Fahrradabstellanlagen in Berlin

Ich frage den Senat:

1. Wurde die „Konzeption zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen in Berlin" (Drs. Nr. 12/5083 vom 20. Dezember 1994) umgesetzt und abgeschlossen?

2. Haben die Bezirke sich an die Vorgaben der Senatsverwaltung bezüglich der Standorte, der Anzahl und der Form der Abstellanlagen gehalten? Wenn nicht, welche Veränderungen wurden vorgenommen?

3. Sind die Bezirke der Bitte gefolgt, eine Sammelbestellung für die Fahrradgeländer zu organisieren? Wenn ja, in welcher Höhe konnten die Kosten gesenkt werden?

4. Haben die Bezirke die für das Pilotprojekt vorgeschriebenen Fahrradboxen trotz Bedenken aufgestellt?

5. Wieviel Kosten entstanden für den Aufbau und die laufende Unterhaltung dieser Boxen?

6. Haben sich die Fahrradboxen bewährt oder kann der Senat bestätigen, dass die Fahrradboxen nach kurzer Zeit demoliert waren?

7. Welche Schlußfolgerungen zieht der Senat aus dem Ergebnis des Pilotprojektes?

8. Die restlichen Fahrradständer sind bereits von den Bezirken geordert und werden bis Ende dieses Jahres installiert. Dann wird in Berlin die in der Konzeption vorgesehene Zahl von ca. 10 000 neuen Fahrradständern zur Verfügung stehen.

Zu 2.: Ja. In Ausnahmefällen konnten die Standard-Fahrradgeländer und die vorgegebene Anzahl u.a. auf Grund der Forderungen des Landeskonservators nicht realisiert werden (wie z. B. an den unter Denkmalschutz stehenden U- und S-Bahnhöfen im Bezirk Zehlendorf). Weiterhin war die Aufstellung der vorgegebenen Anzahl von Fahrradgeländern an einigen Standorten auf Grund fehlender Flächen nicht möglich. Es mußten deshalb Ersatzstandorte gefunden werden.

Zu 3.: Ja, von der ehemaligen Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe erfolgte 1995 eine Sammelbestellung über die Lieferung von Fahrradgeländern. Es beteiligten sich fast alle Bezirke (ausgenommen die Bezirke Mitte und Friedrichshain). Die Kosten konnten gegenüber einem durchschnittlichem Handelspreis von ca. 95,- DM/Fahrradgeländer auf 49,80 DM/Fahrradgeländer gesenkt werden.

Zu 4.: Von den Bezirken bestanden keine Bedenken zur Aufstellung von Fahrradboxen. Bisher sind insgesamt 35 Fahrradboxen an folgenden Standorten aufgestellt worden: S-Bahnhof Wilhelmshagen S-Bahnhof Spindlersfeld S-Bahnhof Friedrichshagen S-Bahnhof Grünbergallee

Zu 5.: Die Bezirke hatten bisher Aufwendungen in Höhe von rund 210 TDM für den Kauf, Aufstellung und Unterhaltung der Boxen. In dieser Summe sind auch die bereits bechafften aber noch nicht aufgestellten Fahrradboxen enthalten.

Zu 6.: Der Senat von Berlin muss leider bestätigen, dass nach kurzer Zeit fast alle bisher aufgestellten Fahrradboxen mutwillig beschädigt wurden (u.a. durch Abbrechen der Schlüssel, Ausbau der Schlösser, Besprühen der Boxen). Die beabsichtigte kostenlose Nutzung mit einem Münzpfandschloß ist gegenwärtig nur noch an einigen wenigen Boxen möglich.

Zu 7.: Gegenwärtig können noch keine Schlußfolgerungen über das gesamte Pilotprojekt gezogen werden, da einerseits das Bauprogramm noch nicht abgeschlossen ist und andererseits erst über einen längeren Zeitraum Aussagen über Nutzung der Boxen, notwendige Überwachung, erforderliche Wartung und über möglichen Mißbrauch gemacht werden können.

Zu 8.: Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage ist derzeit die Finanzierung eines automatischen Fahrradturms nur mit Hilfe von privaten Investoren möglich. Die dem Senat bekannten Anbieter von Fahrradtürmen gehen jedoch von einer Refinanzierung der Investitionssumme durch das Land Berlin aus, was zur Zeit nicht möglich ist.