planungsrechtlichen Bestimmungen der Bauordnung von Berlin (BauOBln) von 1958 aus. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Baufluchtlinien A.C.O. vom 9. August 1862, 31. Januar 1872 und 14. März 1879 für die Lehrter Straße und die Invalidenstraße ist das Gebiet in Teilbereichen qualifiziert beplant.

2.3.10 Landschaftsplan II-L-7

Für den Geltungsbereich des Planungsgebietes befindet sich der Landschaftsplan II-L-7 im Aufstellungsverfahren. Der Entwurf vom 30. Mai 1989 sieht für das Gelände des ehemaligen Zellengefängnisses eine öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Kinderspielplatz und Kleingärten vor.

B Planinhalt

1. Entwicklung der Planungsüberlegungen

Städtebauliche Wettbewerbe

Als wesentlicher Einflussfaktor für die Planungsüberlegungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne II-201 a, II-201 b, II-201 c und II-201 d sind die grundlegenden Vorgaben zu betrachten, die aus dem internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerb Spreebogen resultieren. Dem siegreichen Entwurf Schultes/Frank lag die Idee zugrunde, nördlich der Spree ein dichtes Stadtquartier in nord-süd-gerichteten Blöcken mit Berliner Traufhöhe entstehen zu lassen, während südlich der Spree durch den Park mit dem Band des Bundes den funktionalen und repräsentativen Erfordernissen des Parlaments- und Regierungsviertels Ausdruck gegeben werden sollte.

Ein Fixpunkt im Planungsgebiet ist das Bahnhofsgebäude selber. Die Entscheidung für den Entwurf des Büros von Gerkan, Marg und Partner war schon vor Einleitung des städtebaulichen Wettbewerbes im Dezember 1992 gefallen. Dieser Entwurf vollzieht die Richtungen der Bahntrassen architektonisch nach, indem er die kurvenartig gekrümmte Bahnsteiganlage in OstWest-Richtung auf der + 1 Ebene mit einer filigranen Stahl-Glaskonstruktion überspannt und die unterirdisch verlaufende NordSüd-Trasse durch zwei bügelartige Gebäudescheiben im Stadtraum weithin sichtbar markiert. Zwischen den Gebäudescheiben spannt sich das tonnenförmig gekrümmte Glasdach der Bahnhofshalle. Das Bahnhofsgebäude ruht auf einem eingeschossigen Sockel, der von allen Seiten über Treppen zu begehen ist und somit diese Flächen den umgebenden normalen Verkehrsflächen entzieht.

In Abstimmung mit dem Senat von Berlin, vertreten durch die damaligen Senatsverwaltungen für Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie Verkehr und Betriebe sowie durch das Bezirksamt Tiergarten, hat die Deutsche Bahn AG dann einen beschränkten städtebaulichen Wettbewerb für das Stadtquartier Lehrter Bahnhof im Juli 1994 durchgeführt.

Die städtebauliche Zielvorstellung orientierte sich an dem weiterentwickelten Entwurf von Schultes/Frank mit seinen orthogonalen Blockstrukturen und der Formulierung einer Stadtkante zur Spree. Für das neue Stadtquartier um den Bahnhof wurde die Entwicklung einer innenstadttypischen Nutzungsdichte mit einem Höchstmaß an Nutzungs- und Gestaltungsvielfalt (bei Vermeidung baulicher Großstrukturen) vorgegeben. Die realisierbare Bebauungsdichte sollte dabei aus einer überzeugenden städtebaulichen Figur, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Tragfähigkeit (Senatsbeschluss Modal-Split 80/20 ­ ÖPNV/MIV), der Nutzungsmischung sowie der Freiraumgestaltung entwickelt werden. Der Integration von neu zu schaffenden Plätzen, Promenaden und Parks, insbesondere entlang der Uferzonen sollte dabei besondere Beachtung zukommen. Ferner sollte eine Verknüpfung des Gebietes mit den Stadtgebieten nördlich der Spree erzielt, die unterschiedlichen Funktionen und die Hierarchie des Umfeldes ­ insbesondere die Einrichtungen des Bundes ­ jedoch respektiert werden.

Mit der Entscheidung des Preisgerichts im Oktober 1994 gingen aus der 1. Phase des Wettbewerbes die Arbeiten der Büros Dudler, Ingenhoven, Nettbaum und Prof. Ungers als gleichrangige Preisträger hervor. Die Jury empfahl dem Auslober, diese vier Entwürfe in einer 2. Phase überarbeiten zu lassen.

Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen konkretisiert und ergänzt. Dies betraf insbesondere:

- das Maß der Nutzung sollte aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen 340 000 m2 Geschossfläche im Gesamtgebiet (einschließlich Kreuzungsbahnhof mit Mantelnutzung) nicht überschreiten.

- Außerhalb des Bahnhofes sollten im Planungsgebiet maximal 10 000 m2 Geschossfläche für Einzelhandelsnutzungen nachgewiesen werden.

- Der Wohnanteil wurde verbindlich auf 30 % festgelegt, der nach Möglichkeit nicht in horizontalen Schichten, sondern in klassischen Wohngebäuden untergebracht werden sollte.

- Vorgaben aus der Planfeststellung und sonstigen verkehrlichen Belangen und den sich hieraus baulichen und funktionalen Restriktionen mussten berücksichtigt werden.

Am 20. Dezember 1994 wurden dann die Arbeiten der Büros Prof. Ungers (1. Rang) und Dudler (2. Rang) als Sieger gekürt.

Das Preisgericht des städtebaulichen Wettbewerbes „Stadtquartier Lehrter Bahnhof Berlin" verabschiedete in der Jurysitzung vom 20. Dezember 1994 folgende Empfehlungen:

- „... den Entwurf von Prof. Ungers zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu machen."

- „Da der Entwurf des Büros Dudler nördlich der Invalidenstraße bessere Voraussetzungen zur Entwicklung bietet, ... diesen zur Grundlage der weiteren Bearbeitung in diesem Bereich zu machen."

- „... die Bauten von verschiedenen Architekten realisieren zu lassen."

- „Die faszinierende Idee einer baulichen Fassung des Humboldthafens muss im größeren städtebaulichen Umfeld weiter untersucht werden."

- „Die Empfehlungen erfolgen mit den Maßgaben, dass im Zuge der langfristigen Entwicklung des Gebietes die Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch in Teilabschnitten wirtschaftlich vertretbar ist."

Planfeststellungsverfahren Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin wird zukünftig im Schnittpunkt von zehn Fern- und vier Regionalbahnstrecken liegen. Prognosen gehen von einem Anstieg des Fern-, Regional- und Flughafenexpressverkehrs auf ca. 150 Mio. Fahrgäste im Jahr 2010 aus. In diesem Zusammenhang ist der Aus- und Neubau des gesamten Streckennetzes erforderlich. Mit der Entscheidung für das so genannte Pilzkonzept wird das historisch gewachsene Netz der Radialstrecken wiederhergestellt und durch eine leistungsfähige, unterirdische NordSüd-Verbindung ergänzt. In diesem Kontext wird der Kreuzungsbahnhof künftig eine große Bedeutung als Umsteige- und Zielbahnhof für den Fern-, Regional- und Nahverkehr erlangen.

Der Kreuzungsbahnhof wird durch folgende Verkehrsmittel erreichbar sein:

- Fern- und Regionalbahn (Nord-Süd-, Ost-West-Verkehr, Flughafenexpress)

- S-Bahn (S 3, S 5, S 75, S 7, S 9) auf dem Stadtbahnviadukt; S 21 (Nord-Süd-Verkehr in Tunnellage)

- U-Bahn (Linie U 5, U 11), vier Straßenbahnlinien; diverse Buslinien

- Motorisierter Individualverkehr (Taxen; private Pkw), Fahrradverkehr

Hiervon sind im Bereich des Lehrter Bahnhofes die Anlagen der Fern- und Regionalbahn, die S-Bahn-Anlagen auf dem (verlegten) Stadtbahnviadukt und die U-Bahnanlagen der Linie 5 durch Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 1995 planfestgestellt.

Gegenüber diesem Planfeststellungsbeschluss haben sich jedoch zwischenzeitlich eine Reihe von Änderungserfordernissen ergeben. So wurde für die Errichtung einer Tiefgarage zur Unterbringung von 675 Langzeit- und 225 Kurzzeitstellplätzen für die Bahnhofserschließung durch das Eisenbahn-Bundesamt mit Planungsgenehmigung vom 7. Januar 1997 planfestgestellt. Die Tiefgarage unterliegt damit nicht der Abwägung im Bebauungsplan. Insofern war die verkehrliche Tragfähigkeit dieser Stellplatzanlage für die Bahn, wie auch die daraus resultierenden Belastungen im Plangenehmigungsverfahren, nachzuweisen. Mit Beschluss vom 22. Juni 1999 wurde das 16. Änderungsverfahren der Planfeststellung der Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich zur Anpassung einzelner baulicher Anlagen wie Treppenaufgängen, Aufzugsüberfahrten, Lüftungsschächte etc. abgeschlossen.

Ferner soll nach gutachterlicher Einschätzung und nach Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen der Bebauungsplan die Planfeststellung Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich von Berlin punktuell ersetzen.

Dies trifft zu für

- die Begleitfahrbahnen zum B 96-Tunnel

- die veränderte Heidestraße und

- die Aufweitung der Invalidenstraße.

Hierzu ist die ausdrückliche Zustimmung des EisenbahnBundesamtes im weiteren Verfahren erforderlich.

Zur Regelung dieses Sachverhaltes war die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-201 im Knotenbereich der Invalidenstraße/Lehrter Straße, Heidestraße/B 96 sowie für die nördliche und südliche Straßenbegrenzungslinie der Begleitbahn B 96 erforderlich.

Sonstige Verkehrsplanungen S 21:

Der FNP sieht die S 21 mit Trassenführung über den Hamburg und Lehrter Güterbahnhof, Lehrter Bahnhof zum Potsdamer Platz vor.

Ost-West-Straßenverkehr: Basierend auf dem Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1991, demzufolge zur Gewährleistung des Verkehrs im Zentralen Bereich die Umverteilung zugunsten des ÖPNV erforderlich ist (Modal-Split von 80:20 zugunsten des ÖPNV), konkretisiert der Beschluss des gemeinsamen Ausschusses am 6. Juli 1993 den Senatsbeschluss für die Führung des Ost-West-Straßenverkehrs.

Demnach soll die Spreeuferstraße als eine von mehreren OstWest-Verbindungen zwischen der Invalidenstraße und den Straßen am Landwehrkanalufer so ausgebildet werden, dass sie 2 « 1

Fahrspur aufweist bei 12 m Fahrbahnprofil. Diese Verbindung soll ca. 1 000 Fahrzeuge/Richtung/Stunde ­ dies entspricht einer Fahrspur je Richtung ­ aufnehmen.

Magnetschnellbahn

Nach Beendigung des seit 25. Juli 1996 laufenden Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse als Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde mit dem Anhörungsverfahren am 23. November 1998 eingeleitet. Die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren erfolgte in der Zeit vom 14. Dezember 1998 bis zum 25. Januar 1999. Der Erörterungstermin hat am 26. April 1999 stattgefunden.

Planungsvorlauf aus dem Bebauungsplanverfahren II-139

Durch die Einleitung des ehemaligen Bebauungsplanverfahrens II-139 sollte das durch die Bundesautobahnplanung („Westtangente") bis dahin planungsbefangene Gebiet entlang der Lehrter Straße neu geordnet werden.

Als gesamtkonzeptionelle Neuordnung des Bereichs Lehrter Straße sah der FNP 84 insbesondere die Schaffung einer Grünverbindung zwischen dem (als Festplatz vorgesehenen) Vorplatz des Lehrter Stadtbahnhofes und dem (für den Ausbau vorgesehenen) Poststadion vor.

Gemäß dem Stand der seit 1986 fortgeschriebenen Bereichsentwicklungsplanung sollte im Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplanentwurfes II-139 durch die Integration der vorhandenen Kleingärten in die geplante Grünanlage ein Teil der ebenfalls beabsichtigten Grünverbindung zwischen Perleberger Straße und Lehrter Stadtbahnhof gesichert werden. Angedacht war auch eine behutsame Neubebauung des ehemaligen Zellengefängnisareals mit Wohnhäusern, die im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als Alternative vorgestellt wurde, sowie die Sicherung des vorhandenen Wohnungsbestandes in der Lehrter Straße.

Erst nach Planungsänderungen des Entwurfes zum Planfeststellungsverfahren VZB (Verschiebung der Tunnelausfahrt der Bundesstraße B 96) stand das Gelände für die weitere Beplanung wieder zur Verfügung, so dass nach zwischenzeitlich erfolgter Aufgabe des Grundschulstandortes an dieser Stelle eine Überarbeitung des landschaftsplanerischen Konzeptes durch das Büro Glaßer/Dagenbach im Herbst 1994 erfolgen konnte.