Zweckentfremdungsverbot-Verordnung

2. Trifft es weiterhin zu, dass für das Arbeitnehmerwohnheim vom Senat eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung erteilt wurde?

3. Trifft es zu, dass die Oberfinanzdirektion der ARWOBAU die Wohnungen für ca. 10,00 DM/m2 (bei 100 m2 = 1 500,­ DM) vermietet und die ARWOBAU für die gleiche Wohnung 4 500,­ DM für Aussiedlerunterbringung kassiert?

4. Trifft es zu, dass das Land Berlin durch die Zweckentfremdungsgenehmigung des Senats ohne Ausgleichszahlung jährlich auf ca. 4,5 Millionen DM Einnahmen verzichtet?

5. Für welche anderen ehemaligen alliierten Wohnungen sind auch Zweckentfremdungsgenehmigungen durch den Senat erteilt worden?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Auf Grund der großen Zahl leerstehender ehemaliger Alliiertenwohnungen und der Tatsache, dass diese Wohnungen für den Umzug von Bundesbediensteten ab ca. 1999 benötigt werden, wurde Ende 1994 eine Regelung über eine befristete Zweckentfremdungsgenehmigung zugunsten bestimmter Personenkreise (Arbeitnehmer und Studenten) getroffen.

Von den von der ARWOBAU angemieteten 294 Wohnungen in der Cite? Foch werden seit September 1995 insgesamt 39 Wohnungen dem Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben zur Unterbringung von Spätaussiedlern zur Verfügung gestellt.

Zu 3.: Der zwischen dem Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben und der ARWOBAU vereinbarte Tagessatz beträgt derzeit 19,31 DM (brutto) für die Unterbringung. Bei der Tagessatzkalkulation sind die Nettomietkosten von 9,00 DM ­ die von der ARWOBAU an das Bundesvermögensamt zu zahlen sind ­ enthalten. Darüber hinaus enthält der Tagessatz die Kosten für die Bewirtschaftung (Strom, Heizung, Versicherungen usw.), Personalkosten (soziale Betreuung, Hausmeister) sowie zusätzliche Investitionskosten (unterbringungsgerechte Ausstattung, Umbauten) und geringe Verwaltungskostenanteile.

Zu 4.: Kann nicht beantwortet werden, weil genaue m2-Angaben zu den betroffenen Wohnungen wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht ermittelt werden konnten. Die Höhe der laufenden monatlichen Ausgleichszahlung bei Wohnraumzweckentfremdung beträgt derzeit 10,00 DM/m2.

Zu 5.: Im Bezirk Spandau wurden befristete Zweckentfremdungsgenehmigungen für insgesamt 69 Wohnungen, davon 36 für die Nutzung durch Arbeitnehmer, erteilt. In Zehlendorf wurden für

Wohnungen Genehmigungen zur Nutzung durch das Studentenwerk Berlin und für 88 Wohnungen durch die ARWOBAU befristet erteilt.