Dunkelheit mit BEWAG-Hilfe

Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat von Berlin die Bestrebungen der BEWAG, ihre im Besitz befindlichen Freileitungsanlagen in Berliner Kleingartenanlagen, wie z. B. in der Kleingartenanlagen „Märchenland", Weißensee, durch Privatisierung abzustoßen und die Vorstände der Kleingartenanlagen unter Druck zu setzen, diese Anlagen in das Vereinseigentum zu übernehmen?

2. Wie beurteilt der Senat die Drohung der BEWAG gegenüber z. B. der Kleingartenanlage „Märchenland", bei Nichtübernahme der Freileitungsanlage (ca. 800 Maste und ereuerungsbedürftig) durch den Vorstand die bestehenden Versorgungsverträge mit den über 800 Parzellenpächtern zu kündigen?

3. Was gedenkt der Senat zu tun, um die Verpflichtungen durchzusetzen, die sich aus dem Konzessionsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BEWAG ergeben?

4. Hält der Senat unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes eine Kündigung seitens der BEWAG gegenüber den Kleingartennutzern für rechtlich zulässig bzw. ist er bereit, seinen Einfluß geltend zu machen und Kündigungen zu verhindern?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 4.: Nach den bei der BEWAG und Vertretern der Laubenkolonie „Märchenland" durchgeführten Recherchen ergibt sich folgender Sachstand:

Die BEWAG strebt im Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung und Modernisierung der Verteilungsanlagen im Ostteil der Stadt im Zuge der damit verbundenen Netzbereinigungen auch eine Trennung zwischen ihren Netzen und Privatnetzen an der Übergabestelle (Grundstücksanschluß) an. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden verhandelt die BEWAG derzeit mit mehreren Kleingartenkolonien über die Übergabe ihrer noch auf deren Privatgelände befindlichen Netze und Anlagen, um somit die übliche Abgrenzung von öffentlichem Netz und Privatnetz auch bei Kleingartenkolonien herzustellen. Es ist erklärter Wille der BEWAG, die Übergabe der Freileitungsnetze mit den Betroffenen durch Verhandlungen einvernehmlich zu klären.

Insofern erübrigt sich auch eine Auseinandersetzung mit gegebenenfalls möglichen Kündigungen und vermeintlichen Drohungen.

Der Konzessionsvertrag zwischem dem Land Berlin und der BEWAG ist hier nicht einschlägig. Das gilt in gleichem Maße auch für Beleuchtungsanlagen auf Privatgrundstücken. Insofern hat auch die ehemalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (zuständig für öffentliche Beleuchtung) der BEWAG mitgeteilt, dass sie für die Wegebeleuchtung der Kleingartenkolonie „Märchenland" keine Wartungs- und Energiekosten mehr übernimmt. Die BEWAG hat die Beleuchtungsanlagen daraufhin nach angemessener Frist außer Betrieb genommen.

Zwischenzeitlich hat es zwischen der BEWAG und der Gartenkolonie „Märchenland" ­ zuletzt unter Regie des Bezirksamtes Weißensee ­ bereits mehrere Gespräche/Verhandlungen gegeben.

Danach ist folgende Vorgehensweise ins Auge gefaßt worden:

- Die BEWAG prüft auf der Grundlage einer Bestands- und Zustandsanalyse des Freileitungsnetzes, wie lange die Freileitung mit vertretbarem Investitionsaufwand noch weiterbetrieben werden kann.

- Der Vorstand der Gartenkolonie „Märchenland" hat sich bereit erklärt, im Falle einer Übereinkunft über eine angemessene Weiterbetriebszeit die Freileitung durch eine eigene Kabelanlage zu ersetzen ­ vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung ­.

- Die BEWAG demontiert und entsorgt nach Vertragsabschluß ­ gegebenenfalls auch sukzessive ­ die Freileitungsanlagen.

- Nach Vertragsabschluß wird auch die Beleuchtungsanlage

­ nach Schaffung entsprechender Zählerplätze durch die Kolonie ­ wieder in Betrieb gesetzt werden.

- Die BEWAG repariert die bei Ausschaltung der Beleuchtungsanlage unterbrochenen Leitungen.

Der Senat erwartet, dass unabhängig von gegebenenfalls möglichen Vertragskündigungen im Verlauf der weiteren Verhandlungen eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden wird.