Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

„Der Senat wird aufgefordert, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Konkurrenzfähigkeit der BVG für den nach 1999 beginnenden Wettbewerb im ÖPNV sicherzustellen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 1998 ein Bericht zu folgenden Punkten vorzulegen:

- Welche Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit hat die BVG bereits umgesetzt, wo bestehen noch Defizite?

- Wie stellt sich die BVG die zukünftige Unternehmensstruktur vor?

- Wie kann ein im Landeseigentum befindliches Unternehmen BVG ab 1999 organisatorisch und im Angebotsbereich wettbewerbsfähig gestaltet werden?

- Wie will der Senat unterstützend tätig werden, um der BVG eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen?

- Wie wird die staatliche Verfügung über die Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV gesichert?

- Wie will der Senat die Ausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen, die nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben ist, umsetzen?"

Hierzu wird berichtet:

Wegen der Komplexität dieses Themas und damals noch ausstehender umfangreicher Diskussionen in den unterschiedlichsten Gremien hat der Senat mit seinem Zwischenbericht vom 7. Januar dieses Jahres (Drs Nr. 13/3386) zunächst eine Analyse der seit der Umwandlung der BVG in eine Anstalt öffentlichen Rechts erreichten Ergebnisse sowie Aussagen zu rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen vorgelegt.

Der Senat hat für die Zukunft der BVG eine klare Zielstellung: die Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit. Die europäische Wirtschaftsentwicklung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland lassen keine andere Wahl zu. Von der BVG wurde daher im Konsens mit der Belegschaft ein Sanierungsprogramm, das „BVG Sanierungs- und Umsetzungskonzept (BSU 2000)" vorgelegt. Entsprechend dem Auftrag des eigens zum Thema Zukunft der BVG eingerichteten sog. „Runden Tisches" und gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 1999 wurde auf der Basis dieses Konzeptes der neue Unternehmensvertrag ausgearbeitet.

Der neue Unternehmensvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG wurde am 21. September 1999 ­ nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat der BVG, der den Sanierungsprozess eng begleiten wird ­ unterzeichnet. Der Senat hat ihn im Bericht über „Zügiger Abschluss eines neuen Unternehmensvertrages mit der BVG" dem Abgeordnetenhaus vorgelegt (Drs Nr. 13/4090). Ziele des Unternehmensvertrages sind, durch Umstrukturierung und Sanierung die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der BVG herzustellen, die Reduzierung der Zahlungen des Landes Berlin zu erreichen und zugleich in Berlin weiterhin einen attraktiven und bezahlbaren Nahverkehr anzubieten.

Der Unternehmensvertrag ist eine wesentliche Grundlage im Sinne des § 8 Abs. 4 und § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Verlängerung der Linienkonzessionen der BVG für die Vertragslaufzeit.

Gegen die Erteilung von Buslinienkonzessionen an die BVG sind bisher keine gerichtlichen Klagen anderer Verkehrsunternehmen bekannt geworden. Wohl aber haben sich einige Unternehmen, wie z. B. die DB Regio gegen die Neuerteilung der BVGBuslinienkonzessionen an die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr gewandt. Demgemäß hält der Senat die Argumente der DB Regio nicht für tragfähig. Die Konzessionsverlängerungen sind gemäß den Regelungen des PBefG erteilt worden.

Der Vertrag wurde für den Zeitraum ab 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen. Vom Gewährträger der Anstalt, dem Land Berlin, erhält die BVG während der Laufzeit Zahlungen in Höhe von 6 178 Mio. DM bzw. Diese Mittel sollen sicherstellen, dass der Sanierungsprozess der BVG ­ wie im „BSU 2000" vorgesehen ­ bis Ende 2007 abgeschlossen werden kann.

Das Konzept „BSU 2000" beinhaltet die leistungswirtschaftlichen, tarifvertraglichen, wettbewerbsorientierten und Sanierungsmaßnahmen zur

- Existenzsicherung und Sanierung der BVG

- Erreichen der Rentabilität der gesamten BVG bis 2008

- Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraumes

- Senkung der Zahlungen durch das Land Berlin

- Schaffung von Wettbewerbsvoraussetzungen im Konsens mit den Gewerkschaften und unter Wahrung verkehrspolitischer Ziele (z. B. Erhalt Qualitätsniveau) und quantifiziert deren Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Das „BSU 2000" wurde im Auftrage des Senats durch eine unabhängige internationale Unternehmensberatungsgesellschaft geprüft, die diesem Schlüssigkeit bescheinigt und ­ für den Fall der Realisierung aller Maßnahmen das Sanierungsziel als erreichbar bewertet.

Der Senat wird die Umsetzung des Unternehmensvertrages im Sinne einer Erfolgskontrolle begleiten und gegebenenfalls zur Zielerreichung weitergehende Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus wird er die Frage der Notifizierung der Zahlungen des Landes Berlin für die BVG bei der Europäischen Kommission prüfen.

Finanzielle Risiken auf Grund laufender Gerichtsverfahren zu Vorruhestandsregelungen in den Jahren 1995 bis 1999 sind im Jahre 1995 im Rahmen einer Rückstellung für Abfindungs- und Vorruhestandsregelungen berücksichtigt worden.

Nach Auffassung der BVG wird innerhalb der Laufzeit des „BSU 2000" keine weitere Aufwandsbuchung für die bisher abgeschlossenen Vorruhestandsregelungen erfolgen, da die Verpflichtung gemäß § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) mit der Rückstellungsbildung im Jahre 1995 berücksichtigt worden ist.

Unter Verzicht auf weitergehende Ausführungen verweisen wir auf die durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr dem Abgeordnetenhaus zugeleitete Mitteilung zur Kenntnisnahme über „Zügiger Abschluss eines neuen Unternehmensvertrages mit der BVG" und bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.