Fuhrpark des Landes Berlin

Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten hat das Organisationsgutachten für eine „zweckmäßigere und kostengünstigere Organisation eines zentralen Fuhrparks und seiner Betriebsabläufe " veursacht, dessen Ergebnisse „spätestens bis zum 31. Mai 1993" vorliegen sollten?

2. Wann lagen die Ergebnisse des Gutachtens vor?

3. Welche Vorschläge enthält das Gutachten?

4. Weshalb hat der Senat das Fuhrparkwesen bisher kaum rationalisiert, obwohl er nicht nur externe Gutachter bemühte, sondern auch „ständig Rationalisierungsmöglichkeiten... im Bereich des Fahrzeugwesens" prüft (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5711, Drs 12/4873)?

5. Beabsichtigt der Senat, sich trotz „der geringen Frequentierung und des geringen Kraftstoffumsatzes" der Betriebstankstelle des Fuhrparks (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 7138 vom 4. Oktober 1995, Zwischenbericht Drs 12/6078, Schlußbericht Drs 13/46) weiterhin als Tankstellen- und Waschanlagenbesitzer zu bestätigen? Wenn ja, welchen Wirtschaftlichkeitsnachweis kann er vorlegen?

6. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Anzahl der landeseigenen, der geleasten und der gemieteten Personenkraftwagen, personenbezogenen Dienstwagen und Nutzfahrzeuge in der Hauptverwaltung, den Bezirken und den nachgeordneten öffentlichen Einrichtungen Berlins vor?

7. Hat die Überkapazität des eigenen Fuhrparks den Senat dazu verleitet, dem Auswärtigen Amt die Übernahme sämtlicher Kosten für Fahraufträge bei Staatsbesuchen und anderen protokollarischen Aufgaben für eigene wie für fremde Fahrzeuge anzubieten? Wenn nein, welche andere Begründung hat der Senat für sein verschwenderisches Angebot?

8. Gibt es ein analoges Angebot von seiten des Bundes für die Dienststelle der Senatsverwaltung für Bundes- und Europaangelegenheiten in Bonn, oder unterhält der Senat weiterhin in Bonn einen eigenen Fuhrpark mit 4 Pkw?

9. In welcher Form und mit welchem Ergebnis ist der Senat aktiv geworden, einen zentral verwalteten, auf das nötigste beschränkten Fuhrpark im Hinblick auf die in Berlin künftig zu erfüllenden sicherheitsrelevanten Fahraufträge (nicht nur des Senats) zu schaffen?

10. Ist dem Senat bekannt, dass in Berlin potentielle Sponsoren mit einem umfangreichen, für Protokollaufgaben bestens geeigneten Wagenpark ansässig sind?

Zu 2.: Die Schlußfassung des Gutachtens lag im Januar 1994 vor.

Zu 3. und 9.:

Nach Prüfung der Lösungsvarianten „Leistungserbringung ausschließlich durch den Fuhrpark" und „Leistungserbringung durch private Anbieter" sowie deren organisatorischen und technischen Konsequenzen empfehlen die Gutachter eine „differenzierte Lösung". Danach soll der größte Teil der Transportaufgaben dem Fuhrpark und ein geringerer Teil (z. B. Geldtransporte, Protokolleinsätze) privaten Unternehmen übertragen werden; eigenverwaltete Fahrzeuge werden den Dienststellen nur in Ausnahmefällen (z. B. bei dezentralen Standorten in Stadtrandlage und bei hoher Auslastung) zugestanden.

Die Überführung von Einrichtungen in eine andere Rechtsträgerschaft bzw. in Betriebe nach § 26 LHO, Fahrzeugstillegungen auf Grund aufgabenkritischer Überlegungen und begründete Einwände der Senatsverwaltungen gegen die Abgabe eigenverwalteter Fahrzeuge an den Fuhrpark haben die Anzahl der für eine Zentralisierung in Betracht kommenden Fahrzeuge so entscheidend vermindert, dass eine Konzentration der Transportleistungen nicht mehr sinnvoll erscheint. Eine solche wäre auch unter Verwaltungsreformaspekten (Dezentralisierung) problematisch.

Die Senatsverwaltung für Inneres prüft zur Zeit alternative Sparmöglichkeiten für den Fuhrpark. Darüber hinaus sollen zur Schaffung von Kostentransparenz im Fuhrpark frühestmöglich Steuerungsinstrumente der Verwaltungsreform sowie eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.

Zu 4.: Die der Fragestellung zugrunde liegende Annahme ist unzutreffend. Durch die Privatisierung von Transportaufgaben und eine verbesserte Auslastung der Fahrzeuge konnte der Wagenbestand des Fuhrparks vielmehr von 150 Fahrzeugen im Jahre 1992 auf 134 Fahrzeuge im Jahre 1996 reduziert werden. Die Anzahl der Kraftfahrerstellen verringerte sich im selben Zeitraum von auf 152 Stellen.

Zu 5.: Der Senat beabsichtigt, die Tankstelle und die Waschanlage auf dem Gelände des Fuhrparks weiterhin zu betreiben. Beide Anlagen sind mit umweltschonender Technik ausgestattet. Die Tankstelle wird mit einem Gaspendel- und Gasrückführsystem und die Waschstraße mit einer Wasserrückgewinnungsanlage betrieben. Etwa 300 bis 350 Dienstkraftfahrzeuge nutzen das Service-Angebot des Fuhrparks. Im Vergleich zu privaten Tankstellen ist diese Frequentierung zwar gering, bei einem Preisvorteil von ca. 0,15 DM/l Treibstoff und einem Jahresbezug im Werte von ca. 900 000 DM ist die Wirtschaftlichkeit der eigenen Tankstelle dennoch gegeben. Die Einsparungen betragen etwa 40 000 DM pro Jahr. Über Alternativen wird zu entscheiden sein, wenn größere Investitionsmaßnahmen erforderlich werden.

Der Selbstkostenpreis für eine Autowäsche im Fuhrpark liegt mit rund 4,00 DM weit unter den Preisen der günstigsten privaten Anbieter.

Zu 6.: Dem Senat liegen keine Daten über den Gesamtbestand an landeseigenen, geleasten und gemieteten Fahrzeugen in der Hauptverwaltung, den Bezirken und den nachgeordneten Einrichtungen Berlins vor, da eine zentrale Erfassung nicht vorgenommen wird.

Zu 7.: Nein. Durch das Protokoll des Landes Berlin wurden stets nur die Kosten für eigene „Berlin-Programme" getragen.

Zu 8.: Ein derartiges Angebot ist dem Senat nicht bekannt.

Die Fahrzeuge der Senatsverwaltung für Bundes- und Europaangelegenheiten stehen neben dem Regierenden Bürgermeister, dem Bundessenator und seiner Staatssekretärin im Rahmen der Möglichkeiten dem gesamten Berliner Senat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in Bonn und Brüssel zur Verfügung.

Zu 10.: Das Protokoll hat bereits in den vergangenen Jahren Fahrzeuge privater Unternehmer in Anspruch genommen (u. a. Weltmetropolen-Konferenz, Verabschiedung der Alliierten, UN-Klimakonferenz, Europa-Ministerkonferenz).

Das Protokoll prüft in jedem Einzelfall, insbesondere bei größeren internationalen Veranstaltungen, auch unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Umstände die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fahrzeugen aus dem Wagenpark von „Sponsoren".