Besetzung von Notarstellen

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich auf die Stellenausschreibung für die Besetzung von 56 Notarstellen (siehe Amtsblatt für Berlin vom 27. Oktober 1995) beworben, und wie viele davon stammen aus dem Ostteil der Berlins?

2. Wie lange dauert das Bewerbungsverfahren?

3. Ist es zutreffend, dass aus dem Notarbewerbungsverfahren vom Februar 1995 für 26 abgewiesene Bewerber Berliner Notarstellen in Reserve gehalten werden (wenn ja, verschiebt sich hierdurch das Datum für den Abschluß des Ausschreibungsverfahrens, das mit dem 30. November 1995 angegeben war)?

4. 4250 ausgeschriebenen 56 Notarstellen haben sich 144 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beworben. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern befindet sich eine Diplom-Juristin.

Zu 2.: Das Auswahlverfahren gemäß § 6 Abs. 3 BNotO soll voraussichtlich im September 1996 mit der endgültigen Besetzungsliste abgeschlossen werden. Diese Verfahrensdauer ergibt sich daraus, daß

1. bei der überwiegenden Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die eingereichten Unterlagen unvollständig bzw. fehlerhaft sind und deshalb ergänzt werden müssen,

2. teilweise umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung der persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Notaramt durchgeführt werden müssen,

3. eine Rangliste entsprechend der punktemäßig bewerteten fachlichen Eignung für das Notaramt erstellt werden und

4. der Notarkammer Berlin Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Besetzungsvorschlag gegeben werden muß.

Zu 3.: Von den am 27. Januar 1995 im Amtsblatt für Berlin (ABl. S. 268) ausgeschriebenen 106 Notarstellen sind bislang 70 Notarstellen besetzt worden. Eine vollständige Besetzung der Notarstellen ist aus Rechtsgründen zur Zeit nicht möglich, weil insgesamt 13 abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber das Ergebnis des Auswahlverfahrens gerichtlich angegriffen haben und im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor der Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen. Daß nicht nur 13, sondern 36 Plätze freigehalten werden, beruht auf der grundsätzlichen Bedeutung einzelner Anträge auf gerichtliche Entscheidung. Sie würden sich im Falle des Erfolgs nicht nur auf den Antragsteller selbst, sondern auch noch auf insgesamt 10 andere Bewerber auswirken. Über die Besetzung der noch offenen Notarstellen wird unverzüglich entschieden, sobald das Kammergericht ­ Senat für Notarsachen ­ jeweils über die grundlegenden das Besetzungsverfahren betreffenden Rechtsfragen entschieden hat. Die Rechtsmittelverfahren vor dem Kammergericht werden wahrscheinlich im April 1996 abgeschlossen.

Auf die Dauer des Verfahrens zur Besetzung der am 27. Oktober 1995 im Amtsblatt für Berlin (ABl. S. 4250) ausgeschriebenen 56 Notarstellen haben die Rechtsmittelverfahren vor dem Kammergericht ­ Senat für Notarsachen ­ keinen Einfluß.

Zu 4.: Ja.