Wie gut ist Berlin auf Unfälle in kerntechnischen Anlagen vorbereitet?

Ich frage den Senat:

1. Welche Katastrophenschutzmaßnahmen sieht der Berliner „Alarmkalender für Unfälle in kerntechnischen Anlagen außerhalb Berlins" vor?

2. Wie steht der Senat zur massiven Kritik des Berliner Ärztekammerpräsidenten, dass ein solcher Alarmplan im Katastrophenfall nichts bringen würde?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Für einen Unfall in einer kerntechnischen Anlage außerhalb Berlins mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen auf den Berliner Raum hat der Senat, basierend auf dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und in Auswertung der Erfahrungen aus dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl, eine umfangreiche Strahlenschutzvorsorge getroffen, die im „Alarmkalender für Unfälle in kerntechnischen Anlagen außerhalb Berlins" (Alarmkalender) dokumentiert ist. Dieser Alarmkalender sieht die schnelle Alarmierung aller Kräfte vor, die für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Einsatzstab zusammengefaßt werden. Von hieraus wird, ebenfalls organisatorisch vorbereitet, die Zusammenarbeit der an den Maßnahmen zu beteiligenden Behörden und anderer Einrichtungen geleitet. Wichtige, in Einsatzplänen vorbereitete Maßnahmen sind unter anderem

- die sofortige Aufnahme eines intensiven Meßprogramms durch die Strahlenmeßstelle, d. h. Radioaktivitätsmessungen in der Umwelt, speziell der Luft, und an nach Berlin gelangenden oder hier erzeugten Nahrungsmitteln, von denen Proben durch die veterinärmedizinischen Lebensmittelämter genommen werden,

- die umfassende Information der Bevölkerung über das Ereignis, die Situation für Berlin, Meßwerte und Empfehlungen für eine sachgerechte Verhaltensweise; hierzu dienen Presse, Rundfunk sowie ein sofort geschaltetes Bürgertelefon,

- das Ausdemverkehrziehen von Waren, deren Kontamination festgelegte Werte überschreitet,

- die Einbeziehung von Krankenhäusern, in denen fachkundige Ärzte beraten und bei Erfordernis auch Strahlenschutzmessungen und Dekontaminationen an Personen vornehmen, vorzugsweise solchen, die aus dem Unfallgebiet nach Berlin kommen und an den Ankunftsorten, Flughäfen, Bahnhöfen etc., entsprechend informiert werden.

Diese und weitere, hier im Detail nicht aufzuführende Maßnahmen können zwar nicht verhindern, dass Radioaktivität mit der Luft nach Berlin gelangt, sie können aber wirksam dazu beitragen, dass die aus der Bestrahlung von außen oder durch Aufnahme von Radioaktivität in den Körper resultierende Strahlendosis so gering bleibt, dass sie innerhalb der Schwankungsbreite der Dosis durch die natürliche, stets vorhandene Strahlenexposition bleibt und folglich gesundheitliche Schädigungen ausgeschlossen werden können. Berlin hat sich mit der getroffenen Strahlenschutzvorsorge organisatorisch, personell und meßtechnisch bestmöglich auf Auswirkungen durch Unfälle in kerntechnischen Anlagen außerhalb Berlins vorbereitet.

Zu 2.: Wie unter 1. ausgeführt, gibt es zahlreiche Maßnahmen, die stark dosisminimierend, also die Bevölkerung schützend, wirken.

Der in Berlin in Ausführung des Strahlenschutzvorsorgesetzes vorbildlich erarbeitete „Alarmkalender für Unfälle in kerntechnischen Anlagen außerhalb Berlins" ist hierfür eine unter Fachleuten unbestritten, notwendige Voraussetzung, weshalb die massive Kritik des Berliner Ärztekammerpräsidenten am Alarmkalender haltlos ist.