Altersrente

Tabelle 2: Verlauf des notwendigen kalkulierten Personalabbaus über den Zeitraum bis zum Jahr 2004

Im Gegensatz zu den ersten Planungsannahmen vom März 1999 verteilt sich der Personalabbau über vier Jahre mit abnehmender Tendenz. Die Hauptlast des Personalabbaus ist mit 2 522

Mitarbeitern im Überhang im Jahr 2000 zu tragen.

Maßnahmen zum sozialverträglichen Abbau

Unter Berücksichtigung der Zusage Berlins, zeitlich befristet auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, stehen prinzipiell vier Arten von Maßnahmen zur Diskussion:

1. gesteuerte Fluktuation durch proaktive kostenträchtige Maßnahmen

2. gesteuerte Fluktuation durch kostenneutrale Maßnahmen

3. Umverteilung von Arbeit als kostenneutrale Maßnahme

4. ungesteuerte Fluktuation

Der Schwerpunkt der aktiven Maßnahmen liegt darin, das Ausscheiden der Mitarbeiter in den Ruhestand zu fördern. Instrumente im Sinne einer derart gesteuerten Fluktuation sind die Förderung der Inanspruchnahme von vorgezogener Altersrente, Altersteilzeit sowie Vorruhestand („58er Regel"). Die genannten Instrumente verursachen in unterschiedlichem Ausmaß Kosten.

Speziell im ärztlichen Bereich stellen die Nichtverlängerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und die Verteilung bisher in Form von Überstunden geleisteter Arbeit auf Personalüberhangkräfte kostenverringernde Instrumente zur Bewältigung des Überhangs dar. Gleichzeitig kann auf dieser Grundlage ein Einstellungskorridor realisiert werden, so dass auch weiterhin Ärzte zu Fachärzten weitergebildet werden können. Ein weiterer Einstellungskorridor ist insbesondere für junge ausgelernte Krankenschwestern/Pfleger geplant (im Sinne eines Pools zur Vermittlung bei kurzfristigen Personalengpässen).

Als weiteres kostenneutrales Instrument ist die ungesteuerte Fluktuation von Mitarbeitern, d. h. Kündigung, Übertritt zu anderen öffentlichen Arbeitgebern, Dienst-/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit sowie Tod zu betrachten. Diese Art der Fluktuation ist nur sehr unsicher prognostizierbar und mit Ausnahme von Todesfällen auch abhängig von der jeweiligen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Situation. Durch die Zusatzumfrage stehen erstmalig aggregierte Daten für den Bereich der städtischen Krankenhäuser im Land Berlin für 1998 zur Verfügung.

Annahmen und Vorgaben für eine Modellrechnung

Die von der Beratungsgesellschaft durchgeführte Modellrechnung erfolgte unter Zugrundelegung von Vorgaben und Annahmen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie des Landesamts für Gesundheit und Soziales auf Grund allgemeiner Entwicklungen, Einschätzungen und bisheriger Erfahrungen.

In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass eine Modellrechnung lediglich eine Annäherung an die Realität darstellen kann. Modellrechnungen sind Planrechnungen und damit Wegweiser für die zukünftige Gestaltung der Realität.

Zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Instrumenten werden folgende Erläuterungen gegeben: Altersrente:

Die Zahl der mit 65 Jahren in den Ruhestand eintretenden Personen ergibt sich aus der Personalstatistik der Zusatzerhebung.

Im Jahr des Eintretens des Ruhestands entstehen Kosten des Abbaus in Höhe eines halben Jahresgehalts. Da der Abbau zum Stichtag 1.1. des Jahres erfolgt, das Eintreten des Ruhestands der entsprechenden Mitarbeiter sich aber über das Jahr verteilt, wird durchschnittlich eine verbleibende Verweildauer von 6 Monaten angenommen. Diese Personalkosten sind entsprechend auch nicht mehr durch das Budget der Krankenkassen gedeckt und sind folglich allein vom Krankenhaus bzw. dem Träger, vergleichbar dem bisherigen Überhang, zu bezahlen.

Im Jahr 2000 treten alle Personen des Jahrgangs 1935 in den Ruhestand. In den folgenden Jahren treten nur noch 50 % in den Altersruhestand ein, da die Übrigen bereits eine vorgezogene Altersrente gewählt haben.

Vorgezogene Altersrente: Arbeitnehmer können je nach anzuwendender Vorschrift (§§ 36 bis 39 SGB VI) frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (Frauen, Schwerbehinderte) eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, müssen dafür aber in der Regel Rentenabschläge in Kauf nehmen. In der Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass 50 % eines Jahrganges diese Möglichkeit wählen. Die Rentenabschläge, die altersabhängig erheblich sein können, sollen nach der beiliegenden Beschäftigungssicherungsvereinbarung mit einer Abfindung von bis zu 9/12 eines Jahresdurchschnittssatzes teilweise ausgeglichen werden. Auch hier wird ein halbes Jahresgehalt im Eintrittsjahr wegen der Stichtagsregelung zusätzlich kalkuliert.

Altersteilzeit: Arbeitnehmer können nach den Regelungen des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 vom 55. Lebensjahr an Altersteilzeit vereinbaren. Altersteilzeitarbeit ist nur als Halbtagsbeschäftigung möglich. Die Bezüge reduzieren sich dabei grundsätzlich auf die Hälfte. Zu diesen zum Teil verminderten Bezügen kommen vom Arbeitgeber zu tragende Aufstockungsleistungen hinzu. Auf Grund dessen wird in der Regel 83 v. H. des Nettobetrages gezahlt, der bei regelmäßiger Arbeitszeit als Vollzeitarbeitsentgelt zustehen würde. Ferner werden vom Arbeitgeber zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge erbracht, mit denen 90 v. H. der bei Vollbeschäftigung zu entrichtenden Beiträge erreicht werden.

Die Aufstockungs- und zusätzlichen Rentenversicherungsbeträge werden unter bestimmten Umständen (Wiederbesetzung des frei werdenden Arbeitsplatzes durch einen Arbeitslosen oder Auszubildenden) von der Bundesanstalt für Arbeit erstattet, die Aufstockungsleistungen jedoch nur ausgehend von einer 70-v.H.Aufstockung. Zum Abbau des Personalüberhangs trägt Altersteilzeit nur dann bei, wenn Arbeitnehmer auf Grund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit zu einem früheren Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis beenden als sie es ohne Altersteilzeit getan hätten.

Auch hier wird ein halbes Jahresgehalt im Eintrittsjahr wegen der Stichtagsregelung zusätzlich kalkuliert.

Vorruhestand („58er Regelung"): Arbeitnehmer können mit Vollendung des 60. Lebensjahres vorgezogene Altersrente mit entsprechenden Abschlägen beanspruchen, wenn sie bei Rentenbeginn arbeitslos sind, innerhalb der letzten eineinhalb Jahre vor Rentenbeginn mindestens 52 Wochen arbeitslos waren und die übrigen in § 38 SGB VI genannten Voraussetzungen erfüllen. Arbeitslosengeld der Bundesanstalt für Arbeit wird bei Kündigung durch den Arbeitnehmer nach einer Sperrfrist gezahlt.

In der Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass diese teure Maßnahme von 4 % der berechtigten Mitarbeiter angenommen wird. Es werden Kosten in Höhe von 3 Jahresgehältern für die 58-Jährigen und 2 Jahresgehältern für die 59-Jährigen kalkuliert. Wegen der Stichtagsregelung sind für die 58-Jährigen ebenfalls ungedeckte Lohnkosten für durchschnittlich ein halbes Jahr bis zum Eintreten der Altersvoraussetzung dieser Maßnahme zu tragen.

Ungesteuerte Fluktuation:

Die Daten von 1998 für die Fluktuationsarten Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, Übertritt zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und Tod werden zusammengefasst und für jedes Jahr auf die vorhandenen Mitarbeiter angewandt. Die Fluktuation beträgt, auf Basis der Daten im Jahr 1998 im Durchschnitt der einzelnen Berufsgruppen zusammen ca. 2 %. Diese Fluktuation wird für die folgenden Jahre fortgeschrieben. Eine Fortschreibung dieser Kalkulation kann allerdings als sehr optimistisch bezeichnet werden.

Im Jahr des Eintretens der Fluktuation werden wegen der Stichtagsregelung für den Mitarbeiter anteilig ein halbes Jahresgehalt als Kosten kalkuliert.

Abbau bezahlter Überstunden/Bereitschaftsdienste: Ausgehend von den in 1998 bezahlten Überstunden werden die Zahlen für das Jahr 2000 als gleich angesehen und bei Freizeitausgleich zur Finanzierung von Mitarbeitern aktiviert. Die aktivierten d. h. in normale Arbeitsplätze umgewandelten Überstunden werden entsprechend dem Abbau der Betten ebenfalls anteilig abgebaut. Durch die Umwandlung von Überstunden in reguläre Arbeitsplätze wird der tatsächliche Arbeitsplatzabbau bis zum Jahr 2004 im rollierenden Planungsverfahren auf 4 483 Mitarbeiter begrenzt.

Abfindungen: Abfindungen sollen nach der Beschäftigungssicherungsvereinbarung als separates Instrument Mitarbeitern angeboten werden, die jünger sind als 58 Jahre. Allerdings wird die besondere Abbausituation berücksichtigt. Für die Modellrechnung werden Abfindungen nur im Jahr 2000 kalkuliert. Es wird angenommen, dass von den berechtigten Mitarbeitern ca. 5 % dieses Angebot annehmen.

Lohnkosten:

Es werden die durchschnittlichen Lohnkosten basierend auf den Lohnkosten für Vollkräfte berechnet. Für die Berechnung der Kosten bei den Instrumenten Ruhestand und vorgezogener Altersrente liegen diese wegen des durchschnittlich höheren Einkommens im Alter tendenziell zu niedrig. Dies kann dadurch ausgeglichen werden, dass der Durchschnittslohn pro Kopf wegen der Teilzeitkräfte entsprechend niedriger ist. Eine Tariferhöhung im Betrachtungszeitraum 2000 bis 2004 wurde nicht kalkuliert.

Auslaufen befristeter Verträge: Befristete Verträge werden nicht verlängert. Es wird davon ausgegangen, dass gegebenenfalls notwendiger Ersatz aus dem Überhang gestellt werden kann. Im Übrigen wird angenommen, dass die im 2.Halbjahr 1999 auslaufenden Verträge generell ebenfalls nicht wieder verlängert werden.

Einstellungskorridore: Sie entstehen dadurch, dass durch die Maßnahmen in einem Jahr mehr Mitarbeiter abgebaut werden, als gemäß der Planung erforderlich ist. Dieser Umstand tritt vor allem im ärztlichen Dienst wegen der Vielzahl befristeter Verträge auf. Die möglicherweise zu realisierenden Deckungsbeiträge durch zeitgenaue Aktivierung der Einstellungskorridore (im Durchschnitt 6 Monatsgehälter je Mitarbeiter) werden nicht berücksichtigt. Sie dienen als Sicherheitsreserve für den Fall, dass trotz Überhang wegen fehlender Qualifikationen Neueinstellungen notwendig sind.

Im Rahmen der Einstellungskorridore können Möglichkeiten zur Übernahme von Auszubildenden genutzt werden. Angaben zum möglichen Umfang von Übernahmen sind derzeit nicht möglich. Der Senat wird sich bemühen, die Ausbildungsplatzkapazität im Pflegebereich unter Berücksichtigung der Bedarfssituation aufrecht zu erhalten.

Überhang:

In der rollierenden Planung entsteht in jedem Jahr ein unterschiedlich großer Überhang, der auszusteuern ist. Da die betroffenen Mitarbeiter nicht „physisch" in den Krankenhäusern verbleiben sollen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese sind derzeit nicht kalkulierbar und wurden deshalb nicht in die Modellrechnung eingefügt.

Temporäre Arbeitszeitverkürzung:

Es ist in der Modellrechnung vorgesehen, dass 100 Pflegekräfte für vier Jahre ihre volle Arbeitszeit halbieren. Sie erhalten als Abfindung vier Monatsgehälter.

VBL:

Die Kosten für die Abgeltung von Ansprüchen aus der VBL bei vorgezogener Altersrente konnten wegen fehlender Daten noch nicht kalkuliert werden. Bei Vergleichsorganisationen (BSR) valutieren diese Lasten mit über 100 000,- DM pro Mitarbeiter. Die bei der Arbeitszeitverkürzung sinkenden Ansprüche werden nicht abgegolten.

Ergebnisse der Modellrechnung

a) Gesamtkosten

Die kumulierten Kosten der Bewältigung des Personalüberhangs betragen unter den genannten Prämissen der Modellrechnung 365,9 Mio. DM bis zum Jahr 2004.

Die Differenz zwischen der Modellrechnung vom März (ca. 800 Mio. DM) und der nun vorliegenden neuen Modellrechnung resultiert aus veränderten Vorgaben und Prämissen. Zusätzlich ist jetzt eine exaktere und differenziertere Datenbasis verfügbar.

Die Veränderungen beziehen sich auf die folgenden wesentlichen Punkte:

- Kleinere Grundgesamtheit der Mitarbeiter (19 420 Mitarbeiter statt ursprünglich 19 801 Mitarbeiter)

- Weniger abzubauenden Betten (2 604 Betten statt ursprünglich 2 844 Betten)

- Geringere Anzahl an abzubauenden Mitarbeitern (Personalüberhang von 4 687 Mitarbeitern anstelle von ursprünglich von 5 455 Mitarbeitern)

- Längerer Zeitraum und geringere Geschwindigkeit des Abbaus

- Doppelt so hohe Annahmen zur Fluktuation

- Aktivierung von Überstunden

- Hohe Quote von befristeten Verträgen

Die beiden Modellrechnungen sind daher nicht direkt vergleichbar.

b) Aufteilung der Kosten:

Die kumulierten Kosten betragen in Summe 365,9 Mio. DM davon

- 152,6 Mio. DM als ursächliche Kosten der Maßnahmen,

- 158,4 Mio. DM Finanzierung der Lohnkosten auf Grund der Stichtagsregelung,

- 54,9 Mio. DM Lohnkosten der sich temporär im Überhang befindlichen Mitarbeiter.

c) Zusammenfassung Gesamtabbau: Kumuliert findet durch die Maßnahmen in den Jahren 2000 bis 2004 ein Personalabbau von insgesamt 5 550 Mitarbeitern statt, denen ein Einstellungskorridor von 1 069 Mitarbeitern gegenübersteht. Im Überhang verbleiben 103 Mitarbeiter. Davon verbleiben 100 Mitarbeiter durch das Ende der zeitlichen befristeten Teilzeit von Pflegekräften am Ende des Jahres 2004 im Überhang.

Drei Mitarbeiter stellen den Überhang der rollierenden Planung dar. Aus der Differenz von 5 550 Mitarbeitern zuzüglich der 3 Mitarbeiter des Überhangs und den 1 069 Mitarbeitern des Einstellungskorridors ergibt sich bei einer Rundungsdifferenz von einem Mitarbeiter der erforderliche Nettoabbau von 4 483 Mitarbeitern.

d) Analyse der einzelnen Maßnahmen:

Als sicher kalkulierbar kann nur der Abbau von 1 073 Mitarbeitern durch Nichtwiederbesetzung von befristeten Stellen und das Eintreten von 374 Mitarbeitern in die Altersrente mit 65 Jahren angesehen werden. Die Erfolgsquote der übrigen Maßnahmen beruht nur auf Schätzungen.

Die Hälfte der befristeten Verträge entfällt auf den ärztlichen Dienst. Somit hat das Instrument der Nichtwiederbesetzung speziell für den ärztlichen Dienst eine hervorgehobene Bedeutung.

Durch diese Maßnahme wird kumuliert bereits das Abbausoll übererfüllt. Hiermit korrespondiert auch der hohe Einstellungskorridor im ärztlichen Bereich.

Wegen der begrenzten Kalkulierbarkeit als besonders problematisch erweist sich die ungesteuerte Fluktuation. Durch sie erfolgt nach der Modellrechnung mit 1 852 Mitarbeitern kostenneutral der größte Anteil des Personalabbaus. Eine geringere Fluktuation wird die Kosten des Personalabbaus wegen der dann nötigen intensiveren Nutzung kostenaufwendiger Maßnahme u. U. erheblich erhöhen.

Der Abbau von 1 242 Mitarbeitern über vorgezogene Altersrente und von 765 Mitarbeitern mittels Abfindungen stellen weitere Schwerpunkte in dieser Modellrechnung dar.

Die übrigen Instrumente Altersteilzeit mit 63 abzubauenden Mitarbeitern, „58er Regelung" mit 80 abzubauenden Mitarbeitern sowie die temporäre Teilzeit mit 100 eingesparten Mitarbeitern für die Jahre 2000 bis 2004 sind nur von geringer Bedeutung für die Bewältigung des Personalüberhangs.

Der hohe kumulierte Einstellungskorridor erklärt sich zu 50 % aus bereits erwähnten Gründen durch den ärztlichen Dienst. Der Rest des Einstellungskorridors entsteht vor allem im Jahr 2004.

Eine Reduzierung des Einstellungskorridors in den vorangehenden Jahren durch eine korrespondierende Verringerung von kostenpflichtigen Maßnahmen ist kaum möglich. Dies zeigt auch die Höhe des kumulierten Überhangs, der ebenfalls vor allem in den Jahren 2000 bis 2003 entsteht und im Schwerpunkt durch Pflegepersonal gespeist wird.

Der detaillierte Verlauf des Personalabbaus einschließlich der Darstellung der Kosten im Rahmen der Modellrechnung ist den als Anlagen 1.1. bis 1.6. beigefügten Datenblättern für die Jahre 2000 bis 2004 zu entnehmen.

5 Vereinbarung zum sozialverträglichen Personalabbau und zur Beschäftigungssicherung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat mit den Gewerkschaften und den Personal-/Betriebsräten Gespräche darüber geführt, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um einen sozialverträglichen Personalabbau unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in den städtischen Krankenhausbetrieben zu gewährleisten. Beide Partner stimmen darüber überein, dass die Umsetzung des Krankenhausplans 1999 und die ökonomischen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ­ insbesondere im Krankenhausbereich im Land Berlin ­ umfangreiche personalwirtschaftliche, aber auch tief greifende strukturelle und organisatorische sowie rechtliche Veränderungen in den städtischen Krankenhäusern notwendig machen. Ziel dieser Veränderungsprozesse ist es, die Zukunftsfähigkeit der Krankenhäuser des Landes Berlin in ihrem jetzigen Bestand zu sichern und ihren Fortbestand unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen langfristig zu garantieren.

Das einvernehmliche Ergebnis dieser Gespräche ist festgelegt in einer „Vereinbarung über den Umgang mit der Personalüberhangsituation und zur Beschäftigungssicherung". Sie ist als Anlage 2 beigefügt.

Die Vereinbarung geht von folgenden Kernpunkten aus:

- Verzicht des Landes Berlin auf betriebsbedingte Kündigungen für die Laufzeit der Vereinbarung bis 31. Dezember 2005

(die Vereinbarung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Jahres 2002 frühestens kündbar).

- Verabredungen über Maßnahmen, die die sozialverträgliche Umsetzung von Personalkosteneinsparungen ermöglichen.

- Erforderliche Maßnahmen zur Förderung von Eigeninitiative, Qualifizierung und Mobilität der Beschäftigten im Personalüberhang, um jeweils zügig die Personalüberhangsituation zu beenden.

- Regelungen zur Information, Koordination und Zusammenarbeit sowie bei unterschiedlichen Auffassungen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

Diese Vereinbarung zum sozialverträglichen Personalabbau und zur Beschäftigungssicherung ist unter Beachtung der Gesamtverantwortung für Berlin von den Gedanken getragen:

- durch die Maßnahmen die Belastung des Berliner Arbeitsmarktes so gering wie möglich zu halten und

- als Land Berlin gegenüber seinen Beschäftigen eine soziale Verantwortung zu übernehmen.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner soll unmittelbar nach Beschlussfassung des Personalkonzeptes durch den Senat vorgenommen werden.

6 Finanzierung des Personalkonzepts im Rahmen der Förderung von Schließungskosten

Rechtliche Voraussetzungen der Förderung von Schließungskosten

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Landeskrankenhausgesetz schließt die Finanzierung von entstehenden Kosten bei der Schließung eines Krankenhauses ein. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 KHG sind auf Antrag des Krankenhausträgers Fördermittel zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern zu gewähren.