Berlin-Brandenburger Kooperation bei der Deponiebetreibung

Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit der brandenburgischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass bei der Betreibung der Deponien der MEAB und der BSR im Berliner Umland eine umweltverträgliche und für die Gebührenzahler entlastende Kooperation zwischen BSR und MEAB eingeleitet wird. Dabei sollen die kostensenkenden Vorschläge des MEAB/ BSR-Deponiegutachtens miteinbezogen werden."

Hierzu wird berichtet:

Im Land Berlin gibt es auf Grund seiner spezifischen räumlichen Situation keine Deponien für zu beseitigende Abfälle, diese befinden sich im Land Brandenburg. Die Nutzung bzw. Betreibung dieser Deponien wurde unbeschadet des ansonsten geltenden Territorialprinzipes wegen der engen räumlichen Verflechtung mit dem Land Brandenburg und auf der Basis der langjährigen Kooperation in der Abfallwirtschaft einvernehmlich zwischen beiden Ländern geregelt.

Danach werden die Berliner Abfälle auf den Deponien Schöneicher Plan, Schwanebeck und Wernsdorf der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und den Deponien Schöneiche, Vorketzin und Deetz der Märkischen Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) im Berliner Umland endgelagert.

In Anbetracht des stark rückläufigen Abfallaufkommens wurde im Jahre 1996 von beiden Deponiebetreibern ein gemeinsames Gutachten zur Optimierung der Bewirtschaftung der Deponien in Auftrag gegeben (Wirtschaftlich-Technisches-Gutachten). Im Ergebnis wurden beträchtliche Rationalisierungspotenziale aufgezeigt und Vorschläge für einen gemeinsamen, optimierten Deponiebetrieb unterbreitet. Des Weiteren gab es zahlreiche Beispiele gegenseitiger Kooperation zwischen BSR und MEAB, die sich wie folgt darstellen:

- Kontinuierliche Belieferung der MEAB-Deponien Schöneiche und Vorketzin über die Umladestationen der BSR. Der Transport der Abfälle erfolgt über einen gebrochenen Transport per Bahn zu den beiden Deponien.

- Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers BSR/MEAB, in dem eine Konzeption für einen gemeinschaftlichen Betrieb der Deponien der MEAB und der BSR erstellt wurde.

- Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes BSR/MEAB zur Errichtung von Versuchsfeldern, über die unter Einbeziehung des Landesumweltamtes Brandenburg alternative (und gegenüber den Regelvorgaben der TA Siedlungsabfall wirtschaftlichere) Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien getestet werden sollen. Die jeweiligen technischen Erkenntnisse werden ausgetauscht.

- Beauftragung eines gemeinsamen Gutachtens zur Ermittlung der von den benachbarten Deponiestandorten Schöneicher Plan (BSR) und Schöneiche (MEAB) ausgehenden Geruchsemissionen.

- Nutzung der Umschlagstation für Boden auf dem Gelände der BSR-Deponie Schöneicher Plan für die Deponiebaumaßnahmen der MEAB-Deponie Schöneiche.

Parallel zu diesen Kontakten der beiden Deponiebetreiber hat der Senat von Berlin Verhandlungen mit der Landesregierung Brandenburg zu dieser Problematik geführt.

Seit 1997 ist das Thema „Abfallwirtschaftsplanung/MEAB" auf der Tagesordnung des Gemeinsamen Koordinierungsrates der Länder Berlin und Brandenburg.

Auf der 4. Sitzung des Gemeinsamen Koordinierungsrates am 11. Mai 1998 wurde zur Lösung der Problematik u. a. vereinbart, dass von den Umwelt- und Finanzressorts beider Länder zwei getrennte Gutachten zur Ermittlung der Mindestverfüllmengen für die Deponien sowie zur Überprüfung der Preiskalkulation von MEAB und BSR zu vergeben sind. Beide Seiten unterwerfen sich den Ergebnissen der Gutachten.

Das Gutachten zur Bestimmung der Mindestverfüllung wurde am 31. August 1998 gemeinsam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie des Landes Berlin und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg beauftragt. Dabei wurde vereinbart, die Untersuchungen zunächst auf die MEAB-Deponien Schöneiche und Vorketzin zu beschränken und die Aussagen des wirtschaftlich-technischen Gutachtens in die Begutachtung einzubeziehen.

Auftragnehmer war das Ingenieurbüro für Grundbau, Bodenmechanik und Umwelttechnik ­ IGB ­ Hamburg.

Das Gutachten zur Bestimmung der Mindestverfüllung wurde am 22. Dezember 1998 fertig gestellt und von beiden Ländern mit folgenden wesentlichen Ergebnissen abgenommen, die in wichtigen Grundelementen mit den Empfehlungen des wirtschaftlichtechnischen Gutachtens konform sind:

1. Eine Schließung der beiden Altdeponien Schöneiche und Vorketzin ist ohne die Einlagerung von zusätzlichem Frischmüll sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht durchführbar. Der Deponiebetrieb auf der basisgedichteten Erweiterungsfläche in Schöneiche wird hiervon nicht beeinträchtigt.

2. Es wurden für die Deponie Schöneiche drei, im Rahmen der Genauigkeit des vorliegenden Gutachtens als gleichwertig anzusehende, und für die Deponie Vorketzin eine Vorzugsvariante für die Schließung der Altdeponien durch Umlagerung von Altmüll ermittelt.

3. Für die Deponie Vorketzin ist die Schließung der Altdeponie durch Müllumlagerung möglich, ohne in die vorhandenen Sonderabfallbecken eingreifen zu müssen.

4. Der Einsatz von alternativen Oberflächenabdichtungssystemen ist generell möglich und erschließt erhebliche Kosteneinsparungspotenziale gegenüber der Kombinationsabdichtung als Regelbauweise der TA Siedlungsabfall.

5. Auf Teilbereichen der Deponien kann sofort eine endgültige Oberflächenabdichtung aufgebracht werden.

In den flach geneigten Bereichen der Deponien wird der Einsatz einer temporären Oberflächenabdeckung, die nach dem Abklingen der Setzungen in ca. 10 Jahren durch eine endgültige Oberflächenabdeckung ersetzt wird, empfohlen.

Hierbei sind Kosteneinsparungen gegenüber den bisherigen Planungen möglich.

6. Eine Einkapselung der Deponie Vorketzin ist erforderlich.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Kooperation von BSR und MEAB in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich verbessert hat und beide Unternehmen sinnfällige Synergien ausnutzen. Die in der Vergangenheit hierzu erstellten deponietechnischen Gutachten haben sich insoweit als hilfreich und zielführend erwiesen.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.