Planungsstand zum Bau der (Bundesstraße) B 101

Ich frage den Senat:

1. Haben die planerischen Vorgaben durch den derzeitigen Flächennutzungsplan (FNP) für den Senat weiterhin Bestand, wonach die Trassenverlegung von derzeit durch den Bezirk Tempelhof später durch den Bezirk Steglitz geplant ist?

2. Bedarf es aus bauplanerischer und -rechtlicher Sicht einer erneuten Aufstellung von Bebauungsplänen im Bezirk Steglitz für das Projekt B 101?

3. Müßten für den etwaigen Bau der B 101 im Bezirk Steglitz Grundstücke angekauft werden?

a) Wie ist der derzeitige Zustand?

4. Wie hoch beziffert der Senat die Gesamtkosten des Projektes (Planung, eventueller Grundstückskauf, Bau)?

5. Wie wären die Zeitabläufe?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die planerischen Vorgaben durch den derzeitigen Flächennutzungsplan (FNP 94) haben für den Senat weiterhin Bestand.

Danach ist vorgesehen, die Trasse der B 101 von der Friedenfelser Straße über die Malteserstraße und dem Neubauabschnitt in den Munsterdamm sowie Grazer Damm zum Autobahnkreuz Schöneberg zu führen.

Eine entsprechende Umstufung dieses Straßenzuges zur Bundesfernstraße ist jedoch erst möglich, wenn die neue Verbindungsstraße von der Malteserstraße in den Munsterdamm dem Verkehr zur Verfügung steht.

Zu 2.: Die geplante Trasse der B 101 (Verbindungsstück zwischen Malteserstraße und Munsterdamm) ist durch Bebauungspläne nur teilweise gesichert.

Es sind zwei Planungsverfahren zur endgültigen Trassensicherung möglich:

- Bebauungsplanverfahren (Baugesetzbuch [BauGB]) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986, zuletzt geändert durch Artikel 2 Magnetschwebebahnplanungs G. v. 23. November 1994 (BGBl I S. 3486)

- Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesfernstraße (Bundesfernstraßengesetz [FStrG]) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 1994 (BGBl. I S. 854)

Zur Zeit ist ein Planfeststellungsverfahren zur bauplanerischen ­ und rechtlichen Sicherung vorgesehen.

Parallel dazu sollten aber die noch fehlenden Bebauungspläne aufgestellt und festgesetzt werden, um die städtebaulichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Trassenneubau zu berücksichtigen.

Es sind zur Zeit 6 Bebauungspläne festgesetzt, die den Neubau der B 101 berücksichtigen. Notwendig sind noch die Aufstellung von 3 Bebauungsplänen, die bei der Festsetzung den Neubau der Straße berücksichtigen müssen, und es ist die Änderung eines festgesetzten Bebauungsplanes nach Entscheidung, welche der Varianten realisiert wird, erforderlich.

Zu 3.: Ja, es müssen noch einige Grundstücke aus privatem Eigentum bzw. aus dem Eigentum von inzwischen privatisierten Trägern öffentlicher Belange (Deutsche Post, DB AG) erworben bzw. auf der Basis der vorgenannten Planverfahren enteignet werden. Die noch benötigten Grundstücke werden zur Zeit genutzt als Kleingartenflächen, Altwohnhausbestand und Brachflächen. Es kann jedoch festgestellt werden, dass sich der überwiegende Teil der Flächen für die neue Verbindungsstraße bereits im Eigentum des Landes Berlin befindet.

Zu 4.: Ausgehend von einer Tunnellösung werden die Planungskosten (Vorplanung mit Variantenuntersuchung und Umweltverträglichkeitsstudie) ca. 800 TDM, die Baukosten ca. 300 Mio. DM und die Grunderwerbskosten ca. 100 Mio. DM betragen.

Zu 5.: Ausgehend von der zu erwartenden Entwicklung des Verkehrsaufkommens müßte die neue Verbindungsstraße aus der Sicht der Verkehrsplanung etwa ab 2007 für den Verkehr zur Verfügung stehen. Bei einer angenommenen Bauzeit von 5 Jahren (mit Jahresraten von ca. 70 Mio. DM) muss das Baurecht 2002 geschaffen sein.

Dies setzt voraus, dass die Erstellung der Planungsunterlagen spätestens ab 1999 begonnen wird.

Die Untersuchungen und Überprüfungen der Voraussetzungen für die Realisierung der B 101 gemäß dem Auflagenbeschluß des Abgeordnetenhauses zum FNP 94 erfolgen im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und liegen voraussichtlich 1997 vor.