Verstoß der BSR gegen das Verwertungsgebot

Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat bekannt, dass auf einigen Recycling-Höfen Berlins (z. B. Lichtenberg) keine getrennte Sammlung durchgeführt wird?

Wenn ja, warum duldet der Senat, dass die BSR gegen das Verwertungsgebiet verstößt?

2. Ist der Senat auch der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger, welche getrennt gesammelte Wertstoffe zum RecyclingHof bringen, massiv demotiviert werden, wenn sie dort angehalten werden, ihre getrennt gesammelten Wertstoffe auf einen riesigen Berg (Textilien, Holz, Mischabfälle, Fußbodenbeläge etc.) zu werfen?

3. Was wird der Senat unternehmen, um Verstöße der Berliner Stadtreinigung gegen das Verwertungsgebot zukünftig auszuschließen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ haben uns folgende Antwort auf die Punkte

1. und 2. Ihrer Kleinen Anfrage übermittelt: „Zu 1.: Die Ausführungen erschließen sich uns nicht, da auf dem Recyclinghof RF 13 in Lichtenberg/Fischerstraße 14­17 diverse Wertstofffraktionen in besonderen Behältern angenommen und demzufolge auch separiert werden.

Im einzelnen handelt es sich um Wertstoffe PPK1), Glas (weiß und bunt), LVP2), Sperrmüll, Holz, Schrott, Textilien, Reifen, Batterien, E-Schrott, Leuchtstofflampen, Strauchschnitt, Marktabfälle und auch Abfall-Kleinstmengen.

Das von uns eingesetzte Personal auf den RC-Höfen ist u. a. dafür zuständig, dass die von den Bürgern angelieferten einzelnen Fraktionen den dafür vorgesehenen Behältern zugeführt werden.

Zu 2.: Unter diesem Punkt wird der Vorbehalt erhoben, dass vorsortierte Wertstoffe wie Textilien, Holz, Mischabfälle und Fußbodenbeläge in einem Behälter deponiert werden und so die Motivation zur Getrenntsammlung angeblich verloren geht.

In der Realität verhält es sich anders: Für Alttextilien sind besonders auffällige Sammelbehälter der Fa. HUMANA aufgestellt. Für die Wertstofffraktion Holz wird ein 30 m3 Container vorgehalten. Voraussetzung ist aber, dass es sich tatsächlich um reines Holz handelt, das weder Metallteile noch Kunststoffbeschichtungen aufweist. Mischabfälle sind relativ, ähnlich verhält es sich mit Fußbodenbelägen; derartige Stoffe werden in der Regel dem Sperrmüll zugeordnet, und auch dafür ist ein 30 m3

Container aufgestellt. Da ein bestimmter Anteil der SperrmüllMischabfälle Wertstoffe enthält, werden derzeitig umfangreiche Versuche zur Sortierung/Trennung durchgeführt.

1) Papier-Pappe-Karton:

2) Leichtstoffverpackungen:

Die so aufbereiteten Abfallanteile betragen in der Versuchsphase ca. 20 % des Gesamtaufkommens (Sperrmüll-Jahresaufkommen 80 000 t), und es hat sich gezeigt, dass ca. 60 % der angelieferten Tonnagen nach dem Sortierungsprozeß der Holzfraktion zugeordnet werden können (davon 30 % für die stoffliche und 30 % für die thermische Verwertung), weitere 10 % werden an Metallen separiert. Somit verbleiben 30 % als tatsächlicher Restabfall.

Diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die BSR alles daran setzen, die zum Teil als Mischabfall angelieferten Sperrmüllbestandteile durch einen Sortierungsprozeß in einer Anlage der Verwertung zuzuführen. Sollte sich das Verfahren bewähren, werden wir diese Sortiertechnik auch in geeigneter Weise publizieren, damit kein falscher Eindruck entsteht, die BSR würden sich gegen das Verwertungsgebot stellen.

Zu 3.: Es ist politisches Ziel des Senats von Berlin, die abfallwirtschaftliche Strategie ­ Verwerten vor Beseitigen ­ durchzusetzen.

Dazu wird der Senat die Umsetzung der Maßnahmen, wie er sie in dem Bericht an das Abgeordnetenhaus vom 10. August 1995 über Organisationen der Recyclinghöfe in Berlin (Drs. Nr. 12/5846) dargelegt hat, konsequent verfolgen."