Konfliktträchtige religiöse bzw. weltanschauliche Organisationen oder Psychomarktanbieter

Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ über keine Nutzung von Einrichtungen, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, durch konfliktträchtige religiöse bzw. weltanschauliche Organisationen oder Psychomarktanbieter.

Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 1. Juli 1999

Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit auch Einrichtungen, die in der Rechtsform des Privatrechts geführt werden und an denen Berlin (unmittelbar oder mittelbar) mit weniger als 50 % beteiligt ist, künftig ­ in entsprechender Anwendung der vom Senat am 4. November 1997 erlassenen Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (Raumnutzungsanweisung ­ AllA-Raum) ­ solche Vereinigungen und Organisationen, die sich als konfliktträchtige religiöse oder weltanschauliche Gruppen oder Psychomarktanbieter oder Gruppen mit therapeutischem oder lebenshelfendem Anspruch betätigen und die für den Einzelnen potenziell konfliktträchtige Merkmale, Strukturen und Praktiken oder Gefahrenaspekte aufweisen, von der (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Vergabe von Räumen und Freianlagen ausschließen."

Hierzu wird berichtet:

Die betroffenen Unternehmen sind über den Beschluss vom 1. Juli 1999 sowie über die diesem Beschluss zugrunde liegende Raumnutzungsanweisung (AllA-Raum) aus dem Jahre 1997 durch ein Schreiben der für den Bereich konfliktträchtiger religiöser bzw. weltanschaulicher Gruppen und Psychomarktanbieter federführenden Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport informiert worden.

In diesem Zusammenhang wurde die mit diesen Beschlüssen ergriffene Problemlage insofern erläutert, als sich konfliktträchtige Gruppen in Berlin häufig und gezielt um öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen bemühten. Dabei zeigte die Praxis, dass uninformierte Dritte, die diese Veranstaltungen besuchten, von einer inhaltlichen Vorprüfung der Veranstaltung durch den öffentlichen Vermieter ausgegangen waren, dieser vertraut hatten und daher eine eigene Prüfung unterließen. In vielen Fällen war sogar angenommen worden, dass es sich um Veranstaltungen der öffentlichen Hand handele; bisweilen hatten Veranstalter auch gezielt diesen Eindruck zu vermitteln gesucht. Auf diese Weise nutzten konfliktträchtige Gruppen die Reputation des Ortes ihrer Veranstaltung und des Vermieters für ihre eigenen Ziele. Menschen gerieten über solche Türöffnerangebote in öffentlichen Räumen in den Sog konfliktträchtiger Gruppen und schließlich in psychische und/oder finanzielle Abhängigkeiten von diesen Gruppen. Häufig hatten sich Geschädigte bzw. deren Angehörige irritiert und empört über die Vermietungspraxis von öffentlichen Räumen, in der sie eine Beteiligung der öffentlichen Hand an der umstrittenen Praxis dieser Gruppen sahen, an die für sogenannte „Sekten"/Psychomarktanbieter zuständige Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport gewandt.

Gleichzeitig wurde den angeschriebenen Unternehmen mit einer Beteiligung des Landes Berlin erläutert, dass es aus rechtlichen und sachlichen Gründen keine „schwarze Liste" von konfliktträchtigen Gruppen geben kann, die grundsätzlich von einer Vergabe ausgeschlossen werden, vielmehr eine Einzelfallprüfung notwendig bleibt. Für unklare Fälle steht die zuständige Stelle für sogenannte „Sekten"/Psychomarktanbieter in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport (Telefon: 90 26 - 55 74) mit ergänzender Information zur Verfügung.

Da in Anbetracht der Minderheitsbeteiligung des Landes Berlin an den betroffenen Unternehmen eine Orientierung ihrer Raumvergabepraxis an der AllA-Raum lediglich empfohlen werden kann, wurde diesen zur weiteren Sensibilisierung für die Problematik konfliktträchtiger Gruppen am Religions- und Psychomarkt die ausführliche Drs Nr. 13/2272 übersandt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.