Architektenkammer

Ist der Verein der Ingenieur-/Architektenkammer angeschlossen?

4. Berät der Verein private interessierte Gruppen kostenlos und uneigennützig?

5. Wenn dies der Fall ist, wie ist dieses mit der Wettbewerbsgleichheit gegenüber den nicht werbenden Freiberuflichen Ingenieuren zu bewerten?

6. Stimmt es, dass namhafte Asbestsanierungsfirmen Mitglieder sind?

7. Wer sichert die Neutralität und Überprüfung des Vereins?

Berlin, den 1. März 1996

Eingegangen am 4. März 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 267

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat geht davon aus, dass sich die Fragen auf die „Vereinigung asbestsachverständiger Architekten und Ingenieure e. V., VAAI" beziehen. Diese ist keine Vereinigung von Sachverständigen für das Sachgebiet Asbest.

Sachverständige für das Sachgebiet Asbest werden von der Industrie- und Handelskammer und von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt.

Zu 1.: Die Vereinigung hat 18 ordentliche und 4 außerordentliche Mitglieder.

Zu 2.: Die Vereinigung bildet keine Sachverständigen aus.

Sie führt jedoch im Auftrag der Architekten- und der Baukammer Berlin Qualifizierungslehrgänge im Hinblick auf das Sachgebiet Asbest für Architekten und Ingenieure durch. Diese Lehrgänge sind zwischen der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, der Architekten- und der Baukammer Berlin sowie dem Verein inhaltlich abgestimmt. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen ist u. a. Voraussetzung für die Eintragung in die bei der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr geführten Listen asbestsachverständiger Architekten und Ingenieure.

Zu 3.: Nein. Der Verein ist ein selbständiger, beim Amtsgericht Charlottenburg im Vereinsregister eingetragener gemeinnütziger Verein mit dem Namen „Vereinigung asbestsachverständiger Architekten und Ingenieure e. V." Seine derzeitigen ordentlichen Mitglieder sind aber als Einzelpersonen Mitglieder in der Architekten- oder der Baukammer Berlin.

Zu 4.: Ja. Die Beratungen des Vereins sind kostenlos und uneigennützig.

Zu 5.: Ein gemeinnütziger Verein ist kein wirtschaftliches Unternehmen. Der Verein erstellt keine Gutachten; er tritt daher mit freiberuflichen Ingenieuren nicht in Wettbewerb.

Zu 6.: Ja. Namhafte Asbestsanierungsfirmen sind außerordentliche fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht.

Zu 7.: Vereinsintern wird der Verein durch die Mitgliederversammlung kontrolliert und die Einhaltung der Satzung sichergestellt.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird im Abstand von drei Jahren vom Finanzamt für Körperschaften überprüft.