Kreditinstitut

Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­ über Dritter Zwischenbericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

1. Aktueller Stand der Euro-Einführung

Seit Beginn der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion am 1. Januar 1999 ist die Berliner Verwaltung „Euro-transaktionsfähig". Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen können sowohl Forderungen an die Verwaltung in Euro stellen als auch Verbindlichkeiten gegenüber der Verwaltung in Euro begleichen.

Zur Information der Berlinerinnen und Berliner über die EuroEinführung in der Berliner Verwaltung liegt in allen Bürgerbüros der Bezirksämter sowie in vielen Dienststellen mit Publikumsverkehr ein entsprechendes Bürger-Informationsblatt aus. Alle wesentlichen Informationen zum Thema „Einführung des Euro in der Berliner Verwaltung" sind zudem für alle Interessenten jederzeit über die Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. der Senatskanzlei im Internet zugänglich. Spezielle Auskünfte können die Bürgerinnen und Bürger über die Euro-Hotline der Senatskanzlei an jedem ersten Mittwoch des Monats von 9.00 bis 12.00 Uhr über die Telefonnummer 90 26 - 22 52 erhalten.

Wie auch beim Bund und bei den anderen Bundesländern bleibt die DM verwaltungsintern bis zum 31. Dezember 2001 die gebräuchliche Währung des Landes Berlin.

Bescheide der Verwaltung an Bürgerinnen und Bürger, die Zahlungsbeträge enthalten, werden bis zum 31. Dezember 2001 weiterhin grundsätzlich in DM erteilt. Seit Januar 1999 werden die DM-Endbeträge zunehmend als zusätzliche Information auch nachrichtlich in Euro ausgewiesen. Die flächendeckende Umsetzung dieses Senatsbeschlusses (Nr. 1752/98) ist in diesem Jahr die wichtigste öffentlichkeitswirksame Maßnahme der Berliner Verwaltung im Rahmen der Einführung des Euro. Eine Rückfrage in 4 ausgewählten Bezirksverwaltungen ergab, dass in ca. 90 % der Fälle die nachrichtliche Ausweisung vorgenommen wird. In den verbleibenden Fällen wird an der Umsetzung gearbeitet.

Die Antragstellung für Leistungen und Zuwendungen an Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung kann, ebenso wie die Erteilung der entsprechenden Bescheide, bereits seit dem 1. Januar 1999 in Euro erfolgen, soweit dies von den Unternehmen gewünscht wird.

Zur abschließenden Umstellung der öffentlichen Verwaltung auf den Euro zum 1. Januar 2002 sind noch eine Vielzahl von Anpassungsmaßnahmen im Land Berlin zu vollziehen.

2. Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Die systematische Vorbereitung der Euro-bedingten Anpassungsmaßnahmen zum 1. Januar 2002 ist in vollem Gange. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (im folgenden: Arbeitsgruppe Euro) hat hierzu eine Reihe zeitlich begrenzter Fach-Arbeitsgruppen eingesetzt. Nur so ist es angesichts einer Vielzahl beteiligter Akteure möglich, die dezentrale Verantwortung der Senatsverwaltungen zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit der Projektorganisation zu sichern.

Rechtliche Anpassung

Alle Rechtsvorschriften des Landes Berlin, die Währungsbezüge aufweisen, werden zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt, soweit dies rechtlich sinnvoll ist und mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand herbei geführt werden kann.

Der Senat von Berlin hat mit Beschluss Nr. 2073/99 vom 30. März 1999 die Senatsverwaltung für Finanzen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Justiz beauftragt, geeignete Vorgaben für die Euro-bedingte Rechtsanpassung zu entwickeln.

Hierzu wurde im Mai 1999 eine Arbeitsgruppe „Rechtsanpassung" begründet, in welcher Vertreter der Senats- und Bezirksverwaltungen einheitliche Vorgaben zur Anpassung der landeseigenen Rechtsvorschriften erarbeitet haben. Das vom Land Berlin gewählte Vorgehen bei der Anpassung der Gesetze und Verordnungen wurde ­ soweit möglich ­ mit der Verfahrensweise anderer Bundesländer sowie des Bundes abgestimmt.

Die Vorlage „Die rechtliche Anpassung im Rahmen der EuroEinführung ­ Einheitliche Vorgaben für alle Senatsverwaltungen" kann im vollständigen Wortlaut der Anlage 1 entnommen werden. Sie regelt das organisatorische Vorgehen bei der EuroAnpassung der landeseigenen Rechtsvorschriften und beinhaltet die Grundsätze der Betragsumstellung von Deutsche Mark auf Euro. Außerdem wird das formale Prozedere bei der Rechtsanpassung sowie ein detaillierter Zeitplan für die Umsetzung festgelegt.

Berlin ist damit das erste Bundesland, welches in einem detaillierten Leitfaden alle notwendigen Vorgaben für die Rechtsanpassung auf Grund der Einführung des Euro getroffen hat.

Eine möglichst große Zahl der Landesgesetze soll in einem Artikelgesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2002 gebündelt angepasst werden. Damit kann eine Vielzahl verschiedener Gesetzgebungsverfahren vermieden werden. Eine möglichst große Zahl der Rechtsverordnungen soll in einer Sammelverordnung für sog. Senatsverordnungen ebenfalls rechtzeitig zum 1. Januar 2002 dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sog. Senatorenverordnungen sind von den jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen in eigener Verantwortung zu ändern. Eine nach Senatsverwaltungen aufgegliederte Übersicht bzgl. der anzupassenden Rechtsvorschriften (Stand: 15. Juli 1999) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Die Betragsumstellung erfolgt prinzipiell unter Verwendung des festgelegten Umrechnungskurses. In unbedingt notwendigen Ausnahmefällen können Glättungen vorgenommen werden. Bei Einnahmen des Landes wird in unabdingbaren Fällen „nach unten" geglättet, das heißt es wird korrekt umgerechnet (mit kaufmännischer Rundung) und anschließend der nächstniedrigere volle 10-Cent-Betrag oder volle 1-Euro-Betrag festgelegt. Bei Ausgaben des Landes wird in unabdingbaren Fällen „nach oben" geglättet, das heißt es wird korrekt umgerechnet (mit kaufmännischer Rundung) und anschließend der nächsthöhere volle 10-Cent-Betrag oder volle 1-Euro-Betrag festgelegt.

Damit wird sichergestellt, dass weder die Bürger noch die Unternehmen durch die Euro-Einführung schlechter gestellt werden als vorher.

Die Mindereinnahmen für den Berliner Haushalt sind so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass die Fälle, in denen Glättungen vorgenommen werden, auf die unabweisbar notwendigen Fälle beschränkt werden sollen. Zur Reduzierung des Bargeldgeschäftes ­ und damit zur Reduzierung der Fälle, in denen geglättet werden muss ­ ist die Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverfahrens in der Berliner Verwaltung forciert worden. Eine Quantifizierung der Mindereinnahmen für den Berliner Haushalt ist erst möglich, wenn die Zusammenstellung aller unabweisbar notwendigen Glättungsfälle abgeschlossen ist.

Um eine einheitliche Anwendung der Vorgaben sicherzustellen, sind alle durch die Senatsverwaltungen vorzunehmenden Glättungen mit der Arbeitsgruppe Euro abzustimmen.

Im Hinblick auf eine rechtzeitige Umsetzung der Rechtsanpassung ist das Land Berlin bei einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ­ z. B. im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe oder auch der Wohnungsbauförderung ­ darauf angewiesen, dass zunächst der Bund seinerseits tätig wird.

Das Land Berlin hat die Beratung des Dritten Berichts der Bundesregierung zur Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung im Bundesrat zum Anlass genommen, mit Hilfe eines entsprechenden Antrages die Bundesregierung zum rechtzeitigen Handeln aufzufordern. Initiiert wurde dieser Bundesratsantrag von der Senatsverwaltung für Inneres in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen.

Der Bundesrat fordert demzufolge die Bundesregierung auf, Vorbereitungen für die Umstellungen von Gesetzen und Verordnungen des Bundes, die in den Vollzug der Länder fallen, in die Wege zu leiten und bis spätestens Mitte 2000 abzuschließen. Der Beschluss des Bundesrats vom 9. Juli 1999 (Drucksache Nr. 259/ 99) kann im Wortlaut der Anlage 3 entnommen werden.

Anpassung von Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnungen des Landes Berlin

Der Senat von Berlin hat mit Beschluss Nr. 2073/99 vom 30. März 1999 die Senatsverwaltung für Finanzen beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnungen vorzubereiten.

Hierzu wurden in einer bereits im Januar 1999 eingesetzten Arbeitsgruppe „Gebühren" die in den einheitlichen Vorgaben zur Anpassung der landeseigenen Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen zur Euro-bedingten Anpassung von Beträgen in Kooperation mit den Vertretern der Senatsverwaltungen und der Bezirke erarbeitet.

Bei der Umstellung von landeseigenen Gebühren-, Beitragsund Entgeltordnungen sind demzufolge ebenfalls die bereits dargestellten einheitlichen Vorgaben zur Anpassung der landeseigenen Rechtsvorschriften anzuwenden. In der Arbeitsgruppe „Gebühren" wurden verschiedene denkbare Varianten erwogen.

Das nunmehr vorgeschlagene Verfahren, wie es bereits unter Ziff. der Vorlage beschrieben wurde, ist nach intensiver Abstimmung sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke gleichermaßen akzeptabel und anwendbar. Im übrigen verweisen wir auf die Darstellung unter Ziff. 2.1. der Vorlage.

Euro-bedingte Anpassung der Informationstechnik

In der Arbeitsgruppe Euro des Informationstechnik-Koordinierungsausschusses Berlin (IT-KAB), welche am 28. August und am 14. Oktober 1998 getagt hat, wurden einzelne IT-spezifische Aspekte der Einführung des Euro diskutiert. Dabei stand die Beratung der für die IT-Verfahren zuständigen dezentralen

Anwender, den sogenannten „Verfahrensverantwortlichen" im Mittelpunkt. Für die Veranlassung der konkreten Maßnahmen zur Anpassung von Hardware und Software sind auch weiterhin die einzelnen Fachverwaltungen dezentral verantwortlich. Abfragen sowohl bei den einzelnen IT-Stellen in den Fachverwaltungen als auch bei den für die Euro-Einführung zuständigen Ansprechpartnern haben ergeben, dass zur Zeit kein besonderer Beratungsbedarf durch die Arbeitsgruppe Euro des IT-KAB besteht. Sollte sich dies ändern, so wird auch die Arbeitsgruppe Euro des IT-KAB ihre Tätigkeit fortsetzen.

Die zum 1. Januar 1999 zu veranlassenden Maßnahmen, welche überwiegend die IT-Anwendung ProFISKAL betreffen, sind umgesetzt. Die IT-Unterstützung des Euro-Logos auf PC-Tastaturen ist infolge einer durch den Landesbetrieb für Informationstechnik im Dezember 1998 bereitgestellten Lösung für neuere Betriebsysteme möglich. Eine Lösung für ältere Betriebssysteme (z. B. „Microsoft Windows for Workgroups/Microsoft Windows 3.1.") wird zur Zeit noch erarbeitet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die offizielle Abkürzung „EUR" für den Euro problemlos anwendbar. Umrechnungsmakros zur Unterstützung der nachrichtlichen Ausweisung in Euro sowie Umrechnungstabellen wurden durch die Initiative der Senatsverwaltung für Inneres bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ebenfalls bereitgestellt und können sowohl bei den IT-Stellen als auch bei den Euro-Ansprechpartnern in allen Senatsverwaltungen und Bezirken abgerufen werden.

Informationsaustausch der Arbeitsgruppe Euro mit Vertretern von Wirtschaft, Banken, Handel und Verbraucherverbänden

Um den Informationsaustausch zwischen der Arbeitsgruppe Euro und den Anstalten und Unternehmen Berlins, Banken und Kreditinstituten sowie Handel und Verbraucherorganisationen zu vertiefen, fand im Juni 1999 eine zweite Gesprächsrunde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe statt. Die Teilnehmer aus der Wirtschaft berichteten von einer reibungslosen Einführung des Euro seit dem Jahresbeginn 1999. Kleinere Umstellungsschwierigkeiten traten in Einzelfällen bei Wertpapierdepots auf. Übereinstimmend wurde von einem derzeit geringen Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern an Einzelaspekten des Euro berichtet. Beratungsangebote, Hotlines und Informationsveranstaltungen werden wenig in Anspruch genommen.

Im Mittelpunkt des Bürgerinteresses aber auch der Planungen steht die Euro-Bargeldeinführung zum 1. Januar 2002. Vor allem die Verbraucherverbände berichten von erheblichen Verunsicherungen der Bürger. Gleiches gilt für die in den Augen der Verbraucher unverständliche Gebührenpolitik der Banken bei Transaktionen innerhalb der Euro-Zone.

Auf Grund des derzeit geringen Bürgerinteresses und der bisher problemlosen Umstellung auf den Euro besteht derzeit kein erhöhter Handlungsbedarf. Dieser wird jedoch spätestens für das Jahr 2001 bezüglich der dann bevorstehenden Bargeldeinführung gesehen. Es ist vereinbart worden, dazu rechtzeitig gemeinsame Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten. In den Informationsaustausch sollen zukünftig auch weitere Vertreter des Dienstleistungssektors einbezogen werden.

3. Zwischenbilanz und weitere Arbeitsplanung aus Sicht der betroffenen Senatsverwaltungen bzw. der Senatskanzlei

Um den Umstellungsbedarf möglichst konkret zu verdeutlichen, hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Senatsverwaltungen sowie die Senatskanzlei gebeten, die wichtigsten Problemfelder der Umstellung auf den Euro aus deren individueller Sicht darzustellen. Die Textbeiträge der einzelnen Senatsverwaltungen wurden ­ von redaktionellen Änderungen abgesehen ­ unverändert übernommen.

Senatskanzlei: Nachrichtliche Ausweisung von DM-Endbeträgen in Euro

Im Geschäftsbereich der Senatskanzlei verläuft die Einführung des Euro weiterhin planmäßig. In den Abteilungen II (Presse, Information und Medienpolitik) und IV (Protokoll und Auslandsangelegenheiten) ist die regelmäßige Ausweisung von EuroBeträgen neben DM-Beträgen in Schriftstücken und Bescheiden sichergestellt.

Anpassung von IT-Verfahren

Im IT-Bereich sind derzeit in der Senatskanzlei keine Anpassungsmaßnahmen erforderlich.

Fachspezifische Anpassungsprobleme Rechtlicher Änderungsbedarf

Die Überprüfung des rechtlichen Änderungsbedarfs hat ergeben, dass die im „Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt SFB" enthaltenen DM-Bezüge im Rahmen des geplanten Artikelgesetzes in Euro angepasst werden müssen. Die verschiedenen Staatsverträge im Rundfunkwesen können nur in Zusammenarbeit mit den Ländern angepasst werden. Dies betrifft das „Gesetz zum 1. Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages" (Staatsvertrag zur Fernsehkurzberichterstattung), das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 und zum Artikel 36 des Einigungsvertrages", das „Gesetz zum 3. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" (3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks", das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio vom 17. Juni 1993 und zum Staatsvertrag über die Überleitung der Rechte und Pflichten des Deutschlandfunks und RIAS-HörfunkÜberleitungsstaatsvertrag", das „Gesetz zu dem Staatsvertrag über Mediendienste" (Mediendienste-Staatsvertrag) und das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit. Bei der Neufassung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks" bedarf es der Abstimmung mit dem Land Brandenburg.

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Senats zum Euro wurde seit dem zweiten Zwischenbericht mit den bewährten Instrumenten fortgesetzt. Dabei bildete die Europawoche (2. bis 9. Mai 1999), in der zahlreiche Veranstaltungen zur Währungsunion durchgeführt wurden, den Schwerpunkt.

Der Arbeitsstab Europa der Senatskanzlei konzentrierte sich bei seinen Vortragsveranstaltungen zum Euro auf die beiden Zielgruppen der Jugendlichen und Senioren. Als Ergebnis der Veranstaltungen lässt sich festhalten, dass zwar einerseits ein abnehmendes Interesse am Thema „Währungsunion" spürbar ist.

Andererseits ist aber auch der Informationsgrad in der Bevölkerung deutlich höher als noch im vergangenen Jahr.

Darüber hinaus konnten mit Hilfe der von der Aktionsgemeinschaft Euro dem Land Berlin zur Verfügung gestellten Mittel (28 250,- DM) Veranstaltungen bzw. andere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit von neun Projektträgern unterstützt werden. Die Veranstaltungen erstrecken sich über die zweite Jahreshälfte 1999.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich via Internet (Homepage der Senatskanzlei bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen) über den Euro im Land Berlin zu informieren und die an jedem ersten Mittwoch des Monats zwischen 9.00 und 12. Uhr geschaltete Euro-Hotline der Senatskanzlei (90 26 - 22 52) anzurufen.