Förderung

2. Welche Maßnahmen zum Abbau von Überstunden wurden in den einzelnen Anstalten und Teilanstalten konkret getroffen, und wie beurteilt der Senat die Konsequenzen dieser Maßnahmen für die Inhaftierten?

3. März 1995 angehalten worden, diese Mehrarbeit innerhalb von drei Monaten konsequent durch Gewährung von freien Tagen auszugleichen.

Ferner wurden sie angewiesen, die bis zum 28. Februar 1995 angefallene Mehrarbeit bis zum 31. August 1995 durch Gewährung von freien Tagen auszugleichen.

Zu 2.: Zur Umsetzung der zu 1. genannten Aufträge haben die Anstalten eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, deren Darstellung im einzelnen den Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage sprengen würde. Von näherer Mitteilung muss auch deshalb abgesehen werden, weil die Organisation einer Justizvollzugsanstalt mit vielen Einzelheiten des Dienstbetriebes aus Sicherheitsgründen nicht zum Gegenstand der öffentlichen Darstellung gemacht werden kann.

Der Senat hält die getroffenen Maßnahmen, mit denen den Forderungen des Dienstrechts nachgekommen wurde, für unvermeidbar. Die Maßnahmen haben auch nicht zu wesentlichen Eingriffen in die Kernbereiche der Vollzugsgestaltung geführt. Der an Sonn- und Feiertagen auf 18.00 Uhr vorgezogene Nachtverschluß von Gefangenen in einigen Bereichen der Justizvollzugsanstalt Tegel hat zwar vereinzelt auch zu öffentlicher Kritik geführt. Inzwischen ist aber auch diese Maßnahme akzeptiert worden. Sie war im übrigen Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zunächst beim Landgericht Berlin und später beim Kammergericht, das die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigt hat (5 Ws 424/95).

In der Justizvollzugsanstalt Düppel und der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde wurden übrigens in diesem Zusammenhang keine Maßnahmen veranlaßt.

Zu 3.: Bei den im allgemeinen Vollzugsdienst anfallenden „Überstunden" handelt es sich um eine sogenannte „unechte" Mehrarbeit nach § 8 AZVO, das heißt um vorübergehende „Arbeitszeitgutschriften" im Rahmen des Schicht- und Wechselschichtdienstes.

Nach der zu jedem Monatsende erstellten Statistik betrug Ende März 1996 die Zahl der durchschnittlich je Vollzugsbediensteten angefallenen Mehrarbeitsstunden 56,1. Ende Mai 1996 lag diese Zahl bei 43,8. Eine genauere Übersicht ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung.

Berlin, den 4. Juli 1996

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit Senatorin für Justiz Eingegangen am 10. Juli 1996

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