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Ausgangsbedingungen: Planungsrecht und Industrieflächensicherung Änderungen der Flächenkulisse

Die gewerbliche Flächenkulisse im Südostraum hat sich gegenüber dem Flächennutzungsplan von 1994 geringfügig verändert.

In Köpenick wurde die Gewerbeflächenkulisse um das ehemalige Rundfunkgelände im nördlichen Bereich der Nalepastraße erweitert, während an der Rummelsburger Landstraße eine gewerbliche Baufläche entfallen ist.

Bebauungsplanung

Im Stadtraum stellt sich die planungsrechtliche Situation grundlegend unterschiedlich dar.

Während im Bezirk Neukölln alle Flächen über Bebauungspläne oder den übergeleiteten Baunutzungsplan gesichert sind, ist in den Bezirken Treptow und Köpenick bislang keine Fläche verbindlich gesichert. Hier befinden sich eine Vielzahl von Bebauungsplänen im Verfahren. Der Schwerpunkt liegt hier bei Bebauungsplanverfahren in Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Johannisthal/Adlershof.

Für die Flächen in Neukölln liegen weitgehend übergeleitete Bebauungspläne oder Bebauungspläne nach BauNVO 1962 oder 1968 vor, in denen großflächiger Einzelhandel grundsätzlich zulässig ist und für die eine Anpassung an die geltende BauNVO erforderlich ist (Planungserfordernis).

Im Bereich Ober- und Niederschöneweide unterliegen Teilbereiche dem besonderen Städtebaurecht gemäß § 136 BauGB (Sanierungsgebiet).

Hinsichtlich der festgesetzten oder geplanten überwiegenden Nutzungsart besteht ein ausgewogenes Verhältnis von Nutzungen nach § 8 BauNVO (Gewerbegebiet) und § 9 (Industriegebiet).

Am Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Johannisthal/ Adlershof sind auf Grund der Spezifika der geplanten Nutzungen für größere Bereiche auch Nutzungsarten, die von den §§ 8 und 9 BauNVO abweichen, Ziel von Bebauungsplänen.

Industrieflächensicherung

Im Industrieflächensicherungskonzept von 1992 waren alle seinerzeit größeren, durch gewerblich-industrielle Nutzungen geprägte Gewerbestandorte enthalten.

Durch reale Nutzungsänderungen und veränderte Planung wurde die Gebietskulisse der aktuellen Ausrichtung der Weiterentwicklung dieses Konzeptes angepaßt und korrigiert. Dies betraf insbesondere Standorte in Wasserlagen von Spree und Dahme im Bezirk Köpenick (Wendenschloßstraße, Oberschöneweide, Krusenick, Spindlersfeld). Im Geltungsbereich des FNPÄnderungsverfahrens 27/98 (Spreeufer Schöneweide) bleibt die endgültige Entscheidung über die Gebietskulisse des weiterentwickelten Industrieflächensicherungskonzeptes dem Abwägungsergebnis des FNP-Änderungsverfahrens vorbehalten.

Im weiterentwickelten Industrieflächensicherungskonzept 1999 sind insgesamt ca. 548 ha der gewerblichen Bauflächen des Stadtraums enthalten. Abgesehen von solitär und zumeist an den Außenrändern des Stadtraumes gelegenen Einzelstandorten sind die großen Gewerbestandorte weitgehend Bestandteil des Konzeptes.

Maßnahmenplanung Entwicklungskonzept ­ strukturelle Ziele Oberstes Entwicklungsziel des Stadtraumes Südost ist die Etablierung der Entwicklungsmaßnahme „Adlershof-Stadt der Wissenschaft und Wirtschaft" als Schnittstelle zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion. Dort sollen die vorhandenen günstigen Voraussetzungen für einen Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gefestigt und ausgebaut werden und damit ein Beitrag zur Förderung Berlins als Ort der Innovation geleistet werden.

In Ober- und Niederschöneweide ist im Zuge des FNP-Änderungsverfahrens und in der weiteren konzeptionellen Diskussion zur Neustrukturierung, Aufwertung und teilweisen Umwidmung ehemaliger Industrieflächen sowohl den Belangen ansässiger Betriebe als auch potentieller gewerblicher Interessenten angemessen Rechnung zu tragen. Das mit dem Planwerk Südostraum entwickelte Leitbild mit der Zielsetzung des Abbaus von Ungleichgewichten zwischen Wohnen und Arbeiten sowie der Förderung von Nutzungsmischungen als Entwicklungsmotor für einen multifunktionalen Wohn- und Wirtschaftsstandort dient neben der städtebaulichen und stadtstrukturellen Aufwertung dieses Raumes an der Spree insbesondere auch der Etablierung neuer zukunftsträchtiger Gewerbestrukturen in Nachbarschaft bestehender industrieller Kerne.

Die darüber hinaus bestehenden traditionellen Gewerbestandorte im Stadtraum sind als wichtige Standbeine des Berliner Gewerbes zu sichern und zu entwickeln.

Die vorhandene verkehrliche Erschließung ist durch mehrere bedeutsame Maßnahmen zu ergänzen.

Auf Grund der hohen Konzentration an entsprechenden Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen erscheint die schwerpunktmäßige gewerbliche Entwicklung des Stadtraums Südost in Richtung Mikrosystemtechnik, Pharmazie/Kosmetik und Ernährung besonders aussichtsreich.

Stufung der Inanspruchnahme der Wachstumsreserve

Im Südostraum orientieren sich die Prioritäten der Inanspruchnahme der Wachstumsreserven in erster Linie an den längerfristig geplanten großen Infrastrukturprojekten Flughafen Schönefeld und Südosthafen Späthsfelde (einschließlich der Realisierung der Südostverbindung) sowie am Neubau der Teltowkanalautobahn A 113 als Verbindung zwischen dem Stadtring und dem Berliner Ring. Deshalb werden die in diesen Bereichen dargestellten Wachstumsreservestandorte Bohnsdorf West, Späthsfelde und Späthstraße (XIV-02) als nachrangig eingestuft werden. Am Standort Bohnsdorf-West wird zunächst ein Anteil von mindestens 50 ha für gewerbliche Nutzungen in der Wachstumsreserve berücksichtigt, da die verschiedenen Flächenansprüche in Ergänzung des geplanten Großflughafens noch schwierig abschätzbar sind.

FNP-Änderungsverfahren Laufende Verfahren

Zur Zeit sind zwei FNP-Änderungen im Verfahren.

Durch eine Änderung der Nutzungsabgrenzungen im Bereich Adlershof/Johannisthal werden im südlichen Teil voraussichtlich ha gewerbliche Baufläche wegfallen (Änderungsverfahren 16/95 „Adlershof/Johannisthal"). Ziel ist u. a., ein Sondergebiet mit gewerblichem Charakter (Forschung und Medien) und eine Sonderbaufläche Wissenschaft darzustellen, um den speziellen Charakter des Standortes hervorzuheben. Im nördlichen Bereich sollen dafür mehrere einzelne gewerbliche Bauflächen im Gesamtumfang von ca. 27 ha der Gewerbeflächenkulisse zugeführt werden.

Am Standort Oberschöneweide wird nach Aufgabe bisheriger gewerblicher Nutzungen eine Nutzungsmischung in Alternativen geplant (Änderungsverfahren 27/98 „Spreeufer Schöneweide").

In der einen Planungsalternative werden voraussichtlich ca. 30 ha gewerbliche Baufläche durch gemischte Baufläche bzw. Gemeinbedarfsfläche überplant. Die zweite Alternative sieht dagegen lediglich eine Darstellung von 20 ha gewerblicher Baufläche als gemischte Baufläche vor.

Einleitung von Verfahren

An der Grünauer Straße ist nach der Aufgabe eines Wohnbauprojektes die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung im Bereich des ehemaligen Betonwerkes gegeben. Über ein FNP-Änderungsverfahren sollte deshalb die Wohnbaufläche zwischen dem Standort Adlershof/Grünau und der Grünauer Straße als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Dies würde eine Gewerbeflächenerweiterung von ca. 10 ha bedeuten.

Empfehlungen zur Standort- und Flächenprofilierung

Der Standort Grenzallee ist auf Grund der ansässigen Großbetriebe und die zukünftig verbesserte Anbindung an übergeordete

Verkehrsinfrastruktur besondere Profilierungsmöglichkeiten in den Bereichen Ernährung, Tabak, Logistik. Eine Identifizierung spezifischer Flächenprofile ist für diesen Standort nicht sinnvoll, da alle angesprochenen Branchen günstige Bedingungen vorfinden.

Für den Standort Oberschöneweide ist auf Grund seiner Tradition und der zum Teil daraus erwachsenen ansässigen Betriebe eine Entwicklung als Schwerpunkt der Elektrotechnik sinnvoll.

Günstige Bedingungen sind vor allem für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und produktionsorientierte Dienstleistungsbetriebe vorhanden.

Der Standort Kanalstraße hat auf Grund seines vorhandenen Gleis- und Wasserstraßenanschlusses besonders günstige Voraussetzungen für eine Entwicklung im Bereich Bauwesen. Die Flächen innerhalb des Standortes sind demzufolge vor allem für Baubetriebe geeignet.

Für den Standort Wuhlheide ist auf Grund der ansässigen Technologie- und Gewerbezentren die Entwicklung als Technologiepark besonders erfolgversprechend. Die Flächen innerhalb des Standortes sind insbesondere für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und produktionsorientierte Dienstleistungsbetriebe geeignet.

Am Standort Adlershof/Johannisthal sind die gewerblichen Profilierungschancen besonders auf die Entwicklung der „Stadt der Wissenschaft und Wirtschaft" ausgerichtet. Die Flächen bieten insbesondere Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und produktionsorientierten Dienstleistungsbetrieben gute Entwicklungsmöglichkeiten. Zur Initiierung gewerblicher Entwicklungen im westlichen Bereich des Standortes ist die Ansiedlung von Leitbetrieben vordringlich.

Der Standort Adlershof/Grünau hat auf Grund der Orientierung der ansässigen Betriebe besondere Profilierungsmöglichkeiten im Bereich Pharmazie/Kosmetik. An diesem Standort sind für alle Branchen günstige Bedingungen vorzufinden.

Für den Standort Bohnsdorf West ist auf Grund der Lage zum künftigen Großflughafen eine Entwicklung als Schwerpunkt für flughafenaffines Gewerbe besonders aussichtsreich. Die Flächen innerhalb des Standortes bieten günstige Voraussetzungen insbesondere für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, Distributionsbetriebe und produktionsorientierte Dienstleistungsbetriebe.

Maßnahmen zur Inwertsetzung von Flächenprofilierungen Handlungsbedarf Bebauungsplanung Herausragender planungsrechtlicher Handlungsbedarf zum Zwecke der Gewerbeflächenbereitstellung besteht für die in einem grundlegenden Wandel begriffenen und dem Erfordernis einer Neuordnung unterliegenden Standorte Adlershof/Grünau (Fläche der ehemaligen Berlin-Chemie am Glienicker Weg) sowie in den zum Standort Rummelsburg gehörenden Teilflächen des Südostraumes; bei letzteren insbesondere im Hinblick auf eine geordnete Nachnutzung des ehemaligen Rundfunkgeländes an der Nalepastraße.

Herausragender Handlungsbedarf zum Ausschluß insbesondere großflächiger Einzelhandels- und Freizeitnutzungen wird aus gesamtstädtischer Sicht für die Flächen der Standorte Teltowkanal Süd (Gradestraße), Grenzalle und Kanalstraße konstatiert.

Die in diesen Bereichen laufenden Bebauungsplanverfahren sind inhaltlich zu überprüfen und entsprechend dieser Zielsetzung anzupassen.

Für die anderen Gewerbestandorte im Bezirk Neukölln bedarf es der grundsätzlichen Anpassung alter Bebauungspläne oder Überleitungen des Baunutzungsplanes (auf der Basis der BauNVO 1962 bzw. 1968) an die geltende Baunutzungsverordnung.

Orientierung der planungsrechtlichen Nutzungsart

Für die traditionell industriellen Standorte Adlershof/Grünau, Grenzallee und Kanalstraße ist ­ entsprechend ihrer Bedeutung als Standorte für industrielle Produktion ­ die hauptsächliche Orientierung als Industriegebiet vorzusehen.

Am Standort Niederschöneweide, für den ebenfalls eine hauptsächliche Orientierung als Industriegebiet vorgesehen wird, ist in Teilbereichen in Abhängigkeit vom Ergebnis der laufenden konzeptionellen Diskussion zum „Spreeufer Schöneweide" auf den folgenden Planungsebenen den Zielen einer weitergenden Nutzungsmischung Rechnung zu tragen.

Am Standort Oberschöneweide sind im Zuge der Umstrukturierung und Neuordnung die nördlichen Bereiche (Tabbert-/ Nalepastraße) in ihrer hauptsächlichen Orientierung als Gewerbegebiet und im südlichen Bereich (Wilhelminenhof-/Ostendstraße) als Industriegebiet vorzusehen.

Für die restlichen Standorte und Einzelgebiete dagegen erscheint auf Grund ihrer Größe, Lage und Nutzungsstruktur eine hauptächliche Orientierung als Gewerbegebiet zweckmäßig.

Erschließungsmaßnahmen

Zur Unterstützung der gewerblichen Entwicklung sind Maßnahmen zur verkehrlichen Erschließung von besonderer Bedeutung.

Vordringlich ist die Entwicklung einer leistungsfähigen NordSüd-Verbindung zu den gewerblichen Schwerpunkten im Stadtraum Ost (Tangentialverbindung Ost/TVO).

Die geplante Schließung des Innenstadtringes durch eine Verlängerung der Stadtautobahn A 100 in Richtung Ostkreuz dient neben übergeordneten verkehrlichen Belangen auch der besseren Vernetzung der Gewerbestandorte.

In Höhe Grenzallee sollte von diesem Ring eine weitere Autobahn abzweigen als Zubringer zum Flughafen Schönefeld bzw. als Verbindung zum Berliner Ring über die A 113. Diese Autobahn soll entlang des Teltowkanals bis Kanalstraße und schließlich nach Süden Richtung Schönefeld verlaufen.

Zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit der Gewerbebereiche und insbesondere für die Entwicklung von Oberschöneweide und Niederschöneweide kommt der Umsetzung der Planung der Südostverbindung (SOV) ­ insbesondere im Bereich zwischen Schnellerstraße und Rummelsburger Landstraße ­ besondere Bedeutung zu.

Auch die Entlastung der stark beeinträchtigten Altstadt Köpenick durch eine nördliche Umfahrung im Bereich Wuhlheide ­ S-Bahnhof Köpenick gehört zu den dringlichen Projekten.

Der Bereich der Kreuzung des Teltowkanals mit dem Britzer Zweigkanal ist für die Entwicklung eines Hafens für den Güterumschlag besonders geeignet.

Emissionsschutzmaßnahmen Emissionsschutzmaßnahmen sind vor allem in den folgenden Bereichen erforderlich:

- Am östlichen Rand des Standortes Grenzallee zum Schutz der Wohnnutzung entlang der Neuköllnischen Allee

- Am Standort Kanalstraße zum Schutz der Wohnnutzung entlang der Kanalstraße

- Am Standort Oberschöneweide zum Schutz der Wohnnutzung entlang der Wilhelminenhof-, Tabbert- und Nalepastraße.

Hier ist vordringlich über bauliche Maßnahmen, aber auch durch entsprechende Flächenzonierungen in den Bauleitplänen die Entstehung von Emissionen zu vermeiden bzw. deren Ausbreitung zu verhindern.

Stadtraum Südwest

Der Stadtraum ist relativ inhomogen strukturiert. Die bereits innerstädtisch geprägten Bereiche der Bezirke Wilmersdorf, Schöneberg und Steglitz im Norden des Stadtraums weisen eine hohe Bebauungsdichte und kompakte Bebauungsstruktur auf, die im Westen (Wilmersdorf) und Süden (Zehlendorf, Steglitz und Tempelhof) in eine lockere Siedlungsstruktur übergehen. Während sich der Südwesten des Stadtraums durch hochwertige Wohnlagen und große Wald- und Erholungsflächen auszeichnet, befinden sich entlang des Teltowkanals im Osten und an der Dresdener Bahn im Südosten (Tempelhof) große zusammenhängende Gewerbeschwerpunkte.

Durch die Radialen A 115 (Autobahnzubringer, Avus) und B 1 ist der Stadtraum gut an die Innenstadt und das Umland angebunden. Die Stadtautobahn (A 110) stellt die Verknüpfung zu den nördlich und östlich angrenzenden Stadträumen sicher. Der Südwestraum verfügt darüber hinaus über mehrere U- und S-Bahnverbindungen. Über den Teltowkanal ist der Südwestraum an das Berliner Wasserstraßennetz angebunden.

Das „Stadträumliche Konzept der gewerblichen Entwicklung" wies für 1993 einen geringfügig über dem Berliner, jedoch deutlich über dem Durchschnitt aller äußeren Stadträume liegenden Arbeitsplatzbesatz aus (47 Arbeitsplätze je 100 Einwohner, Durchschnitt der äußeren Stadträume: 36).

Ausgangsbedingungen: Struktur der gewerblichen Bauflächen Kulisse und räumliche Verteilung

Mit gut 824 ha gewerblicher Bauflächen verfügt der Stadtraum Südwest über das drittgrößte Gewerbeflächenpotential aller Berliner Stadträume. Dieses wird ergänzt durch ca. 60 ha gewerblich geprägte Flächen.

Der Gewerbeflächenbestand beträgt 774 ha. Hiervon sind etwa ha gewerblich bebaut; 175 ha bilden die Innere Reserve. 50 ha der Flächen sind Wachstumsreserven.

Räumlich konzentrieren sich die größeren Standorte auf zwei Schwerpunkte:

- Innenstadtnah und verkehrlich sehr gut erschlossen erstreckt sich entlang des Teltowkanals ein großer Gewerbeschwerpunkt, der bis nach Neukölln im Südostraum reicht und nach Süden Anknüpfungspunkte zu den Gewerbegebieten von Mariendorf und Marienfelde hat. Der Standort weist hohe Lagegunst in Bezug auf Straßen-, Bahn- und Wasserstraßenerschließung auf und gehört zu den traditionellsten Berliner Gewerbestandorten.

- Das sich in Nord-Süd-Richtung vom Teltowkanal in Marienfelde bis zur Stadtgrenze in Mariendorf entlang der Dresdener Bahn erstreckende Gewerbeband ist einer der größten zusammenhängenden Gewerbebereiche Berlins und wichtiger Produktionsstandort mit Verflechtungsbeziehungen bis in das Berliner Umland (Großbeeren/Ludwigsfelde).

- Darüber hinaus befindet sich weiter westlich mit dem Standort Zehlendorfer Stichkanal ein weiterer größerer Standort am Stadtrand, der fast nahtlos in die Gewerbeflächen von Teltow/Stahnsdorf übergeht.

Realnutzung nach Nutzungskategorien

Über 72 % aller gewerblichen Bauflächen im Südwestraum sind gewerblich bebaut und ca. 22 % unbebaut. Von den letzteren konzentrieren sich die unbebauten und ungenutzten Flächen (ca. 44 ha) vor allem auf die Gewerbestandorte Großbeerenstraße und Motzener Straße.

Flächen mit sonstiger ­ nichtgewerblicher ­ Nutzung sind relativ dispers verteilt.

Potentielle Konfliktbereiche Potentielle Konfliktbereiche zwischen gewerblicher Nutzung einerseits und angrenzender sensibler, schutzbedürftiger Nutzung andererseits sind bei fast allen Gewerbestandorten auszumachen, wenngleich der Gewerbebesatz der Gebiete das reale Konfliktpotential relativiert.

Dennoch muss dem relativ hohen Potential möglicher Nutzungskonflikte bauleitplanerisch Rechnung getragen werden.

Das betrifft insbesondere die direkt an Wohnnutzung angrenzenden Breiche der Standorte Bessemerstraße (Schöneberg), Teltowkanal Nord, Großbeerenstraße und Motzener Straße (Tempelhof) sowie Zehlendorfer Stichkanal (Steglitz). Gewerbe-, Gründer-, Technologie- und Innovationszentren

Mit dem FOCUS Mediport in Steglitz verfügt der Südwestraum seit 1995 über einen auf den Themenschwerpunkt Medizintechnik ausgerichteten Innovationspark mit einem seit 1996 integrierten technologieorientierten Gründerzentrum, günstig gelegen zu medizinischen und Forschungseinrichtungen der Freien Universität (Klinikum Benjamin Franklin).

Ein weiteres Gründerzentrum befindet sich im Gewerbezentrum Ullsteinhaus in Tempelhof. Das vom Mode-Center-Berlin (MCB) initiierte Gründerzentrum soll schwerpunktmäßig Absolventen aus den Bereichen der Textil- und Modebranche sowie Design preisgünstige Räumlichkeiten anbieten.

Darüber hinaus existieren zwei Gewerbehöfe im Schöneberger Teil des Stadtraumes sowie zwei weitere solcher Einrichtungen im Bezirk Tempelhof.

Nutzungstypisierung der Flächen nach Art des Arbeitsplatzbestandes

Nach der Art des Arbeitsplatzbestandes sind etwa 75 % der Flächen im Stadtraum überwiegend produktionsgeprägt. Der mit nur etwa 17 % als überwiegend dienstleistungsgeprägt identifizierte Flächenanteil stellt nach dem Nordostraum den zweitniedrigsten Wert stadtweit dar, was auf eine relativ intakte Gewerbenutzung schließen läßt. Die ca. 5 % Flächen ohne relevanten Arbeitsplatzbestand sind insbesondere auf den hohen Anteil Reserveflächen im Stadtraum zurückzuführen.

Obwohl der Grad der Tertiärisierung im Südostraum nicht so deutlich auszumachen ist wie in anderen Stadträumen, sind doch bereits Teilbereiche von Standorten davon stärker betroffen. Dies läßt sich auch an der Konzentration von Büro- und Einzelhandelsnutzungen ablesen. So haben insbesondere die westlichen Teilflächen der Standorte Teltowkanal Nord und Süd, aber auch Teile des Standortes Großbeerenstraße, südl. Lankwitzer Straße/ Kamenzer Damm, ihren ehemals produktionsgeprägten Charakter weitgehend verloren.

Ausgangsbedingungen: Planungsrecht und Industrieflächensicherung Änderungen der Flächenkulisse

Die gewerbliche Flächenkulisse im Südwestraum ist gegenüber dem Flächennutzungsplan von 1994 in drei Gewerbebereichen verändert worden. Es betrifft dies die Standorte Bessemerstraße (Erweiterung im Norden und Nordosten, Reduzierung im Süden) und Naumannstraße (hinzugekommene gewerbliche Baufläche) in Schöneberg bzw. Tempelhof sowie den Standort Motzener Straße (Erweiterung der Gewerbeflächenkulisse um eine Teilfläche des ehemaligen Klärwerks Marienfelde). Bebauungsplanung

Im Südwestraum sind fast alle gewerblichen Bauflächen über Bebauungspläne oder übergeleitete Baunutzungspläne planungsrechtlich gesichert.

Für 150 ha der gewerblichen Bauflächen sind Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Im Bezirk Tempelhof befindet sich ein B-Plan im Verfahren, der alle gewerbliche Bauflächen weitestgehend einschließt und eine Anpassung an die geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Ziel hat.

Da für den überwiegenden Teil der Flächen in den anderen Bezirken noch übergeleitete Bebauungspläne oder Bebauungspläne nach alter BauNVO von 1962 oder 1968 vorliegen, in denen großflächiger Einzelhandel zulässig ist, besteht für diese Flächen grundsätzlich ein Anpassungserfordernis an die geltende BauNVO. Gegenwärtig sind für die Kernbereiche der großen traditionellen Gewerbeschwerpunkte überwiegend Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO bzw. reines Arbeitsgebiet nach Baunutzungsplan planungsrechtliche Grundlage, während in den Randbereichen dieser Standorte und bei den anderen, weitgehend dispers verteilten, Standorten überwiegend § 8 BauNVO (Gewerbegebiet) und beschränktes Arbeitsgebiet nach Baunutzungsplan Anwendung finden.