Arbeitsförderungsgesetz

Wie hoch war bei der Finanzierung von Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz in den Jahren 1991 bis 1995

a) der Anteil, der von der Treuhand finanziert wurde,

b) der Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin?

14. Wurde im Rahmen dieser unter Beteiligung der Treuhand finanzierten Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz der aus Landesmitteln bereitgestellte Kofinanzierungsanteil voll ausgegeben?

15. In welcher Größenordnung sind diese nichtausgegebenen Mittel an das Land Berlin zurückgeflossen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Der Senat hat mit der 2. Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) die Auflösung der TGL beschlossen. Die TGL befindet sich seit dem 1. Januar 1995 in Liquidation (TGL i. L.). Die Liquidation der TGL ist zum 31. Dezember 1995 im wesentlichen abgeschlossen worden. Sie endet formal mit Erstellung und Testierung der Liquidationsabschlußbilanz, der Auflösung des Restvermögens der Gesellschaft und der Löschung aus dem Handelsregister.

Zu 3.: Die Anteile an der TGL werden den Gesellschaftern nach Abschluß des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahrens zurückgezahlt. Diese Rückzahlung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des Gesellschaftervertrages der TGL sowie entsprechender Beschlußfassung der Gesellschafter über die Verwendung der von ihnen gezahlten Stammkapitalanteile.

Zu 4.: Vom 16. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1995 erfolgte die Finanzierung der TGL auf der Grundlage des für diesen Zeitraum zwischen dem Land Berlin und der ehemaligen Treuhandanstalt (THA) abgeschlossenen Konsortialvertrages vom 16. Oktober 1991. Dieser Konsortialvertrag wurde in Ausfüllung der Rahmenvereinbarung der THA mit den Spitzenorganisationen der Tarifvertragsparteien sowie den neuen Bundesländern und Berlin vom 17. Juli 1991 über die Errichtung und Förderung von ABSen und Landesdachgesellschaften geschlossen. Gegenstand dieses Konsortialvertrages war u. a. die je hälftige Finanzierung der TGLBetriebskosten aus den Mitteln der THA sowie des Landes Berlin im oben genannten Vertragszeitraum einschließlich der Aufwendungen im Liquidationszeitraum der Gesellschaft. Die TGL hat ihre aktive Geschäftstätigkeit zum 31. Dezember 1994 mit Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz beendet, gleichwohl entstehen auch im Liquidationszeitraum einer Gesellschaft Personal- und Sachkosten. Zur Abdeckung dieser Liquidationsaufwendungen sind 1995/96 vorsorglich 300 000 DM im Haushalt des Landes Berlin veranschlagt worden.

Zu 5.: Die TGL wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluß der Gesellschafter zum 1. Januar 1995 in die Liquidationsphase geführt.

Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 3. wird verwiesen.

Zu 7.: Die Mittel der TGL i. L. verwalten die Gesellschafter der TGL i. L. sowie deren geschäftsführender Liquidator. Die Mittelverwaltung obliegt ferner der Kontrolle des Aufsichtsrates der TGL i. L.

Zu 8.: Im wesentlichen sind mit der Abwicklung der TGL i. L. folgende Aufgaben verbunden:

a) Sozial verträgliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TGL sind im Zuge des Liquidationsverfahrens in Anschlußarbeitsverhältnisse überführt worden.

b) Zügige Abwicklung aller bestehenden Vertragsverhältnisse und der sonstigen Forderungen der Gesellschaft. Der entsprechende Abwicklungsprozeß ist im Liquidationsjahr 1995 abgeschlossen worden.

c) Auflösung des Gesellschaftsvermögens der TGL i. L. durch Begleichung noch bestehender Restforderungen der Zuwendungsgeber Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) und Land Berlin und Rückzahlung der Stammeinlagen an die Gesellschafter sowie Zurverfügungstellung des Restvermögens für gemeinnützige Zwecke.

Zu 9.: Unter dem Dach der TGL befanden sich die Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Lichtenberg (ABSL GmbH), die Gesellschaft für Industriedemontage und Sanierung mbH (DES-CA GmbH), das Centrum für Wirtschaftsentwicklung und Weiterbildung GmbH (CEWO GmbH) und die Arbeitsförderungsgesellschaft im Industriestandort Marzahn mbH (AIBM GmbH), an deren Stammkapital von zur Zeit jeweils 50 000 DM die TGL mit 37 %, 90 %, 48 % bzw. 68 % gesellschaftsrechtlich beteiligt war. Die TGL-Beteiligungsmittel an den Gesellschaften wurden aus den gemäß Konsortialvertrag vom 16. Oktober 1991 durch die THA/BVS bei der TGL bereitgestellten Darlehensmittel finanziert. Im Jahre 1995 wurden diese Beteiligungen durch die BEBRAG GmbH zum Nominalwert zugunsten der TGL i. L. erworben. Somit ist der TGL i. L. der Abschluß der Liquidation durch Rückführung der Darlehensmittel an die THA/BVS möglich.