In welcher Weise werden die dort wohnenden Menschen über das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Gegenmaßnahmen

Ist die Sicherheit der dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet?

3. In welcher Weise werden die dort wohnenden Menschen über das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Gegenmaßnahmen informiert?

4. Wie werden diese Wohnhäuser aktuell und langfristig gesichert?

5. Wie wirken sich die derzeit in der Presse veröffentlichten Liquiditätsprobleme der C. AG auf die Baustelle Alt-Stralau aus?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Der Erdaushub auf dem Grundstück Alt-Stralau 13­16 ist bereits abgeschlossen. Zur Zeit laufen die Baumaßnahmen im Bereich des Erdgeschosses.

Die zur Grundwasserabsenkung für 4 Bauabschnitte notwendige wasserbehördliche Erlaubnis wurde am 8. November 1994 mit der Maßgabe erteilt, im Interesse einer haushälterischen Bewirtschaftung des Grundwasserschatzes die Baumaßnahmen mit Grundwasserhaltungen zügig durchzuführen. Zur Verhinderung von Schäden an Bauwerken und Vegetation wurde dabei auf alternative Bauverfahren wie wasserdichten Bautrog und Vakuumentwässerung zurückgegriffen. Nach Bewertung der täglichen Grundwasserentnahmemengen und der Grundwasserstandsmessungen hat die Grundwasserentnahme keinen Einfluß auf die angrenzenden Gebäude.

Die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF), die Concordia, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und beauftragte Gutachter haben inzwischen mehrere Begehungen zur Feststellung des Schadensumfanges an den Häusern auf dem Grundstück Alt-Stralau 10­12 durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Ortsbesichtigung erfolgte durch das Bauund Wohnungsaufsichtsamt eine Anordnung mit sofortiger Vollziehung an die Concordia Bau und Boden AG, die u. a. folgende Auflagen beinhaltete:

- Einbringen des Verbaus mit erschütterungsfreier Methode.

- Durchführung der Grundwasserabsenkung gemäß Auflagen und Bedingungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie.

- Schadensbegutachtung und Setzen von Gipsmarken durch anerkannten Sachverständigen einschließlich regelmäßiger Kontrolle.

Nach Aussagen der WBF gab es bis jetzt keine Reaktionen seitens des Schadensverursachers. Die WBF wird deshalb rechtliche Schritte gegen die Concordia einleiten.

Zu 2.: Ja.

In den vorliegenden Gutachten wurden keine Aussagen getroffen, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet wäre.

Zu 3.: Im November 1995 fand eine Mieterinformation über die beabsichtigte Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes statt.

In diesem Zusammenhang wurde auch über die entstandenen Schäden am Gebäude informiert.

Zu 4.: Aktuell werden die Gebäude einer laufenden Überwachung hinsichtlich der Schadensentwicklung unterzogen.

Für die Gebäude wurde des weiteren vom Eigentümer ein Fördervertrag zur Modernisierung und Instandsetzung im Rahmen des Programmes „Soziale Stadterneuerung" unterzeichnet.

Des weiteren gibt es Pläne, alle drei Gebäude zu sanieren und die Dachräume durch die WBF auszubauen.

Dazu liegt dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Friedrichshain seit 25. April 1996 ein entsprechender Bauantrag zur Prüfung vor. Im übrigen ist im Zuge der weiteren Beplanung der Halbinsel eine Festschreibung der Standorte für die drei Wohnhäuser durch Festsetzung eines Bebauungsplanes vorgesehen.

Zu 5.: Nach einer Unterbrechung der Baudurchführung wird weiterhin auf der Baustelle gearbeitet und seit März 1996 wurde eine Düsseldorfer Firma als neuer Generalauftragnehmer gebunden.