Fachspezifische Anpassungsprobleme

Zur Zeit wird in Berlin das maschinell geführte Grundbuch eingeführt. Die eingesetzte Software SOLUM STAR ist bereits in der Lage, neben der DM auch andere Währungen zu verarbeiten. Die Möglichkeit der Umstellung von DM auf Euro als Erstwährung zum 1. Januar 2002 ist in die Anwendung eingelegt worden. Es wird von unserer Seite angestrebt, die nachrichtliche Ausweisung der Euro-Beträge in die von mehreren Ländern entwickelte Anwendung einpflegen zu lassen.

- Das Kostenmodul der Anwendung SchuF/EV zur Automationsunterstützung des Schuldnerverzeichnisses ist hinsichtlich Verarbeitung von Euro-Beträgen überarbeitet worden.

Eine nachrichtliche Ausweisung der Euro-Beträge im Schriftgut ist in Vorbereitung.

Im Übrigen wird eine automationsunterstützte alternative Angabe des Euro-Betrages in den einzelnen IT-Verfahren wegen der erheblichen Zusatzkosten für einen vergleichsweise kurzen Übergangszeitraum weiterhin kritisch gesehen. Ihre Realisierung wird gleichwohl im Rahmen der Programmpflege oder ohnehin notwendiger Anpassungsmaßnahmen geprüft.

Fachspezifische Anpassungsprobleme:

Die mit dem Euro zuvörderst konfrontierten Grundbuchämter sowie das Registergericht hatten bisher keine nennenswerten Anpassungsprobleme. Allerdings sind dort auch erst vereinzelt Anträge mit Euro-Bezug eingegangen. Gleiches gilt für die gerichtlichen Mahnsachen sowie den Zivilprozess. In den übrigen Bereichen der Rechtspraxis spielt der Euro bisher so gut wie keine Rolle. Noch offen ist die Frage, ab wann Gerichtskostenstempler bzw. Justizkostenmarken auf Euro lauten dürfen bzw. bis wann entsprechende Leistungen noch in DM akzeptiert werden. Da hier nur eine bundeseinheitliche Lösung in Betracht kommt, findet derzeit eine Abstimmung unter den Landesjustizverwaltungen statt.

Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport: Nachrichtliche Ausweisung von DM-Endbeträgen in Euro:

In der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport werden alle DM-Endbeträge in Bescheiden und Dokumenten nachrichtlich in Euro ausgewiesen. Die Verwaltung ist auf die Bearbeitung von Euro-Zahlungen bzw. Euro-Forderungen vorbereitet. Alle mit Zahlungsvorgängen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind darüber informiert worden, wie mit Zahlungsforderungen in Euro bzw. unbaren Zahlungseingängen in Euro zu verfahren ist.

Anpassung von IT-Verfahren Folgende IT-Projekte und -Verfahren im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport sind von der Euro-Umstellung betroffen:

a) ZVK/UVK (Zentrale Vormundschaftskasse, Unterhaltsvorschusskasse)

Das im Einsatz befindliche Programm muss verändert werden, um die Mündelgelder künftig auch in der Euro-Währung verwalten zu können. Ein Angebot der Entwicklerfirma zur Nachprogrammierung der Euro-Funktionalität liegt vor. Die Realisierung bis zur Euro-Einführung ist sichergestellt.

b) Bab (Berliner automatisiertes Bundeserziehungsgeldverfahren) Zahlbeträge werden in den Bescheiden nachrichtlich in Euro ausgewiesen. Die Umstellung der Überweisungsfunktion ist ohne großen Aufwand möglich. Das Berechnungsverfahren der einkommensabhängigen Leistungsprüfung kann erst mit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes umgestellt werden. Die Programmanpassung wird im Rahmen der Programmpflege von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport erledigt.

c) K. i. T. a. (Kinder in Tagesbetreuung ­ automatisiertes Verfahren)

Die Euro-Umstellung betrifft nicht das bereits entwickelte Modul Anmeldeverfahren. Für das neu zu entwickelnde Modul Kostenbeteiligung kann die Euro-Funktionalität sichergestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften umgestellt sind.

Fachspezifische Anpassungsprobleme:

Die in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport erhobenen Gebühren basieren zu einem Teil auf dem Gesetz über Gebühren und Beiträge sowie der Verwaltungsgebührenordnung, zum anderen Teil aber auf Entgeltregelungen, die in Euro zum gegebenen Zeitpunkt umgestellt werden.

Die nachgeordneten Einrichtungen der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport sind umfassend informiert und erhalten nach Bedarf Hilfestellungen für die Bewältigung der Umstellung auf Euro durch die Senatsverwaltung.

Im Verhältnis zu den Bezirken sieht die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport einen wesentlichen Schwerpunkt bei den Bescheiden über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten. Hier ist seitens der Senatsverwaltung den Bezirken eine Ergänzung der Bescheidvordrucke übermittelt worden, die eine nachrichtliche Ausweisung der DM-Beträge in Euro berücksichtigt.

Die bezirklichen Jugendämter sind im Rahmen einer Besprechung mit der Senatsverwaltung erneut auf die notwendigen Maßnahmen zur Euro-Einführung hingewiesen worden.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie: Nachrichtliche Ausweisung von DM-Endbeträgen in Euro:

In Zuwendungsbescheiden erfolgt grundsätzlich die nachrichtliche Ausweisung des Euro-Betrages. Ebenso wird in Gebührenbescheiden der Euro-Betrag nachrichtlich ausgewiesen. Bisher nicht „eurotaugliche" Formulare und Vordrucke werden schrittweise angepasst.

Anpassung von IT-Verfahren:

Von der Euro-Einführung betroffene IT-Verfahren werden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie nicht eingesetzt. Die notwendigen Änderungen in der Neukonzeption des Automatisierten Haushaltswesen ProFISKAL wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen zentral veranlasst.

Die IT-Programme der Berliner Forsten werden im Rahmen der regelmäßigen Wartung und Aktualisierung der Software an die Euro-Einführung angepasst.

Fachspezifische Anpassungsprobleme Fachspezifische Anpassungsprobleme bestehen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie nicht.

Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe: Nachrichtliche Ausweisung von DM-Endbeträgen in Euro Erste Verträge im Bereich der Wirtschaftsförderung wurden bereits in Euro abgeschlossen.

Alle Bescheide der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe enthalten nachrichtlich, oder, falls gewünscht, ausschließlich Betragsangaben in Euro. Eine einheitliche Handhabung der nachrichtlichen Ausweisung des Euro ist durch interne Rundschreiben sichergestellt. Darüber hinaus wurden alle Einheitsvordrucke mit Außenwirkung, die nicht Bundesvorschriften zitieren und welche im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens Verwendung finden, auf die mögliche Benutzung in Euro umgestellt.

Anpassung von IT-Verfahren Probleme bei der Anpassung von IT ­ Programmen bestehen derzeit nicht.

Fachspezifische Anpassungsprobleme:

Im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens haben Vergabestellen des Landes in Einzelfällen Angebote vorschriftswidrig ausschließlich in DM gefordert. Sie wurden von der VOLBeschwerdestelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe unverzüglich aufgefordert, sich künftig korrekt zu verhalten.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Nachrichtliche Ausweisung von DM-Endbeträgen in Euro:

In allen an externe Adressaten gerichteten Schreiben weist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur DM-Beträge nachrichtlich in Euro aus.

Anpassung von IT-Verfahren:

Die Vorgaben und Empfehlungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Euro-Einführung werden umgesetzt; die nachgeordneten Einrichtungen werden entsprechend unterrichtet und beraten.

Fachspezifische Anpassungsprobleme Fachspezifische Anpassungsprobleme bestehen in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur derzeit nicht.

4. Euro-Information im Internet Berlin hat sich zu Beginn des Jahres im Rahmen des Multimedia-Städtewettbewerbs Media„Komm des Bundesforschungsministeriums mit dem Projekt Euro„Berlin beteiligt.

Federführend war hier die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe in Kooperation mit der Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin. Bestandteil dieser Bewerbung war u. a. ein Projekt zum Aufbau einer multimedialen Informationsplattform Euro, mit der sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Berliner Wirtschaft noch aktueller und zielgruppengerechter zu Fragen der Euro-Einführung informiert werden könnten. Da Berlin im Rahmen der Bewerbung keinen der ersten drei Plätze belegen konnte, die mit der Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln verbunden waren, wird gegenwärtig geprüft, ob und inwieweit eine solche Informationsplattform zum Thema Euro auch anderweitig realisiert werden kann.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Wir verweisen auf den 1. Zwischenbericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (Drucksache 13/3218).

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg:

Auf Arbeitsebene findet eine regelmäßige Abstimmung mit dem Land Brandenburg zu Fragen der Einführung des Euro statt.