Kosten liegen in dieser Einrichtung mit einem Verrechnungssatz

Wie sichert der Senat die Betreung der Bewohnerinnen, besonders der Kinder, die bisher in dieser Einrichtung untergebracht waren; welches Konzept liegt dafür vor?

3. Welche Kosten werden durch die Schließung eingespart?

4. Welche Folgekosten entstehen?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Das Wohnheim Herwarthstraße 2 a wird vom Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben ­ Landesversorgungsamt ­ (LASoz) seit 1979 zur Unterbringung unterschiedlichster Personengruppen genutzt. Während zunächst Übersiedler und alleinstehende minderjährige Asylbewerber dort untergebracht waren, dient das DRK-eigene Haus seit Juni/Juli 1991 zur Unterbringung alleinstehender/alleinerziehender Asylbewerberinnen.

Wegen der schlechten Auslastung der Einrichtung wurden dort inzwischen auch alleinstehende/alleinerziehende Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien untergebracht. Am 1. April 1996 waren von den vorhandenen 44 Plätzen lediglich noch 39 belegt, und davon nur 15 durch Asylbewerberinnen.

Die Kosten liegen in dieser Einrichtung mit einem Verrechnungssatz von derzeit über 50 DM pro Person und Tag bei etwa dem Doppelten des durchschnittlichen Tagessatzes in LASozEinrichtungen.

Die anhaltend schlechte Auslastung sowie die Kosten erfordern es, die Einrichtung zu schließen.

Wenn eine Einrichtung aufgegeben werden soll/muß, informiert das LASoz zeitig den jeweiligen Betreiber. Dies ist bezüglich der Herwarthstraße 2 a gegenüber dem DRK mit Schreiben vom 12. März 1996, in dem das Amt die voraussichtliche Schließung der Einrichtung zum 30. Juni 1996 angekündigt hat, geschehen.

Das LASoz verfügt derzeit über fünf Einrichtungen, die ausschließlich für Frauen und deren minderjährige Kinder genutzt werden. Dies sind zum einen die beiden Sondereinrichtungen für die Unterbringung kriegstraumatisierter Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie neben der Herwarthstraße zwei weitere Einrichtungen des Diakonischen Werkes.

Eine ähnlich mißliche Situation wie in der Herwarthstraße verzeichnet das LASoz in der Reinertzstraße. Es beabsichtigt daher, beide Einrichtungen aufzugeben und die Bewohnerinnen beider Einrichtungen mit ihren Kindern gemeinsam in eine andere Einrichtung zu verlegen, die dann ebenfalls ausschließlich zur Unterbringung von alleinstehenden/alleinerziehenden Frauen und ihren Kindern dienen wird. Unter Beachtung der dezeitigen Entwicklung und aller hier relevanten Gesichtspunkte hat das LASoz sich entschlossen, beide Einrichtungen gemeinsam zum 31. Dezember 1996 aufzugeben und die Verlegungen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Da der Senat die Möglichkeit einer von Männern getrennten Unterbringung weiblicher Flüchtlinge für notwendig hält, wird auch weiterhin für reine Fraueneinrichtungen bedarfsorientiert gesorgt werden.

In allen Einrichtungen des LASoz werden die Bewohnerinnen und Bewohner betreut. Auch nach Schließung der Herwarthstraße und Verlegung der Bewohnerinnen in eine andere Einrichtung wird die sachgerechte Betreuung gewährleistet sein. Daß die Schließung einer Einrichtung sowie die Verlegung für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner Veränderungen mit sich bringen, ist unvermeidlich. Das LASoz ist jedoch in jedem Fall darum bemüht, solche Maßnahmen so sozialverträglich wie möglich umzusetzen.

Zu 3. und 4.: Die mit der Schließung des Wohnheimes Herwarthstraße Nr. 2 a verbundenen Einsparungen können nur mit brutto jährlich (Tagessatz « 44 Plätze « 365 Tage) beziffert werden. Die Nettoeinsparungen ergeben sich aus dem erst später möglichen Vergleich mit der künftigen Unterbringung.