BEBRAG-Control GmbH

Ich frage den Senat:

1. Ist die am 28. Februar 1995 gegründete BEBRAG-Control Gesellschaft für beschäftigungswirksame Investitionsvergabe mbH Berlin/Brandenburg (GBI ­ Handelsregister HRB 57169) eine Servicegesellschaft, ein privates Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Landesgesellschaft?

2. Zu welchem Zweck wurde die BEBRAG-Control GmbH gegründet, welche Aufgabe hat sie, aus welchen Mitteln wird sie finanziert? Hat die BEBRAG-Control GmbH eine Anschubfinanzierung erhalten?

3. Trifft es zu, dass der bisherige Geschäftsführer der Trägergesellschaft Land Berlin mbH (TGL) heute Geschäftsführer der BEBRAG-Control GmbH ist, und stellt diese somit eine Fortsetzung der TGL-Tätigkeit mit privaten Mitteln dar?

4. Wer ist am Stammkapital der BEBRAG-Control GmbH beteiligt?

5. Trifft es weiter zu, dass auf dem Briefkopf der BEBRAG-Control GmbH (HRB 57169) der ehemals von der TGL beauftragte Rechtsanwalt und heutige Geschäftsführer der BEBRAG GmbH (HRB 54517) auch als Geschäftsführer geführt ist, und ist auch er am Stammkapital der BEBRAGControl GmbH beteiligt?

6. Trifft es zu, dass im Auftrag der BEBRAG-Control GmbH hochrangige Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen und der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen sitzen, wenn ja, welche Personen und in welchen Vertretungsfunktionen?

7. Trifft es zu, dass die BEBRAG-Control GmbH Mittel des Landes Berlin, Rückflußmittel der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der Bundesanstalt für Arbeit treuhänderisch verwaltet und daraus Regiekosten und Honorarmittel erhält?

8. Wie hoch war der Gesamtetat der BEBRAG-Control GmbH in 1995 nach den Kostengruppen Landesanteil, Drittmittel, BvS-Anteil, Bundesanstalt für Arbeit, Regiekostenanteil und Honoraranteile?

9. Wie viele beschäftigungswirksam Beschäftigte hat die BEBRAG-Control GmbH in 1995 tatsächlich gefördert?

Welche Maßnahmen und Pojekte wurden gefördert?

10. Wie bewertet der Senat das Verhältnis von aufgewendeten Regiemitteln für die BEBRAG-Control GmbH im Verhältnis zu den beschäftigungswirksam Beschäftigten?

11. Wie begründet der Senat die überdurchschnittlichen Regiekostenanteile der BEBRAG-Control GmbH im Vergleich zu anderen Servicegesellschaften in Berlin oder in anderen Bundesländern?

12. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Arbeit Mittel in Höhe von 30 Mio. DM in den Haushalt 1996 für die BEBRAG-Control GmbH eingestellt hat?

13. Wie hoch ist der geplante Regie- und Sachkostenanteil der BEBRAG-Control GmbH für 1996?

14. Trifft es zu, dass nichtausgeschöpfte Mittel der Treuhandanstalt BvS aus den Jahren 1994 und 1995 (Kofinanzierungsmittel des Landes für Beschäftigungsprojekte) in die BEBRAG-Control GmbH geflossen sind.

Wenn ja, in welcher Höhe?

15. Trifft es weiter zu, dass Sozialplanmittel der Treuhandanstalt/ BvS (für ausscheidende Mitarbeiter aus Treuhandunternehmen) in die BEBRAG-Control GmbH fließen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

16. Hat das Land Berlin damit Beschäftigungszusagen gegenüber der BvS abgegeben, wenn ja für welche Arbeitnehmergruppen gilt dies?

17. Trifft es zu, dass die BEBRAG-Control GmbH aus den Regierungsprojekten zusätzliche Regiekostenfinanzierungen erhält?

18. Verfügt die BEBRAG-Control GmbH über Festgeldkonten?

Wie hoch sind die Zinserträge daraus und wo werden sie haushaltstechnisch veranschlagt?

19. Wieviel Mitarbeiter/-innen hat die BEBRAG-Control GmbH, wie sind sie stellenmäßig eingruppiert?

20. Wann wurden die Stellen öffentlich ausgeschrieben?

21. Hat die BEBRAG-Control GmbH freie Mitarbeiter/-innen beschäftigt, obwohl die Möglichkeit der Ausschreibung von Zeitverträgen nach BAT bestanden hätte?

Wenn ja, wie hoch wurden freie Mitarbeiter dotiert, und stimmt es, dass die außertariflichen Dotierungen der Treuhandanstalt BvS übernommen wurden?

22. Trifft es zu, dass die BEBRAG-Control GmbH eine ganze Reihe von ehemaligen Mitarbeiter/-innen der Treuhandanstalt/BvS übernommen hat, welche dort zuständig für beschäftigungswirksame Auftragsvergabe und Projektmanagement in den Ländern Berlin und Brandenburg waren?

23. Trifft es zu, dass bei der BEBRAG-Control GmbH ehemalige Mitarbeiter/-innen der Treuhandanstalt beschäftigt sind, die bei der Treuhandanstalt wegen Fehlverhaltens entlassen wurden?

24. Hat die BEBRAG-Control GmbH gegenüber der BvS eine Versorgungs-/Übernahmegarantie für deren Mitarbeiter/ -innen abgegeben, und erklärt dies das Ausbleiben von öffentlichen Stellenausschreibungen?

25. Wie viele Mitarbeiter/-innen (Angestellte/freie Mitarbeiter/ -innen) arbeiten bei der BEBRAG-Control GmbH? 26. Stimmt es, dass die BEBRAG-Control GmbH als Treuhänderin des Landes Berlin und der BvS tätig ist?

Wenn ja, für welche Programme?

27. Wie hoch sind die Programm-Mittel, gegliedert in Landesund BvS-Anteil?

28. Trifft es zu, dass die BEBRAG-Control GmbH keine institutionelle Förderung vergibt, sondern Mittel für beschäftigungswirksame Maßnahmen über öffentliche und beschränkte Ausschreibungen vergibt?

Wenn ja, wie viele Ausschreibungen mit welchem Mittelumfang wurden bisher vorgenommen?

29. Waren darunter auch EG-weite Ausschreibungen, welche im Amtsblatt der EG veröffentlicht wurden? Warum wurden die Ausschreibungen nicht vollständig im Amtsblatt Berlin veröffentlicht?

30. War die Teilnahme an den Ausschreibungen auf Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften (ABSen) beschränkt oder durften auch andere Unternehmen teilnehmen?

31. Welche ABSen haben die Vergabeverfahren gewonnen?

32. Wie viele Vergabeverfahren wurden aufgehoben und anschließend neu und an wen vergeben?

33. Welche Senatsdienststelle wurde jeweils als Beschwerdestelle für behauptete Vergabeverstöße eingesetzt?

34. Hat diese Senatsdienststelle Kenntnis von den personellen Verflechtungen zwischen den Geschäftsführungen der BEBRAG GmbH und BEBRAG-Control GmbH gehabt?

35. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass auf Seiten der ausschreibenden Stelle und auf Seiten der möglichen Auftragnehmer an verantwortlicher (geschäftsführender) Stelle die gleichen Personen tätig sind?

36. Warum wurde das Parlament über Existenz, Aufgaben, Ziele und Finanzierung der BEBRAG-Control GmbH nicht informiert und diese erstmals in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 70 (vom 22. Dezember 1995), Drs 13/118, am 26. Februar 1996 in einem wichtigen Nebensatz erwähnt?

37. Will der Senat die Zahl der Servicegesellschaften ­ wie im arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm angekündigt ­ reduzieren oder ist künftig mit weiteren derartigen Public/ private-Partnership Strukturen im zweiten Arbeitsmarkt zu rechnen?

38. Beabsichtigt der Senat künftig, auch andere neu gegründete GmbHs ohne ausreichende Referenzen mit der Verwaltung haushaltsrechtlich und vergaberechtlich sensibler Förderprogramme freihändig treuhänderisch zu beauftragen? Stellt die geplante Etathöhe von 30 Mio. DM eine obere Risikogrenze dar?

39. Will der Senat die Geschäftstätigkeit der BEBRAG-Control GmbH künftig zu Lasten der freien Träger weiter ausweiten ­ wie der Haushaltsansatz von 30 Mio. DM vermuten läßt?

40. Beabsichtigt der Senat, auch künftig bei der Vergabe von Regie- und Serviceaufträgen auf die vertragliche Absicherung von Stellenausschreibungen zu verzichten?

41. Wie beurteilt der Senat die Zuverlässigkeit eines treuhänderisch beauftragten Unternehmens BEBRAG-Control GmbH, welches ein Controlling-Handbuch herausgegeben hat, in dem auf Haushalts- und Vergabegrundsätze für die beschäftigungswirksame Vergabe hingewiesen wird, und welches zugleich bei der eigenen Stellen- und Mittelvergabe Haushaltsgrundsätze verletzt?

42. Welche Parallelen zieht die Senatorin für Arbeit und Frauen aus den Vorkommnissen im Arbeits- und Sozialministerium des Landes Brandenburg zum Fall „Projekta", und welche Konsequenzen sollen hieraus künftig auch in Berlin gezogen werden?

43. Wie will der Senat künftig kontrollieren und sicherstellen, daß im Bereich zwischenbehördlicher Kofinanzierungsprojekte keine möglichen Grauzonen gegenseitiger privater Vorteilsgewährung und Ämterhäufung entstehen?

44. Wie will der Senat künftig den Kriterien und Kontrollen bei der Vergabe von Fördermitteln aus der Europäischen Gemeinschaft Rechnung tragen, wenn schon die Kontrolle landeseigener Mittel nicht lückenlos kontrolliert wird?

45. Wo zieht der Senat die Trennlinie zwischen staatlichen Fördermaßnahmen, der Tätigkeit von Landesgesellschaften, der Geschäftsführertätigkeit von Angestellten der Senatsverwaltung und privater Geschäftstätigkeit und privaten Beteiligungsaktivitäten? Wie stellt der Senat sicher, dass die unterschiedlichen Rollen bei der Verwaltung und Mittelvergabe von Arbeitsfördermaßnahmen nicht in Personalunion ausgeübt werden?

46.

Vorgeschichte

Zu 1. und 2.: Nach der Rahmenvereinbarung zur Bildung von Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) vom 17. Juli 1991, die zwischen der Treuhandanstalt, den Verbänden der Arbeitgeber, den Gewerkschaften sowie den neuen Bundesländern einschließlich Berlin abgeschlossen wurde, sollten in den neuen Bundesländern und Berlin Trägergesellschaften eingerichtet werden, die als Träger für zu gründende „Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften" fungieren sollten. Zur Erfüllung der Rahmenvereinbarung hatte der Senat am 27. August 1991 beschlossen, eine Trägergesellschaft Land Berlin (TGL) einzurichten und sich gesellschaftsrechtlich am Stammkapital zu beteiligen. Neben dem Land Berlin beteiligten sich auch die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, die IG Chemie, Papier, Keramik, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestelltengewerkschaft und die Treuhandanstalt. Damit wurde am 16. Oktober 1991 (Gründung der TGL) die Grundlage für die Gründung von ABS und die Durchführung von beschäftigungswirksamen Maßnahmen zur Sanierung von Flächen der Treuhand und später in zunehmendem Maße auch des Landes und von Sondermaßnahmen in den Bereichen Umwelt, Kultur und Soziales geschaffen. Die TGL stellte ihre Tätigkeit Ende 1994 ein, als die THA sich aus dieser Einrichtung zurückzog.

Die mit der Arbeit der TGL erzielten Ergebnisse und Erfahrungen sind in die zweite Fortschreibung des „Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms" vom September 1994 eingeflossen. Im Abschnitt VIII ­ Neue Finanzierungsstrukturen ­ sind Grundsätze für eine beschäftigungswirksame Verzahnung von öffentlichen Investitionen mit Instrumenten der Arbeitsförderung gelegt worden. Neue Kooperationsfelder und Finanzierungsbündelungen zur langfristigen Beschäftigung sollten durch die Einbeziehung der Mittel verschiedener Verwaltungen des Landes Berlin und der Fördermittel des AFG bzw. BSHG und im Rahmen der Ausschreibungs- und Vergabebedingungen gemäß VOB/VOL für die Auftragnehmer aufgebaut werden. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung war mit der zweiten Fortschreibung aufgefordert worden, konkrete Verfahrensvorschläge zu erarbeiten und modellhaft neue Finanzierungsformen für arbeitsmarktliche Projekte zu entwickeln bzw. umzusetzen. Mit der Einrichtung der BEBRAG ­ Beratungs-, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Berlin/Brandenburg und der BEBRAG-Control ­ Gesellschaft für beschäftigungswirksame Investitionsvergabe mbH Berlin/Brandenburg (GBI), konnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung geleistet werden.

BEBRAG GmbH und gesellschaftsrechtlicher Status und Aufgaben der BEBRAG-Control GmbH

Zu 5. und 34.:

Die BEBRAG GmbH ist ein Zusammenschluß von Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) und wurde ohne Beteiligung des Landes Berlin am 21. Dezember 1994 gegründet. Grundlage ist ein mit der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik, der Industriegewerkschaft Metall, dem Land Berlin, der TGL und den beteiligten ABS abgeschlossener Konsortialvertrag, der von einer gemeinsamen wirtschafts- und sozialpolitischen Verantwortung der Vertragspartner ausgeht. Die BEBRAG GmbH soll die ABS besser befähigen, durch gezielte Nutzung und Bündelung aller arbeitsmarktrelevanten Förderinstrumentarien sowie der Fördermöglichkeiten aus Wirtschafts- und Strukturförderprogrammen daran mitzuwirken, die Wirtschaft der Region zu stärken. Sie soll für die Menschen im Land Berlin projektbezogene Arbeitsplätze sowie berufliche Fortbildungs- und Umschulungsangebote entwickeln und anbieten. Durch die gezielte Einbettung dieser Aufgaben in eigene Projekte (Erschließung von Gewerbeflächen, Sanierung preisgünstigen Wohnraumes, Erprobung und Anwendung ökologischer Bau- und Sanierungstechnik), sollen tragfähige Initiativen zur Unternehmensgründung und zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze in Berlin gefördert werden.

Der Geschäftsführer der BEBRAG GmbH war in der Gründungsphase vom 31. März bis 4. September 1995 auch Geschäftsführer der BEBRAG-Control GmbH. Er war und ist an deren Stammkapital nicht beteiligt.

Zu 1.: Die BEBRAG-Control GmbH ist zu dem Zweck gegründet worden, beschäftigungswirksame Investitionsvergaben zu organisieren und zu finanzieren. Sie ist keine öffentlich-rechtliche Landesgesellschaft, sondern ein privates Unternehmen, das nach Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig ist. Gegenstand der Gesellschaft ist die strategische Projektentwicklung sowie die Entwicklung von Fördermodellen, das Projektmanagement und Controlling, insbesondere in den Bereichen Bauabfall- und Verkehrslogistik, Umwelt, Sanierung und Baudenkmalpflege. Die Gesellschaft führt auch das Controlling von Maßnahmen auf Flächen des Landes und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), also ehemaliger DDR-Betriebe, durch.

Zu 2.: Grundlage für die Bildung der BEBRAG-Control GmbH waren Überlegungen, bisherige Finanzierungsstrukturen mit dem Ziel einer sparsameren Verwendung von Arbeitsmarktmitteln teilweise zu verändern. Dabei sollte auf bewährte Elemente in der Zusammenarbeit mit der Treuhandanstalt aufgebaut werden, bei denen eine beschäftigungswirksame Verzahnung von Instrumenten der Arbeitsförderung mit Investitionen gelungen ist.

Zu 36.:

Die Gründung privater Gesellschaften ohne Senatsbeteiligungen unterliegt nicht einer Informationspflicht gegenüber dem Parlament. Dennoch hatte der Senat im Ausschuß für Arbeit des Abgeordnetenhauses im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Übersicht über die derzeitige Trägerlandschaft in Berlin und aufgabenkritische Bewertung" seit dem 10. Mai 1995 vor, die Ausschußmitglieder über die neueste Entwicklung in diesem Bereich zu unterrichten. Aus unterschiedlichen Gründen ist der Tagesordnungspunkt verschoben und zuletzt abgesetzt worden. Aufgaben, Ziele und Finanzierung beschäftigungswirksamer Investitionsmaßnahmen werden bei der nächsten Fortschreibung des Arbeitsmarktprogramms des Berliner Senats dargestellt.

Zu 19. bis 25. und 40. und 41.

Die Beauftragung der BEBRAG-Control GmbH erfolgt durch Geschäftsbesorgungsverträge und nicht durch Zuwendungen.

Gegenwärtig werden 7 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Die Gesellschaft ist nicht zur öffentlichen Ausschreibung der Stellen verpflichtet. Gleichwohl wurden leitende Positionen (Prokurist, Projektentwickler) am 10. September 1995 und am 14. Januar 1996 in einer Berliner Tageszeitung ausgeschrieben. Das Personal wurde nicht aus Mitarbeitern der Treuhandanstalt bzw. der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben rekrutiert. Wie die Gesellschaft ihre Aufgaben durchführt ­ mit eigenen Mitarbeitern oder durch Unterauftragnehmer ­ obliegt allein der Gesellschaft. Eine Anschubfinanzierung erhielt die BEBRAG-Control GmbH nicht.

Zwischen der BEBRAG-Control GmbH und der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen wurde am 28. Juli 1995 ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Er umfaßt Aufgaben der strategischen Projektentwicklung, der Planung von Maßnahmen, der Entwicklung von Fördermodellen, der Mittelverwaltung, Erteilung von Fördermittelzusagen und Ausreichung der Mittel, der Projektbearbeitung, -begleitung und in diesem Zusammenhang auch des Projektcontrolling.

Zu 3.: Zur Nutzung der bisherigen Erfahrungen war der bisherige Geschäftsführer der TGL vom 5. September 1995 bis 31. Januar 1996 Geschäftsführer der BEBRAG-Control GmbH; er schied aus gesundheitlichen Gründen aus.

Zu 4.: Am Stammkapital der BEBRAG-Control GmbH ist die BEBRAG GmbH und die Beteiligungsgesellschaft Berlin mbH für kleine und mittlere Betriebe (bgb) zu je 50 v. H. beteiligt.

Zu 6.: In den 5köpfigen Aufsichtsrat der BEBRAG-Control GmbH sind, neben den Gesellschaftern, aus den Senatsverwaltungen entsandt:

- der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen als Aufsichtsratsvorsitzender und

- je ein/e Mitarbeiter/-in aus den für Arbeit und für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltungen.

Beschäftigungswirksame Investitionsvergabe durch die BEBRAGControl GmbH

Zu 12. bis 14.:

In den Jahren 1993 bis 1995 fanden als Ergebnis der Geschäftsbesorgungstätigkeit der Gesellschaft insgesamt 44 Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 205 Mio. DM (Landesanteil 55 Mio. DM) statt. Dabei erhielten 3 600 Arbeitslose eine Beschäftigung in Maßnahmen der produktiven Arbeitsförderung.

Die BEBRAG-Control GmbH wird 1996 in zunehmendem Umfang Maßnahmen einrichten, die investiven Charakter tragen und

- auf die Standortentwicklung Berlins ausgerichtet sind (Entwicklungsträger des Landes, Regierungsumzug, Gewerbegebiete, Infrastruktur),

- auf Flächen der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) stattfinden, deren Wertschöpfung später dem Land Berlin zugutekommt und

- auf Dienstleistungsaufgaben im Umwelt- und Sozialbereich ausgedehnt werden.

Es sind 1996 weitere 40 Maßnahmen im Gesamtumfang von

Mio. DM (Landesanteil bis zu 40 Mio. DM) geplant. Nicht ausgeschöpfte Mittel aus den Jahren 1994 und 1995 sind der BEBRAG-Control GmbH für beschäftigungswirksame Maßnahmen nicht zugeflossen.

Finanziell bedeuten diese Maßnahmen einen Beitrag zur Wertschöpfung für das Land Berlin bei Entlastung des Landeshaushaltes durch den Einsatz von Bundesmitteln (z. B. aus dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der Bundesanstalt für Arbeit). Sie ermöglichen durch die Bündelung der Fördermittel gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Investitionen, deren Durchführung sonst nicht im erforderlichen Umfang oder im vorgesehenen Zeitraum erfolgen würde.

Zu 41.:

Die BEBRAG-Control GmbH vergibt dabei auf der Grundlage eines Controllinghandbuches Zuwendungen unter Beachtung der §§ 44, 44 a BHO/LHO. Die Zuwendungsempfänger (Projektträger) werden verpflichtet, die Leistungen gem. VOB/VOL auszuschreiben. Die Umsetzung dieser Ausschreibungen liegt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Die Einhaltung der Vergabebestimmungen gehört zum Controlling der BEBRAG-Control GmbH.

Zu 28. bis 31.

Seit dem 1. April 1995 haben die Projektträger der BEBRAGControl GmbH Ausschreibungen mit einem Mittelvolumen von ca. 100 Mio. DM und 30 beschäftigungswirksame Maßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen wurden öffentlich im Amtsblatt für Berlin und in Berliner Tageszeitungen sowie zum Teil europaweit ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt nach VOL oder VOB. Tätig wurden als Maßnahmeträger sowohl kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen wie auch 6 ABS (DESCA, ABSL, AWO, ATL, AIBM, CEWO) vorrangig aus Berlin. Bis auf wenige Ausnahmen kooperierten die ABS mit Wirtschaftsunternehmen (häufigste Form war die Bildung von Arbeitsgemeinschaften), was zur Profilierung von 6 ABS im Sanierungsbereich und zum Zusammenschluß in der BEBRAG GmbH führte.