Bremisches Studienkontengesetz außer Kraft setzen und neue Wege in der Hochschulfinanzierung gehen

Als die große Koalition im Oktober 2005 das Bremische Studienkontengesetz mit der so genannten Landeskinderregelung beschloss, war ein Scheitern bereits vorprogrammiert. Das Bremer Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. August 2006 die von den Grünen, dem Senator für Justiz und Verfassung, dem Innensenator der Studierenden nun bestätigt. Die Richter berufen sich in der auf den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 GG. Damit hat sich das Bremische mit einer Verbesserung der Einnahmesituation für Bremen zu verbinden.

Hochschulbildung und Hochschulfinanzierung bleibt eine gesamtstaatliche hat im OECD-Vergleich eine deutlich unterdurchschnittliche Bundesländer angemessen berücksichtigt. Das Bundesland Bremen soll sich an diesem Prozess aktiv beteiligen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen,

· das Bremische Studienkontengesetz vom 13. Mai 2005 außer Kraft zu setzen.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

· sich bei der Bundesregierung, im Bundesrat und in der Kultusministerkonferenz muss die Ausbildungsleistungen der einzelnen Bundesländer angemessen berücksichtigen,

· sich bei der Entwicklung eines Ausgleichsmodells aktiv zu beteiligen.