Mietwohnungen

­ zu. Die Entwicklung gänzlich neuer Wohnformen oder Leistungstypen zur Wohnversorgung wird seitens des Senats derzeit nicht für erforderlich gehalten.

Als Ergänzung zu den bereits bestehenden Angeboten für ältere Menschen entwickeln sich in Bremen zunehmend alternative Wohnformen, die aber auch für Menschen mit Behinderungen im Alter in Frage kommen könnten. U. a. ist in Bremen eine Wohngruppe für demenziell erkrankte Menschen entstanden. Weitere Wohnformen sowohl für nichtbehinderte alte Menschen als auch für Menschen mit Behinderungen sind in Planung (siehe auch die Ausführungen zur

Frage 4).

4. Inwieweit plant der Senat, gemeinsam mit freien Trägern, der Bauwirtschaft, Versorgung durch die Vermeidung von Barrieren und ein Angebot an unterstützenden Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Land Bremen zu entwickeln?

Um die Beratung älterer Menschen mit Wohnnutzungsproblemen im Rahmen der Sozialberatung sicherzustellen, wird die Wohnberatung durch das Amt für kom.fort eine Beratungsstelle eingerichtet, die der Bevölkerung mit Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

Anforderungen des barrierefreien Bauens und der Versorgung des jeweiligen Personenkreises zu berücksichtigen. In bisher drei Projekten sollen werden, mit dem Ziel, sie in ihrer Wohnsituation zu stabilisieren. Wohnungsunternehmen und Anbieter ambulanter Pflege stellen Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Diese Angebote sind mit dem so genannten Bielefelder Modell vergleichbar. Die Projekte werden begleitet von der 2005

Bürgermeister-Kürten-Straße (Gewosie) und ein weiteres in Kattenturm in der Theodor-Billroth-Straße (Brebau) wurden bereits in Betrieb genommen; ein drittes Projekt in Blockdiek in der Mülheimer Straße (Gewoba) wird in Kürze fertiggestellt.

Datenbank für barrierefreie Wohnungen in der Stadt Bremen berichtet, in der freie oder in den nächsten drei Monaten frei werdende Mietwohnungen in verschiedenen Kategorien aufgeführt sind. Diese Datenbank wurde von dem der Wohnungswirtschaft Bremen­Bremerhaven sowie bremen_service die neubürgeragentur entwickelt und ist im Internet unter www.barrierefrei-inbremen.de aufrufbar.

Darüber hinaus hat der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr dem Senat am 20. September 2005 das Programm Zukunft Wohnen zur Kenntnis gegeben.

Der Senat hat das Programm als einen wichtigen Beitrag der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik in Bezug auf den demographischen Wandel und die Chancen einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung begrüßt.

Das vom Bauressort entwickelte Handlungskonzept Wohnen in Bremen ­ eine generationengerechte Adresse knüpft an die im Programm Zukunft Wohnen ein attraktives und funktionsfähiges Bremen für Jung und Alt auf und berücksichtigt somit auch Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.

Im Handlungsfeld Wohnungsneubau liegt ein Schwerpunkt in der Initiierung, Unterstützung, Begleitung und Förderung von generationengerechten Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu verbessern.

Ein weiteres Handlungsfeld Gemeinschaftliches Wohnen bezieht sich auf die Die gewachsene städtische Strukturen und Nachbarschaften sowie eine aktive Gestaltung des täglichen Lebens. Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes sollen Modellprojekte unterstützt und gefördert werden.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften zum barrierefreien Bauen der Bremischen Landesbauordnung 1995 und 2003 insbesondere unter Berücksichtigung der Belange behinderter und älterer Menschen geändert worden sind. Im Zuge der Novellierung im Jahr 2003 sind die aufgeführten Schwellenwertenochmalsdeutlichgesenktworden. der barrierefreien Erreichbarkeit eines Geschosses bei mehr als zwei Wohnungen sowie erstmals Anforderungen an die Benutzbarkeit bestimmter Wohnräume mit dem Rollstuhl sind mit der Einführung der DIN 18025 Teil 2 als Technische Baubestimmung geregelt worden.

Neben dem barrierefreien Wohnungsneubau ist die Anpassung des das zentrale Handlungsfeld für ein generationengerechtes Wohnen. Die privaten Wohnumfeldes sind Aufgaben, die sich an die Wohnungsunternehmen sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie die Förderung Wohnraumförderung. In Bremen wird eine umfassende und unabhängige Beratung für altengerechte und barrierefreie Wohnungsanpassung durch kom.fort e. V. angeboten. Kom.fort e. V. ist als gemeinnütziger Verein Träger einer Beratungsstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen und wird vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend kom.fort ist im Mai 2006 die Broschüre Wohnen im Alter entstanden und herausgegeben worden. Zurzeit erarbeitet kom.fort im Auftrag des Bauressorts Qualitätsstandards für Wohnungsanpassungsmaßnahmen sowie wurde unter Federführung des Sozialressorts mit Beteiligung der Behindertenverbände der Gesamtbericht Bremen baut Barrieren ab erarbeitet. Dieser Bericht liegt seit Ende 2005 vor und benennt konkrete Projekte, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden sollen. Zur anteiligen Finanzierung einzelner Maßnahmen stehen dafür im Aktionsprogramm 2010 ­ Innenstadt- und Stadtteilentwicklung für den Zeitraum 2006/2007 300.000 zur Verfügung.

Eine Arbeitsgruppe beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr erarbeitet zurzeit technische Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen, Sportstätten sowie Verkehrs- und Grünanlagen. Diese für Neu- und größere Umbauten vorgesehenen Richtlinien sollen künftig einen einheitlichen und verbindlichen Standard zur Barrierefreiheit der baulichen Anlagen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen vorgeben, die nicht in den Anwendungsbereich der Bremischen Landesbauordnung fallen.

5. Mit welcher prozentualen Zunahme der Betreuungskosten, die sich aus dem Mehrbedarf an Plätzen und den sich daraus zu veranschlagenden Betreuungsleistungen ergeben, rechnet der Senat?

Die Sozialhilfeträger gaben für Leistungen der Eingliederungshilfe rund 6,3 Mrd. brutto im Jahre 1994 und rund 11,5 Mrd. brutto im Jahre 2004 aus. Dies entspricht einer Steigerung von 82,5 % in elf Jahren. Wie die Bundesregierung geht auch der Senat, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, davon aus, dass sich der Ausgabenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Einrichtungen in den nächsten Jahren fortsetzt, wenn nicht wirksam gegengesteuert wird. Der Senat sieht sich daher in der Verpflichtung, die sich aus diesen Anforderungen ergebenen Bremerhaven zu überprüfen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Wohnversorgung auf das notwendige Maß zu beschränken.

Für den Personenkreis der Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung würden sich die Ausgaben für die Betreuung in Wohneinrichtungen durch die Fallzahlsteigerung (zu heutigen Preisen) bis 2010 um ca. 5 % erhöhen.

Aufgrund der mittlerweile zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vereinbarten Senkungen der Entgelte im Land Bremen um 8 % bis 2011 erwartet der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dass die Ausgabensteigerungen aufgrund der Mehrbedarfe an Plätzen im Land Bremen in etwa aufgefangen werden können.

Für den Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Behinderung würden der Hilfeplanung durch die jeweiligen regionalen psychiatrischen Behandlungszentren in der Stadt Bremen werden die auf Fallzahlsteigerungen zurückzuführenden Ausgaben durch Einstufung des Personenkreises in der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Reduzierung zurzeit keine Aussagen zur Ausgabenentwicklung gemacht werden können

6. Wie kann eine möglichst effiziente Steuerung der stationären und ambulanten Versorgungsangebote in Bremen bedarfsgerecht für die Betroffenen erreicht werden, um ein Abwandern in niedersächsische Einrichtungen zu verhindern? kann der Senat für den Personenkreis der geistig und mehrfachbehinderten Menschen nicht feststellen. Die Zahl der in außerbremischen Einrichtungen betreuten erwachsenen Personen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung liegt seit Jahren bei etwa 500. Der Senat favorisiert seit 1980 bzw. 1985

(Psychiatrieplan Bremen/Rahmenkonzept 1985) die wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Behinderungen. Die aktive Rückholung von Personen mit Behinderungen, die außerhalb des Landes Bremen leben (im Rahmen des Programms Bremer leben in Bremen), ist jedoch vorläufig aufgegeben worden, da einerseits nach einer entsprechenden Sonderaktion der Sozialdienste der Stadt Bremen das Potential der hierfür geeigneten Menschen als ausgeschöpft erscheint und andererseits das Sozialressort feststellen musste, dass sich eine Behinderungen ist häufig kostengünstiger, als in vergleichbaren bremischen Sozialhilfe für das Jahr 2004 beim Vergleich der stationären Wohnversorgung behinderter Menschen auf eine Preisdifferenz von rund 2.500 pro Person und Jahr zwischen Bremen und Niedersachsen. Mit der Neugestaltung der Entgelte ab 2006 und ihrem vereinbarten Sinken bis 2011 verliert das Kostenargument allerdings an Gewicht, da sich die Konkurrenzfähigkeit der Einrichtungen im Land Bremen im Vergleich mit Einrichtungen des Umlandes verbessert.

Grundlage einer bedarfsgerechten Steuerung ist der Gesamtplan nach § 58 SGB XII, der in jedem Einzelfall im Land Bremen sowohl für die Ersterstellung bei Beginn einer Maßnahme als auch für die Fortschreibung nach bestimmten Zeitintervallen durch die zuständigen Sozialdienste und sozialpsychiatrischen Einzelfallfürerforderlichgehaltenwird. seltene Behinderungen im Land Bremen kein Angebot vorhanden ist (z. B. für taubblinde Menschen), wenn spezifische Leistungen erforderlich sind (z. B. die internatsmäßige Vorbereitung aufs Abitur für blinde Schüler in der Marburger Blindenstudienanstalt) oder wenn akut eine Versorgung sichergestellt werden muss und keine freien Plätze im Land Bremen vorhanden sind. Aus finanziellen Gründen ist dann auf Betreuungsangebote außerhalb der Landesgrenzen wirtschaftlichere Lösung darstellen und fachliche Gründe einer solchen Lösung nicht entgegenstehen. der Bremer Bürger abzudecken. Eine direkte Steuerung hinsichtlich einer vorrangigen Inanspruchnahme des Bremer Versorgungssystems ist jedoch nicht möglich. Wegen des Preisgefälles zwischen den niedersächsischen und bremischen Heimen werden sich weiterhin ältere Menschen für einen Heimplatz im Umland entscheiden. Letztendlich entscheidet der Wettbewerb unter den Anbietern. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Voraussetzung. Ein zentrales Anliegen ist die breite Information der Öffentlichkeit über alle Angebote der Altenhilfe. Neben den schriftlichen Informationen (z. B. regionale und gesamtstädtische Ratgeber) wurde per Internet eine Informationsplattform Senioren-Kompass eingerichtet, die allgemeine und individuell abfragbare Auskünfte erteilt (www.seniorenkompass.bremen.de). Ergänzend dazu werden noch folgende Möglichkeiten geprüft:

· Einbringung der sozialen Perspektive in die Begutachtungsverfahren, z. B. bei Pflegebedürftigen, die noch zu Hause wohnen, durch den Sozialdienst Erwachsene des Amtes für Soziale Dienste in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.

· Begutachtung von Personen, die nach dem Krankenhausaufenthalt in der Kurzzeitpflege versorgt werden, durch den Sozialdienst Erwachsene des Amtes für Soziale Dienste in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.

· Systematisches Beratungsangebot für Wohnungsanpassungsmaßnahmen, Entwicklung und Auswertung neuer Wohnformen.