Mit der Installation der in der Regel gut erkennbaren videoüberwachten Notruf und Informationssäulen im Durchschnitt

Durch die Einführung der Zugfahrerselbstabfertigung bei der U-Bahn kann das bisher stationär eingesetzte Personal nach entsprechender Qualifizierung im Unternehmensbereich Service und Security eingesetzt werden. Hierdurch wird eine mobile Überwachung des gesamten vom Fahrgast genutzten Bahnhofsbereiches, also auch der Vorhallen und Übergangsanlagen, erreicht, die mit dem bisher durch die Mitwirkung am Betriebsablauf im Wesentlichen an den Dienstraum gebundenen Zugabfertiger nicht möglich war. Die Teams stehen den Fahrgästen auch in den Zügen zur Verfügung.

Mit der Installation der in der Regel gut erkennbaren videoüberwachten Notruf- und Informationssäulen (im Durchschnitt 2 bis 3 je Bahnhof) sowie der Sicherheits-, Informations- und Service-Leitstellen wird darüber hinaus eine hohe Qualität der Informationserteilung erreicht, da hier rechnergestützt Auskünfte zur Erreichbarkeit von Adressen, Zielen sowie die zugehörigen optimalen Fahrverbindungen binnen kürzester Zeit ermittelt und erteilt werden, gegebenenfalls nach individuellen Kriterien des Fahrgastes (z. B. behindertengerecht). Auch können über die Notruf- und Infosäulen jederzeit Hilfs- und Rettungskräfte sowie die Serviceteams angefordert werden.

Die Informationsangebote für die Fahrgäste sollen weiter ausgedehnt werden. Bei der BVG wird das Dynamische Fahrgastinformationssystem (DAISY) eingerichtet, um den Fahrgast jederzeit über den aktuellen Fahrplan und evtl. Änderungen zu informieren. Ab Anfang 1999 gibt es außerdem auf jedem Bahnhof die Möglichkeit der Fernbeschallung, wodurch der Lagedienst der U-Bahn jederzeit in der Lage ist, Durchsagen an alle Fahrgäste gleichzeitig durchzugeben.

Alle U-Bahn-Fahrzeuge für den ZSA-Betrieb (Zugfahrerselbstabfertigung) werden mit Notsprechstellen ausgerüstet. Ab August 1999 sind alle Fahrzeuge damit ausgerüstet (1 400

Wagen). Die Notsprechstellen stellen bei gezogener Notbremse eine Gegensprechverbindung mit dem Fahrer her.

Alle Fahrzeuge sind mit einer Notbremsüberbrückung ausgerüstet. Wird im Gefahrenfall während der Fahrt eine Notbremse gezogen, so fährt der Zug bis zum nächsten Bahnhofshaltepunkt.

Dort kann dann sofort Hilfe geleistet werden. Die Fahrgäste können außerdem schnell und sicher den Zug verlassen.

Für die Zukunft ist geplant, dass in den Zügen Überwachungskameras angebracht werden. Es ist vorgesehen, dass eine Notsprechverbindung zwischen dem Fahrgast und der Sicherheitszentrale hergestellt werden kann.

Bei der Gestaltung der neuen Zuggeneration H der U-Bahn wurden diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards umgesetzt, wie z. B. Durchgängigkeit vom ersten bis zum letzten Wagen, graffitiresistente Materialien und Anstriche, Fahrgastsprechstellen und transparente Windfänge. Im weiteren Verlauf werden die älteren Wagentypen umgerüstet, so dass ein großer Teil von ihnen über Fahrgastsprechstellen, Innenraumbeschallung und eine Türschließkontrolle verfügt.

Notausstiege werden mit elektronischen Meldesystemen ausgestattet, um ein unbefugtes Eindringen in den Gleisbereich zu verhindern.

Belebtheit und soziale Kontrolle als sicherheitssteigernde Bedingungen können durch betriebliche Maßnahmen unterstützt werden. Wie im S-Bahnsystem werden im U-Bahn- und Trambereich in den fahrgastschwachen Zeiten die Zuglängen verkürzt, um das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste zu erhöhen. In den Bussen wird ab 20 Uhr der Mitteleinstieg bzw. ebenfalls gegebenenfalls die hinteren Türen geschlossen, damit der Zustieg nur gegen das Vorzeigen eines gültigen Fahrausweises beim Fahrer erfolgen kann.

Als infrastrukturelle Maßnahmen bei der Straßenbahn werden seit dem Fahrplanwechsel im Mai 1998 nur noch modernisierte oder Neufahrzeuge eingesetzt. Alle Fahrzeuge wurden fahrgastfreundlich, einschließlich entsprechender Sicherheitsaspekte, neu gestaltet. Die wichtigsten Merkmale diesbezüglich sind: Transparenz und Übersichtlichkeit, behindertengerecht, moderne Notbremseinrichtungen, sichere Türsysteme, Fahrgastsprechanlagen, automatische akustische und optische Informationen zu Haltestellen und Linienverlauf.

Im Busbereich gibt es folgende Aktivitätsschwerpunkte: In einigen Bussen wurde damit begonnen, die Sitze im Heckbereich als Rundecke anzuordnen. Damit soll ein verbesserter Sichtkontakt gewährleistet und die bisherigen unbeobachteten Schmierereien reduziert werden. Über den Busfahrer kann jederzeit per Funk Hilfe herbeigeholt werden, wenn sich im Fahrzeug oder ihn selbst betreffend eine prekäre Situation ergibt. Zur schnellen Beseitigung von Schmierereien sind die Sitzkissenbezüge jetzt einzeln wechselbar. Die Rückensitzschalen werden graffitiresistent beschichtet.

Für die Einführung der elektronischen Geldbörse im VBBGebiet wird ein kontaktloses Ticketing-System vorbereitet. Am

1. Oktober 1999 beginnt die Versuchsprojektphase. Für die geplante technische Umsetzung handelt es sich um ein elektronisch geschlossenes System. Der Nahverkehrskunde muss sich mit einer elektronischen Karte ein- und auschecken. Die Kombination mit einem Einbau von Barrieren wird geprüft.

Verbesserung des Erscheinungsbildes

Im Zusammenhang mit der Sicherheitsproblematik stehen die Themen Sauberkeit, Vandalismus und Graffiti. Unsauberkeiten und Zerstörungen vermitteln, dass es sich um einen unkontrollierten Bereich handelt und sich Personen mit sozial unangepasstem Verhalten aufhalten, so dass damit das Sicherheitsempfinden ebenfalls negativ beeinflusst wird. Außerdem beeinträchtigen sie die Akzeptanz und Wertschätzung gegenüber dem ÖPNV.

Schließlich ist die technische und betriebliche Sicherheit zu gewährleisten.

Mit den Verkehrsunternehmen ist unter Federführung des Senats dazu bereits die Konferenz „Sicherheit und Sauberkeit auf Berliner Bahnhöfen und deren Umfeld" durchgeführt worden.

Durch die Bildung der Unterarbeitsgruppen „Sicherheit im engeren Sinne", „Sauberkeit" und „Schadensfälle in Bahnanlagen" und auf der Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse sowie Schlussberichte ist ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung erarbeitet worden. Auf dieser Grundlage ist die Senatsvorlage am 30. Juni 1998 beschlossen worden. Im Rahmen des vom Senat beschlossenen Aktionsplanes „Saubere Stadt Berlin" sind für den Bereich des ÖPNV Maßnahmen speziell zur Verbesserung von Sauberkeit, zur Vermeidung und Ahndung von Sachbeschädigungen, Schmierereien u. Ä. erfolgt.

Die Verkehrsunternehmen führen in diesem Rahmen verschiedene Initiativen durch: Beispielsweise hat die S-Bahn Berlin GmbH seit mehreren Jahren eine besondere Aktion „Saubere Eisenbahnanlagen in einer sauberen Stadt Berlin" ins Leben gerufen. Sie wird von der DB AG mit Arbeitskräften des Geschäftsbereichs Netz unterstützt. Ziel ist die Beseitigung und Verhinderung von Schmierereien an Stützmauern, Gebäuden, Brücken bzw. Überführungen. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes werden von der S-Bahn Berlin GmbH jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. 27 Mio. DM für private Sicherheitskräfte, Einzäunung der Anlagen, Videoüberwachung und sonstige Maßnahmen aufgebracht. Zusätzlich zu dem ohnehin regelmäßigen Instandhaltungsaufwand sind in 1997 außerdem insges.

Viertelzüge (1 052 Wagen) mit neuen Sitzpolstern und Scheiben mit einem Aufwand von 7 Mio. DM ausgestattet worden.

Von der BVG werden zerkratzte Fensterscheiben auf Grund des hohen Kostenfaktors erst bei einem extremen Zustand ausgetauscht. Derzeit werden Erprobungen mit verschiedenen Beschichtungen vorgenommen, um die Scheiben dauerhaft zu schützen oder das Entfernen der Kratzer zu ermöglichen. Grundsätzlich werden Graffiti mit politischem und sexistischem Inhalt sofort beseitigt. In den Bereichen der U-Bahn und den Zügen sind die Reinigungsintervalle verdichtet worden. Die Graffitibeseitigung erfolgt innerhalb 24 Stunden. Kein U-Bahn-Zug kommt zum Einsatz, der mit Graffiti beschmiert ist. Ein umfangreiches und internes Kontrollsystem stellt diese Leistung sicher. Eine zusätzliche schnelle Einsatztruppe für die Beseitigung von Verunreinigungen und anstößigen Schmierereien ist eingerichtet worden. Alle frei zugänglichen Flächen, insbesondere die der Eingangsbauwerke, wurden mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung versehen.

Um gegen Sprayer gezielt vorgehen zu können, wurde im Unternehmensbereich U-Bahn eine sogenannte Soko Graffiti gebildet. Die Anzahl der Mitarbeiter, einschließlich der Polizeibeamten, ist variabel und zurzeit noch auf höchstens acht begrenzt. In den Abend- und Nachtstunden ist die Soko mit einem Dienstwagen der BVG unterwegs, um möglichst schnell zu den Einsatzorten zu gelangen. Diese Soko arbeitet überwiegend in Zivil, eng mit der Ermittlungsgruppe GiB zusammen und konnte schon entsprechende Erfolge erzielen.

Auch bei der Straßenbahn werden alle Fahrzeuge seit 1996 nach einem einheitlichen Reinigungskonzept gesäubert. Alle Fahrzeuge verlassen gereinigt und ohne Graffiti den Betriebshof zum Einsatz. Beim Betriebsteil Omnibus sind folgende Servicepersonale für die Reinigung der Fahrzeuge und der Endstellen eingesetzt: 87 eigene Wagenwäscher und 34 Beschäftigte einer Fremdfirma.

Öffentlichkeitsarbeit und Förderung der sozialen Verantwortung Gewalt im öffentlichen Personennahverkehr kann durch eine Verbesserung der sozialen Atmosphäre positiv beeinflusst werden. Dazu sollten sich die Fahrgäste mit dem öffentlichen Nahverkehr als ihrem Verkehrsmittel identifizieren. Insbesondere Jugendlichen soll er nahegebracht werden; Problemgruppen werden mit attraktiven Angeboten direkt angesprochen.

Der Fahrgast soll wissen, wie er sich in Konfliktsituationen verhalten kann, um sich selbst zu schützen und beruhigend auf andere einzuwirken. Zwischen Fahrgästen und den Beschäftigten der Verkehrsunternehmen sowie den Sicherheitskräften sollen daher gegenseitige Vorbehalte und Vorurteile abgebaut werden.

Daher führen die Verkehrsunternehmen eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch.

Beispielsweise werden durch geeignete BVG-Mitarbeiter in unregelmäßigen Abständen Schulen besucht, wo dann Gespräche mit dem Lehrkörper und den Schülern stattfinden, die helfen sollen, ein gegenseitiges Verständnis für die Bedürfnisse des anderen zu bilden. Durch Aktivitäten, wie den BVG-Club, wird versucht, gerade auf das jugendliche Umfeld in Form von Gesprächen einzugehen und ihnen ein anderes Wertigkeitsgefühl für den ÖPNV zu vermitteln. Die Jugendlichen sollen zum ÖPNV einen eigenen Bezug bekommen, der ihnen deutlich macht, dass es auch ihnen persönlich schadet, wenn Züge auf Grund von Sachbeschädigungen nicht fahren können. Darüber hinaus erfolgen ständig zielgruppenorientierte Informationen, z. B. Tag der offenen Tür, Betriebshofbesichtigungen, Vorträge, insbesondere mit Schulen und Kindergärten, zum besseren Verständnis des ÖPNV.

Aus der Erkenntnis heraus, dass die größten Schäden am Wochenende, zumeist in der Zeit Freitagabend zu Samstagnacht, stattfinden, hat die S-Bahn Berlin GmbH bereits die sogenannte Streetball-Night ins Leben gerufen. In der Max-Schmeling-Halle, zwei Mal im Monat, Freitagnacht von 22 bis 4 Uhr können Jugendliche Streetball spielen. Diese Veranstaltung wird zusammen durchgeführt mit der DB AG und der Landessportjugend Berlin und ist mittlerweile eine etablierte jugendkulturelle Alternative. Es ist beabsichtigt, im Bereich Neukölln eine zweite Freitagnachtveranstaltung mit Inlineskating ins Leben zu rufen.

Berliner Schulen besuchen im Rahmen ihrer „Wandertage" in regelmäßigen Abständen die S-Bahn-Hauptwerkstatt, um sich so das Vorgehen bei der Instandsetzung von Zügen vor Ort anzusehen. Dabei wird ihnen insbesondere auch verdeutlicht, welche Mühe es macht, die auch durch Jugendliche verursachten Schäden wieder zu reparieren. Daneben bemüht sich die S-Bahn Berlin GmbH sogenannte Patenschaften für Bahnhöfe voranzutreiben. Dabei betreuen Schüler einen Bahnhof, der in ihrem unmittelbaren Einzugsbereich liegt, machen Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen. Von der Vielzahl von speziell an Jugendliche gerichtete Veranstaltungen weist die S-Bahn Berlin GmbH noch als Beispiel auf die Aktion „Zeitung in der Schule" hin, die von dem Unternehmen gesponsort worden ist.

Vom Bundesgrenzschutz Berlin wird zur Gefahrenprävention hinsichtlich der Zielgruppe von Schulkindern, zur Verhütung von Unfällen und Gefährdungen im Bahnbereich neben der Verteilung eines Informationsblattes eine spezielle Aktion ­ zunächst bei ausgewählten Schulen ­ geplant, bei der Beamte des BGS die Gefahren des Bahnverkehrs und die daraus abzuleitenden Verhaltensregeln kindgerecht erklären und über Folgen von Fehlverhalten informieren. Als Melde- und Serviceeinrichtung hat der BGS ein Bürgertelefon eingerichtet, welches 24 Stunden erreichbar ist.

Unter einer einheitlichen Nummer geht der Anruf dabei immer bei der für das jeweilige Ortsnetz örtlich zuständigen Behörde ein. Durch eine verstärkte problemorientierte Präventionsarbeit vor Ort unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden unter ständiger polizeilicher Mitarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des „Berliner Kiezprojektes" gegenwärtig Modellprojekte in den Bezirken Friedrichshain und Neukölln durchgeführt. Ziel ist eine gemeinsame Entwicklung von Gewaltpräventionsstrategien, mit denen vor Ort an Brennpunkten, darunter auch an bestimmten Bahnhöfen, kiezspezifische Problemlagen durch Bündelung möglichst alle zivilen und öffentlichen Ressourcen entgegengetreten werden soll.

Das Bundesgrenzschutzamt Berlin hat am 28. November 1998 einen Präventionstag auf größeren Bahnhöfen und ausgewählten S-Bahnstrecken durchgeführt. Dabei haben ca. 200 Beamte des BGS über Taschendiebstahlsvorbeugung informiert und die Fahrgäste zum Thema Subjektive Sicherheit befragt.

3. Zusätzlich erforderliche Maßnahmen

Trotz der geringen Anzahl von Delikten im Verhältnis zu den beförderten Fahrgästen und damit niedrige existierende direkte Gefährdung sind die subjektiven Sicherheitsbewertungen gegenüber dem ÖPNV nicht zufriedenstellend. Die Akzeptanz und damit die Attraktivität dieses Verkehrsträgers sind auf Grund dessen beeinträchtigt.

Die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit zeigen erste Erfolge, sind aber nicht ausreichend im öffentlichen Blickfeld verbreitet und benötigen somit eine verstärkte Überzeugungskraft.

Die vorliegenden Befragungsergebnisse von Fahrgästen weisen insbesondere für die Nutzung des ÖPNV in den Abend- und Nachtstunden auf einen intensiven Handlungsbedarf hin. Außerdem sind die sog. „weichen" Vorkommnisse, z. B. Herumlungern von Betrunkenen, Betteln, Belästigen, die die Einstellungen gegenüber dem öffentlichen Verkehr negativ beeinflussen, verstärkt bei den sicherheitsfördernden Maßnahmen und Strategien einzubeziehen.

Für ein schlagkräftiges Handeln ist vor allem die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheits-Partnern trotz stetiger Verbesserung noch steigerungsfähig.

Datenaufnahmen, -bearbeitungen und ihre statistischen Auswertungen sind bei den Verkehrsunternehmen sowie den öffentlichen Stellen unterschiedlich strukturiert. Sie beruhen auf verschiedenen Erfassungsvoraussetzungen und Verwertungszielen.

Ein Angleichen des Informationsstandes aller Beteiligten ist die Bedingung zur effizienten Problembekämpfung.

Neben der Prävention wird eine intensive Verfolgung der Vorfälle, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von seiten der Verkehrsunternehmen gegenüber den öffentlichen Sicherheitsstellen und der Justiz eingefordert. Damit ergibt sich auch ein wirksamer Abschreckungseffekt.

Die Sicherheit im ÖPNV ist Teil von gesellschaftlichen Problemlagen, sodass sie als übergreifende Aufgabe, auch von der Schulbehörde, den Bezirksämtern, der Polizei, der Justiz usw., miteinander abgestimmt, zu gewährleisten ist.

Intensivierung der Zusammenarbeit Sicherheitsbelange im ÖPNV haben oft einen bereichsübergreifenden Charakter. Den Schnittstellen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wobei Zuständigkeitsregelungen und -verständnis durch eine integrierte Herangehensweise zu modifizie ren sind. Daher ist die Erweiterung der Zusammenarbeit und Koordinierung der privaten und öffentlichen Sicherheits-Dienstleister durch die intensive und kontinuierliche Weiterführung der bestehenden Arbeitsgruppen unter Federführung des BGS bzw. des Unternehmensbereiches U-Bahn der BVG umzusetzen.

Nach den bisherigen positiven Erfahrungen sollen gemeinsame Einsätze sowie konzentrierte Aktionen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft im gesamten ÖPNV-Netz, unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft, verstärkt durchgeführt werden.

Verbesserung der Informationslage und Datenverbund

Die Erhebung und Bewertung der Sicherheitslage ist ein unabdingbares Erfordernis für den Handlungsbedarf und daraus abzuleitenden notwendigen konzentrierten Einsatz für alle Beteiligten. Zur Prävention, positiven Beeinflussung des Sicherheitsgefühls der Fahrgäste, zur Einsatzvorbereitung, Abschreckung, Verfolgung und Erfolgskontrolle von Vorfällen und Straftaten ist eine detaillierte zeitliche, räumliche und linienbezogene Zuordnung sowie eine eindeutige Erfassung der verschiedenen Vorkommnisse erforderlich. Die Ergebnisse müssen dann allen SicherheitsPartnern zur Verfügung stehen. So kann z. B. auf sog. Mischbahnhöfen ein Datenausgleich zwischen den Betreibern die Informationslage verbessern.

Grundlegend sind die Erhebungen, die erfassten Sachverhalte/ Vorfälle und die Form für die Datenerfassung sowie die Verfahren und Kategorisierungen für die Auswertung zu vereinheitlichen.

Dazu gehört, dass in Ergänzung der Straftatbestände/-normen der Polizeilichen Kriminalstatistik die übrigen sicherheitsrelevanten Vorfälle im ÖPNV von den Betreibern nach einheitlichen statistischen Vorgaben geführt werden (z. B. hilflose Person, versuchte/vollendete Suizide, usw.). Basierend auf der Erkenntnis, dass der ÖPNV objektiv gesehen nicht besonders belastet ist, aber das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch eine Vielzahl von Bedingungen negativ beeinträchtigt wird, ist das Lagebild entsprechend anzupassen.

Neben den sogenannten „harten" Daten sind daher die sogenannten „weichen" Daten bei der Lageerfassung und ­bewertung noch stärker zu berücksichtigen. Während die Erhebung der „harten" Daten (= objektive Sicherheit) schwerpunktmäßig im Aufgabenbereich von Polizei und BGS gesehen werden muss, ist die Erhebung von „weichen" Daten (= subjektive Sicherheit) bei den Verkehrsunternehmen bzw. den Sicherheitsdiensten angesiedelt. Die Lageerfassung ist daher zu verfeinern, ein entsprechendes Erhebungsverfahren, einschließlich Datenblatt, soll daher zwischen den Betreibern in Abstimmung mit Polizei/BGS erstellt werden.

Verweisungen auf Grund von Herumlungern, Betteln, Pöbeleien usw. (Wahrung des Hausrechts) sollten durchgesetzt und entsprechend aufgenommen und verwertet werden. Die veranlassten weiteren Maßnahmen (Polizei angefordert, Anzeige erstattet usw.) sind zur Erfolgskontrolle standardisiert aufzunehmen und auszuwerten.

Die auf Bund-/Länderebene nach bundeseinheitlichen Kriterien geführte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird nach ihrer Neugestaltung als Tatortkategorien auch die Verkehrsmittel des „ÖPNV" ausweisen. Insofern wird dann eine präzise Darstellung der im ÖPNV begangenen Straftaten möglich sein. Die Umsetzung wird jedoch erst mit der Inbetriebnahme vom Informationssystem Polizei (INPOL) neu erfolgen, die in ca. zwei bis drei Jahren erwartet wird. Bis dahin wird die geschäftsstatistische Erfassung der für den ÖPNV registrierten Straftaten entsprechend dem bisherigen Verfahren fortgeführt werden.

Der Austausch personenbezogener Daten soll durch die Errichtung eines automatisierten Abrufverfahrens zwischen den für die Innere Sicherheit verantwortlichen Polizeibehörden (Landespolizei, BGS) verbessert werden. Es sollten Datenübertragungswege zu/von der Polizei/BGS geschaltet werden. Der dafür erforderliche Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 46 Abs. 4 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) ist in die Wege geleitet worden. Allerdings ist der Berliner Datenschutzbeauftragte dabei anzuhören.

Mit einer Verbesserung des Datenaustauschs läge dann auch für die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere gegenüber spektakulär aufgemachter Medienberichterstattung, eine konkrete Grundlage zum gesamten sicherheitsrelevanten Geschehen im ÖPNV vor:

Deutliche Präsenz von Sicherheitskräften im ÖPNV und gemeinsame Personalkonzepte

Mit erheblichem finanziellen Aufwand ist der Einsatz von Sicherheitskräften im ÖPNV in den letzten Jahren gesteigert worden. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens und ihrer Akzeptanz sind zukünftig qualitative Maßnahmen und eine Stärkung der Öffentlichkeitswirksamkeit vorrangig.

Für die Auswahl privater Sicherheitsfirmen, insbesondere ihre Aus-/Fortbildung, sind Mindest-Qualitätsstandards zu beachten, die von den Betreibern miteinander in den beiden bestehenden Arbeitskreisen unter Federführung des BGS bzw. des Unternehmensbereichs U-Bahn der BVG abgestimmt werden sollen.

Um die Sicherheits- und Ordnungsaufgaben koordiniert zu lösen, ist daher weiterhin die Abstimmung des Personaleinsatzes (einschl. Dienst- und Einsatzplänen) durch diese Arbeitsgruppen vorzusehen. Die Koordinierung aller Sicherheitsdienstleister erfolgt bislang für besondere Lagen (z. B. Fußballspiele). Die Betreiber werden sich in Erweiterung der bisherigen Aktivitäten bemühen, dass durch eine abgestimmte Dienstplanung die gehäufte Präsenz von Streifen vermieden wird. Abstimmungsbedarf besteht insbesondere bei Umsteigebahnhöfen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern. Dabei sollte eine flexible, lageorientierte Einsatzgestaltung (z. B. durch die Schichteinteilung) berücksichtigt werden. Wegen des negativen Sicherheitsempfindens in den Abend- und Nachtstunden sollten auch Polizei/BGS dann verstärkt die ÖPNV-Bereiche bestreifen.

Durch die Präsenz von Sicherheitskräften wird vor allem auf Prävention gezielt. Damit die Fahrgäste die Sicherheitsdienste deutlich wahrnehmen können, ist ihr Erscheinungsbild anzupassen. Für die Fahrgäste ist die Ansprechbarkeit des Personals eine sicherheitsstärkende Bedingung.

Um neben der objektiven Sicherheit vor allem das subjektive Sicherheitsempfinden zu beachten, sind, neben dem Schutz der Fahrgäste (und des Betriebspersonals), Regelung von Konflikten zwischen den Fahrgästen, Unterstützung der Fahrkartenprüfdienste, auch Fahrgastbetreuungs- und Hilfeleistungsaufgaben zu intensivieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergänzung der Sicherheits- um Serviceaufgaben und die Förderung von sozialer Kompetenz, ansprechbares und hilfsbereites Personal, die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste und das Image des Nahverkehrs nachhaltig positiv beeinflusst. Sicherheits- und Servicedienste werden weiterhin integriert.

Servicepersonal für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Entsprechend dem Antrag zu Servicepersonal für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ­ Drs-Nrn. 13/2704, 13/3111, 13/3230 und 13/3600 ­ sollten Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen geführt und ein Beschäftigungskonzept erarbeitet werden.

Durch das vom Senat beschlossene Programm „Integration durch Arbeit ­ IdA ­" sollen insbesondere junge Sozialhilfeempfangende in Feldern, die dem expandierenden Dienstleistungsbereich zuzurechnen sind, integriert werden. Dafür wurde mit Senatsbeschluss als neues Förderinstrument u. a. das „Integrationsfördernde Beschäftigungsprogramm (IFB) für Sozialhilfeempfänger/-innen durch Festkostenzuschuss (FKZ) nach § 19 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)" geschaffen. Als Beschäftigungsträger kommen beispielsweise auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in Betracht.

Die Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen sowie für Jugendliche die Einrichtung von Ausbildungsplätzen zu unterstützen, entspricht dem Grundanliegen des Senats, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Bei der S-Bahn Berlin GmbH sind bereits über 400 Fahrgastbetreuer auf den S-Bahnhöfen in Berlin zur Verbesserung des Fahrgastservices im Einsatz, wobei für diese AB-Maßnahme die Regiekosten von der S-Bahn Berlin GmbH getragen werden.