Aktiengesellschaft

Ich frage den Senat:

1. Ist die GASAG als Eigentümerin des Gasnetzes in Berlin zuständig für dessen Instandsetzung und Instandhaltung und auch für die Begleichung möglicher Schäden, z. B. an Straßenbäumen infolge von Leckagen, auch wenn diese sich vor Übernahme des ehemaligen Ostberliner Betriebes Energieversorgung Berlin Aktiengesellschaft (EBAG) ereignet haben können? Wenn nein, wer kommt dann für die Begleichung dieser „Altschäden" auf?

2. Ist der Senat der Meinung, dass die bezirklichen Naturschutzund Grünflächenämter (NGA) in der Lage sind, mögliche Gasschäden an Straßenbäumen gegenüber der GASAG verstärkt geltend zu machen, wenn es hierzu nach wie vor keine ausreichenden Mittel und Kapazitäten für Gutachten, Messungen usw. gibt und der Nachweis der Gasschädigung und die Wertung bzw. Feststellung darüber vom Versicherer der GASAG in der Regel in Frage gestellt wird?

3. Handelt es sich hierbei nicht vielmehr um ein gesamtberliner Problem bei der hohen Zahl von bis zu 26 000 geschädigten Bäumen? Ist der Senat, so wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 7262 vom 22. November 1995 (beantwortet in der Drs 12/170 S. 5) zu lesen, nur mit einem Aufforderungsschreiben zur verstärkten Verfolgung von Schadensersatzforderungen an die Bezirke herangetreten, oder wie hat der Senat die NGAs konkret unterstützt bzw. wird dieses tun?

4. Hat der Senat Kenntnis von dem Schadensregulierungsabkommen vom 30. Juni 1975 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Gaswerke GmbH (HGW), in welchem die Schadensfeststellung mit Gasspürgeräten durch die HGW und die Kostenerstattung für die Behandlungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Ersatzpflanzungen und die Frischluftzufuhr im Wurzelbereich bei Schadensverursachung durch die HGW klar geregelt sind? Ist der Senat der Meinung, dass eine ähnliche Regelung in Berlin gerade im Hinblick auf die Finanznot der Bezirke und ihre Schwierigkeit, als Geschädigte Nachweise zu erbringen, längst überfällig ist?

5. Ist der Senat bereit, bei den nach seinen Angaben ca. 17 000 gasgeschädigten Straßenbäumen im Ostteil der Stadt vor allem die Bezirke mit den meisten Gasschäden wie Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Lichtenberg und Weißensee mit flächendeckenden Meß- und Sanierungsprogrammen zu unterstützen und die GASAG an den Kosten entsprechend zu beteiligen?

6. Entsprechen die angewandten Bodenluft-Meßverfahren noch dem Stand der Technik, oder müßten nicht auch Bodenfeuchtigkeit bzw. Bodenwasser auf Schadstoffe hin untersucht werden?

7. Lassen sich die Bodensauerstoffwerte nach Gasschäden auch durch billigere Verfahren als das Einblasen von Frischluft auf einen für Neuanpflanzungen notwendigen Wert anheben, oder bleiben nur das natürliche „Ausgasen" mit langen Zeiträumen bzw. der teure Bodenaustausch als Alternative?

8. Gab oder gibt es Ausschreibungen für Meß- bzw. Sanierungsaufträge, die möglicherweise auch zum Einsatz neuer und kostengünstigerer Verfahren geführt haben bzw. führen werden, oder ist dieses durch die Einbindung des Pflanzenschutzamtes und die Verwendung der dort vorhandenen Meßtechnik und den Einsatz von ABM-Kräften bisher nicht notwendig oder möglich gewesen? Sieht der Senat hier auch ein Betätigungsfeld für neue Firmen mit entsprechenden Arbeitsplatzeffekten, vorausgesetzt, dass durch eine verstärkte Beteilung der GASAG an den Kosten ein ausreichendes Marktvolumen entsteht?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Aus § 9 Abs. 1 des Konzessionsvertrages zwischen dem Land Berlin und der GASAG Berliner Gaswerke AG vom 21. April 1994 ergibt sich eine Haftung der GASAG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die beim Bau oder beim Betrieb von Anlagen der GASAG dem Land Berlin oder Dritten zugefügt werden.

Nach Fusion mit der Berliner Erdgas AG (Nachfolgeunternehmen des ehemaligen VEB Energiekombinates Berlin, Bereich Gasversorgung) ist die GASAG ab 11. Juni 1993 Rechtsnachfolgerin für das östliche Gasunternehmen. Bei nachweislichen Gasfolgeschäden an Straßenbäumen können die bezirklichen Naturschutz- und Grünflächenämter Schadenersatzforderungen an die GASAG stellen. Dies gilt auch für Gasfolgeschäden, die vor dem 11. Juni 1993 entstanden sind. Die Haftung für Schäden vor dem Beitritt der ehemaligen DDR (3. Oktober 1990) wird gegenwärtig von der GASAG geprüft.

Zu 2.: Um Gasfolgeschäden an Straßenbäumen abzuwenden bzw. auszugleichen, sind die bezirklichen Naturschutz- und Grünflächenämter verpflichtet und in der Lage, Schadensersatz bei der GASAG geltend zu machen.

Zu 3.: Die Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume, wozu auch die Schadensregulierung gehört, ist eine bezirkliche Aufgabe, für die den Bezirken Personal- und Sachmittel zubemessen werden.

Fachliche Unterstützung leistet das Pflanzenschutzamt Berlin.

Zu 4.: Dem Senat von Berlin ist das Schadensregulierungsabkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Gaswerke GmbH bekannt.

Zwischen dem Land Berlin und der GASAG wird im § 9 des Konzessionsvertrages die Haftung geregelt.

Zu 5.: Kostenforderungen für nachweisbare Gasfolgeschäden sind durch die zuständigen Naturschutz- und Grünflächenämter beim Verursacher zu stellen.

Mit dem Pflanzenschutzamt, das Bodenluftmessungen vornimmt sowie Sanierungsmaßnahmen für gasbelastete Standorte erarbeitet und erprobt, unterstützt der Senat die Bezirke.

Zu 6.: Nach Auffassung des Pflanzenschutzamtes ist das bisher angewandte Meßverfahren ausreichend, das die Konzentrationen von Methan, Kohlendioxid und Sauerstoff in der Bodenluft analysiert. Darüber hinaus gilt als optischer und geruchsmäßiger Nachweis einer Gasverseuchung die blau-violette Verfärbung der Baumwurzeln und des umgebenden Bodens sowie ein säuerlicher Geruch. Ein solcher Nachweis wird auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als ausreichend angesehen.

Zu 7.: Erfahrungen aus anderen Städten mit Gasfolgeschäden an Straßenbäumen, wie z. B. Hamburg, besagen, dass die Brache von potentiellen Baumpflanzstandorten über einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren und damit die Ausgasung immer noch die sicherste Methode für eine Bodenregeneration ist. Über andere in der Erprobung befindliche Verfahren zur Beschleunigung der Wiederbepflanzung von Baumstandorten liegen zur Zeit noch keine abschließenden Erkenntnisse vor.

Zu 8.: Dem Senat sind keine Ausschreibungen für Meß- bzw. Sanierungsaufträge, die zum Einsatz neuer und kostengünstiger Verfahren geführt haben, bekannt. Das Pflanzenschutzamt arbeitet seit Jahren unter Einbeziehung der bezirklichen Naturschutzund Grünflächenämter an dieser Problematik, um für gasverseuchte Baumpflanzstandorte geeignete Sanierungsmaßnahmen zu finden und den Zeitraum der Bodenregeneration zu verkürzen.