Palliativmedizin und Hospizarbeit im Land Bremen fördern

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben unter Drucksache 16/1061 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

· Vorbemerkung nicht mehr möglich, ein klassischer Behandlungserfolg demnach nicht zu.

Das Konzept der Palliativmedizin basiert auf vier Säulen:

1. Pflege,

2. medizinische Therapie (z. B. entlastende operative Eingriffe, differenzierte Schmerzbehandlung mit zum Teil invasiven Maßnahmen),

3. Angehörigen,

4. Sterbebegleitung.

Betreuung durch Hospizvereine. Sie sind in einer gesundheitlich mehr erfordert, wie sie im Rahmen einer palliativmedizinischen Versorgung erbracht würden. In dieser letzten Phase unmittelbar vor dem Tod steht die palliativmedizinische Maßnahmen werden aber weitergeführt.

Die Beschäftigung mit der spezifischen palliativmedizinischen Problematik fand bis vor wenigen Jahren nur in Fachkreisen und mit engagierten Laien statt. Vor ihre Außenseiterposition verlassen hat.

Nun gilt es, in einem weiteren Schritt eine Vernetzung der Leistungen und eine der Bremer Mortalitätsindex, wonach im Jahr 2005 rund 25 % der Frauen und rd. 32 % der Männer über 65 Jahre zu Hause verstorben sind.

Zudem wird auf die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 30. März 2006, Drucksache 16/977 ­ Patientenautonomie durch Patientenverfügungen stärken verwiesen.

1. Wie viele Palliativstationen und wie viele Hospizdienste gibt es in Bremen?

In Bremen und Bremerhaven gibt es derzeit zwei Palliativstationen mit jeweils acht Betten. Das Land Bremen nimmt hier laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e. V. im Hinzu kommt ein stationäres Hospiz mit acht Plätzen in der Stadtgemeinde Bremen sowie insgesamt sechs ambulante Hospizdienste.

Fünf Hospizdienste sind in Bremen aktiv und einer in Bremerhaven (im Bundesvergleich eine Position im Mittelfeld). auf Unterstützung bei der Einrichtung eines stationären Hospizes (das von Kurzzeitpflegeangebot und Hospizplätzen bzw. auf eine Vereinbarung mit niedersächsischen Umlandkommunen beziehen.

In Kooperation mit der Stiftung Friedehorst wurde im Juni 2006 ein ambulantes Kinderhospiz unter der Schirmherrschaft des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eröffnet.

2. Sind diese Einrichtungen an Institutionen angeschlossen, und wenn ja, an welche? angesiedelt. In Bremerhaven ist die Palliativstation am Krankenhaus in die Abteilung für Onkologie der Medizinischen Klinik integriert. Das stationäre Hospiz (Hospiz-Brücke in Walle) ist eine Einrichtung der Zentrale für private Fürsorge. in der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Bremen e. V. Eine formale Verbindung mit Institutionen besteht nicht.

Allerdings arbeitet ein ambulanter Hospizverein aufgrund einer Vereinbarung mit einem großen Träger der stationären Pflege zusammen, führt daneben aber auch Begleitungen im häuslichen Bereich durch. angesiedelt und führt Begleitungen sowohl dort als auch im häuslichen Bereich durch; ein zweiter wird sich im September 2006 auf dem Gelände eines anderen Klinikums niederlassen.

Zwischen den ambulant tätigen Hospizvereinen und dem stationären Hospiz in kommt zumeist dann zum Tragen, wenn eine bisher ambulant begleitete Person zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Die Begleitung wird in der Regel in der stationären Einrichtung durch die bisher tätige Begleitperson fortgesetzt.

3. Wie wird in Bremen, durch Zusammenschluss der Handelnden vor Ort in sichergestellt? (siehe Antwort zu Frage 1). Das stationäre Hospiz in Walle wird von allen genommen. Die medizinische Versorgung erfolgt im Hospiz durch die Palliativmedizin und Schmerztherapie des Klinikums Links der Weser

Eine koordinierte und strukturierte wohnortbezogene Versorgung durch einen Leistungen ist zurzeit noch nicht sichergestellt.

Krankenkassen im Lande Bremen, der kassenärztlichen Vereinigung und dem Klinikum Links der Weser finden seit Mai 2006 Gespräche zum Aufbau eines Versorgungsleistungenstatt. dabei als Grundlage (zum Beispiel § 140 a ff. SGB V zur Integrierten Versorgung) für den geplanten Aufbau dieses Netzwerks, das noch in 2006 seine Arbeit aufnehmen soll (siehe auch die Antwort zu Frage 5). Behandlung sicherstellt. Die umfangreiche Konzeption dieses in den nächsten Hospize und Hausärztinnen/Hausärzte miteinander. Das Team wird aus zwei Pflegekräften, einer Sozialarbeiterin und einer Ärztin bzw. einem Arzt bestehen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Dieser Dienst soll über 24 Stunden erreichbar sein und als selbstständige Einheit der Klinik für Palliativmedizin und Schmerztherapie am Klinikum Links der Weser angegliedert werden. Betreut werden vorrangig Tumorkranke. Perspektivisch muss gegenüber den Krankenkassen verdeutlicht werden, dass auch Menschen mit Lunge oder des Skelettsystems in Einzelfällen spezifische Leistungen aus dem hospizlichen und palliativmedizinischen Bereich benötigen. für eine Erweiterung auf die Versorgung in Bremerhaven mit einfließen.

Dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales liegt aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich die alternative Konzeption für eine Dieseneu zu schaffende Einrichtung außerhalb der bislang bestehenden Angebote soll die Koordination, Kooperation und Kommunikation in der spezifischen Betreuung mit den Beteiligten wird die Konzeption derzeit geprüft.

4. Tod zu Hause betreut werden könnten, sichergestellt? der Schwere der Erkrankung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und ambulante Pflege- und Hospizdienste sichergestellt ­ von dort aus ärztliche Hausbesuche durchgeführt. langjährige Praxis, begleitet durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, ist der Hospizgedanke in der allgemeinen und in der Fach-Öffentlichkeit präsent. positiv beantworten, bzw. die Vereine helfen sich gegenseitig aus. Rund fünf Prozent der in 2005 Verstorbenen sind von der ambulanten Hospizarbeit begleitet worden.

5. Wie stellt sich der Senat eine kontinuierliche Weiterentwicklung der palliativmedizinischen Versorgung und Fortbildung vor?

Gesundheitsministerkonferenz gemeinsam mit den anderen Ländern und palliativpflegerischen Versorgung plädiert. Hierbei geht es vorrangig um die flächendeckende Etablierung von Palliative-Care-Teams und deren Vergütung sowie um die Vernetzung mit ambulanten Hospizdiensten.