Sozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Finanziellen Aufwand der Strafverfolgung sowie der sozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen (bis einschließlich 21 Jahre) ­ Teil I: Bereich Inneres ­ I. Landeskriminalamt (LKA) / Landesschutzamt / Direktionen

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Kriminalbeamte waren im Jahre 1995 ausschließlich oder ganz überwiegend mit der Aufklärung von Straftaten der oben genannten Personengruppen beschäftigt?

2. a) Wie hoch war die Summe der für diese Beamten gezahlten Bruttodienstbezüge?

b) Sollte a) nicht beantwortet werden können:

Wie hoch lagen die durchschnittlichen Bruttobezüge (pro Jahr) der beim LKA beschäftigten Kriminalbeamten?

3. Wie viele sonstige Beschäftigte waren mit der Bearbeitung der Bearbeitung der zu 1. genannten Straftaten befaßt?

a) Wie hoch war die Summe der für diese Beschäftigten gezahlten Bruttodienstbezüge?

b) Sollte a) nicht beantwortet werden können:

Wie hoch lagen die durchschnittlichen Bruttobezüge (pro Jahr) der unter a) fallenden Beschäftigten?

4. Wie viele Tatverdächtige aus den oben genannten Personengruppen sind 1995 von den zu 1. und 3. genannten Beamten und Angestellten in die kriminalpolizeiliche Bearbeitung einbezogen worden?

5. In wieviel Fällen (Tatverdächtige) wurde das Ermittlungsverfahren später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt?

6.:

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da Kinder (bis unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) in fast allen Kriminalitätsbereichen als Mitwirkende bzw. Tatverdächtige zu Straftaten in Betracht kommen können. Eine zentrale Zuständigkeit für die Bearbeitung der von den oben angegebenen Altersgruppen begangenen Straftaten besteht nicht.

Zu 2. a):

Die Frage kann aus den in 1. dargelegten Gründen nicht beantwortet werden.

Zu 2. b):

Diese Frage könnte nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand beantwortet werden, indem die Zahl der besetzten Stellen ermittelt wird und ihr Durchschnittswerte der jeweiligen Bruttobezüge zugeordnet werden. Der Senat bittet um Verständnis, dass dieser Aufwand nicht betrieben wurde, zumal das Ergebnis wenig aussagekräftig wäre.

Zu 3.: Sonstige Beschäftigte können Schutzpolizeibeamte und Angestellte sein. Auch hier ist unter Hinweis auf die Antwort zu 1. keine Aussage möglich.

Zu 3. a): Demzufolge ebenfalls nicht feststellbar.

Zu 3. b):

Siehe Antwort zu 2. b).

Zu 4.: 1995 sind nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin insgesamt, also in allen Dienstbereichen des Landeskriminalamtes und des Landesschutzpolizeiamtes, 9 831 Kinder, 17 860 Jugendliche und 14 209 Heranwachsende als Tatverdächtige ermittelt worden. Eine weitergehende Aussage ist nicht möglich.

Zu 5.: Die genaue Zahl der im Jahre 1995 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die später nach § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt wurden, lässt sich im ASTA-System der Staatsanwaltschaft nicht sicher ermitteln.

Für die Einordnung der im ASTA erfaßten Beschuldigten in die Altersgruppen Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene ist ihr Alter zur Tatzeit maßgebend, das jedoch im ASTA nicht erfaßt ist. Es lässt sich lediglich die Gesamtzahl der Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO in den Jugenddezernaten feststellen, was jedoch keine sicheren Rückschlüsse auf den finanziellen Aufwand zuläßt, weil in den Jugenddezernaten auch Verfahren gegen Erwachsene anhängig sind, soweit diese Mittäter von Jugendlichen oder Heranwachsenden waren. Darüber hinaus umfaßt diese Zahl auch Jugendschutzsachen. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass es bei der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin zahlreiche Spezialabteilungen gibt, in denen Verfahren gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet werden. Eine aussagekräftige Ermittlung der Verfahrenszahlen wäre nur durch Einzelauswertung der Akten zu erreichen, was angesichts der Arbeitsbelastung nur mit unvertretbarem Aufwand zu leisten ist.

Zu 6.: Auch diese Frage kann nicht mit vertretbarem Aufwand beantwortet werden.